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Der Staat kassiert bei Millionen Rentnern doppelt ab. Das fällt Steuerexperten nicht zum ersten Mal auf. Immer mehr Rentner müssen auf Teile ihrer Rente Steuern zahlen, obwohl diese aus bereits versteuerten Rentenbeiträgen erwirtschaftet wurden und damit steuerfrei bleiben müssten, stellt die Wirtschaftssendung „Plusminus“ des Ersten fest. Eine Doppelbesteuerung ist aber verfassungswidrig. „Doch anstatt das dafür verantwortliche Alterseinkünftegesetz zu ändern, spielt die Bundesregierung auf Zeit“, so die Redaktion.
Natürlich können die Betroffene klagen, aber nur an den Finanzgerichten. Dumm nur, dass die völlig überlastet sind und die Verfahren oft viele Jahre dauern und kompliziert sind. Die Rentner müssen nachweisen wie viel Steuer sie während ihres gesamten Erwerbslebens gezahlt haben. Der Fiskus sieht verständlicherweise keinen Anlass, daran etwas zu ändern.
Staat kassiert bei Millionen Rentnern doppelt ab
Die schrittweise Umstellung der Rentenbesteuerung trifft Millionen Bürger – und zwar die, die zwischen 2016 und 2040 in Rente gehen. Weil das alles ziemlich kompliziert ist, hat „Plusminus“ die Belastung anhand von zwei typischen Fällen berechnen lassen. Ein Durchschnittsverdiener mit statistischer Lebenserwartung zahlt danach im Laufe seines Rentnerdaseins im schlimmsten Fall rund 9000 Euro zu viel an Steuern. Errechnet haben das der Finanzmathematiker Werner Siepe und der Steuerberater Günter Siepe. Nach einer von ihnen verfassten Studie wird es in den kommenden Jahren bei immer mehr Neurentnern zu solch einer doppelten Besteuerung kommen. Der Grund für diesen Missstand: Die gesetzliche Rente wird bis 2040 schrittweise voll besteuert, die Rentenbeiträge werden aber während der Umstellungsphase nicht im gleichen Maße steuerfrei gestellt.
Verfassungsbruch hingenommen
Das sei verfassungswidrig, sagt der Passauer Staatsrechtler Professor Rainer Wernsmann gegenüber „Plusminus“. Bereits versteuertes Einkommen dürfe nicht nochmals bei Vermögensumschichtung der Einkommenssteuer unterworfen werden: „Das wäre so, als ob Sie Geld aufs Sparbuch einzahlen, das aus versteuertem Einkommen stammt, und wenn Sie das Geld abheben, müsste es nochmals versteuert werden.“
„Dass die Regierung selbst bei der Umstellung 2005 zu ganz anderen Ergebnissen kam, ist teilweise den seitdem erfolgten Änderungen bei Rente und Steuer geschuldet“, schreibt die „Wirtschaftswoche“. So würden etwa die Steigerungen von Renten und Rentenbeiträgen niedriger bleiben als damals erwartet. „Hauptunterschied zu den aktuellen Berechnungen ist jedoch, wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Ruhestand rechnerisch berücksichtigt wurden; diese wurden von der Regierung damals als steuerfreier Rentenfluss angesehen.“ Das Bundesfinanzministerium habe damals sogar den steuerlichen Grundfreibetrag als steuerfreie Rentenzahlungen gewertet. „So fielen die steuerfrei fließenden Renten deutlich höher aus“, schreibt das Wirtschaftsmagazin.
Rentner sind die Dummen
Er kritisiert, dass die Bundesregierung dennoch keinen Handlungsbedarf sieht: „Es geht ums Geld. Das ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes kein Rechtfertigungsgrund, um hier eine Doppelbesteuerung zuzulassen.“ Das Bundesfinanzministerium wollte sich zu den Ergebnissen der Studie nicht äußern.
