Rentner gehen beim Energiegeld leer aus

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Alle bekommen wegen der Folgen des Ukraine-Kriegs ein Energiegeld – außer Rentner. Sie gehen leer aus. Der Unmut über diese Benachteiligung wächst.

„Kanzler, Sie haben uns Rentner vergessen!“, titelt die „Bild“. Die Ampel-Koalition will mit dem Entlastungspaket des Bundesfinanzministers Christian Lindner den „Teuer-Schock als Folge des Ukraine-Kriegs abfedern“, hat aber die Rentner vergessen. Diese Gruppe bekommt kein Energiegeld von 300 Euro.

Energiegeld nicht für Rentner

„Eines der wichtigsten Maßnahmen im Entlastungspaket der Bundesregierung ist die Zahlung einer Energiepauschale. Jeder einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, der in den Steuerklassen 1-5 einsortiert ist, soll eine Pauschale von einmalig 300 Euro brutto bekommen“, schreibt die „Südwest Presse“.  Rentner ohne Nebenjob seien jedoch von der Energiepauschale ausgenommen. Ob auch Rentner mit einem steuerfreien Minijob profitieren sollen, sei indes noch unklar.

Unmut über die Benachteiligung

Rentner, die Wohngeld beziehen, sollen einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 270 Euro bekommen (350 Euro für Zwei-Personen-Haushalte 350 Euro, pro weiterem Familienmitglied 70 Euro).

Bei dem Entlastungspaket seien „gerade Menschen mit kleinen Renten besonders auf das Geld angewiesen“, wird der Sozialverband VdK von „ntv“ zitiert. Der VdK schlug ntv zufolge einen Aufschlag auf die Rente vor, der direkt ausgezahlt wird. Es wäre zudem „besser gewesen, die Mehrwertsteuer auf Medikamente zu senken als auf Sprit“, erklärte der Verband.

Den Rentnerinnen und Rentnern drohe „ein Schock bei der nächsten Heizkostenabrechnung„, wird der Vorsitzende der Senioren-Union, Otto Wulff, von ntv zitiert. Es könne nicht sein, dass die Ampel-Koalition die Rentner bei der Energiepauschale außen vor lässt, so Wulff.

Viele werden leer ausgehen

Von den rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner werden viele leer ausgehen, da sie kein steuerpflichtiges Erwerbseinkommen zusätzliches zu den Altersbezügen haben. Es trifft auch Minijobber unter den Rentner, denn sie sind von der Steuer befreit.

Es könnte indes sein, dass Rentnerinnen und Rentner mit höheren Altersbezügen in den Genuss des Energiegeldes kommen, da ja ihre Bezüge einkommensteuerpflichtig sind. Aber die Mehrheit liegt unter der Freibetragsgrenze und zahlt keine Einkommensteuer. Sie gehen nach der jetzigen Regelung tatsächlich leer aus. Pensionäre nicht, denn sie liegen mit ihrem Einkommen deutlich über den Rentnern.

Wie soll die Pauschale ausgezahlt werden?

Die einmalige Energiepauschale soll, so die „Stuttgarter Nachrichten“ vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen, die in den Steuerklassen eins bis fünf einsortiert sind, überwiesen werden. Was aber ist mit den Rentnern, die eine Steuererklärung abgeben müssen und Einkommensteuer zahlen? Ob dann die Rentenkasse als Arbeitgeber im Sinne des Gesetzes anzusehen sei, und das Geld überweise, das sei, so die „Stuttgarter Nachrichten“ zumindest eine theoretische Möglichkeit.

Pauschale wird auch noch besteuert

Die „Welt“ hat ausgerechnet, was wirklich von den 300 Euro Energiepauschale übrig bleibt, da sie auch auch noch zu versteuern ist. Das Ergebnis dürfte viele ziemlich enttäuschen:

Von den geplanten 300 Euro Energiepreispauschale werden bei Spitzenverdienern nach Berechnung des Steuerzahlerbunds nur rund 180 Euro übrig bleiben. Wer wegen seines hohen Einkommens den Reichensteuersatz bezahlt, bekommt noch weniger raus, wie der Verband für die Deutsche Presse-Agentur errechnete. Nur Arbeitnehmer, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von rund 10.000 bleiben, profitieren von dem vollen Betrag. Die Energiepreispauschale von einmalig 300 Euro brutto soll jedem einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen zugutekommen, der in den Steuerklassen 1 bis 5 einsortiert ist. Sie unterliegt der Einkommensteuer. Das Geld soll vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung gesenkt.Den Berechnungen des Verbands zufolge bekommt ein Single mit Steuerklasse 1 und 72.000 Euro Jahresgehalt am Ende 181,80 Euro Energiepreispauschale. Bei ihm greift der Spitzensteuersatz, außerdem fällt durch die Pauschale plötzlich auch wieder Solidaritätszuschlag an. Ein verheirateter Arbeitnehmer mit einem Kind, Steuerklasse 4 und Jahresgehalt von 72.000 Euro bekäme 184,34 Euro Pauschale. Bei einem mittleren Gehalt und demzufolge niedrigerem Einkommensteuersatz bleibt etwas mehr übrig. So bekäme ein verheirateter Arbeitnehmer mit Kind, Steuerklasse 4 und Jahresgehalt von 45.000 Euro immerhin 216,33 Euro Energiepreispauschale. Bei einem Jahresgehalt von 15.000 Euro erhielte derselbe Arbeitnehmer 248,83 Euro. Ist er in Steuerklasse 3 eingetragen, bleibt er unter dem Grundfreibetrag, muss also keine Steuern zahlen und bekommt die volle Pauschale ausgezahlt.

