Krankenkasse so teuer wie noch nie

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2023 wird die Krankenkasse so teuer wie noch nie. Der Zusatzbeitrag steigt auf 1,6 Prozent, der Gesamtbeitrag auf 16,2 Prozent, einschließlich Pflegebeitrag sind das 19,6 Prozent.

Nach der Erhöhung ist vor der Erhöhung – das gilt vor allem für die Krankenkassenbeiträge. Karl Lauterbach, seines Zeichens SPD-Gesundheitsminister, muss einräumen, dass der Zusatzbeitrag 2023 um weitere 0,3 Prozentpunkte auf dann 1,6 Prozent steigen soll. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent müssten Beschäftigte und Rentnerinnen sowie Rentner dann 16,2 Prozent für die Krankenversicherung löhnen. Einschließlich Pflegeversicherung zahlen die Krankenversicherten dann 19,6 (Kinderlose) Prozent – Versicherte mit Kindern zahlen 16,2 + 3,05 = 19,25 Prozent – an die Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Lauterbach muss ein gewaltiges Finanzloch stopfen. Während die Bundesregierung den Fehlbetrag im Kassensystem für 2023 auf 17 Milliarden Euro schätzt, warnen Ökonomen laut „Versicherungsbote“, dass diese Annahme noch viel zu optimistisch sei. Laut einem Gutachten des IGES-Institutes beziffere sich das Finanzloch eher auf 22 Milliarden Euro, da die Bundesregierung eine mögliche Rezession und die Folgen der Inflation nicht eingerechnet habe.

Angesichts dieses Teuerungswelle lohnt es für Krankenversicherte, genau hinzuschauen, wie viel die eigene Kasse verlangt und ob sich im kommenden Jahr etwas ändert.

Kassenvergleich lohnt sich

Ein Vergleich lohnt sich vor allem für Rentner mit einer Direktversicherung, denn sie zahlen monatlich – neben ihrer gesetzlichen Rente – auch für ihre Direktversicherung über 120 Monate den vollen Beitrag (minus eines Freibetrags von 164,50 Euro). Erhöht die Krankenkasse den Zusatzbeitrag, zahlen sie natürlich entsprechend mehr.

Der Beitragssatz setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem Zusatzbeitrag, dazu kommt der Pflegebeitrag in Höhe von 3,05 (3,4 für Kinderlose) Prozent. Direktversicherte und Betriebsrentner zahlen den vollen Beitrag. Bei der gesetzlichen Rente übernimmt die Deutsche Rentenversicherung den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung, nicht aber an der Pflegeversicherung.

Zusatzbeitrag der Krankenkasse

Der Zusatzbeitrag ist der Teil des gesamten Beitrags­satzes, den jede Kasse individuell fest­legen kann. Er kommt zum allgemeinen Beitrags­satz von 14,6 Prozent dazu, der bei allen Kassen gleich ist. Der Beitragssatz der günstigsten Kasse HKK liegt somit bei 15,29 Prozent (plus 3,05 oder 3,4 Prozent Pflegeversicherung), der Beitragssatz der teuersten Kasse BKK Stadt Augsburg liegt bei 17,0 (14,6 + 2,4) Prozent (plus 3,05 oder 3,4 Prozent). Damit errechnet sich eine Differenz von 1,71 Prozent zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse.

Eine komplette Übersicht über die Krankenkasse liefert der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen GKV. Achtung, nicht jeder Kasse ist bundesweit vertreten.

Wie funktioniert die Kündigung?

Wer kündigen will, muss das

  • schriftlich tun – am besten per Einschreiben mit Rückschein, um etwas in der Hand zu haben
  • als Kündigungsfrist gilt bis zum Ende des übernächsten Monats
  • die Bestätigung abwarten, die binnen 14 Tagen kommen sollte
  • Kündigung am besten auch per Mail schicken
  • an die neue Kasse ist der Wechsler 18 Monate gebunden
  • die neue Kasse darf gesetzlich Versicherte nicht aufgrund von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand ablehnen.

Die Verbraucherzentrale hat einen Muster-Kündigungsbrief ins Netz gestellt.

Für die Suche nach einer neuen Kasse gilt

  • die neue Kasse anschreiben mit dem Ersuchen, Mitglied zu werden
  • dem Schreiben die Kündigungsbestätigung der alten Kasse beilegen 

Vor Wechsel Leistungen prüfen

Weniger Beitrag klingt zwar gut, es kommt aber auf das Preis-Leistungsverhältnis an. Wer also wechselt, sollte sich unbedingt nach den Leistungen der neuen Kasse erkunden – und dann erst entscheiden.

Kassenleistungen weitgehend gleich

Auch wenn die Krankenkassen mit Super-Service werben, die meisten Leistungen sind bei den Kassen gleich. Nur einige wenige Leistungen unterscheiden die Kassen. Laut „Finanztest“ (Finanzen verstehen) sind 95 Prozent der Leistungen in einem Katalog per Gesetz vorgeschrieben. Nur fünf Prozent kann jede Kasse selbst bestimmen. Spielraum haben Krankenkassen bei:

  • alternativer Medizin
  • elektronischer Patientenquittung
  • medizinischer Hotline
  • Vermittlung von Facharztterminen
  • Osteopathie
  • Ärztlicher Zweitmeinung
  • Professioneller Zahnreinigung

Ob das für den Einzelnen sinnvoll ist, muss jeder selbst entscheiden. Manchmal zahlt die Kasse Zuschüsse für Gesund­heits­kurse (etwa Yoga und Pilates) und Zahnreinigung. Aber wie gesagt, da muss jeder ins Kleingedruckte schauen. Beim GKV-Vergleich von Stiftung Warentest werden solche Extra-Leistungen aufgelistet und monatlich aktualisiert.

 

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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