Verbeitragung von Betriebsrenten könnte teilweise fallen

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Riester-Rentner zahlen keine Krankenversicherungsbeiträge, Betriebsrentner aber schon – und zwar doppelt. Diesen Irrsinn von Politik und Krankenkassen versteht kein vernünftiger Mensch. Den Krankenkassen dämmert, wie wütend viele Betriebsrentner sind und lenken ein. Ob das die Union auch begreift, deren Politiker im Gesundheitsausschuss sitzen? Ob sie die Verbeitragung fallen lassen?

Betriebsrentner ist nicht gleich Betriebsrentner. Betriebliche Riester-Rentner zahlen seit Anfang des Jahres, als das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft trat, keine Krankenkassenbeiträge mehr. Wer eine Direktversicherung hat, die von Rot-Grün-Schwarz 2003 zwangsweise zur Betriebsrente gemacht wurde, zahlt gleich doppelt Krankenkassenbeiträge, nämlich den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag plus Zusatzbeitrag plus Pflegebeitrag. Das macht summa-summarum 18,5 Prozent oder mehr. Für jeden einigermaßen rational denkenden Menschen ist klar, dass die Regelung Humbug ist. Alldieweil dieses Gesetz von damals, das als Wortmonster Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) daherkommt, auch noch rückwirkend eingeführt wurde – unter Negierung des juristischen Grundsatzes „Pacta sunt servanda“ oder „Verträge sind einzuhalten“. Ulla Schmidt (SPD) und Horst Seehofer haben den Vertrauensschutz mit Füßen getreten. „Wird ja wohl keiner merken“, dachten sich die beiden wohl in der „schönsten Nacht ihres Lebens“, wie sie selbst sagten.

Verbeitragung ist Vertrauensbruch

Seit dem müssen Direktversicherten jeden Monat blechen – und das 120 Monate lang. Hunderte Direktversicherungsgeschädigte haben sich durch alles Instanzen geklagt mit niederschmetterndem Erfolg. Die Richter haben sie jedes Mal auflaufen lassen. Den Richtern war der Grundsatz „pacta sunt servanda“ schlichtweg egal. Das Rückwirkungsverbot gelte beim Sozialrecht nicht, so ihr Argument.

Jedes Mal standen sich Krankenversicherte und Krankenversicherungen vor dem Kadi gegenüber. Die genervten Richter haben zuletzt sogar Mutwillgebühren angedroht, wenn die Betrogenen ihre Klagen nicht fallen lassen. So langsam wird’s sogar den Krankenversicherern zu viel. Sie zumindest wollen einlenken. Dabei gehen sie den Umweg über das Versichertenentlastungsgesetz – wieder so ein Wortmonster, das gerade beraten wird. Die Krankenversicherungen schlagen vor, den Beitragssatz zu halbieren und auf den Arbeitnehmeranteil zu beschränken. Das soll auch für den Zusatzbeitrag gelten. Hier die Begründung des Krankenkassen-Spitzenverbandes (GKV): „Über die gegenwärtig in den Parteien und im Parlament diskutierte Frage der künftigen Bemessung der Beiträge für die Empfänger von Versorgungsbezügen hat auch der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes intensiv beraten. In seiner Sitzung am 30. August 2018 hat er sich in einem mehrheitlich gefassten Beschluss dahingehend positioniert, dass der GKV-Spitzenverband die Anwendung des halben allgemeinen Beitragssatzes für pflicht- und freiwillig versicherte Empfänger von Versorgungsbezügen befürwortet. Dies solle ab 2019 auch für die kassenindividuellen Zusatzbeiträge gelten. Eine entsprechende Neuregelung der Beitragsbemessung sowie eine notwendig werdende Regelung zur Kompensation der entgangenen Beiträge könnte der Gesetzgeber mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG umsetzen.“

Spahn steht auf der Bremse

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn von der CDU – und viele seiner Parteikollegen – wollen nicht einlenken, wie jüngst wieder ein Artikel in der „Münsterländischen Volkszeitung“ zu lesen war. Spahn ließ die „Münsterländische Volkszeitung“ über seinen Pressesprecher wissen, dass er zwar die Verärgerung verstehe und die Kritik auch ernst nehme, als Bundesgesundheitsminister
habe er aber auch die Pflicht, unser Gesundheitssystem finanzierbar zu erhalten und für Gerechtigkeit zwischen Alt und Jung zu
sorgen. „Wer die geltenden Beitragsregelungen in der betrieblichen verändern oder abschaffen will, muss ein tragfähiges und gerechtes Finanzierungskonzept vorlegen“, so der Kommentar aus dem Gesundheitsministerium. Das heißt, Spahn stemmt sich gegen die Abschaffung oder Reduzierung der Doppelverbeitrag. Klar dürfte auch sein, dass Millionen Betroffene die Union nicht wählen können.

Spahn und viele aus seiner Fraktion sabotieren damit die betriebliche Altersvorsorge, denn unterm Strich bleibt Betriebsrentner nichts mehr von ihrer Rendite, für einige wird die Betriebsrente sogar zum Minus-Geschäft. Wer selbstverantwortlich vorgesorgt hat, wird damit zum Deppen. Vertrauensschutz geht anders. Es ist verlogen, den Leuten zu predigen, sie sollen privat vorsorgen, wenn ihnen der Staat dann das Angesparte teilweise wieder wegnimmt.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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