Ab wann Rentner Steuern zahlen

Finanzen

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Was müssen Rentner über die Steuererklärung wissen? Wer muss eine abgeben – und bis wann? Was lässt sich alles absetzen? Ab wann müssen Rentner Steuern zahlen? Rentenerhöhungen verändern einiges.

Steuererklärung abgeben?

Müssen Rentnerinnen und Rentner und Steuern zahlen? Ja, wessen Rente einschließlich anderer Einkünften 2023 (die Steuererklärung hätte spätestens am 2. September 2024 beim Finanzamt vorliegen müssen) niedriger war als der sogenannte Grundfreibetrag von 10.908 (Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner: 21.816) zahlt keine Steuern. Bezogen auf den Monat sind das 909,00 Euro. Viele werden darüber liegen und 😟 müssen 🤔 möglicherweise eine Steuererklärung abgeben. Wegen der 📈 Rentenerhöhungen könnten es weit mehr sein, die trotz des höheren Grundfreibetrags 2023 das erste Mal Steuern zahlen müssen. Zum 1. Januar 2024 erhöhte sich der steuerliche Grundfreibetrag um 696 Euro auf 11.604 Euro (monatlich 967); rückwirkend wurde der Grundfreibetrag im Oktober 2024 noch einmal um 180 Euro auf jetzt 11.784 Euro angehoben. Geregelt ist das in § 32a des Einkommensteuergesetzes EStG.

Die 😉 gute Nachricht: Wer beispielsweise 2022 in Rente ging, dem steht ein Rentenfreibetrag von 18 Prozent zu, das heißt, 18 Prozent der Rente sind steuerfrei, 82 Prozent sind zu versteuern. Durch das Wachstumschancengesetz steigt der 🧾 Besteuerungsanteil 2023 „nur“ auf 82,5 Prozent, statt 83 Prozent. Das heißt, der Rentenfreibetrag liegt 2023 bei 17,5 Prozent. Das Wachstumschancengesetz verlangsamt, die zunehmende Besteuerung auf ein halbes Prozent, so dass Neurentner erst ab 2058 zu hundert Prozent besteuert werden.

So entwickelt sich der Rentenfreibetrag

RentenbeginnSteuerpflichtiger Anteil in ProzentRentenfreibetrag in Prozent
20055050
20157030
20167228
20177426
20187624
20197822
20208020
20218119
20228218
202382,517,5
20248317
202583,516,5
20268416
202784,515,5
20288515
202985,514,5
20308614
203186,513,5
20328713
203387,512,5
20348812
203588,511,5
20368911
203789,510,5
20389010
203990,59,5
2040919
20581000

Dumm nur, dass der Rentenfreibetrag in 💶 Euro definiert ist (und nicht in Prozent) und für alle Zukunft gleich bleibt. Das heißt, jede weitere Rentenerhöhung wird zu hundert 💯 Prozent besteuert. Das ist ein ganz 🦹‍♂️ fieser Trick des Fiskus. Bei jeder Rentenerhöhung werden Rentner immer höher besteuert. Deswegen lohnt es sich,

  • jeden 🧾 Beleg aufzubewahren, um die Ausgaben von der Steuer abzusetzen. Denn, wichtig ist das zu versteuernden Einkommen, bei dem alle Einkünfte zusammengerechnet werden.
  • Davon gehen die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie der individuelle Rentenfreibetrag weg –
  • und der wiederum hängt vom Jahr des Renteneintritts ab.

Das Internet-Portal Ihre-Vorsorge.de hat das einmal an einem Beispiel durchgerechnet:

Steuerpflichtigen Teil der Rente berechnen

Beispiel 1

Angenommen, Sie sind 2019 in Rente gegangen und haben 2021 eine Bruttorente von 14.000 Euro bezogen.

  • Davon sind (22% x 14.000=) 3.080 Euro steuerfrei. Diesen Steuerfreibetrag können Sie sich merken. Er gilt für Sie lebenslang und verändert sich auch bei Rentenerhöhungen nicht. Künftige Rentenerhöhung sind damit voll steuerpflichtig.
  •  Von den 14.000 Euro Bruttorente können Sie damit (3080 plus 102) = 3182 Euro abziehen.
  •  Von Ihrer Rente sind also 10.818 Euro steuerpflichtig.

