Was die Ergebnisse der Sondierung für Rentner bedeuten

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Die SPD hat in der Sondierung nahezu alle ihre Forderungen durchgesetzt. Die Handschrift der Union verblasst dagegen. Was bedeuten die Ergebnisse der Sondierung für Rentner – und was für die junge Generation?

Reicht die Rente?

„Die Rente muss für alle Generationen gerecht und zuverlässig sein“, heißt es in dem 28-seitigen Papier zu den Sondierungsgesprächen zwischen SPD und Union. Ist das so? Wird die Lebensleistung anerkannt und ist die Rente altersarmutssicher? Nein! Die SPD gaukelt den Bürgern vor, dass die Rente armutssicher ist und dass die bisherigen Regeln gerecht sind für alle Generationen. Das stimmt so nicht, wie das Ergebnis der Sondierung zeigt.

Wer in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung blättert, merkt sehr schnell, dass die meisten Rentner gerade so über die Runde kommen. In den alten Bundesländern liegt die durchschnittliche Rente von Frauen beispielsweise bei 618 Euro, in den neuen Bundesländern bei 887 Euro. Selbst wer noch zusätzlich vorgesorgt hat, kommt in einer Stadt wie München damit nicht über die Runden. Der VdK hat das einmal am Beispiel einer Rentnerin in Köln vorgerechnet – und dort sind die Mieten günstiger als in München.

Wie das Sozialamt die Grundsicherung berechnen könnte, zeigen wir an einem Beispiel: Eine 70-jährige Rentnerin lebt allein in einer Zwei-Zimmer-Wohnung in Köln. Ihr Grundsicherungsbedarf in Höhe von 944 Euro setzt sich aus der Regelbedarfsstufe 1 (409 Euro) sowie den Kosten für Miete (450 Euro), Heizung (35 Euro) und Nebenkosten (50 Euro) zusammen. Die 500 Euro Rente, die sie erhält, werden abgezogen. Somit ergibt sich ein Grundsicherungs­anspruch von 444 Euro.

Selbst, wenn sie eine durchschnittliche Rente, eben jene 618 Euro bezieht, ist sie immer noch auf Grundsicherung angewiesen. So sieht die Realität aus. Armutssicher ist etwas anderes. Hat die Sondierung da etwas gebracht?

Rente für alle Generationen gerecht?

Thema Generationengerechtigkeit in der Sondierung: Was ist daran gerecht, wenn der jungen Generation vom Brutto-Lohn nur noch die Hälfte netto übrig bleibt? Angenommen, jemand verdient 60 000 Euro, dann bleiben ihm nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung noch 30 000 Euro übrig. Das sind netto 2500 Euro monatlich. In München zahlen Mieter laut „tz“ durchschnittlich 912,42 Euro Miete monatlich.  Dazu kommen Nebenkosten von 195,70 Euro. Alles in allem zahlen Mieter in München somit 1108,10 Euro pro Monat. Wer also 60 000 Euro verdient, dem bleiben nach Abzug von Steuern, Sozialversicherung und Miete noch 1391,90 Euro übrig zum Leben. Damit lässt sich gut leben.

Dumm nur, dass der Durchschnittsverdienst laut „Focus“ in München mit 4300 Euro deutlich niedriger liegt. Mit netto 2150 Euro haben Münchner im Schnitt nur noch 1000 Euro übrig für Essen, Trinken, Auto, Kleidung und Reparaturen. Wer dann noch weniger als der Durchschnitt verdient, kommt vielleicht gerade so über die Runde, aber fürs Alter kann er zusätzlich nichts mehr zurücklegen. Zu diesen Berufen gehören beispielsweise Arzthelferinnen, Verkäuferinnen, Altenpflegerinnen und Altenpfleger, Kraftfahrer und Kellner/innen. Sie verdienen vielleicht noch 2500 bis 2700 Euro brutto und 1300 bis 1400 Euro netto. Wenn sie in Rente gehen, müssen sie sich mit 600 bis 700 Euro (48 Prozent Rentenniveau – 48 % von 1300 sind 624 Euro) begnügen. Das reicht nicht einmal, um in München die Miete zu bezahlen. Also, ein „wirksamer Schutz vor Altersarmut“, wie die SPD in dem Sondierungspapier proklamiert, ist das bestimmt nicht.