Unrecht einfach hingenommen – und der Bürger ist der Dumme
Was „Plusminus“ ausgegraben hat, ist allerdings nicht neu. Schon im Januar 2015 hat „procontra“ festgestellt, dass die künftigen Rentner die Dummen seien. „Die These im Abschlussbericht der Rürup-Kommission, dass eine Zweifachbesteuerung bei Arbeitnehmern mit 45 Pflichtbeitragsjahren nur bei Rentenbeginn in 2039 bis 2042 auftritt, trifft nicht zu“, so das Urteil des Magazins. Tatsächlich beginne die Zweifachbesteuerung spätestens bei Neurentnern in 2019, also immerhin 20 Jahre früher, und höre erst beim Rentenbeginn in 2069 wieder auf. Zu de facto identischen Ergebnissen sei übrigens Franz Ruland gekommen, von 1992 bis 2005 Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) und von 2009 bis 2013 Vorsitzender im Sozialbeirat der Bundesregierung, im Jahr 2004.
Aber selbst „Procontra“ waren nicht die ersten. Schon 2010 hat Jochen Pleines aus Tuttlingen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht gegen die Rentenbesteuerung. Das Bundesverfassungsgericht hat die Annahme der Beschwerde allerdings abgelehnt.
Das Thema dürfte aber weiter schwelen.
Übrigens, zur Doppelbesteuerung kommt noch die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen. Per Gericht können sich aber auch hier die Geschädigten nicht wehren, weil sich die Verfahren in die Länge ziehen und der Staat den Bürger hinhält.
Weiterführende Links:
- Krankenkassen schröpfen die Betriebsrentner
- Betriebliche Altersvorsorge – Bumerang für die Rente
- Sozialministerin Nahles macht die Betriebsrente kaputt
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14 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Auch Renten waren, bevor 2005 das Alterseinkünftegesetz in Kraft trat steuerpflichtig ab einer bestimmten Höhe.
Es ging darum, die gesetzl. Rente soweit zu demontieren, zugunsten der FInanz- und Versicherungsmärkte zugleich mit der Teilprivatisierung via Riester.
Der Beschwerdeführer war ein Leitender Oberstaatsanwalt der jahrelang beim Finanzgericht Münster Einsprüche eingelegt hatte. Das Finanzgericht Münster ist zuständig für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster. In seinem denkwürdigen Urteil (Frechheit: steuerrechtsimmanente Betrachtungsweise, RZ 176) schreibt das BVerfG falsch ab und ignoriert den Inhalt von zwei gerichtseigenen Quellen. Es werden Rentenhöhen zugrunde gelegt, die es nicht gibt und nicht geben kann, ebenso Ruhestandsgehälter so gering, die es auch nicht gibt. Das stört das BVerfG nicht. Es gibt Quellen an, zitiert aber die Texte falsch. So zitiert das Gericht angeblich aus einer Bundestagsdrucksache. Nur, da steht drin, dass es solch hohe Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gibt. Die vom BVerfG angegeben Pensionen sind auch teilweise falsch und die zu versteuernden Zusatzeinkommen ebenso.
Das hat aber wohl niemanden gestört. Auch nicht die Sachverständigenkommission. Aber das alles ist hier genau aufgeschlüsselt, nur ist die Mühe, das alles nachzurecherchieren offensichtlich so groß, dass niemand das betrügerische Zustandekommen des Alterseinkünftegesetz durchblickt:
http://altersarmut-per-gesetz.de/
Zitat aus dem (Maschmeyer-) Artikel zum Buch „Macht Geld Politik“ im STERN vom 13.11.14:
. . . „Im Jahr 2005 lief die Steuerbefreiung für neu abgeschlossene Lebensversicherungen aus.
Das dämpfte das Geschäft des AWD. Mit der Vermittlung der Policen hatte der Finanzbetrieb immer gut Kasse gemacht. Doch mit dem 1. Januar 2005 trat auch das neue Alterseinkünftegesetz in Kraft. Dahinter verbarg sich nichts anderes als die von Maschmeyer ersehnte „Reform der Reform“. Der AWD-Chef konnte höchst zufrieden auf das neue Gesetz schauen. . . . .