Wenn Sie alleinstehend sind, ist das mehr als Grundfreibetrag von 9.744 Euro (für 2024 gilt ein Grundfreibetrag von 11.784 Euro). Deshalb sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Beispiel 2

Angenommen, Sie sind 2021 in Rente gegangen und haben 2023 eine Bruttorente von 15.000 Euro bezogen.

  • Davon sind (19% x 15.000=) 2.850 Euro steuerfrei. Diesen Steuerfreibetrag können Sie sich merken. Er gilt für Sie lebenslang und verändert sich auch bei Rentenerhöhungen nicht. Künftige Rentenerhöhung sind damit voll steuerpflichtig.
  •  Von den 15.000 Euro Bruttorente können Sie somit (2.850 plus 102) = 2.952 Euro abziehen.
  •  Von Ihrer Rente sind also 12.048 Euro steuerpflichtig.

Wenn Sie alleinstehend sind, ist das mehr als Grundfreibetrag von 10.908 Euro (für 2024 gilt ein Grundfreibetrag von 11.784 Euro). Deshalb sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Sie merken schon, der Grundfreibetrag ändert sich jedes Jahr. Insofern müssen sich auch Rentnerinnen und Rentner jedes Jahr wieder aufs neue informieren.

Steuersoftware nutzen

Wer sich keinen Steuerberater nimmt, kann sich dennoch helfen lassen – und zwar von einem guten Steuerprogramm, sprich, einer Software, die einem das lästige Ausfüllen der Formulare zumindest erleichtert. Steuersoftware kann Rentnern bei der Abgabe der Steuererklärung helfen. Es gibt verschiedene Programme auf dem Markt, die sich speziell an Rentner richten. Die 🤖 Programme helfen bei der Eingabe der Daten, berechnen die Steuer und bieten ⛑️ Hilfestellungen bei der Abgabe der Steuererklärung.

Grundfreibetrag

JahrGrundfreibetragZuwachsInflation
201483541.40,9
201584722.10,3
201686521.90,5
201788202.01,8
201890001.92,0
201991682.61,4
202094082.60,5
202197443.63,1
202210.3476.27.9
202310.9085,45,9
202411.7848,0-

Ab wann Rentner Steuern zahlen

Aber der Reihe nach: Da Rentner ihre Krankenversicherung und einen Werbungskostenpauschbetrag absetzen können, müssen sie für 2021 tatsächlich erst ab einer Brutto-Jahresrente von mehr als 14.979 Euro tatsächlich Steuern zahlen, für 2022 sind es 14.768 Euro. Der Altersfreibetrag gilt für das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgende Kalenderjahr. Wer aber zusätzlich zur gesetzlichen Rente andere Einkünfte hat, kommt schnell an diese Grenze. Er kann jedoch einiges steuermindernd ansetzen, weswegen es sich lohnt, Belege zu sammeln, um so seine Steuerlast zu mindern.

Jahr des RentenbeginnHöchste Jahresbrutto-Rente 2020, die steuerfrei bleibt in EuroMonatsbrutto 2. Halbjahr in EuroBesteuerungsanteil in %Rentenfreibetrag in Euro*
2005175551493506191
2006171401458525819
2007167951428545509
2008165831410565320
2009163141387585079
2010159511357604753
2011156811334624511
2012154881317644338
2013152931301664163
2014150621291683956
2015149231269703831
2016147891258723711
2017145681239743513
2018143391170763308
2019141141200783106
2020137081166802742
202113990812658
202282
202382,5
202483
202583,5
202684
202784,5
202885
202985,5
203086
*im Jahr, das auf den Rentenbeginn folgt

Was die Rentenerhöhung 2023 für die Steuern bedeutet

Der Bund der Steuerzahler hat für den „Münchner Merkur“ ebenfalls ausgerechnet, wie viel 2023 von der Jahresrente 2023 noch einkommensteuerfrei bleibt,  je nach Renteneintrittsjahr und Region. Die Annahmen der Finanzmathematiker: Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicher 1,6 Prozent, alleinstehend ohne sonstige Einkünfte oder steuerliche Besonderheiten aus. Am 1. Juli 2023 hat sich übrigens der Pflegeversicherungsbeitrag von 3,05 auf 3,4 Prozent (Rentnerinnen und Rentner mit Kindern) und von 3,4 auf 4,0 Prozent (Kinderlose) erhöht.