Einführung einer Grundrente

Ok, jetzt haben sich SPD und Union auf eine neue Idee geeinigt: „Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, soll honoriert und ihnen ein regelmäßiges Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb des regionalen Grundsicherungsbedarfs zugesichert werden.“

Was heißt das konkret bezogen auf das Beispiel München. Laut offiziellem Stadtportal München bekommt ein Rentner im Alter als Alleinstehender 416 Euro und 21 Euro Aufstockung, sind zusammen 437 Euro monatlich. Zehn Prozent über dem Grundsicherungsbedarf macht 480,70 Euro aus. Das hilft der Münchner Arzthelferin, die in Rente geht wenig, denn sie wird im Alter trotzdem auf Grundsicherung angewiesen sein, weil Miete und sonstige Lebenshaltungskosten höher sind als ihre Altersrente. Der entwürdigende Gang zum Sozialamt bleibt ihr zwar erspart, dafür muss sie sich aber finanziell immer noch nackt ausziehen. Wie steht es so schön in dem Papier „Voraussetzung für den Bezug der ‚Grundrente‘ ist eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung“.  Die „Grundrente“ läuft über die Rentenversicherung, wobei die wiederum mit dem Sozialamt zusammenarbeitet. Bislang allerdings müssen ärmere Rentner immer noch zum Sozialamt – wie das funktioniert, hat der VdK übersichtlich zusammengestellt.

Als Faustregel Grundsicherung gibt T-Online aus: „Liegt das gesamte monatliche Einkommen unter 838 Euro, soll der  Anspruch auf Grundsicherung geprüft werden. Einfache Rechnung: Statt zum Beispiel 800 Euro Grundrente stünden künftig 880 Euro auf dem Kontoauszug.“

Dazu das „Portal Sozialpolitik“:  „Der Durchschnittsverdiener in der Gesetzlichen Rentenversicherung (2016 = 3.016 Euro brutto/Monat) bekam einen Entgeltpunkt (EP) auf seinem oder ihrem Rentenkonto gutgeschrieben. Dumm nur, wer gerade einmal Mindestlohn bezog, der „2016 bei 8,50 Euro“ (aktuell 8,84 Euro) lag. Bei einer 40-Stunden-Arbeitswoche habe sich der daraus erzielbare Brutto-Monatslohn auf 1480 Euro belaufen – „fast genau die 1508 Euro, die einem 50-Prozent-Verdiener entsprechen“. Eine Rente bei einer solchen Entgeltposition liege auch nach 45 Beitragsjahren (Vollzeit) deutlich unter dem Grundsicherungsbedarf (SGB XII).

Sondierung

Ergebnis der Sondierung – künftig werden immer mehr Geringverdiener auf Grundsicherung angewiesen sein

Verbesserung für Erwerbsminderungsrentner

„Wir werden diejenigen besser absichern, die aufgrund von Krankheit ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können“, heißt es in dem Papier. „Wir wollen die Anhebung der Zurechnungszeiten beschleunigen, indem wir das jetzt vorgesehene Alter von 62 Jahren und drei Monaten in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate anheben“, heißt es weiter.  Danach werde die Zurechnungszeit in weiteren Monatsschritten entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze auf das Alter 67 angehoben. Bislang ist es so, dass die nicht am 1. Januar 2018 mit einem Schlag von 62 auf 65 Jahre erhöht wird. Das passiert nach dem bisherigen Gesetz stufenweise. 2018 kommen bei der Erwerbsminderungsrente zu den 62 Jahren drei Monate dazu. 2019 kommen sechs Monate dazu. 2020 kommen dann zwölf Monate dazu, 2021 schließlich 18 Monate, 2022 dann 24 Monate, 2023 letztlich 30 Monate.  Und das soll jetzt eben in einem Schritt passieren, aber auch nur für Neurentner.

