Was die Grundrente ist und wer profitiert

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Grundrente niedriger als Grundsicherung?

Ja, das kann passieren. „Steuertipps“ rechnet auch das vor:

Anders als bei der Grundsicherung muss ein Grundrentner Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen, so dass er netto weniger hat als jemand mit Grundsicherung. „Der Zahlbetrag der Grundrente wird 2021 bei 35 Beitragsjahren in allen Fällen zwischen 613 und 865 Euro liegen und damit vielfach unter der Grundsicherung von aktuell 808 Euro. Dieses auf den ersten Blick überraschende Ergebnis hat mit den Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu tun. Die Grundrente ist wie jede Rente beitragspflichtig. Das heißt, von der erreichten Rente brutto und dem Zuschlag auf diese Bruttorente ist noch der Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen, der von der Deutschen Rentenversicherung bei der Zahlung der gesetzlichen Rente direkt einbehalten wird. Im ersten Gesetzentwurf des Bundessozialministeriums zur Grundrente vom 21.5.2019 heißt es auf Seite 23 ausdrücklich: ‚Die Grundrente führt zu höheren Beiträgen in die gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung‘.

Somit kommt es unterm Strich auf den Zahlbetrag der gesetzlichen Rente an und nicht auf die Bruttorente. Die neue Grundrente als eine Rentenleistung gemäß SGB VI (gesetzliche Rentenversicherung) darf nicht mit der beitragsfreien Grundsicherung gemäß SGB XII (Sozialhilfe) verwechselt werden. Die Grundsicherung ist im Unterschied zur Grundrente keine Rente, sondern eine Sozialhilfe oder Sozialleistung und verpflichtet das Sozialamt oder Grundsicherungsamt auch zur direkten Zahlung der Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung an die zuständige Krankenkasse.

Daher ist lediglich ein Vergleich von Zahlbetrag der Grundrente mit der beitragsfreien Grundsicherung zielführend und sinnvoll. Leider wird auf diesen Vergleich in fast allen Publikationen (auch denen des Bundessozialministeriums) verzichtet, da die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht von der Grundrente brutto abgezogen werden. Dies führt dann zu irreführenden Ergebnissen. Tatsächlich wird der Zahlbetrag der Grundrente bei abschlagspflichtigen Frührenten noch niedriger liegen. Die Grundrente setzt im Unterschied zur Grundsicherung nicht das Erreichen der Regelaltersgrenze aus. Wer also als langjährig Versicherter mit 63 Jahren vorzeitig in Rente geht, muss mit einem Rentenabschlag rechnen. Beispiel: Wer 1958 geboren ist und 2021 als langjährig Versicherter mit 63 Jahren in Rente geht, muss einen Rentenabschlag von 10,8 Prozent einkalkulieren. Der Zahlbetrag der Grundrente sinkt nach 35 Pflichtbeitragsjahren und durchschnittlich 0,75 Entgeltpunkten dann sogar auf rund 772  Euro und liegt damit ganz sicher unter dem Grundsicherungsniveau.“

Das sieht auch Finanzmathematiker und Rentenexperte Werner Siepe. „Berechnungen zeigen jedoch, dass die Grundrente dafür nicht reicht“, so Siepe. „In den meisten Fällen von langjährigen Niedrigverdienern wird die ausgezahlte Grundrente unter der Grundsicherung liegen“, sagt der Finanzmathematiker und Rentenexperte Werner Siepe in der „Wirtschaftswoche“. Der Grund, Bezieher einer Grundrente müssten darauf rund elf Prozent Beitrag für Kranken- und Pflegekasse zahlen. In der Grundsicherung hingegen falle kein Kassenbeitrag an.

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3 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Edgar Krieger
    20. Februar 2020 14:42

    Leserbrief Saarbrücker Zeitung,20.02.2020
    Ihr Bericht zum Thema; die Minister loben sich…Grundrente.

    Rückblick 2004, waren es unter anderen auch 2 Minister, die sich ebenso lobend über eine Gesetzesänderung äußerten,
    Herr Seehofer sprach sogar über eine der schönste Nächte seiner Laufbahn…
    Damals ging es darum, dass Arbeitnehmer, die zusätzlich eine Altersvorsorge aus Ihrem erwirtschafteten Einkommen vorgenommen haben, von der Politik und den Gesetzl.-Krankenkassen am Nasenring vorgeführt wurden. Ihnen wird ca. 20 % ihrer eigens finanzierter Altersvorsorge im Nachhinein rückwirkend abgezockt. Ohne Beachtung von Vertrags- oder Vertrauensschutz.
    Diese Nacht und Nebelaktion wurde ohne große Beratungen 2003/2004 umgesetzt.

    Diese neue lobend erwähnte, Zitat; „größte Sozialreform 2020“, erinnert mich an diese vergangene Situation.
    Die Abgeordneten damals erwähnen im nachhinein, dass sie die Folgen der Gesetzesänderung nicht bedachten, es wurde auch nicht viel darüber geredet, denn die Lobby der GKK hatte gute Vorarbeit geleistet.
    Eigenlob stinkt, oder anders formuliert, „de Fische stinkt vom Koppe her“.
    Eine Reform, das sagen viele Fachleute aus dem Finanz- und Sozialbereich ist das nicht, die Bürgerversicherung, wie in mehreren EU Ländern erfolgreich umgesetzt…liegt in weiter Ferne bei dieser Politiker-Generation. Können wir uns diese noch länger leisten?

    Antworten
  • Great content! Super high-quality! Keep it up! 🙂

    Antworten
  • […] Gesetz über die Grundrente ist zwar schon seit Anfang 2021 in Kraft, wegen der Kompliziertheit verschickt die Deutsche […]

    Antworten

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Helmut Achatz

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