„Und der Boss stimmte seine Leute ein, etwa in einem Editorial für die AWD-Mitarbeiterzeitung: „Die Silvesternacht ist vorbei, willkommen in 2005! (…)
Ab Januar 2005 tritt das neue Alterseinkünftegesetz http://altersarmut-per-gesetz.de/ in Kraft. So Traurig es eigentlich ist, dass die größte Kürzung der gesetzlichen Rentenversicherung stattfindet, wir haben hervorragende Arbeitsbedingungen. (…) Das ist eine Riesenchance, denn im Schnitt werden den Menschen 1000 Euro Rente fehlen.“
Der AWD-Chef frohlockte: „Wie heißt es so schön, des einen Leid, ist des anderen Freud.“
Nach der ARD Sendung Plus-Minus „Rentenbesteuerung – Doppelt abkassiert“ vom 11. Mai 2016, 21:45 Uhr, besteht bereits seit 2007 Handlungsbedarf. Doch die Politik verweigert momentan eine Lösung hieß es dort. Daher habe ich einmal eine Verprobung durchgeführt und schon jetzt Doppel-besteuerung und Verstoß gegen das Prinzip der Besteuerung nach finanzieller Leistungsfähigkeit festgestellt. Daher ist unverzüglich eine Änderung der Rentenbesteuerung und des Paragraph 22 a vorzunehmen.
Das EStG teilt eine Rente in einen nicht steuerbaren Kapital(rückführungs)anteil und einen steuer-baren Ertragsanteil, der in einer Tabelle in Paragraph 22 für vollende Lebensjahre ausgewiesen ist. Für die Ermittlung geht das Gesetz seit 2005 von 3% Zins und einer Rentenbezugsdauer (RBD) nach der Sterbetafel 1997/99 Mann aus. Entsprechend der vom Gesetzgeber vorgenommenen Typisierung muß in der RBD das Kapital zurückgeführt sein. Kürzere oder längere RBD werden bei der Ermittlung des Ertragsanteils nicht berücksichtigt.
Beispiel für eine Doppelbesteuerung, einhergehend mit Kapitalverlust:
Zahlen der HL für eine Sofortrente der dritten Schicht gegen Einmalbeitrag in 2016
Einmalbeitrag = Kapital aus versteuertem Einkommen 50.000 €
Eintrittsalter = auch Rentenbeginn 60
gesetzliche Rentenbezugsdauer (RBD) in Monaten 228
Monatsrente bei Überschußverwendung garantiert dynamisch * flexibel
Monatsrente (MR) 151,71 € 153,91 € 190,70 €
Rentensumme (MR x RBD) 34.590 € 40.534 € 43.480 €
fiktiver Ertragsanteile (FEA) nach § 22 EStG 22%
damit fEA 7.610 € 8.917 € 9.566 €
damit fiktive Kapitalrückführung 26.980 € 31.616 € 33.914 €
Kapitalverlust, tatsächlicher 23.020 € 18.384 € 16.086 €
* Nach den Überschußerklärungen gilt für 2016 eine Dynamik von 1,5%.
Die Rentenbesteuerung ist daher zeitnah so zu ändern, daß in der RBD des Gesetzes das Kapital nicht noch durch die Besteuerung mit einem fiktiven Ertrag weiter verringert wird.
Ursache dieser Doppelbesteuerung sind die enormen Abweichungen zwischen der Kalkulation der Ertragsanteile, s.o., und der Kalkulation der Versicherung (Zins 1,25%, Unisex-Sterbetafel 2012).
Ohne eine entsprechende Gesetzesänderung bereichert sich der Staat in der von ihm selbst festgelegten RBD hier an dem von ihm zur zusätzlichen Vorsorge aufgeforderten Bürger! Die Rentenbesteuerung ist hier zu einer Ersatzvermögenssteuer entartet!
vielen Dank für die Hinweise
Sehr geehrter Herr Achatz,
vielen Dank für ihren Dank für die Hinweise.
