Was bringt der Koalitionsvertrag Rentnern und Krankenversicherten wirklich?

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Verarschung der Mütter

Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden bekommen drei statt wie bisher zwei Rentenpunkten, aber nur dann, wenn sie drei und mehr Kinder haben. Eine Mutter mit einem Kind oder zwei Kindern bekommt auch künftig nur zwei Rentenpunkten angerechnet. Für sie soll sich also nichts ändern. Soweit die Fakten. Im Koalitionsvertrag steht: „Wir wollen die Gerechtigkeitslücke schließen.“ Und weiter heißt es, das sei ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut. Mehr Verarschung geht schon nicht. Das ist eine neue Ungerechtigkeit.

  1. Warum sind die anderen Kinder weniger wert?
  2. Warum soll damit die Altersarmut bekämpft werden?
  3. Warum sollen dafür die Beitragszahler der Rentenversicherung aufkommen?

War die Mütterrente I schon ungerecht, so ist es die Mütterrente II erst recht. Statt diese Ungerechtigkeit zu beheben, haben Union und SPD neue Ungerechtigkeit geschaffen. Die Altersarmut von Frauen lässt sich damit nicht bekämpfen, weil die Mütterrente II – wie schon die Mütterrente I – auch auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit angerechnet wird.

Bei Frauen und Männern, die wegen ihrer geringen Altersbezüge auf Grundsicherung angewiesen sind, verringert sich dem VdK zufolge so der Anspruch auf Sozialhilfe oder geht ganz verloren. Die Politik beschließt etwas und lässt die Rentenversicherung zahlen. Normalerweise gilt: Wer anschafft, zahlt auch. „Klar ist, dass die Anhebung der Mütterrenten aus Beitragsmitteln finanziert werden soll“, schreibt RP Online (Rheinische Post). Die Präsidentin der Rentenversicherung, Gundula Roßbach, ist verständlicherweise erbost, schließlich ist das wieder ein Griff in die Rentenkasse. „Bei der beschlossenen Verbesserung von Kindererziehungszeiten handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, urteilt sie. Sie sei deshalb in vollem Umfang aus Steuermitteln zu finanzieren.

Verarschung der Grundrentner

„Wir honorieren Lebensleistung und bekämpfen Altersarmut“ – durch „Einführung einer Grundrente“, liest sich das im Koalitionsvertrag. Die Grundrente soll zehn  Prozent über der Grundsicherung sein und zwar für alle, „die ein Leben lang gearbeitet haben, unter Einbeziehung von Kindererziehungs-  und Pflegezeiten“, heißt es da weiter.

Was heißt das konkret? Nehmen wir mal das Beispiel München. Laut offiziellem Stadtportal München bekommt ein Rentner im Alter als Alleinstehender 416 Euro und 21 Euro Aufstockung, sind zusammen 437 Euro monatlich. Zehn Prozent über dem Grundsicherungsbedarf macht 480,70 Euro aus. Das hilft der Münchner Arzthelferin, die in Rente geht wenig, denn sie wird im Alter trotzdem auf Grundsicherung angewiesen sein, weil Miete und sonstige Lebenshaltungskosten höher sind als ihre Altersrente. Der entwürdigende Gang zum Sozialamt bleibt ihr zwar erspart, dafür muss sie sich aber finanziell immer noch nackt ausziehen. Wie steht es so schön in dem Papier „Voraussetzung für den Bezug der ‚Grundrente‘ ist eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung“.  Die „Grundrente“ läuft über die Rentenversicherung, wobei die wiederum mit dem Sozialamt zusammenarbeitet. Bislang allerdings müssen ärmere Rentner immer noch zum Sozialamt – und das wird auch in Zukunft so bleiben. Also, wo ist da die Verbesserung?

Verarschung der Zeitungszusteller

Einen besonderen Gag haben sich Union und SPD für Zeitungszusteller ausgedacht.  „Zur Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haushalte – in Stadt und Land gleichermaßen – wird bei Minijobs von Zeitungszustellerinnen und Zeitungszustellern der Beitrag zur Rentenversicherung, den die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu tragen haben, befristet für die Dauer von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2022, von 15 auf 5 Prozent abgesenkt“, steht da tatsächlich drin. Kein Wunder, ist die SPD doch Eigentümerin der Deutschen Druck- und Verlagsgesellschaft (DDVG) und denkt natürlich an ihre Kosten – allerdings auf Kosten der Zusteller, die eh schon wenig verdienen und jetzt um einen Teil ihrer Altersvorsorge geprellt werden.

