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Nach den Rentenerhöhung 2016 und 2017 rutschen viele Rentner in die Steuerpflicht – sicher ungewohnt für einige. Viel Papierkram, missverständliche Formulare und die Angst davor, etwas zu vergessen oder einen Fehler zu machen, bleibt weder Jung noch Alt erspart. In vielen Fällen ist die Steuererklärung für Rentner aber gar keine Verpflichtung. Mehr dazu unter welchen Umständen Rentner überhaupt steuerpflichtig sind.
Schon 2016 stiegen die Renten deutlich, im Juli 2017 werden sie noch einmal um 3,59 Prozent im Osten und 1,9 Prozent im Westen angehoben. Wer seit 2005 eine gesetzliche Rentenversicherung bezieht, muss sich möglicherweise versteuern – kommt eben auf die Höhe an – und nicht nur das, wer neben einer gesetzlichen Rente andere Renten bezieht oder andere Formen von Einkünften, kann schnell steuerpflichtig werden.
Wann entsteht eine Steuerpflicht für Rentner?
Selbst wer nur gesetzliche Rente bezieht oder Pension, kann einkommensteuerpflichtig werden. Hierbei greift das sogenannte Kohortenprinzip.
- Erster maßgeblicher Faktor für eine Besteuerung ist der allgemeine Freibetrag der Einkommensteuer – wer Einkünfte in Summe über den Freibetrag bezieht, ist potenziell steuerpflichtig. Für Ehepaare, die zusammen veranlagt werden, gilt wie sonst auch der doppelte Freibetrag.
- Zweiter maßgeblicher Faktor ist der sogenannte Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente. Hierbei wird ermittelt, zu welchem Teil die gesetzliche Rente steuerpflichtig ist. Dafür sind beispielsweise das Renteneintrittsalter sowie die Höhe der ersten Rentenzahlung relevant. Auf diesen Besteuerungsanteil wird dann unter Umständen die Einkommensteuer erhoben.
- Damit nicht genug, der Fiskus langt auch zu, wenn weitere Renten und Einkünfte dazu kommen. Rürup- und Riesterrenten, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, sind beispielsweise steuerpflichtig. Gleiches gilt für den Ertragsanteil anderer privater Rentenversicherungen.
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Vermietung und Verpachtung beispielsweise sowie freiberuflicher Tätigkeit unterliegen ebenfalls der Steuer. Wer Verluste verbucht, macht sie natürlich in seiner Steuererklärung geltend.
Wie ist das mit dem Besteuerungsanteil?
Grenzen je nach Versicherung | Bruttolohn 2016 (Euro) | Bruttolohn 2017 (Euro) | ||
---|---|---|---|---|
Monat | Jahr | Monat | Jahr | |
Kranken- und Pflegeversicherung | ||||
Beitragsbemessungsgrenze | 4 237,50 | 50 850 | 4 350 | 52 200 |
Versicherungspflichtgrenze 1 | 4 687,50 | 56 250 | 4 800 | 57 600 |
Renten- und Arbeitslosenversicherung | ||||
Beitragsbemessungsgrenze | West: 6 200 | West: 74 400 | West: 6 350 | West: 76 200 |
Ost: 5 400 | Ost: 64 800 | Ost: 5 700 | Ost: 68 400 |
Das gilt für einen Standardrentner mit 45 Beitragsjahre mit dem jeweiligen Durchschnittsverdienst; *laut Alterseinkünftegesetz; Näheres dazu, vor allem zum steuerfreien Beitragsanteil und zum steuerpflichtigen Mehranteil wird genau erklärt in der Studie zur Doppelbesteuerung von Neurentnern der Versicherungsberater-Gesellschaft
Wie ist das mit Zinsen?