Mein Problem ist immer, drücke ich mich kurz und verständlich aus.
Leider nimmt diese Seite nicht Tabellen auf. So sind die Werte für die garantierte (151,71), die dynamische (153,91) und die flexible Rente (190,70) nicht schön tabellarisch dargestellt. Gleiches gilt dann für die 3 Rentensummen, die 3 Kapitalrückführungen und die 3 Kapitalverluste.
War mein Beitrag verständlich?
Ist meine Berechnung nachvollziehbar?.
Ich würde mich über eine Antwort dazu freuen.
MfG aus Hessen
Gert Zimmermann
Hallo, ich werde erst in 4 Jahren Rente beziehen und habe heute von Kollegen gehört, dass man wegen der Doppelbesteuerung Klage einlegen soll.
Daher habe ich versucht, Ihre obige Rechnung zu verstehen. Ich bin weder Mathematiker, noch kenne ich mich mit Steuerangelegenheiten sehr gut aus. Daher scheitere ich schon am Ausdruck „Sofortrente der dritten Schicht“. Ich weiß auch nicht, ob die 50000 Euro am Beginn Ihrer Erklärung ein fingierter Betrag ist.Und so verstehe ich auch die Errechnung der Monatsrente nicht. Schade. Ich hätte es gern verstanden.
Hallo Birgit,
es hat wenig Sinn zu klagen. Alle, die bisher klagten, sind gescheitert. Betroffene sind sogar bis zum Bundesverfassungsgericht gegangen und auch dort gescheitert. Wer eine Direktversicherung hat, muss leider – uns Geschädigte ärgert das gewaltig – zahlen. Die Rechnung sieht so aus: Die Krankenkasse verteilt die Auszahlsumme auf 120 Monate und errechnet von dieser fiktiven „Monatsrente“ ihren Beitrag. Das sind, je nach Kasse zwischen 18 und 19 Prozent, einschließlich Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung.
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Bei Altersrentner mit vielen Arbeitsjahren und Beitragsjahren erfolgt ungerechtfertigt eine Doppelte Besteuerung. Diejenigen die nur 35 Jahre gearbeitet haben sollen eine Grundrente bekommen ohne Bedarfsprüfung ! Das ist mehr als ungerecht! Wir bezahlen mit diesen Steuern diese Leistungen! Das kann nicht sein, der soziale Frieden wird gestört wie lange wird es noch dauern bis auch hier die Gelbwesten auf die Straße gehen. Die sogenannte Rentenerhöhung wird über die Steuer wieder eingesammelt! Vorfällen die Ostdeutschen sind wieder dummen. Das geht nicht mehr lange gut.
[…] mit der Rente nach einer Scheidung? Bestandsaufnahme vor der Rente in punkto Ausgaben und Einnahmen Staat kassiert bei Millionen Rentnern doppelt ab Krankenkassen schröpfen die […]
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[…] es nach Thomas de Maizière gegangen wäre, müssten die Betriebsrentner – und Direktversicherungen wurden per Gesetz 2003 dazu gemacht – noch bis zum Sanktnimmerleinstag warten, bis der doppelte […]
[…] Doppelbesteuerung ist verfassungswidrig, das ficht die Politik die vermeintlichen Volksparteien aber nicht an. „Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat ganz klar entschieden – jeder Fall der Doppelbesteuerung ist verfassungswidrig„, so der ehemalige Chef der Deutschen Rentenversicherung, Franz Ruland, „Plusminus“ am 16. Januar 2019. Wer dagegen aufbegehrt, muss sein Recht selbst durchsetzen, denn die Politik stellt sich taub. „Das ist ein politischer Skandal“, kommentiert Johanna Hey, Institut für Steuerrecht an der Universität Köln im ARD-Wirtschaftsmagazin die Ignoranz der Politik gegenüber den Entscheidungen des BVerfG. […]
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