Was bringt der Koalitionsvertrag Rentnern und Krankenversicherten wirklich?

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Verarschung der Krankenversicherten

„Wir werden die Parität bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung wieder herstellen. Ab 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet. Der bisherige Zusatzbeitrag wird paritätisch finanziert“, so steht es im Koalitionsvertrag. Klingt toll, ist aber auch nur Augenwischerei. Denn, der Zusatzbeitrag wird nicht abgeschafft, sondern auch weiterhin von den Versicherten gezahlt, wenn auch nur zur Hälfte. Bei einem Rentner macht das nur ein paar Euro aus.

Ein Beispiel:

Heute

Ein Rentner mit einer (guten) Brutto-Monatsrente von 2069,74 Euro zahlt

Brutto-Rente                                               2069,74 Euro

Beitrag zur Krankenversicherung               151,09 Euro

Zusatzbeitrag                                               20,70 Euro

2019

Brutto-Rente                                               2069,74 Euro

Beitrag zur Krankenversicherung               151,09 Euro

½ Zusatzbeitrag                                            10,35 Euro

Ersparnis pro Jahr                                        124,20 Euro

Ein Eck-Rentner mit einer Brutto-Monatsrente von 1418 Euro zahlt

Brutto-Rente                                               1418,00 Euro

Beitrag zur Krankenversicherung              103,51 Euro

Zusatzbeitrag                                                 14,80 Euro

2019

Brutto-Rente                                               1418,00 Euro

Beitrag zur Krankenversicherung              103,51 Euro

½ Zusatzbeitrag                                                7,40 Euro

Ersparnis pro Jahr                                         88,80 Euro

 

Das soll der große Wurf sein? Nur wer deutlich mehr verdient, wird stärker entlastet. Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresgehalt von 36 000 Euro spart laut „Welt“ 180 Euro an Krankenkassenbeiträgen, die dann der Arbeitgeber übernehmen muss. Bei Rentnern ist es dann die Deutsche Rentenversicherung.

Verarschung der Direktversicherten

„Zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge senken wir die Beiträge für Betriebsrenten um die Hälfte auf den Arbeitnehmeranteil“, der von der SPD eingebrachte Vorschlag stand allerdings in der Endfassung des Koalitionsvertrags nicht mehr drin. Die Union hat den Satz gestrichen und damit Millionen von Betriebsrentner und Direktversicherungsgeschädigten vor den Kopf gestoßen. Sie zahlen auch in Zukunft doppelte Beiträge – in der Anspar- und der Auszahlphase. Sie zahlen auch in Zukunft den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil plus Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung an die Krankenkassen, insgesamt mehr als 18 Prozent. Wer es nicht glauben will, vergleiche die beiden Versionen vom 5. und 7. Februar. So geht Politik. Die Krankenkassen-Lobbyisten der Union, die im Gesundheitsausschuss sitzen, haben sich erneut durchgesetzt.

Hier die beiden Entwürfe vom 5. und 7. Februar 2018

Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten

In dem Entwurf vom 5.2.2018 hatte die SPD vorgeschlagen, die Beiträge für Betriebsrenten – das hätte auch Direktversicherungen betroffen – um die Hälfte auf den Arbeitnehmeranteil zu halbieren. In der endgültigen Fassung des Koalitionsvertrags ist dieser Passus nicht mehr enthalten. Er wurde auf Wunsch der CDU/CSU herausgenommen. Die Union will Betriebsrentner nicht entlasten und will die betriebliche Altersvorsorge nicht stärken, sondern schwächen.

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12 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Frank Müller
    11. Februar 2018 15:38

    Fortschreibung der Koalitionsvereinbarungen

    Wir sorgen dafür, dass die Renten auf dem niedrigen Stand bleiben und nicht mehr auf den alten Stand von 53% zurückkehren
    Wir entnehmen der Rentenkasse Milliarden, in dem wir die Mütterrente aus der Rentenkasse zahlen und nicht aus Steuergeldern
    Wir halten die Rentenkasse klein, in dem wir aus der Rentenkasse mehr an versicherungsfreien Leistungen entnehmen, als wir an Zuschuss zurückzahlen
    Wir behaupten dann, daß die Rentenkasse nicht mehr ausreicht und die Renten gekürzt werden müssen
    Wir halten die Betriebsrentner kurz, in dem wir Ihnen den vollen Krankenkassenbeiträgen abverlangen.
    Wir schröpfen, die, die unserem Rat gefolgt sind und Direktversicherungenabgeschlossen haben, in dem wir sie doppelt und dreifach Krankenkassenbeiträge zahlen lassen

    Sagte der Politiker zum Pfarrer:

    Ihr haltet sie dumm,
    Wir halten sie arm.