Jahr des Renteneintritts2023202220212020201920182017
West15.374 €15.591 €15.617 €15.718 €16.065 €16.332 €16.591 €
Ost15.374 €15.591 €15,.575 €15.645 €15.949 €16.171 €16.394 €

Quelle: Münchner Merkur | Deutsches Steuerzahlerinstitut (DSi) des Bundes der Steuerzahler

Steuerrechner

Wer wissen will, ob und wie viel Rentensteuer fällig wird, nutzt am besten einen Online-Rentensteuerrechner. Mittlerweile ist das Angebot an derartigen Online-Rechnern gewachsen. Hier einige Beispiele:

Es lohnt sich, die Ergebnisse miteinander zu vergleichen.

Bis wann?

Das vierte Corona-Steuerhilfegesetzes sieht für die Abgabetermine der Steuererklärungen 2022 eine Fristverlängerung vor. Für beratene Steuerzahler galt der 30. Juli 2024, für die Steuererklärung 2023 galt für nicht beratene Steuerzahler der 31. August 2024 (2. September beim Finanzamt vorliegen), für beratene Steuerzahler der gilt der 31. Mai 2025, wobei dieser Tag auf ein Wochenende fällt, somit ist dann der 2. Juni 2025 wichtig.

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Was wird versteuert?

Durch die Rentenerhöhung in den vergangenen Jahr (2021 gab es eine Nullrunde) dürften einige in die Steuerpflicht gerutscht sein. Aber Rente ist nicht gleich Grundfreibetrag. Denn es darf einiges abgezogen werden, so dass das zu versteuernde Einkommen damit niedrig ausfällt. Aber wegen der jährlichen Rentenerhöhung, die ja zu hundert Prozent zu versteuern ist, passiert es, dass mehr und mehr Rentner in die Steuerpflicht rutschen.

Was eine Rentenerhöhung bedeutet, hat Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion durchgerechnet, so die „Zeit“:

Deutschlandweit kämen 103.000 Senioren hinzu, deren Altersbezüge erstmals besteuert werden. Auch die Gesamtzahl der steuerpflichtigen Rentner wüchse auf einen neuen Rekord von fast sechs Millionen Betroffene. Der Staat nähme damit rund 2,5 Milliarden Euro an Steuern und Abgaben zusätzlich ein.

Was darf abgezogen werden?

Übersteigt die Rente 2022 plus Zuverdienst durch Nebentätigkeiten 10.347 Euro (Grundfreibetrag), sind auch Rentner dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. In dieser Erklärung machen sie viele Angaben wie steuerpflichtige Arbeitnehmer. Allerdings gibt es da einiges, was speziell auf Rentner gemünzt ist – und ihnen zugutekommt. Wer das weiß und nutzt, kann bei der Steuererklärung einiges sparen.

So lassen sich Steuern drücken

Die Lohnsteuerhilfe (Lohi) schätzt, dass durch die Rentenerhöhung 2020 viele Rentner Steuern zahlen müssen, die bisher keine Steuern zahlen mussten. Ein Viertel aller Rentner, knapp fünf Millionen Senioren, müssen der Lohi zufolge ihre Steuererklärung abgeben, worüber sich der Finanzminister freut. Deswegen: Jeder sollte seine Steuern drücken – wie geht das? Hans Daumoser, Vorstand der Lohi Bayern, stellt die sieben effektivsten Steuertipps für Rentner vor:

Sonderausgaben

„Zunächst dürfen laut Gesetz die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben angesetzt werden“, so der Steuerexperte der Lohi. „Das sind immerhin schon rund elf Prozent der Rente.“ Auch Beiträge zur Haftpflicht-, Unfall- oder Zahnzusatzversicherung kommen in Frage, wenn die steuerliche Höchstgrenze noch nicht erreicht wurde. Nicht zu vergessen sind die sonstigen Sonderausgaben, wie ein Versorgungsausgleich, Unterhaltsleistungen, die Kirchensteuer, Parteibeiträge und Spenden. In den meisten Fällen wird der Pauschbetrag von 36 Euro (72 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) überschritten.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Werden haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen, so können die Kosten dafür zu 20 Prozent abgesetzt werden. Darunter fallen nicht nur die Kosten für eine Putzhilfe oder ambulante Pflege, sondern auch der Hausnotruf. Wer krankheitsbedingt in einem Pflegeheim wohnen muss, kann alle Dienstleistungen im Heim, auch für den Haarschnitt oder die Fußpflege, als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Mieter finden häufig auch Posten in der Nebenkostenabrechnung des Vermieters, die absetzbar sind. Ähnlich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen lassen sich auch Handwerkerrechnungen in der Rente von der Steuer absetzen.

