Was Rentner über die Steuererklärung wissen müssen

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So lassen sich Steuern drücken

Die Lohnsteuerhilfe (Lohi) schätzt, dass durch die Rentenerhöhung 2023 viele Rentner Steuern zahlen müssen, die bisher keine Steuern zahlen mussten. Ein Viertel aller Rentner, knapp fünf Millionen Senioren, müssen der Lohi zufolge ihre Steuererklärung abgeben, worüber sich der Finanzminister freut.

Jeder sollte seine Steuern drücken – wie geht das? Hans Daumoser, Vorstand der Lohi Bayern, stellt die sieben effektivsten Steuertipps für Rentner vor:

Sonderausgaben

„Zunächst dürfen laut Gesetz die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben angesetzt werden“, so der Steuerexperte der Lohi. „Das sind immerhin schon rund elf Prozent der Rente.“ Auch Beiträge zur Haftpflicht-, Unfall- oder Zahnzusatzversicherung kommen in Frage, wenn die steuerliche Höchstgrenze noch nicht erreicht wurde. Nicht zu vergessen sind die sonstigen Sonderausgaben, wie ein Versorgungsausgleich, Unterhaltsleistungen, die Kirchensteuer, Parteibeiträge und Spenden. In den meisten Fällen wird der Pauschbetrag von 36 Euro (72 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) überschritten.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Werden haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen, so können die Kosten dafür zu 20 Prozent abgesetzt werden. Darunter fallen nicht nur die Kosten für eine Putzhilfe oder ambulante Pflege, sondern auch der Hausnotruf. Wer krankheitsbedingt in einem Pflegeheim wohnen muss, kann alle Dienstleistungen im Heim, auch für den Haarschnitt oder die Fußpflege, als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Mieter finden häufig auch Posten in der Nebenkostenabrechnung des Vermieters, die absetzbar sind. Ähnlich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen lassen sich auch Handwerkerrechnungen in der Rente von der Steuer absetzen.

Außergewöhnliche Belastungen

Alle Ausgaben, die unter die außergewöhnlichen Belastungen fallen, sollten für die Steuererklärung addiert werden. Dies sind beispielsweise die Kosten für eine Brille, ein Hörgerät, den Zahnersatz oder den Rollator. Auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente auf Rezept, Zuzahlungen bei der Physiotherapie, Honorare für Heilpraktiker oder vom Arzt verordnete medizinische Behandlungen, die die Krankenkasse nicht übernommen hat, können in der Steuererklärung angegeben werden. Wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungen müssen zuvor vom Amtsarzt attestiert werden.

Fahrtkosten zum Arzt, zur Physiotherapie oder ins Krankenhaus können mit 30 Cent pro Kilometer berücksichtigt werden. Viele einzelne kleinere Rechnungen können hier am Ende ins Gewicht fallen. Und große Investitionen wie in einen Treppenlift, im Zuge eines alters- oder behindertengerechten Umbaus des Eigenheims, machen sich richtig bemerkbar. Es kommt zwar die zumutbare Belastung zum Tragen, bevor etwas abgesetzt werden kann, aber die ist bei kleineren Renten nicht wirklich hoch.

Behindertenpauschbetrag

Bei permanenten chronischen Leiden oder dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen sollte darüber nachgedacht werden, ob nicht ein Behinderungsgrad festgestellt werden kann. Wird ein Grad der Behinderung von 25 bis 100 bescheinigt, so kann nach dem Grad gestaffelt der Behinderten-Pauschbetrag zwischen 310 und 1420 Euro und erhöht bis 3700 Euro geltend gemacht werden.

Liegt der Behinderungsgrad bei 70 mit dem Merkmal „G“ oder bei 80, so kann zusätzlich eine Pauschale für Fahrtkosten in Höhe von 900 Euro als außergewöhnliche Belastung beansprucht werden. Bei den Merkmalen „aG“, „BI“ oder „H“ können für Privatfahrten von bis zu 15 000 Kilometer und sogar bis zu 4500 Euro abgesetzt werden, wenn die tatsächliche Fahrleistung nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann.

2021 erhöht sich der Behindertenpauschbetrag – das erste Mal seit 1975 – auf 384 bis 2840 Euro. Der erhöhte Behindertenpauschbetrag erhöht sich auf 7400 Euro (bisher 3700).

Werbungskosten

Jedem steuerpflichtigen Rentner wird vom Finanzamt automatisch eine Pauschale von 102 Euro angerechnet. Oft liegen aber höhere Werbungskosten, beispielsweise aufgrund einer gebührenpflichtigen Renten- oder Steuerberatung, Mitgliedschaft bei einem Lohnsteuerhilfeverein, Kontoführungsgebühren, Gewerkschafts- oder Verbandsbeiträgen vor. Auch Rechtsberatungs- oder Prozesskosten, bei denen es um die Rente geht, sind anzuführen. Wird einem Nebenjob, der kein Minijob ist, nachgegangen, so kommen die Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Fortbildungskosten dazu.

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Günstigerprüfung für Kapitalerträge

„Liegt der persönliche Steuersatz in der Rente unter 25 Prozent und fallen aufgrund von lebenslangen Ersparnissen Kapitalerträge an, so sollte auf der Anlage KAP die „Günstigerprüfung“ angekreuzt werden“, rät Hans Daumoser. Denn dann wird die Differenz zwischen dem niedrigeren persönlichen Steuersatz und der abgeführten Abgeltungsteuer rückerstattet.