    Antworten
    • Dieter Kutzer
      12. Februar 2018 09:45

      WANN ENDLICH WACHEN DIE BETROFFENEN AUF UND JAGEN DIE SOZIALKASSENPLUENDERER WIE SPAHN, SCHOLZ ETC IN IHRE GUT VERSORGTE POLITIKERWUESTE?
      ? ⚂

      Antworten
      • Horst Axmann
        6. März 2018 20:17

        Da können wir lange warten, das deutsche Volk ist so obrigkeitshörig. Wir haben es alle in der Hand -Bankenrun-!!!!

        Antworten
    • Andreas Havlik
      21. Februar 2018 18:02

      So und nicht anders ist das. Ich bin seit einem halben Jahr Rentner und habe mein halbes Leben lang privat/betrieblich vorgesorgt. Das Ende vom Lied ist, dass ich jetzt mehr(!) Krankenkassenbeiträge bezahle als in meinem Arbeitsleben. Obwohl mein Einkommen im Beruf 3x so hoch war. Ich bin nur noch wütend und enttäuscht.

      Antworten
      • Helmut Achatz
        21. Februar 2018 22:35

        Ich kann das voll nachvollziehen – mir geht es genau so.

        Antworten
      • Anette Korb
        13. März 2018 11:44

        Alles, aber auch alles geht zu Lasten des Volkes. Sorgt man privat vor. wird man dafür seit 2004 bestraft, indem Steuern auf den auszuzahlenden Betrag fällig werden. Auch wenn nur der halbe Ertragsanteil hierfür anfällt. Der Beamte hat damals geklagt, dass der Arbeitnehmer die Rente nicht versteuern muss, er aber sehr wohl. Vergessen hat der Beamte leider zu erwähnen, dass er selber nie Beiträge von seinen „Bezügen“ in die Rentenkasse eingezahlt hat. Auch dies ging wieder zu unseren Lasten. Wer Hat dieses Gesetz entschieden? Die obersten Richter? Und was sind Richter? Beamte.

        Die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Ich kann hierzu nur sagen: PFUI

        Antworten
        • Helmut Achatz
          13. März 2018 12:49

          Ja, ist leider so. Das Grundübel: Beamte entscheiden über Rentner. Das kann nicht funktionieren.

          Antworten
  • […] dieser Artikel 4 (am besten selbst nachlesen) macht die betriebliche Altersvorsorge uninteressant. Artikel 4 im Koalitionsvertrag ist kontraproduktiv und sabotiert die betriebliche Altersvorsorge. In Artikel 4 des […]

    Antworten
  • […] des Gesundheitsausschusses Sabine Dittmar (SPD) räumt ein, dass die Union es abgelehnt habe, das Thema im Koalitionsvertrag aufzunehmen. „Aber ich glaube, die Union kann das Thema nicht komplett wegdrücken.“ Ihre Partei sei […]

    Antworten
  • […] jetzt sind es nur zweieinhalb für die vor 1992 geborenen Kinder. Dagegen war vor allem die SPD. Im Koalitionsvertrag wurde der Vorschlag eingedampft auf die Mütter, die drei und mehr Kinder vor 1992 geboren haben. […]

    Antworten
  • […] Olaf Scholz (SPD) hält den Betriebsrentnern entgegen, es sei kein Geld da außerdem stünde es nicht im Koalitionsvertrag. Die Entlastung hat die Union aus dem Vertrag kurz vor Abschluss streichen […]

    Antworten
  • […] drei Rentenpunkten zugestehen, jetzt sind es nur zweieinhalb. Dagegen war vor allem die SPD. Im Koalitionsvertrag wurde der Vorschlag eingedampft auf die Mütter, die drei und mehr Kinder vor 1992 geboren haben. […]

    Antworten

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