Zinsen, Dividenden, Kursgewinne – wie sieht es damit aus? Wer beispielsweise Aktien besitzt und Dividenden bekommt und Kursgewinnen verbucht, kann sich – zwar nicht entspannt – zurücklehnen, denn Vater Staat zieht automatisch die Abgeltungssteuer ab plus Solidaritätszuschlag – und seit Januar 2015 auch Kirchensteuer. Das macht 25 Prozent plus 1,375 Prozent. Der „Soli“ beträgt 5,5 Prozent von der Abgeltungssteuer, deswegen diese krumme Prozentzahl. Das heißt, insgesamt werden Dividenden und Kursgewinne mit 26,375 Prozent besteuert – ohne Kirchensteuer.
Was ist mit anderen Kapitaleinkünften? Sie unterliegen der Einkommensteuer. Und was ist das? Ja, nun beispielsweise geht es dabei um den Ertragsanteil privater Rentenversicherungen. Unterliegen die Kapitaleinkünfte der Abgeltungsteuer, ist keine gesonderte Einkommensteuer verpflichtend, wenn sonst keine Pflicht vorliegt. Hier kann es sich aber lohnen, freiwillig eine Steuererklärung einzureichen. Insbesondere dann, wenn kein Freibetrag auf Kapitaleinkommen geltend gemacht wurde. Der entsprechende Steueranteil kann über die Steuererklärung zurückgefordert werden.
Wann ist eine Steuererklärung Pflicht?
Eine Steuerklärung muss damit in folgenden Fällen eingereicht werden:
- Der Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente oder Pension liegt oberhalb des allgemeinen Freibetrags der Einkommensteuer.
- Weitere Einkünfte aus Gewerbebetrieb beispielsweise oder Vermietung und Verpachtung werden bezogen.
- Betriebliche oder private Renten werden zusätzlich bezogen.
- Im Vorjahr wurde ein Verlust geltend gemacht.
- Freiwillig: Abgeltungsteuerpflichtige Kapitaleinkünfte wurden bezogen und kein Sparerfreibetrag in Anspruch genommen.
Der Einzelfall zählt
Ganz schön kompliziert – wer soll da noch durchblicken? Pauschal lässt sich nicht sagen, ob ein Rentner steuerpflichtig ist oder nicht, deswegen ist es in vielen Fällen durchaus empfehlenswert, einen Steuerberater zu befragen. Auch der Fall, ab wann sich eine freiwillige Steuererklärung lohnt, ist nicht pauschal zu beantworten. Insbesondere für Rentner ergeben sich eine Reihe von Abzugsmöglichkeiten wie beispielsweise Versorgungsaufwendungen, die das steuerpflichtige Einkommen schmälern und gegebenenfalls unter den Freibetrag drücken. Besonderheiten können sich zudem für Rentner ergeben, die im Ausland leben und Rente aus dem Inland beziehen. In vielen Fällen besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung an ein deutsches Finanzamt.
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21 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Danke für den interessanten Beitrag. Aber wie soll man die Tabelle mit dem Besteuerungsanteil deuten? Je fünfzig Prozent im Jahr 2005 kann ich noch deuten, aber beispielsweise 74 % im Jahr 2017 ergibt doch rein rechnerisch 26 Prozent steuerfreier Beitragsanteil, oder? Siehe: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/04_in_der_rente/01_rentenbesteuerung/00_01_rentenbesteuerung_wie_besteuert_wird.html
Sie haben mich erwischt ;-). Ich hatte einfach die Tabelle aus einem früheren Beitrag übernommen – ohne die Fußzeile. Durch die nachträgliche Einführung der Besteuerung von gesetzlichen Renten kommt es Doppelbesteuerung von Neurenten ab 2015. Die Versicherungsberater-Gesellschaft hat das modellhaft durchgerechnet und hat diese Rechnung ausführlich erklärt und tabellarisch zusammengefasst. Bis 2015 werden Rentner zu wenig besteuert, ab 2015 kehrt sich das jedoch um und Rentner werden zu viel besteuert, da die versteuerten Beiträge um über dem steuerfreien Rentenzufluss liegen. Ab 2020 beispielsweise liegt der steuerfreie Beitragsanteil bei 61 Prozent, der steuerpflichtige Mehranteil bei 19 Prozent. Das Problem der Doppelbesteuerung ist leider ziemlich komplex, weswegen ich in dem Beitrag nicht darauf eingehen will und auf die sehr detaillierte Studie verweise – erreichbar unter http://www.vers-berater.de/tl_files/vers_files/files/Studien/Studie_Doppelbesteuerung_von_Renten.pdf (wie in der Fußzeile der Tabelle auch vermerkt).
