Krankenkasse darf Beitragserhöhung verheimlichen

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2023 erhöhen die Krankenkasse den Zusatzbeitrag. Er steigt auf 1,6 Prozent, der Gesamtbeitrag auf 16,2 Prozent. Anders als früher müssen die Krankenkassen ihre Kunden aber nicht darüber informieren.

Es lebe die Intransparenz! Die Krankenkassen erhöhen ihre Beiträge, die Kunden sollen davon aber nichts erfahren. Zahlen müssen sie aber. So sieht die neue Politik der Ampelkoalition aus – ganz nach dem Motto „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß“. Erst Ende Juni 2023 sollen sie davon erfahren – und eine halbes Jahr schön brav bei ihrer bisherigen Krankenkasse bleiben. Um nicht rebellisch zu werden, wird die Beitragserhöhung unter der Decke gehalten.

Grund für die erneute Beitragserhöhung sind die gewaltigen Kostensteigerungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die sie letztlich zwingen, ihre Beiträge zu erhöhen. Die Ampel-Regierung hat dazu ein eigenes Gesetz formuliert: das GKV-Stabilisierungsgesetz, das den durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,3 Prozentpunkte auf dann 1,6 Prozent anhebt. Zwar zwingt niemand eine Krankenkassen 1,6 Prozent Zusatzbeitrag zu verlangen, aber viele werden das neue Gesetz als willkommene Gelegenheit nutzen, die Beiträge anzuheben. Der Zusatzbeitrag ist der Teil des gesamten Beitrags­satzes, den jede Kasse individuell fest­legen kann. Er kommt zum allgemeinen Beitrags­satz von 14,6 Prozent dazu, der bei allen Kassen gleich ist.

19,6 Prozent Kranken- und Pflegebeitrag

Wenn es nach Gesundheitsminister Karl Lauterbach geht, verlangt die durchschnittliche Krankenkasse dann insgesamt 19,6 Prozent, einschließlich Pflegebeitrag. Einige Krankenkassen wirtschaften effizienter als andere, deswegen bleiben sie unterhalb des Durchschnitts, darunter beispielsweise die HKK, die zurzeit „nur“ 0,69 Prozent Zusatzbeitrag verlangt und die BKK Pfaff 0,4 Prozent, wogegen Barmer und DAK 1,5 Prozent berechnen – und die AOK Nordwest sogar 1,7 Prozent. Die BKK Augsburg schießt mit 2,4 Prozent Zusatzbeitrag den Vogel ab. Die Spanne bei den Zusatzbeiträgen liegt somit zwischen 0,4 und 2,4 Prozent, sprich zwei Prozentpunkte Unterschied. Insofern lohnt es sich gerade jetzt, genau hinzuschauen, wie viel die eigene Kasse verlangt und ob sich im kommenden Jahr etwas ändert.

Verheimlichen als Methode

Mit der Verheimlichung will die Ampel-Regierung verhindern, dass die Versicherten massenweise die Kasse wechseln – und das dürfen sie sofort, wenn die Krankenkasse den Beitrag erhöht. Denn der Kunde hat bei Beitragserhöhung ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Ein Wechsel kann sich lohnen, wie Verbraucherschützer und Finanztip-Chefredakteur im „Spiegel“ vorrechnet: „Für den Durchschnittsverdiener mit 40.000 Euro Bruttoeinkommen macht das 200 Euro Unterschied im Jahr, Selbstständige zahlen das Doppelte.“

Wenn Deine #Krankenkasse teurer wird, hast Du weniger netto. Du hast zwar ein #Sonderkündigungsrecht + kannst eine preiswertere suchen. Du musst es aber mitbekommen. Schaust Du monatlich auf die #Lohnabrechnung ? Briefe schreibt die Kasse nicht mehr. Mist!https://t.co/kvgs3falNv

— Hermann-J. Tenhagen (@hjtenhagen) October 31, 2022

Wie funktioniert die Kündigung?

Wer kündigen will, muss das

  • schriftlich tun – am besten per Einschreiben mit Rückschein, um etwas in der Hand zu haben
  • als Kündigungsfrist gilt bis zum Ende des übernächsten Monats
  • die Bestätigung abwarten, die binnen 14 Tagen kommen sollte
  • Kündigung am besten auch per Mail schicken
  • an die neue Kasse ist der Wechsler 18 Monate gebunden
  • die neue Kasse darf gesetzlich Versicherte nicht aufgrund von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand ablehnen.

Die Verbraucherzentrale hat einen Muster-Kündigungsbrief ins Netz gestellt.

Für die Suche nach einer neuen Kasse gilt

  • die neue Kasse anschreiben mit dem Ersuchen, Mitglied zu werden
  • dem Schreiben die Kündigungsbestätigung der alten Kasse beilegen 

Vor Wechsel Leistungen prüfen

Weniger Beitrag klingt zwar gut, es kommt aber auf das Preis-Leistungsverhältnis an. Wer also wechselt, sollte sich unbedingt nach den Leistungen der neuen Kasse erkunden – und dann erst entscheiden.

Kassenleistungen weitgehend gleich

Auch wenn die Krankenkassen mit Super-Service werben, die meisten Leistungen sind bei den Kassen gleich. Nur einige wenige Leistungen unterscheiden die Kassen. Laut „Finanztest“ (Finanzen verstehen) sind 95 Prozent der Leistungen in einem Katalog per Gesetz vorgeschrieben. Nur fünf Prozent kann jede Kasse selbst bestimmen. Spielraum haben Krankenkassen bei:

  • alternativer Medizin
  • elektronischer Patientenquittung
  • medizinischer Hotline
  • Vermittlung von Facharztterminen
  • Osteopathie
  • Ärztlicher Zweitmeinung
  • Professioneller Zahnreinigung

Ob das für den Einzelnen sinnvoll ist, muss jeder selbst entscheiden. Manchmal zahlt die Kasse Zuschüsse für Gesund­heits­kurse (etwa Yoga und Pilates) und Zahnreinigung. Aber wie gesagt, da muss jeder ins Kleingedruckte schauen. Beim GKV-Vergleich von Stiftung Warentest werden solche Extra-Leistungen aufgelistet und monatlich aktualisiert.

Tipp von Finanztip

Schau im Dezember regelmäßig in unseren Ratgeber zum Zusatzbeitrag. Dort listen wir Krankenkassen auf, die eine Erhöhung angekündigt haben. Erhöht Deine Kasse den Zusatzbeitrag, kannst Du Dein Sonderkündigungsrecht nutzen. Deine Sonderkündigung muss dann spätestens bis zum Ende des Monats bei der Versicherung eingehen, in dem diese den neuen Zusatzbeitrag zum ersten Mal erhebt. Ein Krankenkassenwechsel ist zum Glück super einfach: Du meldest Dich einfach bei Deiner neuen Kasse an und die übernimmt dann für Dich die Kündigung beim alten Anbieter.

 

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Helmut Achatz

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