Pflichtrentenversicherung für Selbstständige

Was bringt die Sondierung Selbstständige? „Um den sozialen Schutz von Selbständigen zu verbessern, wollen wir eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen einführen, die nicht bereits anderweitig abgesichert sind“, heißt es in dem Papier zum Ergebnis der Sondierung.  „Dabei sollen diese zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und – als Opt-out-Lösung – anderen geeigneten insolvenzsicheren Vorsorgearten wählen können“, heißt es.

Positive Ergebnis der Sondierung: Die Mindestkrankenversichungsbeiträge für kleine Selbstständige will die mögliche Groko reduzieren. Um wie viel schreibt sie jedoch nicht.

Bei der #Mütterrente zahlt übrigens die Krankenschwester die #Rente für die Mutter des Chefarztes – der Arzt zahlt bei der Standesversicherung ein – der @spdbt Sri dank @phoenix_de

— Klaus Uckrow (@Uckrow) January 15, 2018

Mütterrente II wieder Murks

Die CSU hat sich fast durchgesetzt, denn in dem Papier steht, dass „mit dem zweiten Kindererziehungsjahr in der Rente für Geburten vor 1992“ wir, sprich die Groko „einen ersten Schritt getan haben“. Die Groko will „die Gerechtigkeitslücke schließen“. So sollen Mütter, die ihre Kinder vor 1992 auf die Welt gebracht haben, künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen.“ Das Ganze läuft unter dem Titel „Mütterrente II“.  Jetzt aber kommt’s – die Mütterrente II gibt’s nur für Mütter mit drei und mehr Kindern. Das ist echt eine Lachnummer und reine Willkür.

https://www.youtube.com/watch?v=PVNz5Otcmyo

Frau Murksel und ihre Koalitionspartner

Zusatzbeitrag gekippt

Bislang zahlen die Rentner den Zusatzbeitrag an die Krankenkasse allein – wie die Arbeitnehmer auch. Das soll sich künftig dem Papier über die Sondierung ändern, denn „wir werden die Parität bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung wiederherstellen“, steht in dem Papier. „Die Beiträge zur Krankenversicherung sollen künftig wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet werden“, heißt es weiter. Was bedeutet das konkret? Statt 14,6 plus 1 künftig nur noch 14,6 Prozent, wovon der Rentner die Hälfte zahlt? Oder heißt das 15,6 und davon die Hälfte? Das wären dann 7,8 statt wie bisher 7,3 plus 1 gleich 8,3 Prozent. Nun gut, immerhin ein halbes Prozent Unterschied.

Milliarden für Rentner der Ex-DDR

„Der Bund wird schrittweise einen höheren Anteil bei den Erstattungen an die Rentenversicherung für die Ansprüche aus den Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR übernehmen und damit die ostdeutschen Bundesländer entlasten (AAÜG)“, heißt es in dem Papier. Klingt unspektakulär, ist es aber umso mehr. Die neue Bundesländer müssen „insgesamt jährlich über drei Milliarden Euro in ein Rentensystem einzahlen, für das sie eigentlich gar nicht zuständig sind“, stellt die „Tagesschau“ fest. Dieses Rentensystem sei als DDR-Hinterlassenschaft dramatisch unterschätzt worden. In deer DDR gab es 27 Zusatzversorgungssysteme für alle möglichen Berufsgruppen – insgesamt betrifft das rund eineinhalb Millionen Menschen. Insgesamt, so die „Tagesschau“ liege die Summe für die Rentenansprüche dieser eineinhalb Millionen bei 60 Milliarden Euro. Das will jetzt teilweise der Bund übernehmen.

Ergebnis der Sondierung: SPD ist Sieger

Wer das Papier über das Ergebnis der Sondierung Revue passieren lässt, stellt schnell fest, dass sich die SPD weitgehend durchsetzen konnte. Daneben darf sich die CSU freuen, die ihr Müttergeld wenigsten teilweise durchboxte. Bei so viel Ausgaben, bleibt natürlich für eine Entlastung nichts übrig. Der Solidaritätszuschlag soll nur für die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen abgebaut werden – alle, die mehr als 60 000 Euro verdienen, werden ihn wohl bis in alle Ewigkeit zahlen müssen. Dabei war der Soli bis 2019 befristet. Keine Rede mehr von der Abschaffung der kalten Progression. In der Sondierung kam offensichtlich auch  Abschaffung der ungerechten Doppelverbeitragung von Direktversicherungen nicht vor, die an der Altersvorsorge vieler Rentner knabbert.