Außergewöhnliche Belastungen

Alle Ausgaben, die unter die außergewöhnlichen Belastungen fallen, sollten für die Steuererklärung addiert werden. Dies sind beispielsweise die Kosten für eine Brille, ein Hörgerät, den Zahnersatz oder den Rollator. Auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente auf Rezept, Zuzahlungen bei der Physiotherapie, Honorare für Heilpraktiker oder vom Arzt verordnete medizinische Behandlungen, die die Krankenkasse nicht übernommen hat, können in der Steuererklärung angegeben werden. Wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungen müssen zuvor vom Amtsarzt attestiert werden.

Fahrtkosten zum Arzt, zur Physiotherapie oder ins Krankenhaus können mit 30 Cent pro Kilometer berücksichtigt werden. Viele einzelne kleinere Rechnungen können hier am Ende ins Gewicht fallen. Und große Investitionen wie in einen Treppenlift, im Zuge eines alters- oder behindertengerechten Umbaus des Eigenheims, machen sich richtig bemerkbar. Es kommt zwar die zumutbare Belastung zum Tragen, bevor etwas abgesetzt werden kann, aber die ist bei kleineren Renten nicht wirklich hoch.

Behindertenpauschbetrag

Bei permanenten chronischen Leiden oder dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen sollte darüber nachgedacht werden, ob nicht ein 🦿🦻🧑‍🦯🧑‍🦽Behinderungsgrad festgestellt werden kann. Wird ein Grad der Behinderung von 25 bis 100 bescheinigt, so kann nach dem Grad gestaffelt der Behinderten-Pauschbetrag zwischen 310 und 1420 Euro und erhöht bis 3700 Euro geltend gemacht werden.

Liegt der Behinderungsgrad bei 70 mit dem Merkmal „G“ oder bei 80, so kann zusätzlich eine Pauschale für Fahrtkosten in Höhe von 900 Euro als außergewöhnliche Belastung beansprucht werden. Bei den Merkmalen „aG“, „BI“ oder „H“ können für Privatfahrten von bis zu 15.000 Kilometer und sogar bis zu 4500 Euro abgesetzt werden, wenn die tatsächliche Fahrleistung nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann.

2021 erhöht sich der Behindertenpauschbetrag – das erste Mal seit 1975 – auf 384 bis 2.840 Euro. Für Behinderte, die hilflos sind, und für Blinde liegt der Pauschbetrag bei 7.200 Euro.

Werbungskosten

Jedem steuerpflichtigen Rentner wird vom Finanzamt automatisch eine Pauschale von 102 Euro angerechnet. Oft liegen aber höhere Werbungskosten, beispielsweise  aufgrund einer gebührenpflichtigen Renten- oder Steuerberatung, Mitgliedschaft bei einem Lohnsteuerhilfeverein, Kontoführungsgebühren, Gewerkschafts- oder Verbandsbeiträgen vor. Auch Rechtsberatungs- oder Prozesskosten, bei denen es um die Rente geht, sind anzuführen. Wird einem Nebenjob, der kein Minijob ist, nachgegangen, so kommen die Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Fortbildungskosten dazu.

Günstigerprüfung für Kapitalerträge

„Liegt der persönliche Steuersatz in der Rente unter 25 Prozent und fallen aufgrund von lebenslangen Ersparnissen Kapitalerträge an, so sollte auf der Anlage KAP die „Günstigerprüfung“ angekreuzt werden“, rät Hans Daumoser. Denn dann wird die Differenz zwischen dem niedrigeren persönlichen Steuersatz und der abgeführten Abgeltungsteuer rückerstattet.

Buchempfehlung

Rentenplaner für Dummies

„Rentenplaner für Dummies“ von Helmut Achatz

Kurz vor der Rente – und nun? Das Buch „Rentenplaner für Dummies“ hilft allen künftigen und seienden Rentner, sich in punkto Finanzen zurechtzufinden. Das klingt einfacher als es ist, ist aber kein Hexenwerk. Mit Ende 50, Anfang 60 fragen sich viele, ob Ihre Rente reicht und was auf Sie zukommt. Wer mit der Rente auskommen will, hat als Vorruheständler noch die Chance, an der Schraube zu drehen. Aber auch Rentner können noch etwas deichseln, um mit ihrer Rente besser über die Runde zu kommen.

