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Das Rentenpaket bringt auch etwas für die Mütter. Ab 2019 bekommen Mütter – und Väter –, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, dank Mütterrente II mehr Geld. Allerdings gibt’s nur einen halben Rentenpunkt.
Die Mütterrente ist mehrmals geändert worden. Seit 2014 gibt es für die vor 1992 geborenen Kinder ein zweites Erziehungsjahr, künftig sollen die annähernd zehn Millionen Mütter und Väter einen weiteren Zuschlag in Höhe eines halben Entgeltpunktes bekommen. Ursprünglich wollte die CSU jedem Kind drei Rentenpunkten zugestehen, jetzt sind es nur zweieinhalb. Dagegen war vor allem die SPD. Im Koalitionsvertrag wurde der Vorschlag eingedampft auf die Mütter, die drei und mehr Kinder vor 1992 geboren haben. Sie sollten drei Punkte bekommen, andere Mütter mit nur zwei Kindern oder einem Kind, die vor 1992 geboren wurden, wären leer ausgegangen. Davon ist die SPD wieder abgekommen und so bekommen alle für nach 1992 geborene Kinder einen halben Punkt. Ein Entgeltpunkt ist aktuell seit 1. Juli 2021 im Westen 34,19 Euro wert und im Osten 33,23 Euro. Das heißt, ein halber Entgeltpunkt bringt dann im Westen 17,10 Euro, im Osten 16,62 Euro. Im Gesetz heißt es: „Elternteilen wird künftig für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern ein weiteres halbes Kindererziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt.“
Verzögerung bei Mütterrente II
Weil das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) – was für ein Name – so kompliziert ist, werden sich Mütter (und Väter), die schon in Renten sind, wohl etwas gedulden müssen. Wie die Rentenversicherung sagt, werde die Mütterrente II Anfang 2019 wohl nicht voll umgesetzt werden können. Für alle Mütter (und Väter), die ab Januar 2019 in Rente gehen, ist alles paletti. Sie profitieren sofort von der Mütterrente II. Bei den Müttern und Vätern, deren Rente vorher begonnen habe, könne die Reform erst im Laufe der ersten Jahreshälfte 2019 umgesetzt werden, so die Rentenversicherung. Vorgesehen seien in diesen Fällen auch wieder Nachzahlungen wie bei Einführung der Mütterrente I im Jahre 2014. Der Rentenversicherung zufolge sind von der Mütterrente II rund 9,7 Millionen Renten betroffen.
Die Rentenversicherung muss sich erst auf die Mütterrente II einstellen
Anrechnung auf die Grundsicherung
Das Gesetz bringt aber nicht allen Müttern (und Vätern) mehr Geld. Das liege insbesondere daran, so finanzen.de, dass die Mütterrente auf die Grundsicherung der jeweiligen Person angerechnet und damit sofort abgezogen wird. Dies betreffe besonders Mütter, die für die Erziehung ihres Kindes lange daheim geblieben sind und darüber hinaus wenig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Der dadurch entstehende geringe Rentenanspruch führe dazu, dass sie ihre Rente mit der Grundsicherung aufstocken müssen. Eine höhere Rente durch den halben Rentenpunkt werde jedoch darauf angerechnet, weshalb Betroffene mit der Mütterrente meist leer ausgehen. Der Sozialverband VdK ist empört über die Verrechnung der Mütterrente II auf die Grundsicherung. Arme Rentnerinnen stünden sich damit nicht besser als vorher. Der VdK fordert dem „Spiegel“ zufolge einen monatlichen Freibetrag von 208 in der Grundsicherung. Es sei unerträglich, dass bedürftige Rentnerinnen die geplanten Verbesserungen bei der Mütterrente vollständig mit der Grundsicherung verrechnen müssen, so VdK-Präsidentin Verena Bentele. Ein vergleichbarer Freibetrag existiere bereits für die betriebliche und private Vorsorge.
„Rentengerechtigkeit für ALLE #Mütter – weg mit der geplanten „Mehrwert-Mütterrente“ @hubertus_heil #Mütterrente” – Jetzt unterschreiben! https://t.co/GyOa695ads via @ChangeGER
— Christina Klein (@ChristinaKlein5) November 4, 2018
Am Montag, den 12. November 2018, hat Monika Descharmes die Petition für drei Rentenpunkt für alle Mütter in Begleitung eines Fernsehteams des WDR mit 97.204 Unterstützer-Unterschriften an den Abteilungsleiter „Sozialversicherung und Alterssicherung“, Herrn Hans-Ludwig Flecken, im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Bonn übergeben.
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9 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Danke für die Infos zur Mütterrente. Da mein Onkel Steuerberater ist, kennt er sich sehr damit aus. Er berät viele Mütter, auch viele, die alleine sind. Er stimmt zu, dass es schlecht ist, dass bedürftige Rentner die Mütterrente verrechnen sollen.
LG
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[…] Mütterrente, abschlagsfreie Renten für besonders langjährig Versicherte, Kindererziehungszeiten, Erwerbsminderungsrente wegen Arbeitsmarktlage, West-Ost-Transfer – die Liste der versicherungsfremden Leistungen ist lang. Die Rentenzahler löhnen für viele sozialen Wohltaten, von denen andere profitieren. Der Staat zahlt dafür viel zu wenig als Ausgleich, so dass letztlich die Rentenzahler dafür aufkommen müssen. Das ist eine Art Sondersteuer, über die viel zu wenig gesprochen wird. Wenn Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil mit seiner Grundrente durchkommt, wird wieder die Rentenkassen angezapft – und so geht das schon seit Jahrzehnten. […]
[…] fordert Ulrike Mascher, die Landesvorsitzende des VdK Bayern. Mascher fordert ferner einen Freibetrag für die Mütterrente, das heißt, 212 Euro der Mütterrente sollen nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. […]
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