Um wie viel die Erwerbsminderungsrente ab 2018 steigt

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Die Erwerbsminderungsrente steigt ab 1. Januar 2019 auf einen Schlag für Neurentner. Was kommt für die Betroffenen heraus? Um wie viel steigt die Erwerbsminderungsrente ab 2019 tatsächlich? Wer profitiert von der „neuen“ Erwerbsminderungsrente?

Das Rentenpaket ist unter Dach und Fach und sieht vor, dass die sogenannten Zurechnungszeit für neue Erwerbsminderungsrentner ab dem 1. Januar 2019 auf einen Schlag um drei Jahre und fünf Monate steigt.  Neu-Erwerbsminderungsrentner werden rentenrechtlich so behandelt, als wenn sie bis zum Rentenregelalter, sprich bis 65 Jahre plus acht Monate gearbeitet hätten.

Was heißt Zurechnungszeit? Das ist die beitragsfreie Zeit und dafür nimmt die Rentenversicherung einen Durchschnittsentgeltpunkt für vor der Zurechnungszeit liegende Beitragszeiten, so das Portal Rentenbescheid24. Für neue Erwerbsminderungsrentner bedeutet das deutlich mehr Geld. Der Finanzmathematiker Werner Siepe hat das finanzen.de zufolge für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berechnet. Danach würde ein Durchschnittsverdiener damit ab 2019 pro Monat rund 98 Euro mehr Erwerbsminderungsrente erhalten als bisher. Erwerbsgeminderte sind aus rein finanzieller Sicht gut beraten, den geplanten Antrag auf Erwerbsminderung auf 2019 zu verschieben.

2016 bekamen Rentner mit voller Erwerbsminderung im Schnitt 697 Euro pro Monat. Ab 2019 wird die Erwerbsminderungsrente für neue Rentner steigen, aber nicht für alle.  Die „neue“ Erwerbsminderungsrente gilt

nicht für die, die schon bisher eine Erwerbsminderungsrente bezogen.

Wer bekommt Erwerbsminderungsrente?

Wer bekommt überhaupt Erwerbsminderungsrente? Erwerbsminderungsrente bekommen

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die so krank sind, dass nicht oder nur noch eingeschränkt arbeiten können.
  • Die bis zum Zeitpunkt der Arbeitsminderung gesammelte Rente reicht nicht zum Leben.

Mit dem Ende August 2018 verabschiedeten Rentenpaket wird für Erwerbsminderungsrentner ab Anfang 2019 die Zurechnungszeit erst mal auf 65 Jahre und acht Monate, danach – parallel zur steigenden Regelaltersgrenze – weiter auf 67 Jahre angehoben. Das Problem dabei: Wer wenig Rente bekommt, erhält womöglich auch den höheren Satz nicht ausgezahlt, sondern nur auf seine Grundsicherung angerechnet. Und die 1,8 Millionen Menschen, die bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen, bleiben so arm wie bisher und bei den Verbesserungen außen vor.

Mit Antrag auf Erwerbsminderungsrente bis 2019 warten

Wer irgendwie kann, sollte mit dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente unbedingt bis Anfang 2019 warten, denn nur Neu-Erwerbsminderungsrentner kommen in den Genuss des Rentenpakets.

Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, Gundula Roßbach, rechnet deswegen Anfang 2019 mit einem Ansturm auf die Erwerbsminderungsrente. „Wir erwarten, dass deutlich mehr Menschen im Rentenalter Erwerbsminderungsrente beantragen werden. Das bedeutet für uns einen größeren Aufwand“, so Roßbach dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ gegenüber. Von der Ausweitung der Erwerbsminderungsrente profitierte eine Gruppe mit besonders hohem Armutsrisiko. Deshalb habe sich die Rentenkasse in der Vergangenheit für eine bessere Absicherung dieser Personengruppe ausgesprochen, so Roßbach.