Hey, @spdde Ihr habt immer noch nicht kapiert, dass ihr überwiegend von #Gutmenschen gewählt wurdet, die diese Gesellschaft zum Besseren verändern wollen. Euer #Sondierungspapier ist ein Arschtritt für jeden einzelnen, der sich engagiert.

— Zwitschermond #wirhabenplatz ???????? (@zwitschermond) January 12, 2018

Weniger Zerrissenheit als #Jamaika, aber nicht gut genug für die Zukunft – meine erste Einschätzung zu den #Groko #Sondierungen. CL pic.twitter.com/gzjRSjIrit

— Christian Lindner (@c_lindner) January 12, 2018

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7 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Es gibt also keine verfassungswidrigen Gründe, dass nur Erziehende, nur für mehr als 2 Kinder vor 1992, einen Rentenpunkt mehr erhalten. Und so wie bisher die Richter des BVerfG entschieden haben, werden sie sicher akrobatische Rechtfertigungen finden, um das mit dem Grundgesetz Artikel 3 vereinbar zu stricken.
    Elemente der Generationengerechtigkeit.
    Von Generationengerechtigkeit und Generationenvertrag in der gRV sind wir weit weg: Z.B. in der Schweiz, Österreich sind alle Personen pflichtversichert, die dort ihren Wohnsitz haben oder eine Erwerbstätigkeit ausüben – also Erwerbstätige und Nicht-Erwerbstätige. Hier kommt tatsächlich eine Generation für die andere auf. In Deutschland dagegen sind Beamte, Politiker und Selbständige von den Verpflichtungen des Generationenvertrages ausgenommen. Diese Berufsgruppen überlassen sogar die Altersversorgung ihrer eigenen Eltern den Pflichtversicherten der Rentenversicherung – wenn die Eltern nicht selbst Beamte oder Selbständige waren. Das gleiche gilt sinngemäß für Landwirte und die Versicherten der sogenannten berufsständischen Versorgungswerke, etwa Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und Seelotsen.

    Keine der angeblich alternativlosen Rentenreformen wurde auf Pensionen übertragen: Nachhaltigkeitsfaktor, Versorgungs-Steuerquotenfaktor (Äquivalent zum Beitragssatzfaktor), vollständige Streichung der Hochschulausbildungszeiten, Abschaffung der „amtsunabhängigen Mindestversorgung“, Erwerbsminderung statt Dienstunfähigkeit, Senkung des Beihilfesatzes auf 50%, etc. Da kann man sich schon fragen, warum nur Rentner die Folgen der Demographie tragen sollen, aber nicht Pensionäre.
    Da das Beamtenversorgungsgesetz bis heute k e i n Altersvermögensergänzungsgesetz und k e i n Nachhaltigkeitsgesetz beinhaltet wird das auch in Zukunft so bleiben! Die Anpassungen der Renten werden durch Nachhaltigkeitsfaktor, Riesterfaktor und demographischen Faktor soweit gedämpft, dass durchschnittlich seit dem Jahre 2000 0,99% Rentenerhöhungen jährlich erreicht wurden, weit unter der Inflationsrate, so dass praktisch die Renten kontinuierlich schrumpfen!
    Die Pensionen steigen nach wie vor im gleichen Verhältnis wie die Beamtengehälter OHNE JEGLICHE DÄMPFUNGSFAKTOREN! Das BVerfG hat zur Beamtenbesoldung befunden, dass fiskale Engen die Alimentationspflicht NICHT beeinträchtigen dürfen, besonders nicht die Angemessenheit! Schließlich begründet doch sogar das BVerfG in einem Urteil v. 27.09.2005 2 BvR 1387/02; Hergebrachte Grundsätze des Beamtentums im Sinne des Art.33 Abs.5 GG Und verweist hier in den Abs. 86/87 (von 148) auf den § 10 des preußischen Pensionsgesetzes vom 27.3.1872.