 

 

 

 

 

Belege, Belege, Belege

Wer Steuern zahlen muss, sollte seine Steuererklärung von sich aus 📆 fristgerecht abgeben und darauf achten, dass er möglichst viel absetzt. Damit das Finanzamt die Abzüge anerkennt, müssen aber das ganze Jahr über Belege gesammelt werden. Denn nur nachweisliche Ausgaben werden steuerlich berücksichtigt. Wer jedoch unter dem steuerfreien Existenzminimum lebt, kann sich von der Abgabepflicht zur Steuererklärung befreien lassen und ist damit ein für alle Mal den Papierkram los.

Altersfreibetrag

Allen, die über 65 Jahre alt sind, steht der Altersentlastungsbetrag zu. Er senkt zusätzlich das zu versteuernde Einkommen von Rentnern. Der Altersfreibetrag gilt für Rentner, die nebenbei noch Geld verdienen, entweder als Selbstständige oder abhängig beschäftigt. Wer im Jahr 2019 also 65 Jahre alt wurde, dem steht ein Altersentlastungsbetrag von 17,6 Prozent der Einkünfte zu, höchstens aber 836 Euro; für 2021 sind es dann 15,2 Prozent der Einkünfte, höchstens 722 Euro. Wer noch Arbeitnehmer ist, dessen Altersentlastungsbetrag wird bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Bemessungsgrundlage für den Freibetrag sind der Brutto-Arbeitslohn und die Summe der sonstigen Einkünfte, sprich Miete und Kapitalerträge. Dazu ein Beispiel des Bundesfinanzministeriums:

Wer im Alter bestimmte zusätzliche Einkünfte erzielt (zum Beispiel aus einer Erwerbstätigkeit), dem steht der Altersentlastungsbetrag zu. Er wird erstmals im Kalenderjahr nach Vollendung des 64. Lebensjahrs gewährt. Von diesem Jahr hängt auch die Höhe des Altersentlastungsbetrages ab. Dieser Betrag wird anhand eines Prozentsatzes auf bestimmte Einkünfte berechnet. Dabei gilt ein Höchstbetrag. Beispiel: Wer am 26. Juli 1956 geboren wurde, vollendete sein 64. Lebensjahr am 25. Juli 2020. Damit wird ab dem Jahr 2021 ein jährlicher Altersentlastungsbetrag in Höhe von 15,2 Prozent gewährt, maximal 722 Euro.

Wie sich der Altersentlastungsbetrag entwickelt

Der maßgebende Altersentlastungsbetrag ist abhängig von dem Kalenderjahr, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt.

GeburtsjahrDas auf 64 folgende KalenderjahrAltersentlastungs betrag in %Höchstbetrag
1940200540,0 %1.900 €
1941200638,4 %1.824 €
1942200736,8 %1.748 €
1943200835,2 %1.672 €
1944200933,6 %1.596 €
1945201032,0 %1.520 €
1946201130,4 %1.444 €
1947201228,8 %1.368 €
1948201327,2 %1.292 €
1949201425,6 %1.216 €
1950201524,0 %1.140 €
1951201622,4 %1.064 €
1952201720,8 %988 €
1953201819,2 %912 €
1954201917,6 %836 €
1955202016,0 %760 €
1956202115,2 %722 €
1957202214,4 %684 €
1958202313,6 %646 €
1959202412,8 %608 €
1960202512,0 %570 €
1961202611,2 %532 €
1962202710,4 %494 €
196320289,6 %456 €
196420298,8 %418 €
196520308,0 %380 €
196620317,2 %342 €
196720326,4 %304 €
196820335,6 %266 €
196920344,8 %228 €
197020354,0 %190 €
197120363,2 %152 €
197220372,4 %114 €
197320381,6 %76 €
197420390,8 %38 €
197520400,0 %0 €

Sparer-Pauschbetrag

Wer sein Geld anlegt, soll laut „Spiegel“ entlastet werden: Finanzminister Lindner will, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, den Freibetrag bei der Einkommensteuer anheben. Für Singles und Paare geht es um mehrere Hundert Euro.