Verarschung der Ost-Rentner

„Für Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess wollen wir einen Ausgleich durch eine Fondslösung schaffen“, heißt es im Koalitionsvertrag. Die Bundesregierung unter Angela Merkel hat das Thema auf die lange Bank geschoben in der Hoffnung, dass möglichst viele der benachteiligten Ost-Rentner wegsterben. Das Problem besteht teilweise schon seit 1997, wie „Neues Deutschland“ schreibt. Bislang ist es nur ein vages Versprechen. Wie viel letztlich bei den Betroffenen ankommt, ist fraglich.

Verarschung der Erwerbsminderungsrentner

„Wir werden diejenigen besser absichern, die aufgrund von Krankheit ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können“, heißt es im Koalitionspapier. „Wir wollen die Anhebung der Zurechnungszeiten beschleunigen, indem wir das jetzt vorgesehene Alter von 62 Jahren und drei Monaten in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate anheben“, liest sich da. Danach werde die Zurechnungszeit in weiteren Monatsschritten entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze auf das Alter 67 angehoben. Liest sich ja erst einmal ganz gut – und ist eine Verbesserung gegenüber dem „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit“ (EM-Leistungsverbesserungsgesetz). Dieser Gesetzesentwurf wäre damit Makulatur und für den Papierkorb.

Wie gesagt, liest sich gut, in der Praxis allerdings springt für Erwerbsminderungsrentner wenig heraus. Dem Linken-Rentenexperten Matthias Birkwald zufolge liegt das „Plus 2018 bei gerade einmal 4,50 Euro im Monat, 2025 sind es 50 Euro“. Mit der Neuregelung im Koalitionsvertrag träte die Verbesserung von 50 Euro schon heute ein – und nicht erst 2025.

Allerdings gilt die Neuregelung nur für Neu-Rentner. Erwerbsminderungsrentner, die bisher schon eine Erwerbsminderungsrente beziehen, sind die Dummen in diesem Koalitionsvertrag.

Verarschung der Altersvorsorger

„Wir werden eine säulenübergreifende Renteninformation einführen, mit der Bürgerinnen und Bürger über ihre individuelle Absicherung im Alter Informationen aus allen drei Säulen erhalten und möglichen Handlungsbedarf erkennen können“, heißt es lapidar im Koalitionsvertrag. Wer dafür zuständig sein soll, ist klar: der Staat. „Die säulenübergreifende Renteninformation soll unter Aufsicht des Bundes stehen“, liest der Bürger. Klingt aufs Erste plausibel und löblich. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ zitiert Kanzleramtschef Peter Altmaier mit den Worten, dass „durch die Einführung eines digitalen Bürgerportals künftig sichergestellt werden soll, dass alle Verwaltungsdienstleistungen deutschlandweit elektronisch verfügbar sind“, so sein hehrer Ansatz. Gleichzeitig müsse ein solches Portal den Bürgern den Zugang zu einer unabhängigen Plattform bieten, die alle Ansprüche aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und privater Vorsorge sicher, einfach und übersichtlich zusammenfasst. Damit solle, so Altmaiers Argument, nachvollziehbar sein, „welche Anwartschaften der Bürger in den verschiedenen Säulen der Altersversicherung angespart hat“.

Wie gesagt, klingt fürsorglich. Nur, wem nützt eine solche Information? Dem Bürger oder dem Staat? Cui bono – wem nützt ein solches Rentenkonto? Wirklich dem Bürger – oder nicht doch eher dem Staat. Dank eines solchen Rentenkontos kann der Staat dann viel besser abschätzen, wo er den Bürger noch schröpfen kann, denn dann liegen ja die ganzen Vermögensverhältnisse des Bürgers offen – und für den Staat vergleichsweise bequem erreichbar.

