Was die Grundrente ist und wer profitiert

Finanzen

Werbung

Wie wird die Grundrente berechnet?

Entscheidend für die Höhe der Grundrente sind die im Laufe des Berufslebens gesammelten Entgeltpunkten. Rentenbescheid24 fasst es knapp zusammen: „Grundsätzlich gilt, wer 33 oder 35 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen kann und weniger als 0,8004 Entgeltpunkte und mehr als 0,3 Entgeltpunkte im Jahresdurchschnitt nachweisen kann, hat Anspruch auf den Zuschlag an weiteren Entgeltpunkten. Der Zuschlag kann nie mehr als die Grenze von 0,8004 Entgeltpunkten erreichen. Wer also im Schnitt 0,7 Entgeltpunkte pro Jahr hat, wird einen Zuschlag auf den maximalen Grenzsatz von 0,8004 Entgeltpunkten bekommen. Wer ‚nur‘ 0,3 Entgeltpunkte nachweist, kann fast mit einer Verdopplung seiner Entgeltpunkte auf 0,6 Entgeltpunkte rechnen, aber nur fast. Denn der neue Kompromiss beinhaltet auch einen allgemeinen Abschlag auf die Grundrente von 12,5 Prozent.“

Das Portal „Steuertipps“ hat  Grundrente an zwei Beispielen durchgerechnet:

„Wenn die beiden notwendigen Bedingungen – 35 Beitragsjahre als Grundrentenzeit und durchschnittliche Entgeltpunkte zwischen 0,3 und weniger als 0,8 pro Jahr – erfüllt sind, wird die erreichte Rente durch einen Zuschlag an Entgeltpunkten aufgestockt. Im künftigen § 76a SGB VI wird der Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährig Versicherte ausdrücklich geregelt.

Dieser Aufstockungsbetrag oder Zuschlag macht 87,5 Prozent der erreichten Rente aus, sofern zwischen 0,3 und 0,4 Entgeltpunkte im Durchschnitt der Grundrentenzeit von 35 Jahren erreicht werden.

Beispiel für Zuschlag bei durchschnittlich 0,4 Entgeltpunkten:

35 Jahre x 0,4 x 35 Euro x 0,875 = 428,75 Euro.

Der für 35 Beitragsjahre errechnete Zuschlag von 428,75 Euro liegt also – anders als ursprünglich vorgesehen – um 12,5 Prozent oder ein Achtel unter der bereits erreichten Rente von 490 Euro. Diese Kürzung des Zuschlags erfolgt zur „Stärkung des Äquivalenzprinzips“, wie es im Koalitionsbeschluss vom 10. November 2019 heißt. Der Abzug von 12,5 Prozent erfolgt also, um zumindest einen kleinen Abstand zwischen Grundrente und einer ohne Zuschlag erreichten Rente von 980 Euro bei 35 Beitragsjahren mit durchschnittlich 0,8 Entgeltpunkten zu wahren (Abstandsgebot). Dieser finanzielle Abstand macht gerade einmal 61,25 Eurio aus.

Wichtig: Sofern die durchschnittlichen Entgeltpunkte pro Jahr mehr als 0,4 und weniger als 0,8 ausmachen, reduziert sich der Zuschlag weiter, da die Grundrente als Summe aus erreichter Rente und Zuschlag bei 0,8 Entgeltpunkten pro Jahr gedeckelt wird.

Beispiel für Zuschlag bei durchschnittlich 0,5 Entgeltpunkten:

35 Jahre x (0,8-0,5) x 35 Euro x 0,875 = 35 x 0,3 x 35 x 0,875 = 321,56 Euro.

Der Zuschlag auf die erreichte Rente liegt mit 428,75 Euro am höchsten bei Entgeltpunkten von durchschnittlich 0,4 pro Jahr. Er sinkt, je höher die durchschnittlichen Entgeltpunkte für Geringverdiener ausfallen. Bei durchschnittlich 0,5 Entgeltpunkten ist er genauso hoch wie bei durchschnittlich 0,3 Entgeltpunkten. Bei 0,79 Entgeltpunkten im Durchschnitt würde er nur 10,72 Euro betragen und ab durchschnittlich 0,8 Entgeltpunkten pro Jahr entfällt der Zuschlag völlig.