 Quelle: obs/Lohnsteuerhilfe Bayern e.V./© lohi/Bundesfinanzministerium

 

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35 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • […] Nebenjob seien jedoch von der Energiepauschale ausgenommen. Ob auch Rentner mit einem steuerfreien Minijob profitieren sollen, sei indes noch […]

    Antworten
  • Petra Herborn
    16. Juni 2022 19:00

    Welche Ungerechtigkeiten, müssen alte Menschen in Deutschland, noch ertragen ? Jeder Flüchtling bekommt mehr Aufmerksamkeit, Hilfe und Zuwendungen, als unsere Alten. Die Renten werden doppelt besteuert, ist man alt, arm und hilflos, wird man in Heime abgeschoben in denen katastrophale Umstände herrschen. Und dann soll ja noch das Rentenalter hochgesetzt werden, toll, dadurch spart man dann die Auszahlung so einiger Renten, weil viele vorher abtreten. Was ist nur aus Deutschland geworden ? Stolz, eine Deutsche zu sein, bin ich nicht mehr !!!

    Antworten
  • Es ist eine bodenlose Frechheit von den Politikern sowas einzuführen,Schande genug das man nach 48 Jahren immer noch arbeiten muss damit man sich sein Leben was man aufgebaut etwas sich halten kann.Geht man dann zum Sozialamt muss man erstmal alles zeigen was man besitzt auf dem Konto hast du dir etwas gespart für das Alter wird Dir gesagt du hast ja noch 4000 Euro verbrauche das erstmal dann kannst du wieder kommen damit du dann Stütze bekommst.Nicht genug dann sagen Sie dir noch du musst dir eine Einzimmerwohnung suchen damit Du Wohngeld bekommst,weil Dir nur ein Zimmer zusteht.Nur noch zum kotzen mit unseren Land Hauptsache die Politiker bekommen genug Rente und alle die nach Deutschland kommen und nur die Hand aufhalten und nichts für dieses Land getan haben.

    Antworten
    • Helmut Achatz
      22. Juni 2022 13:47

      Der Staat sitzt leidere am längeren Hebel. Deswegen ist es wichtig, dass sich jeder umfassend informiert und alle Möglichkeiten des Steuersparens nutzt. Ich werde nicht müde,
      dabei alle nach Kräften zu unterstützen 😉

      Antworten
  • […] Vorruheständler früher in Rente gehen und wie sie ihre Rente aufbessern können. Es weist auf die Fallstricke bei Steuern und Sozialabgaben hin. Damit nicht genug, das Buch „Rentenplanner für Dummies“ geht ferner darauf ein, […]

    Antworten
  • Wie kann es sein, dass ich zuerst Steuern auf mein Gehalt bezahle und dann meine bereits versteuerte Rente nochmal besteuern lassen muss. Ist das überhaupt rechtens?

    Antworten
  • Ich habe immer gearbeitet und werde jetzt noch gestrafft
    Habe lange fahrten zur Arbeit auf mich genommen.
    Muss jetzt Steuern nachzahlen.
    Alles wurde ja schon versteuert und jetzt schon wieder

    Antworten
  • Unsere Politiker sind vom deutschen Volk sehr weit weg.
    Wird in der Welt Geld benötigt, sind wir die ersten die ein Millionen oder Milliarden Paket schnüren.
    Warum zahlt kein Politiker in die Rentenkasse ?
    Ein Politiker soll bitte mal mit einer Rente von unter 1000€ oder knapp über 1000€
    leben, vielleicht würde sich dann mal etwas ändern!! Aber warum sollte er das tun?solange sein dickes Gehalt regelmässig aufgefüllt wird, fürs Nichtstun.
    Ich fühle mich nicht mehr als Deutsche 😢

    Antworten
    • Helmut Achatz
      31. Juli 2022 08:49

      Die Forderung gibt es schon lange, dass auch Abgeordnete in die Rentenkasse einzahlen. Bislang ist sie aber verhallt.

      Antworten
  • Alles was hier gesagt wurde stimmt.
    Wer hat denn den Staat aufgebaut nach dem Krieg,?
    und jetzt wo er Rentner ist bekommt er vom Staat
    einen Tritt in den allerwertesden.Das nenne ich für das
    Wohl des Volkes,die Hauptsache mann kann sich im Bundestag wieder die Diäten erhöhen,fürs rumsitzen.und Taschen füllen.Diese sollten erst ein mal richtig arbeiten(Stahlwerker-Maurer usw.)dann würden Sie auch anders denken,und mit weniger als 1000 Euro auskommen,zumal jetzt noch alles teurer wird,woher nehmen wenn man es nicht hat?