Die Zurechnungszeit verlängert sich für diejenigen, die ihren Beruf nicht mehr voll ausüben können um drei Jahre. Sie werden künftig bei der Rente so behandelt, als hätten sie bis zum 65. Lebensjahr voll gearbeitet. Die Zurechnungszeit stieg 2014 bereits von 60 auf 62 Jahre und steigt nun weiter auf 65 Jahre. Die Regelung dürfte jährlich rund 170 000 Menschen betreffen, die aus gesundheitlichen Gründen vor dem Rentenregelalter nicht mehr arbeiten können und frühzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssen. Der rentenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Matthias Birkwald, kritisierte der „Tagesschau“ zufolge die Absprachen zur Erwerbsminderungsrente. Demzufolge schauten „1,8 Millionen kranke Rentner in die Röhre“, weil die geplanten Verbesserungen nur neuen Rentnern zugute kämen.

Erwerbsminderungsrente reicht nicht

Das ist indes nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn, die bis zur Erwerbsminderung angesammelten Rentenpunkte reichen meist nicht, um einigermaßen auskömmlich leben zu können. Was Erwerbsminderungsrente berücksichtigt. Sie berücksichtigt, „wie sich bei gleichbleibender Berufstätigkeit bis zum gesetzlichen Rentenalter die Rentenansprüche entwickelt hätten“, so die Bundesregierung.

Nur 4,50 Euro mehr Rente

Klingt theoretisch gut, in der Praxis allerdings kommt beim Betroffenen wenig an. Der Linken-Rentenexperte Matthias Birkwald hat es für das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) einmal ausgerechnet: „2018 liegt das Plus bei gerade einmal 4,50 Euro im Monat, 2025 sind es 50 Euro.“ In den Koalitionsverhandlungen hatte die SPD bessere Konditionen ausgehandelt. So sollte die Anhebung der Zurechnungszeit beschleunigt werden, das heißt, in einem Schritt auf 65 Jahre angehoben werden. Damit hat sich die SPD jetzt durchgesetzt. Das sieht Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vor. Hier der Wortlaut des Papiers:

Wir werden diejenigen besser absichern, die aufgrund von Krankheit ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können. Wir wollen die Anhebung der Zurechnungszeiten beschleunigen, indem wir das jetzt vorgesehene Alter von 62 Jahren und drei Monaten in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate anheben. Danach wird die Zurechnungszeit in weiteren Monatsschritten entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze auf das Alter 67 angehoben.

Auf Grundsicherung angewiesen

Die große Mehrheit der künftig kranken Rentner, die Erwerbsminderungsrente beziehen, wird allerdings weiter auf Grundsicherung angewiesen sein. Das ist so, auch wenn Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles meint, für sie sei die angemessene Sicherung der Erwerbsgeminderten „ein Gebot des Anstandes, der Solidarität, aber auch des Respekts für die, die sich in ihrer Arbeit aufgerieben haben“. Die Verbesserung werde 1,5 Milliarden Euro mehr pro Jahr kosten.

Wie viel EM-Rentner im Schnitt bekommen

2016 bekamen Erwerbsminderungsrentner im Schnitt 697 Euro. Das ist in der Regel weniger als die Höhe der Grundsicherung im Alter. Wobei sich die Grundsicherung aus dem Regelbedarf zusammensetzt plus Kosten der Unterkunft und Heizkosten. Der Regelbedarf eines Erwerbsminderungsrentners (alleinstehend) liegt 2017 bei 409 Euro. Am 1. Januar 2018 ist er auf 416 Euro gestiegen.

Wie sieht es nun aus mit der Entwicklung der durchschnittlichen Erwerbsminderungsrente? Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Die EM-Rente liegt aber immer noch unter dem Niveau der früheren (bis 2000) Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten. Die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente lag damals bei durchschnittlich 706 Euro monatlich. Wie hat sich durchschnittliche Erwerbsminderungsrente entwickelt?

