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Die Grundrente soll armen Rentnern zu Gute kommen, die lang gearbeitet haben aber dennoch nur wenig bekommen. Wer davon profitiert und was das genau bedeutet.
Was die Grundrente ist
Wer eine magere Rente hat, kann Grundrente beziehen. Die Grundrente sollen eine geringe Rente aufbessern â und das ist gesetzlich verankert. Auszahlen soll sie zwar die Deutsche Rentenversicherung, aber sie soll nicht von BeitrĂ€gen der Arbeitnehmer bezahlt werden, sondern ĂŒber Steuern vom Staat.  Zur Finanzierung war einmal eine Finanztransaktionssteuer geplant, aber daraus wird wohl vorerst nichts. Das heiĂt, letztlich werden alle Steuerzahler dafĂŒr aufkommen mĂŒssen. Die Grundrente ist keine Grundsicherung, sprich keine Sozialleistung wie die Grundsicherung, die BedĂŒrftigkeit voraussetzt. Aber, der Staat prĂŒft auch bei der Grundrente die EinkommensverhĂ€ltnisse.
Wer hat Anspruch auf Grundrente?
- Eine Grundrente in voller Höhe bekommt, wer als Rentner monatliche höchstens ein Einkommen von 1250 Euro als  Alleinstehenden oder 1950 Euro als Paar hat. Wer mehr als 1250 (1950) Euro Einkommen hat, aber nicht mehr als 1600 Euro als  Alleinstehende oder 2300 Euro als Paar, bekommt auch Grundrente, aber nicht in voller Höhe.  Wer ein höheres Einkommen hat, bekommt keine Grundrente. Die BedĂŒrftigkeit wird nicht geprĂŒft, sondern nur das Einkommen.
- Eine Grundrente bekommt nur, wer Rentner oder Rentnerin mindestens 33 Versicherungsjahre vorweisen kann. Allerdings fĂ€llt die Grundrente fĂŒr Rentner mit ânurâ 33 oder 34 Jahren geringer aus als fĂŒr Rentner mit 35 Jahren, nur letztere bekommen den vollen Aufschlag.
- Eine Grundrente hĂ€ngt auch von der Art der RentenansprĂŒche ab. Denn, wer nur Minijobs hatte, bekommt keine Grundrente. Wenn seine normale gesetzliche Rente zu gering ausfĂ€llt, muss er nach wie vor zum Amt, um Grundsicherung zu beantragen.
- Eine Grundrente bekommt, wer als Rentner Versicherungsjahre vorweisen kann aus BerufstĂ€tigkeit oder SelbstĂ€ndigkeit, Kindererziehung und Pflege von Angehörigen, Zeiten der Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation, BerĂŒcksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege, ferner Ersatzzeiten wie Wehr- oder Zivildienst.
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3 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Leserbrief SaarbrĂŒcker Zeitung,20.02.2020
Ihr Bericht zum Thema; die Minister loben sichâŠGrundrente.
RĂŒckblick 2004, waren es unter anderen auch 2 Minister, die sich ebenso lobend ĂŒber eine GesetzesĂ€nderung Ă€uĂerten,
Herr Seehofer sprach sogar ĂŒber eine der schönste NĂ€chte seiner LaufbahnâŠ
Damals ging es darum, dass Arbeitnehmer, die zusĂ€tzlich eine Altersvorsorge aus Ihrem erwirtschafteten Einkommen vorgenommen haben, von der Politik und den Gesetzl.-Krankenkassen am Nasenring vorgefĂŒhrt wurden. Ihnen wird ca. 20 % ihrer eigens finanzierter Altersvorsorge im Nachhinein rĂŒckwirkend abgezockt. Ohne Beachtung von Vertrags- oder Vertrauensschutz.
Diese Nacht und Nebelaktion wurde ohne groĂe Beratungen 2003/2004 umgesetzt.
Diese neue lobend erwĂ€hnte, Zitat; âgröĂte Sozialreform 2020â, erinnert mich an diese vergangene Situation.
Die Abgeordneten damals erwĂ€hnen im nachhinein, dass sie die Folgen der GesetzesĂ€nderung nicht bedachten, es wurde auch nicht viel darĂŒber geredet, denn die Lobby der GKK hatte gute Vorarbeit geleistet.
Eigenlob stinkt, oder anders formuliert, âde Fische stinkt vom Koppe herâ.
Eine Reform, das sagen viele Fachleute aus dem Finanz- und Sozialbereich ist das nicht, die BĂŒrgerversicherung, wie in mehreren EU LĂ€ndern erfolgreich umgesetztâŠliegt in weiter Ferne bei dieser Politiker-Generation. Können wir uns diese noch lĂ€nger leisten?
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[…] Gesetz ĂŒber die Grundrente ist zwar schon seit Anfang 2021 in Kraft, wegen der Kompliziertheit verschickt die Deutsche […]