Danke für den Hinweis, der mich mal wieder lehrt, wie wichtig die Quellen sind 😉
Danke für den Link zum interessanten Dokument über die Doppelbesteuerung.
Bitte gern. Ich hab’s selbst mal wieder aufmerksam durchgelesen. Schon erschreckend, dass wir auch auf diesem Weg vom Fiskus über den Tisch gezogen werden.
Ja, das waren auch meine Gedanken . . .
wie sieht es bitte bei eu-rentnern mit der steuer aus.
bin schwerbehindert mit 100% und den merkzeichen ag und verheiratetmit einer tochter die das letzte jahr schule hat und in ein paar tagen 20 wird?
kann mir da jemand helfen bitte?
Was bitte ist ein EU-Rentner? Wofür steht das Kürzel „ag“ und was hat das mit der Tochter zu tun? Viele Rätsel, die zu klären sind. Wer hilft?
ein eu rentnerist ein erwerbsunfähigkeitsrentner
und ag heisst aussergewöhnlich gehbehindert da ich im rollsruhl sitze.
Es gibt eine Facebook-Gruppe Schwerbehintertenausweis, Rente, EM-Rente. Einige kennen sich sehr gut mit der Materie aus. Ich denke, dass ist zurzeit die beste Adresse bei derartigen Fragen. Hier der Link: https://www.facebook.com/groups/Mein.Tinnitus/
Danke für diesen informativen Beitrag. Das Thema ist gerade bei meinen Großeltern auf der Agenda und ich wollte ihnen dabei helfen. Aus dem Beitrag und den Kommentaren ziehe ich ein paar gute Informationen. Zudem habe ich auch noch einen interessanten Beitrag zum Thema Versicherungen und Steuererklärung gefunden, den gibt es hier zu lesen https://www.finanzvergleich100.de/gewerbeversicherung-vergleich/versicherungen-absetzen-in-der-steuererklaerung-aber-richtig/
Ich denke bei den Sachversicherungen können sich auch noch Einsparungspotenziale ergeben.
Vielen Dank für den Kommentar. Ich bin zurzeit auf meiner Tour de France – meine Auszeit. Deswegen denke ich Moment wenig an Steuern und Versicherung – ab Herbst wieder 😉
[…] Erträge aus Aktien und Fonds zahlen alle, die fürs Alter vorsorgen „nur“ 26,375 Prozent – Abgeltungssteuer plus Solidaritätsbeitrag. Das heißt, von 107 Euro monatlicher Sparrate blieben 68,80 nach Abzug […]
[…] an. Da geht es um den Börsenguru Warren Buffett genauso wie um die Versorgungslücke oder was Rentner bei der Steuererklärung beachten sollten, sprich, das Spektrum der Themen ist vergleichsweise […]
[…] 2018 seine Steuererklärung für 2017 macht, muss die Belege nicht mehr vorlegen, sondern nur vorhal… wenn sie das Finanzamt sehen […]
[…] dieser Rentenerhöhung dürften einige Rentner in die Steuerpflicht rutschen. Also, nicht zu früh freuen. Übrigens, Brutto-Rente ist nicht gleich Netto-Rente, denn […]
[…] die sie sonst voll versteuern müssten. Das Finanzamt muss das normalerweise von sich aus bei der Steuererklärung berücksichtigen. Aber nachrechnen und Bescheid wissen kann nicht schaden. Das bedeutet, ein […]
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