Durchschnittliche Erwerbsminderungsrente pro Monat

  • 2016: 697 Euro
  • 2015: 672 Euro
  • 2014: 628 Euro
  • 2013: 623 Euro
  • 2012: 607 Euro
  • 2011: 596 Euro
  • 2010: 600 Euro
  • 2009: 600 Euro
  • 2008: 599 Euro
  • 2007: 611 Euro
  • 2006: 623 Euro
  • 2005: 627 Euro
  • 2000: 706 Euro

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Wo gibt’s Wohngeld?

Wie und wo jemand, der Erwerbsminderungsrente bezieht Wohngeld und Grundsicherung beantragen kann, schildert ausführlich die Facebook-Gruppe „Schwerbehinderte, Rente, EM Rente“. Wer Grundsicherung beantragt, muss sich bei den Behörden in punkto Finanzen nackt ausziehen. Wie „Finanztip“ schreibt, liegt die „Rente oft deutlich unter einem Drittel des letzten Bruttogehalts“. Der Deutschen Rentenversicherung zufolge lag die durchschnittliche Rentenhöhe bei voller Erwerbsminderung 2014 bei etwa 719 Euro im Monat, so „Finanztip“. Ach ja, wer vorzeitig in Rente geht, muss natürlich mit Abschlägen rechnen – jeder Monat früher kostet 0,3 Prozentpunkte.

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23 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Hans-Christoph Scheider
    14. Februar 2017 23:30

    Wo bleibt da der Gleichbehandlungsgrunsatz?Diese Regelung ist das Unterlaufen des Art.3GG und wird deshalb eine Beschwerde und Klageflut vor dem Bundesverfassungsgericht auslösen. So wird keine Sozialpolitik gemacht Frau Nahles! Die SPD bleibt für mich unwählbar.

    Antworten
    • Helmut Achatz
      14. Februar 2017 23:42

      Was meinen Sie damit genau?

      Antworten
      • Ist der Inhalt des Artikels in der Form noch aktuell?!

        Ansonsten würde ich darauf tippen, daß das damit gemeint ist:

        Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
        Art 3

        (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
        (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
        (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

        Ist die Frage, ob das in der Form überhaupt zutrifft, weil das durch irgendwelche anderen Gesetze wieder genauer definiert (und evtl. wieder ausgehebelt wird) – aber generell fühle ich mich als behinderter Erwerbsminderungsrentner doch schon ziemlich an der Nase herumgeführt, wenn ich lese, daß neue Gesetze oder Verbesserungen immer nur für Neu-Rentner gilt – aber nicht für die, die bereits massiv von den alten Dingen betroffen sind.

        Antworten
        • Helmut Achatz
          21. Dezember 2017 09:04

          Den Artikel habe ich erst vor kurzem aktualisiert. Übrigens schon zum wieder holten Mal. Ja, ich finde es auch ungerecht, dass diese Regelung nur für erwerbsgeminderte „Neurentner“ gilt und nicht für „Bestandsrentner“. Ganz abgesehen davon, dass die Verbesserung schrittweise eingeführt werden und nicht sofort. Dieses Gesetz ist eher ein Feigenblatt als eine wirkliche Verbesserung der Situation der Erwerbsgeminderten. Schade.

          Antworten
          • Sie erklären ihre Entscheidungen immer mit:“Das wird der Regierung 1.5 Milliarden Euro kosten“ usw., und nie :“Da kann man sich noch ein Einkauf im Supermarkt leisten“. Für mich Zeigt es genau wie unsozial die Sozialdemokratische Denkweise ist heutzutage. Tragisch wenn man immer noch naiv ist wie ich es bin.

  • Ich hoffe, dass die Wohlfahrtsverbände und der VDK hier intervenieren. Denn warum sollen die alten/heutigen EMI Bezieher die angeschmierten sein?
    Das hat mit Sozial nichts zu tun, entweder alle das Gleiche oder keiner etwas. Wer sitzt hier eigentlich mit am grünen Tisch? Dieselben die uns Rente mit 67 eingebrockt haben SPD und Gewerkschaften??