    . . . . . . . . Alles, was der Staat ausgibt oder investiert, muss von der jeweils erwerbstätigen Generation erwirtschaftet werden, z.B. auch Schulen und Universitäten. Den sogenannten Generationenvertrag ausschließlich auf Beitragszahler und Rentner zu reduzieren ist falsch und ausgesprochen schäbig, er dient nur den Interessen weniger Leute.

    Und noch was:

    der Irrsinn nimmt kein Ende:

    „Wir halten am Drei-Säulen-Modell fest und wollen in diesem
    Rahmen die private Altersvorsorge weiterentwickeln.“

    Immer im Sinne der Finanzwirtschaft, das Ganze …

    Antworten
  • Ursprünglich gab es auch in der SPD gute Denkansätze für eine echte Reform der Altersversorgung aller Bürger. Das ist die Erwerbstätigenversicherung die zeitweise von der SPD Vorsitzenden in BW ins Spiel gebracht wurde. Von dieser Idee ist bei der SPD Führung unter Schulz und seiner Kollegin Nahles nichts mehr angekommen. Die bekannte Flickschusterei geht weiter.Von einer Altersversorgung wie in Österreich oder der Schweiz ist Deutschland meilenweit entfernt. Die AHV der Schweiz wäre in der Tat ein gutes Beispiel für Deutschland. Dieses Beispiel würde auch dem ursprünglichen Gedanken der Gleichbehandlung aller Bürger des Art.3 GG Rechnung tragen.Es sollte daher eigentlich logisch sein daß der Rentner, genau wie der Pensionär nach 40 Arbeitsjahren und Erreichung der Altersgrenze 71% seines letzten Durchschnitttsgehaltes als Ruhestandsvergütung bekommt. Warum das preusische Pensionsgesetz vom 27.3.1872 immer noch Anwendung bei der Alimentierung der Staatsdiener findet bleibt wahrscheinlich das Geheimnis deutscher Politiker. Diese Leute lassen sich jetzt gerne als Lawmaker, also Gesetzesmacher bezeichnen. In Wirklichkeit benutzen gerade die Regierungsparteien ihre Abgeordneten als Stimmvieh für die Regierungspolitik.

    Antworten
  • … habe folgendes am 14.01.2018 an die CSU geschrieben (mit Info an A. Nahles)
    Hallo CSU,

    was haben Sie sich, die CSU, denn bei der Sondierung zum Thema MÜTTERRENTE geleistet, … eingelassen ?

    Ein Unrecht mit einem neuen kaschieren … verschlimmbessern ?

    Frauen mit 2 bzw. 1 Kind diskreminieren ?

    Totales unverständnis !!!

    Wenn bei der 1. Abgrenzung der Mütterrente alle Mütter bis zum Jahr 1992 ungerecht behandelt wurden, war es ein Fehlschuss,

    … ABER jetzt wo das Thema total bekannt ist, ist das nur IRRE !!!

    Soll das jetzt eine Billigvariante der Parteien werden.

    „So kann man den Untergang“ des Gerechtigkeitssinns vorantreiben !

     WITZ DES TAGES ::: MEIN nicht ernstzunehmendere Vorschlag !!!

    Warum denn nicht die Mütterrente für Mütter ab 5 Kindern, die ABER am gleichen Datum des jeweiligen Jahres geboren wurden, einführen ? …. das wäre doch SUPERBILLIG ::::

    MFG mit Namen

    Antworten
  • Friedrich Krossler
    26. Januar 2018 20:27

    Mütterrente interessiert mich nicht! Ich bin doppelt studiert Versicherungsfachwirt und Immobilienökonom und aufgrund der Politik des 0 Zinses EZB heute
    verarmt und muss als Akademiker im Single – Status als Rentner mit 65 Jahren mit einer Grundversorgung von 861,61 € im Monat überleben. Nach Abzug
    aller Kosten für Miete, Strom, den ich von 416,00 im Monat noch selbst bezahle – und Aldi Talk für Handy und Internet verbleibt mir ein Taschengeld von
    ca. 5,– € am Tag, um Essen und Trinken einkaufen zu können. Wenn ich dann meine Fotoalben anschaue, wo ich als Geschäftsführer einer grossen
    Provinzial – Agentur (Sparkassen) auf Einnahmen von ca. 120.000,–€ also nach Abzug aller Kosten und ordnungsgemäßen Abgaben an das Finanzamt
    bei einem 14 Stunden Tag immerhin noch ca. 4000,– € netto übrig hatte machte mich GLÜCKLICH! SCHULD IST DIE EZB, die meinen Stand als ehrlichem
    Vermittler im Anlage und Versicherungsbereich negiert hat. In meinem Bekanntenkreis haben sich 90 % der „Vermittler“ bereits umgebracht!

