Zwei Drittel der Rentner zahlen keine Steuern: So bleiben Sie in der Rente steuerfrei!

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Nur knapp jeder dritte Rentner zahlt Einkommensteuer, zwei Drittel keine – deswegen keine, weil sie so wenig bekommen, da sie unter dem Grundfreibetrag liegen. Wie steuerpflichtige Rentner die Steuern reduzieren können.

Von den etwas mehr als 21 Millionen Rentenempfängern zahlen laut Bundesfinanzministerium nur 6,3 Millionen Menschen Steuern. 244.000 Rentnerinnen und Rentner müssen laut „Süddeutscher Zeitung“ 2024 „keine Steuern mehr zahlen“  – sie profitieren von der Erhöhung des Grundfreibetrags, der war 2023 auf 10.908 Euro erhöht worden. In diesem Jahr hat die Bundesregierung den Freibetrag auf zunächst 11.604 Euro aufgestockt.

Die 21,2 Millionen Rentnerinnen und Rentner haben 2022 dem Statistischen Bundesamt zufolge 363 Milliarden 💶 Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten, davon waren mehr als 310 Milliarden Euro gesetzliche Renten. Die Renten insgesamt stiegen um 3,9 Prozent oder 13,6 Milliarden Euro. Davon müssen, wegen des Alterseinkünftegesetzes von 2005, prozentual immer mehr versteuert werden, das heißt aber nicht, dass mehr Rentnerinnen und Rentner mehr Steuern zahlen müssen. Klingt komisch, aber die meisten Renten fallen ziemlich mickrig aus. „Nur“ 6,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner zahlen tatsächlich Steuern, Zweidrittel bekommen so wenig Rente, dass sie unter die Steuerpflicht fallen – und die lag 2023 bei 10.908 Euro pro Jahr (909 Euro monatlich). Zum 1. Januar 2024 erhöhte sich der Grundfreibetrag auf 11.604 Euro.

Nur 1534 Euro Rente

Wie gering Renten ausfallen, verdeutlicht eine Anfrage des Linksfraktionschefs Dietmar Bartsch an die Bundesregierung: Rentner bekommen nach 45 Versicherungsjahren im Schnitt nur 1543 Euro Rente monatlich. Wobei der Unterschied zwischen Männern und Frauen einige Hundert Euro ausmacht. Dumm nur, dass die meisten keine 45 Versicherungsjahre zusammenbringen, also noch weit darunter liegen. Viele Frauen kommen nicht einmal auf 1000 Euro Rente.

Steuererklärung für Rentner?

Grundsätzlich gilt, dass sich der besteuerte Anteil der Renten nach dem Rentenbeginn richten: Je später jemand in Rente geht, desto höher ist der Steueranteil. Dumm nur, dass diese Regel für Rentenerhöhungen eben nicht gilt. Das heißt, jede Rentenerhöhung ist zu hundert Prozent steuerpflichtig. Der Fiskus lacht sich bei jeder Rentenerhöhung ins Fäustchen. Ein ganz mieser Trick: Der Rentenfreibetrag (oder Anpassungsbetrag, wie er offiziell heißt) – und das ist tatsächlich ein fester Betrag in Euro –  bleibt ein Leben lang gleich. Also nix Inflationsschutz, nix Anpassung, nix Bestandschutz! Da der Rentenbetrag in Euro nominell nicht steigt (Inflation interessiert den Fiskus nicht), schrumpft der Rentenfreibetrag prozentual – und das ist das Üble daran – bei jeder Rentenerhöhung.

So entwickelt sich der Rentenfreibetrag

RentenbeginnSteuerpflichtiger Anteil in ProzentRentenfreibetrag in Prozent
20055050
20157030
20167228
20177426
20187624
20197822
20208020
20218119
20228218
202382,517,5
20248317
202583,516,5
20268416
202784,515,5
20288515
202985,514,5
20308614
203186,513,5
20328713
203387,512,5
20348812
203588,511,5
20368911
203789,510,5
20389010
203990,59,5
2040919
20581000

Dazu die Deutsche Rentenversicherung:

Für alle, die bis 2039 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gilt auch dann, wenn Ihre Rente durch Rentenerhöhung weiter steigt. Künftige Rentenanpassungen erhöhen somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen und sind in voller Höhe steuerpflichtig.

Das heißt, der Staat unternimmt alles, um Rentnerinnen und Rentner abzuzocken – und trotzdem zahlen zwei Drittel keine Einkommensteuer. Der Grund: Ihre Einkünfte sind trotz aller Tricks des Finanzministers zu niedrig, als dass er sie besteuern könnte. Die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamts stammen aus 2018, wie hoch die Quote der Nicht-Einkommensteuerzahler unter den Rentnerinnen und Rentner 2021 war, lässt sich vermutlich erst in zwei Jahren sagen – „aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung“, so Destatis. Das Wachstumschancengesetz hat das nur ganz leicht abgemildert.

Grundfreibetrag

JahrGrundfreibetragZuwachsInflation
2010800401,1
2011800402,1
201280041.52,0
201381302.71,5
201483541.40,9
201584722.10,3
201686521.90,5
201788202.01,8
201890001.92,0
201991682.61,4
202094082.60,5
202197443.63,1
202210.3476.27.9
202310.9085,45,9
202411.6042.8-

Ab wann Rentner wirklich Steuern zahlen

Der Grundfreibetrag für 2022 lag ursprünglich bei 9.984 Euro, wurde aber angesichts der steigenden Inflation im Februar 2022 rückwirkend um 363 auf 10.347 Euro für Alleinstehende angehoben und auf 20.694 Euro für Verheiratete.