    Antworten
  • […] vorher bereits nicht mehr kann und täglich nicht längere als drei Stunden Arbeit durchsteht, kann Rente wegen Erwerbsminderung – und zwar voller – beantragen. Dann bekommt er den in der Renteninformation ausgewiesenen […]

    Antworten
  • […] mit Blick auf alle anderen mit gebrochener Erwerbsbiografie? Wäre es nicht sinnvoller gewesen, die Erwerbsminderungsrente aufzustocken? Die SPD hatte bei diesem Gesetz eben vor allem den älteren männlichen Facharbeiter vor Augen, […]

    Antworten
  • […] wollen schon früher gehen. Das geht indes frühestens mit 63. Davon ausgenommen sind natürlich Erwerbsgeminderte. Mit 63 Jahren können aber auch nur die Rentenversicherten aufhören, ohne Abschläge akzeptieren […]

    Antworten
  • Wie verhält es sich wenn ich im Januar 2018 in die Erwerbsminderungsrente komme, bleibt das dann bei Monaten oder steigt meine Rente weiter bis 2023?

    Antworten
    • Helmut Achatz
      15. September 2017 16:58

      Die Erwerbsminderungsrenten nimmt an den Rentensteigerungen teil.

      Antworten
    • Peter Tretau
      14. Februar 2018 14:12

      Die reine Erwerbsminderungsrente in 2018 bleibt bei 62 Jahren und drei Monaten für immer,
      allerdings nimmt sie an den jährlichen Nullrunden oder Rentenerhöhungen teil.

      Antworten
  • […] Die Politik hat nur halbherzig und auch nur für „Neu-Rentner“ ab 2018 etwas verbessert. Die Erwerbsminderungsrente fällt künftig ein kleines bisschen höher aus: Der Gesetzgeber hat sich entschlossen, ab 1. […]

    Antworten
  • […] ist es so, dass die nicht am 1. Januar 2018 mit einem Schlag von 62 auf 65 Jahre erhöht wird. Das passiert nach dem bisherigen Gesetz stufenweise. 2018 kommen bei der Erwerbsminderungsrente zu den …. 2019 kommen sechs Monate dazu. 2020 kommen dann zwölf Monate dazu, 2021 schließlich 18 Monate, […]

    Antworten
  • […] weil sie das Rentenregelalter erreicht haben. Immerhin haben mit 350 547 fast eben so viele eine Erwerbsminderungsrente beantragt. Gerade hier gilt: beantragt ist nicht genehmigt. Von den 355 496 wurden nur 177 059 […]

    Antworten
  • Anne Paquet
    5. März 2018 14:53

    Das ist wie immer ein Verhöhnung der Menschheit…
    Ich bin noch so jung und muss Erwerbsminderungsrente beziehen…nach einer Krebserkrankung…
    Immer wieder Gutachten ergehen lassen , sieben Jahre ein Kampf…
    Es würde bis zum Rentenalter unbefristet genehmigt.Menschen die krank werden und wirklich nicht mehr arbeiten koennen so abzuspeisen und immer wieder in Erklaerungsnot bringen , so das man am Schluss selbst glaubt man wäre ein Simulant ist unfassbar am Menschenrecht in einem sozial Staat…
    Und das bisschen an Rente ist weit unter dem Existenzminimum.Nun sollen nur jene bevorteilt werden mit 2018??und das was an Erhöhung kommt ,legen sie an den Beiträgen der Krankenkassen wieder hoch…was für eine Veräpplung…am Volk…
    Ebenso, weil man Rente bezieht durch Erkrankung , hat man nicht die Chance die Rente die hochgerechnet wurde bei der Einzahlung und der Punkte die man gesammelt hat , in der Zeit als man noch arbeiten konnte..
    Die erfinden sich immer neu…aber nie richtig

    Antworten
  • Nach dem Studium hatte ich 5 Studienjahre als Ersatzzeiten im Rentenverlauf gutgeschrieben. Die Kohl-Regierung hat davon 2 Jahre einkassiert und die Schröder-Regierung 3 Jahre – einfach willkürlich bei der Akademiker-Gruppe.