Wer Steuern zahlen muss, sollte seine Steuererklärung von sich aus fristgerecht abgeben und darauf achten, dass er möglichst viel absetzen kann. Damit das Finanzamt die Abzüge anerkennt, müssen aber das ganze Jahr über Belege gesammelt werden. Denn nur nachweisliche Ausgaben werden steuerlich berücksichtigt. Wer jedoch unter dem steuerfreien Existenzminimum lebt, kann sich von der Abgabepflicht zur Steuererklärung befreien lassen und ist damit ein für alle Mal den Papierkram los.

Altersfreibetrag

Allen, die über 65 Jahre alt sind, steht der Altersentlastungsbetrag zu. Er senkt zusätzlich das zu versteuernde Einkommen von Rentnern. Der Altersfreibetrag gilt für Rentner, die nebenbei noch Geld verdienen, entweder als Selbstständige oder abhängig beschäftigt. Wer im Jahr 2019 also 65 Jahre alt wurde, dem steht ein Altersentlastungsbetrag von 17,6 Prozent der Einkünfte zu, höchstens aber 836 Euro; für 2020 sind es dann 16 Prozent der Einkünfte, höchstens 760 Euro; für 2023 sind es 13,6 Prozent oder höchstens 646 Euro, für 2024 sind es 12,8 Prozent oder höchstens 608 Euro und für 2025 dann 12,0 Prozent oder höchstens 570 Euro.

Wer noch Arbeitnehmer ist, dessen Altersentlastungsbetrag wird bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Bemessungsgrundlage für den Freibetrag sind der Brutto-Arbeitslohn und die Summe der sonstigen Einkünfte, sprich Miete und Kapitalerträge.

 Quelle: obs/Lohnsteuerhilfe Bayern e.V./© lohi

 

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18 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Hallo,
    vielen Dank für den informativen Beitrag.
    Aber selbst wenn alle Daten bekannt sind, ist es bis zur fertigen Steuererklärung ein sehr weiter und komplizierter Weg. Ich habe mich gerade das erste Mal durch das elektronische online Programm von Elster gekämpft. Für einen Nicht-Kaufmann ohne große PC Kenntnisse eine große Hürde.
    Registrieren, Anmelden, Speichern. Viele Begriffe wie: Steuerfreibetrag, Günstigerprüfung usw. sind schwer zu verstehen. Welche Formulare werden benötigt?
    Für junge Leute ein Klacks, aber wir sind „Rentner“
    Klar einen Steuerberater hinzuziehen. -Als Rentner ?
    Warum ist in Deutschland alles so kompliziert. Siehe z.B. die Betriebsrente die versteuert werden muss (und wohl auch bleibt)
    Für einen Rentner könnte alles ohne Bürokratie ablaufen, es sei denn er hat besondere Voraussetzungen und möchte besondere Ausgaben erstattet bekommen.

    Ich hoffe ein paar Anregungen zur Diskussion gegeben zu haben.

    Gruß Klaus

    Antworten
  • Helmut Achatz
    28. Mai 2020 12:31

    Vielen Dank für die Anregungen. Ich finde das übrigens auch. Jeder Vereinfachungsvorschlag ist bislang noch gescheitert, weil sich die Lobbyisten gesperrt haben.

    Antworten
  • Ich nutze schon Jahrzehnten ein Steuerprogramm (in meinem Fall Lexware vom Haufe Verlag, Kosten kann man absetzen). Das führt den Laien sicher durch den Bürokratendschungel. Auch und gerade jetzt als Rentner ist das sehr angenehm, wenn man verschiedene Betriebsrenten, private Renten, Renten aus dem Ausland mit all den speziellen Bedingungen hat.

    Antworten
  • „Wessen Rente einschließlich anderer Einkünften 2019 höher war als 9168 Euro, zahlt keine Steuern.“
    So ist der Satz nicht korrekt. Entweder zahlt er Steuern oder das Gesamteinkommen war kleiner oder gleich 9168 Euro.

    Antworten
  • Gerhard Jahn
    9. Juni 2020 15:02

    Kann ich den Versorgungsausgleich, den ich meiner geschiedenen Frau, zahlen muss auch von der Steuer absetzen ( Betriebsrente)
    MfG Gerhard Jahn

    Antworten
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  • […] steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag. Das ist die sogenannte Werbungskostenpauschale, die in der Steuererklärung automatisch bei allen Arbeitnehmern berücksichtigt wird, wenn sie nicht selbst höhere […]

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  • […] die Rentenbezugsmitteilungen für das Vorjahr. Somit können die Rentner langsam ihre Steuererklärung vorbereiten. Die Mitteilung weist den Rentenbetrag den Rentenanpassungsbetrag, die Krankenkassen- […]

    Antworten
  • […] mehr Zeit für die Bearbeitung. Das Finanzministerium hat reagiert und die Abgabefrist für die Steuererklärung verlängert. Rentnerinnen und Rentner haben also mehr Zeit. Was heißt das für die […]

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  • […] von mehr als 14.979 Euro tatsächlich Steuern zahlen, für 2022 sind es 14.768 Euro. Der Altersfreibetrag gilt für das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgende Kalenderjahr. Wer aber zusätzlich […]

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  • […] dann sollte es niemand zu peinlich sein, Grundsicherung zu beantragen. Der jährliche Grundfreibetrag für 2023 liegt bei 10.908 Euro (monatlich 862,25). Wessen Altersrente einschließlich sonstiger […]

    Antworten
  • […] mehr Zeit für die Bearbeitung. Das Finanzministerium hat reagiert und die Abgabefrist für die Steuererklärung verlängert. Rentnerinnen und Rentner haben also mehr Zeit – aber auch die läuft jetzt ab. Was […]

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