Steuern erst ab 14.636 Euro

Was alles abgezogen werden kann. Wenn alle Freibeträge, sprich

dann muss ein Alleinstehender bei einer Bruttorente von weniger 14.636 Euro und einem Rentenbeginn im Jahr 2022 keine Steuern zahlen. Die Werbungskosten-Pauschale für Rentner ist in den vergangenen Jahren gleich geblieben, obwohl die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Rentner und  Pensionäre erhalten einen Werbungskostenpauschbetrag von jährlich 102 Euro. Sollten höhere Ausgaben anfallen, ist ein Nachweis erforderlich.

Jahr des RentenbeginnHöchste Jahresbrutto-Rente 2020, die steuerfrei bleibt in EuroMonatsbrutto 2. Halbjahr in EuroBesteuerungsanteil in %Rentenfreibetrag in Euro*
2005175551493506191
2006171401458525819
2007167951428545509
2008165831410565320
2009163141387585079
2010159511357604753
2011156811334624511
2012154881317644338
2013152931301664163
2014150621291683956
2015149231269703831
2016147891258723711
2017145681239743513
2018143391170763308
2019141141200783106
2020137081166802742
202113990812658
202282
202383
202484
202585
202686
202787
202888
202989
203090
*im Jahr, das auf den Rentenbeginn folgt

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Ob Steuern fällig sind, hängt bei Ruheständlern mit einer gesetzlichen Rente letztlich vor allem davon ab, ob und in welcher Höhe andere Einkünfte hinzukommen, wie etwa Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Betriebsrenten. Die meisten Rentnerinnen und Rentner, die Steuern zahlen müssen, haben solche Zusatzeinkünfte.

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10 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Eugen Dinkel
    13. Juli 2022 09:53

    „Zwei Drittel der Rentner zahlen keine Einkommensteuer“ – das klingt wie eine sehr positive Meldung, nach der man deutsche Politiker für ihre soziale Einstellung gegenüber Rentnern loben müsste.
    Doch wie es schon im Artikel anklingt, liegt es einfach nur daran, dass das Rentenniveau in Deutschland – verglichen mit anderen Industrieländern – eine Schande ohnegleichen ist.
    Und das wird allein durch skandalöse Sozialpolitik verursacht.

    Antworten
  • Helmut Achatz
    13. Juli 2022 16:49

    Ja, das ist leider so – und es wird nicht besser, sondern eher noch schlimmer.

    Antworten
  • Steuern zu drücken, ist fast unmöglich, wenn man allein lebt, keine Handwerker bezahlen kann (das machen die Kinder, glücklicherweise), nicht behindert ist und sonst keine außergewöhnlichen Belastungen geltend machen kann.

    Antworten
  • Die Dinge die im Artikel genannt werden stimmen, aber eigentlich handelt es sich lediglich um eine Werbung für ein Buch. Für den „Otto-Normal-Rentner“ wird es sehr schwierig, gar unmöglich, an der Sparschraube zu drehen, ohne im Vorfeld entsprechende Investitionen zu tätigen.

    Antworten
  • Helmut Achatz
    29. September 2022 16:49

    Dass ich für in dem Artikel auch – und die Betonung liegt auf „auch“ – für mein Buch werbe, tut dem Inhalt des Artikels keinen Abbruch.

    Antworten
  • […] werden die anerkannten außergewöhnlichen Belastungen von der Einkommensteuer abgezogen. Dies ist jedoch nicht ab dem ersten Euro möglich. Bevor die Kosten steuerlich relevant […]

    Antworten
  • Das ist ja auch schon länger eine Glaubens faschistische Diktatur….in dem der Besatzer einfach die Gesetze angepasst hat….Aus Erde wurde Seerecht…und ansonsten alles Fiktionen

    da es eh privaten stiftungen und Scheingesellschaften gehört…

    Antworten
  • Monika Faller
    18. Februar 2023 11:00

    Ich lebe im Ausland und muss meine deutsche Rente versteuern. Das geht allen Rentnern so, die im Ausland leben. Absetzen kann man nichts, weil man im Ausland lebt.
    Ich habe gearbeitet um im Alter Rente zu bekommen. Von meinem Gehalt wurde immer die Steuer abgezogen. Nun noch Steuern über die Rente zahlen? Im Ausland kann die Krankenversicherung nicht genutzt werden. Wird man bestraft weil man im Ausland lebt.

    Antworten
  • Peter Gallitzendörfer
    7. September 2023 07:06

    Das ist öffentlich nachgewieser Betrug an den gezahlten Renten an den Rentnern . Das wird einfach weiter praktiziert, weil man es so will und beschlossen hat.Als Krönung zur Absicherung der Machenschaften, wird man noch zur Einkommensteuerabgabe gezwungen,damit alles seine Sogenannten Ordnung ist.Hat man den Wisch unterschrieben, hat man den Machenschaften zugestimmt.Man ist dann ungewollt Handlanger des Systems.

    Antworten
  • Helmut Achatz
    7. September 2023 10:53

    Die Doppelbesteuerung von Renten wird leider auch durch das Wachstumschancengesetz nicht behoben.

    Antworten

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