    Nach einer schweren Herzoperation war ich nicht mehr arbeitsfähig und musste mit 55 Jahre in die volle Erwerbsminderungsrente gehen. Die Zurechnungszeit war auf 60 Jahre begrenzt. Als Bestandrentner habe ich von der Erhöhung der Zurechnungszeiten nicht profitiert. Meine Rente bleibt lebenslang auf dem Niveau der alten Erwerbsminderungsrente. Die gekürzten Rentenjahre aus der Studienzeit haben mich bisher ca. 15.000 Euro Rente gekostet.

    Ohne Ersparnisse wäre ich ins soziale Abseits gekommen, in meiner aktiven Zeit haben mich die sog. Politiker mit Steuern und Abgaben abkassiert. Ich nenne die Rentenkürzungen ganz einfach „Renten-Diebstahl“ und einen schweren Vertrauensbruch in die Politik in einem reichen Deutschland.

    Antworten
    • Helmut Achatz
      13. März 2018 12:54

      Ja, wer studiert ist selbst schuld. Sorry, mein Zynismus, mich betrifft es auch. Bei anderen Sachen sieht es ähnlich aus, das gilt insbesondere für die Doppelbesteuerung und Doppelverbeitragung von gesetzlicher und Betriebsrente

      Antworten
  • Wenn seit 3 Jahren eine Erwerbsminderung auf Zeit besteht die Sep 2018 neu entschieden wird und dann vieleicht
    endlich endgültig genemigt wird, welche Regelung gilt da dann?
    die alte oder neue ab 2018?

    Antworten
  • Sass, Manuela
    22. Juli 2018 21:18

    EM-Rentner ist die/der NICHT mehr arbeiten KANN, also nicht freiwillig in Rente geht! Brutto habe ich zuviel, so dass ich nirgendwo Hilfe erhalte! Von der mageren Betriebsrente zahle ich KV/PV alleine. Zwangs-GEZ, Mithaie wollen immer mehr, ich arbeite noch auf Kosten meiner Gesundheit zu und mir werden horrende Steuern abgezogen. Ich kann in keinen Verein (kein Mietrecht, Steuer oder VdR etc.) eintreten, da dass Geld fehlt. Ich kann bald nix mehr arbeiten, aufgrund der hohen Miete (auch mit WBS gibt es in Berlin keine 1 Zi.-Whg. unter 600,– Euro). Als Alleinstehender und da ich keine Kinder bekommen konnte muss ich alles selber tragen und werde steuerlich auch noch mehr geschröpft! Bald werde ich obdachlos, da ich sonst nicht mehr Essen kaufen kann. Arbeiten geht auch nicht mehr und ich kann nichts mehr in die Rentenkasse zahlen, weil die Steuer mir alles wegfrißt. Politiker geförderte Armut der Mittelschicht für alle die nie gearbeitet haben oder nicht wohin wissen mit ihrem Geld. Ich habe mich an den Bund der Steuerzahler und an den Bundestag/Behörden gewandt. Wann stehen die Menschen endlich auf? Es geht nur noch den Superreichen, Politikern oder den Migranten gut (Papiere weggeschmissen und schon wird für sie gesorgt). Es schreit alles zum Himmel! Es DARF nicht so weitergehen!!! Smartphone/Facebook kann ich mir nicht leisten!

    Antworten
  • […] die Erwerbsminderungsrentner betrifft, so sollen sie bessergestellt werden.  Bislang war es so, dass jemand, der wegen […]

    Antworten

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