    Antworten
  • Krank ….. echt krank ….. Hauptsache Hr. Spahn kauft sich noch ne Villa, Hr .Rössler lebt von seinen „ er war vier Jahre aktiv in der Politik und streicht dann seine ewige Rentenbezüge ein „ ect. …. pp….. ich habe 45 Jahre voll in zwei Jahren und darf mit 50% Schwerbehinderung mit 10,8 % Abzügen in frühzeitige Rente ( Krankenschwester im OP ) , hab als alleinerziehende einen Vollzeitjob absolviert …… ein Kackrente bekomme ich 😡😡😡😡😡….. schämt euch ….. ihr Schnorer 😡😡😡😡

    Antworten
  • […] Pflichtversicherten in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 […]

    Antworten
  • […] viel vorweg – wer mit Rente und sonstigen Einkünften unter dem Grundfreibetrag von 10.347 Euro – das sind 862,25 Euro monatlich – bleibt, zahlt keine Steuern. Aber selbst, […]

    Antworten
  • Klar ist es schwierig, in diesen Zeiten mit einer kleinen Rente klarzukommen, und ich verstehe, dass sich viele Rentner, die ihr Leben lang gearbeitet haben, ungerecht behandelt fühlen. Was dabei vergessen wird: wir arbeiten nicht für unsere eigene Rente, sondern für die unserer Eltern, das heißt, für unsere Rente arbeiten unsere Kinder. Und wenn weniger sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer für die Renten von immer mehr Rentnern arbeiten müssen, fallen die Renten eben mager aus.

    Antworten
    • Schenkelklopfer, wir zahlen doch jetzt schon das Arbeitslosengeld der Jugend mit, die dann angeblich meine Rente zahlen wird??? Brüller

      Antworten
  • Helmut Achatz
    1. Dezember 2022 17:15

    Liebe Ulrike,
    ja, das vergessen leider viele. Wir hätten schon längst gegensteuern müssen, wie es Österreicher, Schweden, Niederländer oder Schweizer getan haben. Leider hat die bisherige Regierung viele Jahre vergeudet und eine grundlegende Rentenreform verschleppt.

    Antworten
  • Warum Zahlen nicht alle in der Rentenkasse ein .Alle Beamten die ziehen aus unsere Rentenkasse ihre hohen Bezüge ab von 2500€- 5000€ und mehr ab. Und das im Monat.Und haben keinen Pfennig eingezahlt. Das ist doch Betrug an die die immer ihre Beiträge geleistet haben.Werden alle anderen EU Rentner auch so ausgepresst wie eine Zitrone wie wir in Deutschland .Das würde mich mal Interessieren. Oder können wir Deutschen vor dem Europagericht auf gleichbehandlung Klagen als Sammelklage bitte um Rückantwort.

    Antworten
    • Helmut Achatz
      29. Dezember 2022 10:51

      In Österreich beispielsweise zahlen alle in ein Pensionssystem ein, sprich Angestellte, Selbstständige und Beamte, entsprechend höher ist auch die Pension (Rente gibt’s in Österreich nicht, sondern nur eine Pension für alle).

      Antworten
  • Lohaus, H.J.
    20. Januar 2023 10:44

    Was können wir Rentner machen um etwas zu ändern ? Streiken etwa ?

    Antworten
  • Helmut Achatz
    20. Januar 2023 14:55

    Ja streiken. Ich bin beim Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) – und wir haben nicht nur einmal gestreikt, sondern mehrmals, in Düsseldorf, Frankfurt, München und Hannover.

    Antworten
  • […] Pflichtversicherten in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 […]

    Antworten
  • Paulette Rathofer
    11. März 2023 11:48

    Warum zahlen Politiker und Beamte nicht für ihre Rente in die Rentenkasse ein.
    Kein anderes Land in Europa versteht das.
    Außerdem sind die Renten schon mal versteuert, wieso nochmal?
    Flüchtlinge und Asylanten erhalten mehr Geld und Aufmerksamkeit als eine Mutter
    mit 3 Kinder im Rentenalter, traurig,traurig!!!

    Antworten
  • Helmut Achatz
    11. März 2023 11:49

    Leider finden sich in Deutschland zu wenige, die dagegen auf die Straße gehen.

    Antworten
  • die abgabenordnung erlangte nie rechtskraft.bgb und gg kennen keine steuerpflicht!80 000 euro wurden im schnitt mit einkalkulierten zinsen jedem rentner gestohlen(kohls „griff“ in die rentenkassen) u.s.w. nach bgb wäre aufzurechnen,wenn denn die ao rechtskräftig wäre!