    Die Politiker wollten nur die Banken und Sparkassen im groben Umfang „retten“ – auch noch das verlogene Griechenland!

    Ich zähle mich zu den Menschen, die nach dem 2. Weltkrieg Deutschland aufgebaut haben. Weil ich jetzt als „Rentner“ genügend Zeit habe, habe ich
    selbst aufgrund der Abgaben an das Finanzamt errechnet, dass ich in meinem Arbeitsleben von 48 Jahren für das Gemeinwohl der BRD beigetragen
    habe …und habe ca. 1.8 Mio. Steuern gezahlt!

    Also: mindestens 1050,– pro Monat GRUNDRENTE, wie es die LINKEN und auch die SPD verlangen!

    Ich glaub, ich muss zum Psychologen, um meinen HASS auf Merkel verarbeiten zu wollen!

    Antworten
    • Die Deutschen werden mit Merkel und den Spezialdemokraten bestraft. Wer in Deutschland €860,- Rente bekommt erhält für die gleiche Lebensleistung in Österreich etwa €1460,- Die Regierungsparteien in Deutschland wollen nichts am Unrecht ändern.Lediglich die AfD und die Linken haben sich für eine Änderung des Rentensystems eingesetzt. Was diese Parteien jetzt im Bundestag machen bleibt abzuwarten.

      Antworten
  • Ich habe auch an die beiden Parteien geschrieben. Die Antworten – einer schiebt es auf den Anderen. Und wenn man dann die „Schlagworte“ bei den Reden so hört, denkt jeder „es gibt mehr Geld“.

    Nur zum Beispiel Kindergeld, Kindergelderhöhung um 25€. Alle denken, sie haben sofort um 25 € pro Kind mehr. Ja, denkste. Am 1. Juli 2019 (!!!) gibt es 10€ mehr und erst Anfang 2021 die restlichen 15€. So viel zur Kindergelderhöhung.

    Und dieses „Spiel“ zieht sich weiter. Die Erwerbsunfähigkeitsrenten werden „verbessert“. Ja aber – nur für Neurentner, die Bestandsrentner schauen in die Röhre.

    Die Mütterrente kommt für alle – aber da muss man dann aber vor 1992 mindestens 3 Kinder haben.
    Wie man sich die in so mancher Großstadt leisten soll -?
    Und dann die Alleinerziehenden und davon die, die für ihre Kinder keinen Unterhalt vom Vater bekommen?
    Und „nebenbei“ wird uns noch ständig erklärt wir sollen für das Alter vorsorgen!!!
    Wie denn mit 2 Kindern, alleinerziehend, ohne Kindesunterhalt und der Vater fährt schön in Urlaub und das ist dann auch noch „legal“?

    Vielen Dank liebe Sondierer, Koalitionsparteien … usw.

    Aber die Diäten werden schon Thema bevor eine neue Regierung im Amt ist. Da gibt es dann dazu eine Regelung:
    „Nach der geltenden Regelung werden jeweils zur Mitte des Jahres die Diäten entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst. Will ein neu gewählter Bundestag diesen Automatismus für die neue Wahlperiode beibehalten, so müssen die Abgeordneten laut Abgeordnetengesetz innerhalb der ersten drei Monate der neuen Wahlperiode per einfachem Mehrheitsbeschluss das Verfahren bestätigen.“
    Ach die „Armen“, aber wer erlässt denn solche Regelungen?

    Antworten
  • […] rostet am Meeresgrund vor sich hin, aber die Steuer gibt es immer noch. Das gleiche gilt für den Solidaritätszuschlag. Er wurde 1991 eingeführt wurde und sollte eigentlich 2019 abgeschafft werden, uneigentlich aber […]

    Antworten

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Helmut Achatz

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