Stiftung Warentest hat ein Beispiel berechnet, in dem der Rentner Einkommen über der Freibetragsgrenze hat.

Ein Rentner hat 40 Jahre lang im Durch­schnitt 0,5 Entgelt­punkte im Jahr erarbeitet, er hat also im Schnitt halb so viel wie der Durch­schnitt verdient. Das entspricht in den alten Bundes­ländern aktuell einem Jahres­gehalt von 20 276 Euro. Seine gesetzliche Rente beträgt dann 661 Euro. Durch die Grund­rente bekommt er für 35 Jahre 0,3 Entgelt­punkte zusätzlich (347 Euro). Dieser Wert wird um 12,5 Prozent gekürzt. Der Zuschlag des Rentners würde somit 304 Euro betragen, und als neue Rente bekäme er 965 Euro.

Angenommen, der allein­lebende Rentner arbeitet nebenbei und kommt auf ein monatliches anrechen­bares Einkommen von insgesamt 1 400 Euro. Nach Abzug des Frei­betrags (1 250 Euro) bleiben 150 Euro. Davon werden 60 Prozent von der Grund­rente abge­zogen: 90 Euro. Der Zuschlag durch die Grund­rente würde dann nur noch 214 Euro betragen.

  • Er kommt somit auf ein Gesamteinkommen (Grundrente + Gehalt) von 2302 Euro.
  • Bleibt er unter der Freibetragsgrenze von 1250 Euro kommt er auf ein Gesamteinkommen von 2215 Euro.
  • Differenz 87 Euro

Wenn er unter der Freibetragsgrenze bleibt, hat er monatlich 87 Euro weniger zur Verfügung, er müsste aber pro Monat (bei Mindestlohn) zehn Stunden weniger arbeiten.

Du kannst den Artikel teilen:

Werbung

Das könnte dich auch interessieren

3 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Edgar Krieger
    20. Februar 2020 14:42

    Leserbrief Saarbrücker Zeitung,20.02.2020
    Ihr Bericht zum Thema; die Minister loben sich…Grundrente.

    Rückblick 2004, waren es unter anderen auch 2 Minister, die sich ebenso lobend über eine Gesetzesänderung äußerten,
    Herr Seehofer sprach sogar über eine der schönste Nächte seiner Laufbahn…
    Damals ging es darum, dass Arbeitnehmer, die zusätzlich eine Altersvorsorge aus Ihrem erwirtschafteten Einkommen vorgenommen haben, von der Politik und den Gesetzl.-Krankenkassen am Nasenring vorgeführt wurden. Ihnen wird ca. 20 % ihrer eigens finanzierter Altersvorsorge im Nachhinein rückwirkend abgezockt. Ohne Beachtung von Vertrags- oder Vertrauensschutz.
    Diese Nacht und Nebelaktion wurde ohne große Beratungen 2003/2004 umgesetzt.

    Diese neue lobend erwähnte, Zitat; „größte Sozialreform 2020“, erinnert mich an diese vergangene Situation.
    Die Abgeordneten damals erwähnen im nachhinein, dass sie die Folgen der Gesetzesänderung nicht bedachten, es wurde auch nicht viel darüber geredet, denn die Lobby der GKK hatte gute Vorarbeit geleistet.
    Eigenlob stinkt, oder anders formuliert, „de Fische stinkt vom Koppe her“.
    Eine Reform, das sagen viele Fachleute aus dem Finanz- und Sozialbereich ist das nicht, die Bürgerversicherung, wie in mehreren EU Ländern erfolgreich umgesetzt…liegt in weiter Ferne bei dieser Politiker-Generation. Können wir uns diese noch länger leisten?

    Antworten
  • Great content! Super high-quality! Keep it up! 🙂

    Antworten
  • […] Gesetz über die Grundrente ist zwar schon seit Anfang 2021 in Kraft, wegen der Kompliziertheit verschickt die Deutsche […]

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

null

Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

Newsletter

Erhalte regelmäßig News, Tipps und Infos rund um’s Thema Rente und Co. Du erhältst 14-tägig einen Newsletter.

Weitere Inhalte

Rentenplaner für Dummies

Werbung

Menü