Pension schlägt Rente

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Pension und Rente –  die Unterschiede sind gewaltig. Rentner sind im Vergleich zu Pensionären arme Schlucker. Pensionen fallen deutlich höher aus als Renten. Ist das gerecht? Zeit, das Thema öffentlich zu diskutieren.

Pensionäre müssen sich um ihre Altersvorsorge keine Sorgen machen – der Staat alimentiert sie reichlich, so dass sie ein auskömmliches Leben haben, anders als Rentner. Schließlich habe der Dienstherr dem Beamte „im Alter einen dem Amt angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren“, so das Gesetz. Das Alimentationsprinzip leitet sich aus dem „hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums“ ab, der als solcher verfassungsrechtlich von Artikel 33 Absatz 4 und 5 des Grundgesetzes garantiert ist. Dieser „hergebrachte Grundsatz des Berufsbeamtentums“ wiederum fußt auf den Vorstellungen des preußischen Königs Friedrich Wilhelm I aus dem 18. Jahrhundert, wie es in einer juristischen Seminararbeit über die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ heißt.

Pension schlägt Rente

Wie groß ist der Abstand zwischen Pension und Rente? Das lässt sich am Renten- und Pensionsniveau ablesen. Das Rentenniveau liegt bei 48,2 Prozent, das Pensionsniveau bei 71,75 Prozent laut Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz – BeamtVG § 14 Höhe des Ruhegehalts). Allein diese Zahlen sagen schon viel aus. Dazu kommt, dass sich diese 71,75 Prozent – im Unterschied zu Angestellten – auf die Bezüge der zwei Jahre vor der Pensionierung berechnet (‚ruhegehaltsfähige Dienstbezüge‘). Meist werden Beamte vor der Pension noch einmal befördert, was die Pension steigen lässt.

Das heißt, der durchschnittliche Pensionäre bekommt ein Vielfaches dessen, was ein durchschnittlicher Rentner auf seinem Rentenbescheid vorfindet. Natürlich wiegelt der Deutsche Beamtenbund ab, Renten und Pensionen seien nicht vergleichbar. Der Beamtenbund spricht von „Neiddiskussion“. Er verweist immer darauf, dass ja viele Beamte ein Studium haben.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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