    Antworten
  • Es ist nicht nur eine Frechheit wie mit den Rentnern umgegangen wird im Alter wird man auch noch oft auf Hilfe angewiesen sein um diesen rechtwidrigen Geldeintreibermist abzuarbeiten mit Kosten. Wenn man noch Schwerbehinderte ist einfach eine Sauerrei.Am Ende macht man für das System noch die Arbeit und zahlt dafür. Wenn man ab 3000,00 Euro monatlich so etwas machen würde ok,aber nicht wieder beim kleinen Mann.

    Antworten
  • […] aus. „Nur“ etwas mehr als sieben Millionen Rentnerinnen und Rentner zahlen tatsächlich Steuern, 14,3 Millionen bekommen so wenig Rente, dass sie unter die Steuerpflicht fallen – und die lag […]

    Antworten
  • […] aufgrund von lebenslangen Ersparnissen Kapitalerträge an, so sollte auf der Anlage KAP die „Günstigerprüfung“ angekreuzt werden“, rät Hans Daumoser. Denn dann wird die Differenz zwischen dem […]

    Antworten
  • […] von der Rente ab und leitet sie weiter. Rentner müssen darüber hinaus Steuern zahlen: Wessen Rente einschließlich anderer Einkünften 2023 niedriger war als der sogenannte […]

    Antworten
  • Engelchen
    8. Juni 2024 14:26

    Diese Informationen werden auf diversen Websites veröffentlichst. Es ist immer das Gleiche. Intersessant wäre mal für Neurentner bzw. die die es werden wollen, ob der Rentenfreibetrag auch gewährt wird, wenn man z.B. Mitte eines Jahres in Rente geht und das erste Halbjahr noch gearbeitet hat.
    Es heißt ja immer, dass sich der Rentenfreibetrag aus der vollen Jahresrente im Folgejahr berechnet. Für das Steuerjahr, indem man Arbeitnehmer und Rentner ist, findet man NICHTS!

    Wird hier nun auch ein Freibetrag (z.B. 2024 / 17 % für 6 Monate Rentenbezug) gewährt, oder nicht?
    Ich denke, dass das auch so Einige interessiert.

    Antworten
  • Helmut Achatz
    9. Juni 2024 05:58

    Hallo Engelchen,
    ich bin kein Steuerexperte, habe es mir aber so erklären lassen:
    Berechnung des Rentenfreibetrags bei unterjährigem Rentenbeginn
    Der Rentenfreibetrag bei unterjährigem Rentenbeginn wird im Folgejahr, also im ersten vollen Rentenbezugsjahr, ermittelt. Das bedeutet, dass der Freibetrag für das Jahr 2024 erst im Jahr 2025 berechnet werden kann.

    Grundsätzliches:

    Der Rentenfreibetrag ist ein fester Prozentsatz der Jahresbruttorente.
    Daneben gibt es einen Zuschlag, der ebenfalls jährlich steigt.
    Basis für die Berechnung ist immer die volle Jahresbruttorente.
    Berechnung im Folgejahr:

    Ermittlung des Jahresfreibetrags:
    Jahresbruttorente x Rentenfreibetragssatz (für das Jahr des Rentenbeginns) + Zuschlag
    Aufteilung auf die Monate des Rentenbezugs:
    Jahresfreibetrag / 12
    Steuerfreie Rente im Monat:
    Monatliche Bruttorente – monatlicher Rentenfreibetrag
    Beispiel:

    Nehmen wir an, Sie gehen im Juli 2024 mit einer Jahresbruttorente von 24.000 Euro in Rente. Der Rentenfreibetragssatz für das Jahr 2024 beträgt 17 Prozent, der Zuschlag 288 Euro.

    Jahresfreibetrag: (24.000 Euro x 17%) + 288 Euro = 4.528 Euro
    Monatlicher Rentenfreibetrag: 4.528 Euro / 12 = 377,33 Euro
    Steuerfreie Rente im Juli: 2.000 Euro (monatliche Bruttorente) – 377,33 Euro = 1.622,67 Euro

    Antworten
  • ReinerJuranek
    1. Juli 2024 16:27

    Ach ja wie war doch mal die Frage ?muss ich bei 1250 € im Monat einkommen Steuern bezahlen. Da muss man doch nicht rumsülzen. Ja oder nein . Es war ja nicht das einkommen in Jahr gefragt!

    Antworten
    • Helmut Achatz
      1. Juli 2024 16:47

      Kommt drauf an – und zwar, ob Sie zur Rente noch zusätzliche Einkommen haben wie eine Betriebsrente oder Einkommen aus Vermietung und Verpachtung.

      Antworten

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