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12 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Frank Müller
    11. Februar 2018 15:38

    Fortschreibung der Koalitionsvereinbarungen

    Wir sorgen dafür, dass die Renten auf dem niedrigen Stand bleiben und nicht mehr auf den alten Stand von 53% zurückkehren
    Wir entnehmen der Rentenkasse Milliarden, in dem wir die Mütterrente aus der Rentenkasse zahlen und nicht aus Steuergeldern
    Wir halten die Rentenkasse klein, in dem wir aus der Rentenkasse mehr an versicherungsfreien Leistungen entnehmen, als wir an Zuschuss zurückzahlen
    Wir behaupten dann, daß die Rentenkasse nicht mehr ausreicht und die Renten gekürzt werden müssen
    Wir halten die Betriebsrentner kurz, in dem wir Ihnen den vollen Krankenkassenbeiträgen abverlangen.
    Wir schröpfen, die, die unserem Rat gefolgt sind und Direktversicherungenabgeschlossen haben, in dem wir sie doppelt und dreifach Krankenkassenbeiträge zahlen lassen

    Sagte der Politiker zum Pfarrer:

    Ihr haltet sie dumm,
    Wir halten sie arm.

    Antworten
    • Dieter Kutzer
      12. Februar 2018 09:45

      WANN ENDLICH WACHEN DIE BETROFFENEN AUF UND JAGEN DIE SOZIALKASSENPLUENDERER WIE SPAHN, SCHOLZ ETC IN IHRE GUT VERSORGTE POLITIKERWUESTE?
      ? ⚂

      Antworten
      • Horst Axmann
        6. März 2018 20:17

        Da können wir lange warten, das deutsche Volk ist so obrigkeitshörig. Wir haben es alle in der Hand -Bankenrun-!!!!

        Antworten
    • Andreas Havlik
      21. Februar 2018 18:02

      So und nicht anders ist das. Ich bin seit einem halben Jahr Rentner und habe mein halbes Leben lang privat/betrieblich vorgesorgt. Das Ende vom Lied ist, dass ich jetzt mehr(!) Krankenkassenbeiträge bezahle als in meinem Arbeitsleben. Obwohl mein Einkommen im Beruf 3x so hoch war. Ich bin nur noch wütend und enttäuscht.

      Antworten
      • Helmut Achatz
        21. Februar 2018 22:35

        Ich kann das voll nachvollziehen – mir geht es genau so.

        Antworten
      • Anette Korb
        13. März 2018 11:44

        Alles, aber auch alles geht zu Lasten des Volkes. Sorgt man privat vor. wird man dafür seit 2004 bestraft, indem Steuern auf den auszuzahlenden Betrag fällig werden. Auch wenn nur der halbe Ertragsanteil hierfür anfällt. Der Beamte hat damals geklagt, dass der Arbeitnehmer die Rente nicht versteuern muss, er aber sehr wohl. Vergessen hat der Beamte leider zu erwähnen, dass er selber nie Beiträge von seinen „Bezügen“ in die Rentenkasse eingezahlt hat. Auch dies ging wieder zu unseren Lasten. Wer Hat dieses Gesetz entschieden? Die obersten Richter? Und was sind Richter? Beamte.

        Die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Ich kann hierzu nur sagen: PFUI

        Antworten
        • Helmut Achatz
          13. März 2018 12:49

          Ja, ist leider so. Das Grundübel: Beamte entscheiden über Rentner. Das kann nicht funktionieren.

          Antworten
  • […] dieser Artikel 4 (am besten selbst nachlesen) macht die betriebliche Altersvorsorge uninteressant. Artikel 4 im Koalitionsvertrag ist kontraproduktiv und sabotiert die betriebliche Altersvorsorge. In Artikel 4 des […]

    Antworten
  • […] des Gesundheitsausschusses Sabine Dittmar (SPD) räumt ein, dass die Union es abgelehnt habe, das Thema im Koalitionsvertrag aufzunehmen. „Aber ich glaube, die Union kann das Thema nicht komplett wegdrücken.“ Ihre Partei sei […]

    Antworten
  • […] jetzt sind es nur zweieinhalb für die vor 1992 geborenen Kinder. Dagegen war vor allem die SPD. Im Koalitionsvertrag wurde der Vorschlag eingedampft auf die Mütter, die drei und mehr Kinder vor 1992 geboren haben. […]

    Antworten
  • […] Olaf Scholz (SPD) hält den Betriebsrentnern entgegen, es sei kein Geld da außerdem stünde es nicht im Koalitionsvertrag. Die Entlastung hat die Union aus dem Vertrag kurz vor Abschluss streichen […]

    Antworten
  • […] drei Rentenpunkten zugestehen, jetzt sind es nur zweieinhalb. Dagegen war vor allem die SPD. Im Koalitionsvertrag wurde der Vorschlag eingedampft auf die Mütter, die drei und mehr Kinder vor 1992 geboren haben. […]

    Antworten

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