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In Österreich zahlen (fast) alle in die gesetzliche Altersvorsorge ein, die Pension heißt – und bekommen am Ende mehr raus als in Deutschland. So funktioniert Österreichs Pension.
Alle Erwerbstätigen in Österreich zahlen in die Pflichtversicherung, die die Altersvorsorge regelt, das heißt, auch Selbstständige und Beamte – und diese Pflicht beginnt, sobald eine Erwerbstätige oder ein Erwerbstätiger über der Geringfügigkeitsgrenze (2022 bei 485,85 Euro monatlich) verdient. Anders als in Deutschland, wo sich Arbeitgeber und -nehmer den Beitrag in die Rentenversicherung teilen, zahlen Arbeitgeber in Österreich mit 12,55 Prozent mehr als Arbeitnehmer mit 10,25 Prozent. Insgesamt zahlen beide 22,80 Prozent – und damit deutlich mehr als in Deutschland, wo der Beitragssatz bei 18,6 Prozent liegt, den sich Arbeitgeber und -nehmer hälftig teilen. Der Höchstbeitragssatz in Österreich liegt bei 5.670 Euro, in Deutschland bei 7.050 Euro.
In Österreich hat die Politik schon 2005 mit dem Pensionsharmonisierungsgesetz eine einheitliche Erwerbstätigenversicherung eingeführt, die für alle nach dem 1. Jänner 1955 Geborene gilt, anders als in Deutschland, wo es immer noch eine Mehrklassensystem gibt.
Pensionskonto für alle
Weil alle in die Pflichtversicherung höhere Beiträge einzahlen, kann die Pensionskasse auch mehr und häufiger Pensionen auszahlen. Österreicherinnen und Österreicher bekommen nach 45 Versicherungsjahren im Alter von 65 Jahren – Frauen im Alter von 60 Jahren – eine Pension in Höhe von rund 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens – und das 14 Mal. Die Sonderzahlungen werden jeweils in den Monaten April und Oktober ausgeschüttet. Jede und jeder Erwerbstätige hat ein Pensionskonto und kann jeder nachschauen, wie viel Ansprüche sie oder er angesammelt hat. Die Pension wird jährlich angepasst, entsprechend der Teuerungsrate.
Voraussetzung für die Pension
Wer in Österreich in Pension gehen will, muss laut Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz einige Voraussetzungen erfüllen:
- Die Pensionsanwärter müssen das gesetzliche Pensions-Antrittsalter erreicht haben – bei Männer: 65 Jahre, bei Frauen: derzeit 60 Jahre
- Sie müssen die Mindest-Versicherungsdauer erfüllen – mindestens 15 Jahre oder 180 Monate, davon müssen 84 Monate – oder sieben Jahre – erwerbstätig (dazu zählen auch Pflege und Familien-Hospizkarenz) gewesen sein.
Noch können Frauen in Österreich schon mit 60 Jahren in Pension gehen. Das ändert sich aber, denn ab 2024 steigt das Pensions-Antrittsalter stufenweise – und zwar um jeweils sechs Monate pro Jahr bis 2033. Dann können Frauen auch erst mit 65 Jahren in Pension gehen.
Früher in Pension
Ähnlich wie in Deutschland, können auch Österreicherinnen und Österreicher früher in Pension gehen – aber nur mit Abschläge oder, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es gibt folgende Möglichkeiten, wie Arbeiterkammer aufzählt:
- Schwerarbeitspension
- Korridorpension
- Langzeitversicherungspension (Hacklerregelung)
„Schwerarbeiter“ können schon mit 60 Jahren in Rente gehen, müssen aber Abschläge von 1,8 Prozent pro Jahr in Kauf nehmen. Aber was ist „Schwerarbeit“? Als Schwerarbeit gelten bestimmte Tätigkeiten, die unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen erbracht werden:
- Schicht- oder Wechseldienst (unregelmäßige Nachtarbeit)
- Regelmäßige Arbeit unter Hitze oder Kälte
- Arbeit unter chemischen oder physikalischen Einflüssen
- schwere körperliche Arbeit
- Besonders belastende Pflege (Hospiz- oder Palliativmedizin)
Wer ein Korridorpension in Anspruch nehmen will, muss folgende Voraussetzungen mitbringen: Er – Frauen können sowieso mit 60 Jahren in Pension gehen – sollte das 62. Lebensjahr beendet und bereits 480 Versicherungsmonate ( 40 Jahre) erworben haben. Wer früher geht, dem wird pro Jahr 5,1 Prozent abgezogen.
Bei der Langzeitversicherungspension müssen Männer das 62. Lebensjahr vollendet haben und 540 Beitragsmonate (45 Jahre) vorweisen können. Für Frauen gilt:
Geburt | Pensionsantrittsalter | Beitragsmonate |
1959 | 57 | 504 (42 Jahre) |
1960 | 58 | 516 (43 Jahre) |
1961 | 59 | 582 (44 Jahre) |
1962 | 11/1963 | 60 | 540 (45 Jahre) |
12/1963 | 5/1964 | 60+6 (Monate) | 540 (45 Jahre) |
6/1964 | 11/1964 | 61 | 540 (45 Jahre) |
12/1964 | 5/1965 | 61+6 (Monate) | 540 (45 Jahre) |
Ab 6/1965 | 62 | 540 (45 Jahre) |
Wer die Langzeitversicherungspension („Hacklerregelung“) in Anspruch nehmen will, muss mit einem Abschlag in Höhe von 4,2 Prozent pro Jahr rechnen.
Gezahlt werden die Pensionen in Österreich übrigens nachschüssig, das heißt, sie werden monatlich im Nachhinein am Ersten des Folgemonats ausgezahlt.
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Pensionen folgen Inflation
Die nächste Anpassung an die Inflation ist in Österreich für Anfang 2023 geplant. Die Pensionen steigen dann zwischen 5,8 und 10,2 Prozent. Im Schnitt bekommen die Rentner 8,2 Prozent mehr.
Die Pensionserhöhung in Österreich ist sozial gestaffelt. Pensionäre mit kleinen Pensionen bis zu 1030 Euro bekommen einschließlich Sonderzahlungen 10,2 Prozent mehr, was in etwa der gegenwärtigen Inflationsrate entspricht. Die Mehrheit der Pensionistinnen und Pensionisten soll 8,2 Prozent mehr erhalten.
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1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort
[…] deppert?“, bricht’s aus den Österreichern heraus, wenn Deutsche von ihrer Rente erzählen. Österreicher können nicht verstehen, wie wir hierzulande mit der nach ihrer Ansicht Mini-Rente auskommen. Aber […]