Das Entlastungspaket in der Übersicht

  • Energiepreispauschale: 300 Euro Einmalzahlung noch im Jahr 2022 über die Einkommenssteuer an alle Steuerpflichtigen
  • Spitpreis: Die Energiesteuer soll für drei Monate gesenkt werden. Bei Benzin um 30 Cent, bei Diesel um 14 Cent.
  • ÖPNV: Für 90 Tage soll es ein Ticket für neun Euro im ÖPNV geben
  • Zahlung für Sozialhilfe-Empfänger: Weitere 100 Euro werden ausgezahlt
  • Familien: Pro Kind soll einmalig ein Bonus von 100 Euro ausgezahlt werden

Das #Entlastungspaket erntet viel Kritik. Der VdK bemängelt u. a. die 100 Euro für Hartz4-Empfänger: "Sie reichen bei Weitem nicht, damit Menschen mit geringem Einkommen die monatlich ständig steigenden Kosten stemmen können", so VdK-Präsidentin Bentele: https://t.co/ymLmDf5ovA

— Sozialverband VdK (@VdK_Deutschland) March 25, 2022

Weiter heiße Diskussion um die #Energiepauschale im #Entlastungspaket der Bundesregierung. SoVD-Präsident Adolf Bauer stellt sich heute in @BILD vor Millionen Rentner*innen, die dabei vergessen worden sind. Hier sein offener Brief an die Ampel: https://t.co/NDxEQBuoIK pic.twitter.com/e8dydEB0so

— SoVD (@SoVD_Bund) March 26, 2022

300 Euro #Energiepauschale abzüglich Steuern.
Das reicht für zwei Flaschen guten Wein oder einmal tanken.#Einmalzahlung pic.twitter.com/jpDjSf0Boz

— Felix von Ackern (@vonAckern) March 24, 2022

300 Euro brutto: Wem bleibt wie viel von der #Energiepauschale? https://t.co/tPp1ggLhLF via @derspiegel
"Allerdings holt sich der Staat über die #Einkommensteuer einen Teil des Zuschusses zurück", Ohne Pferdefuss für #Arbeitnehmer geht es nicht wenn #Sozialdemokraten entscheiden.

— Chris le Corby (@ChHaussmann) March 26, 2022

 

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6 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Helmut Blechschmidt
    3. April 2022 09:48

    Prima! Wer als Rentner also so wenig Rente bekommt, dass er keine Einkommensteuer zahlen muss und dann z.B. noch 4800 EURO außergewöhnliche Belastungen durch chronische Krankheitskosten hat, sowieso jede Krankenfahrt, dank der Ablehnung der AOK, selbst zahlen muss, darf den teuren Sprit weiterhin voll selbst zahlen. Es gibt vom Staat also nichts dazu. Richtig schön sozial. Auf dem Land, 2 Busverbindungen am Vormittag, weiterer ÖPNV nicht vorhanden! Wie schreibt Mordhorst so schön: ÖPNV Rabatt! Worauf denn, wenn nicht vorhanden? 100 Milliarden Zuschuss vom Staat zur Rente! Wer so lange wie möglich gearbeitet hat bekommt die ersten ca. 13 Jahre nur das zurück, was er einbezahlt hat. Die zusätzlich „aufgenommenen“ Zwangsrentner natürlich nicht, die kriegen ihre Rente auch ohne Selbstbeteiligung! Wenn der Staat die Rentenversicherung nicht ständig beklauen würde, wäre viel mehr für die Rentner vorhanden! Bekommen die lieben Entscheider in Berlin eigentlich auch den Zuschlag, wenn sie mit dem Fahrdienst des Bundestages chauffiert werden oder 1. Klasse Fliegen oder mit der Bahn fahren? Bestimmt haben sie sich dazu schon etwas ausgehandelt!

    Antworten
  • Helmut Achatz
    3. April 2022 10:44

    Viele Politiker sehen das System als Selbstbedienungsladen 🙁

    Antworten
  • […] gehen beim Energiegeld leer aus – oder doch nicht? Es gibt einen Trick, um als Rentner doch noch an die von der Bundesregierung […]

    Antworten
  • Martina Tolk
    4. Mai 2022 18:36

    Ich bin Erwerbsminderungsrentnerin im Bestand.Ich zahle weder Steuern noch beziehe ich Sozialleistungen von diesem Staat.Ich war viele Jahre alleinerziehend mit 2 Kindern in Vollzeit tätig! Meine erwachsenen Kinder sind mittlerweile selbst berufstätig und fleißige Steuerzahler!
    Wehe dem, der in diesem sogenannten Sozialstaat weniger als 3 Stunden arbeiten kann und nicht
    mehr die Kraft aufbringen kann, um sich mit einem Minijob über Wasser zu halten…..Warum bekommen Erwerbsminderungsrentner die nicht in die Grundsicherung fallen keine Energiegeldentlastung ??????….dieses Wegschauen, ausnutzen der Arbeitskraft von uns Frauen,
    Billiglöhne…Armutsrenten……mir fehlen nur noch die Worte und in mir kocht die Wut bei solch
    einem von der Sozialdemokratie ….akzeptierten Nichthandeln!!! Dies ist eine unterlassene Hilfe
    leistung !!!!

    Antworten
    • Helmut Achatz
      4. Mai 2022 19:02

      Dieser Staat ist nicht gerecht, auch wenn Sozialdemokraten regieren. Es wird Zeit, dass Rentner auf die Straße gehen. Ich habe schon zwei Demos organisiert, jetzt sind auch mal andere dran.

      Antworten
  • Da können viele Rentner noch im hohen Alter die Erfahrung machen, wie eine Privatinsolvenz funktioniert. Das interessiert unsere lieben Politiker nicht.
    Wir alle haben die asozialen Politiker gewählt, quer durch alle Parteien.

    Antworten

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