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Kein Geld verschenken! Warum immer noch bei der teuren Krankenkasse bleiben? Mit Krankenkassenwechsel lassen sich pro Jahr einige hunderte Euro sparen.
2021 und 2022 sind die Jahre der Beitragserhöhung von Krankenkassen. Niemand muss das einfach klaglos hinnehmen. Mit Kassenwechsel lässt sich richtig Geld sparen.
Krankenkassenwechsel lohnt
Zwischen dem günstigsten und teuersten Krankenversicherer liegen (bis Ende Juni 2022) liegen 2,2 Prozentpunkte. Wer wechselt, kann sich einige Hundert Euro sparen. Die BMW BKK verlangt nur 14,9 Prozent einschließlich Zusatzbeitrag, die BKK24 jedoch von Rentnern bis Ende Juni 2022 immer noch 17,1 Prozent. Wer also beispielsweise 2000 Euro Rente bezieht, zahlt bei der BMW BKK 298 Euro monatlich für die gesetzliche Krankenversicherung, bei der BKK24 sind es hingegen 342. Der Unterschied macht immerhin 44 Euro monatlich oder 528 Euro jährlich. Erst ab Juli reduziert die BKK24 ihren Zusatzbeitrag auch für Rentner auf 1,49 Prozent, wodurch der Gesamtbeitrag auf 16,09 Prozent sinkt, was immer noch höher ist als bei der BMW BKK.
Bei der BMW BKK können sich allerdings nur BMW-Beschäftigte krankenversichern oder Rentner, die einmal bei BMW gearbeitet haben. Der günstigste bundesweit agierende gesetzliche Krankenkasse ist die HKK, die nur 0,69 Prozent Zusatzbeitrag und 15,29 Prozent Gesamtbeitrag verlangt. Die BKK Faber Castell ist zwar mit 15,25 Prozent noch etwas günstiger als die HKK, allerdings nur in Bayern tätig. Wer also als Rentner 2000 Euro Rente bezieht zahlt damit (einschließlich der Zuzahlung durch die Deutsche Rentenversicherung, die den Arbeitgeberanteil übernimmt) bei der HKK 305,80 Euro, bei der BKK24 342 Euro und spart sich monatlich 36,20 und jährlich 434,40 Euro.
Milliarden verschenkt
Hochgerechnet auf alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland haben diese 2020 mehrere Milliarden Euro verschenkt. „Wären alle gesetzlich Versicherten zur günstigsten bundesweit tätigen Kasse mit einem Zusatzeitrag von 0,69 Prozent gewechselt, hätten sie insgesamt 5,4 Mrd. Euro gespart (auf Basis von Daten des Bundesamts für soziale Sicherung und der gesetzlichen Krankenkassen; der Zusatzbeitrag wird paritätisch finanziert, sprich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen). „Verbraucher sollten unbedingt prüfen, ob sie durch den Wechsel der Krankenversicherung ihre Kosten senken können“, empfiehlt Dr. Christine Prauschke, Geschäftsführerin gesetzliche Krankenversicherung bei Check24.
Wie funktioniert der Wechsel
Wie funktioniert der Wechsel? Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben gesetzlich Versicherte laut Check24 ein Sonderkündigungsrecht und können mit Ablauf von zwei Kalendermonaten wechseln. Zudem gelte ab dem 1. Januar 2021 eine verkürzte Bindungsfrist. Es gibt laut Techniker Krankenkasse ab 2021 vier wichtige Neuerungen im Kassenwahlrecht.
- Elektronische Mitgliedsbescheinigung: Arbeitgeber erhalten die Mitgliedsbescheinigung für neue Arbeitnehmer nicht mehr in Papierform, sondern auf elektronischem Weg.
- Neue Bindungsfrist: Die Bindungsfrist an die Krankenkasse verringert sich von 18 auf 12 Monate. Das Sonderkündigungsrecht bleibt weiter bestehen: Erhebt eine Kasse erstmalig einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie ihren kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz, ist auch ein Wechsel ohne Einhaltung der Bindungsfrist möglich.
- Kassenwechsel bei neuem Arbeitgeber: Bei einer neuen Beschäftigung können versicherungspflichtige Mitglieder sofort die Kasse wechseln – ohne Kündigung bei der Vorkasse und ohne Einhaltung der Bindungsfrist.
- Kündigung entfällt: Wer seine Krankenkasse wechseln möchte, stellt einfach einen Neuaufnahmeantrag bei der neuen Kasse. Um die Kündigung bei der alten Krankenkasse kümmert sich dann die neue.
Quelle: obs/CHECK24 GmbH/CHECK24.de
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
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3 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
[…] können ihre gesetzliche Krankenkasse ab 2021 leichter wechseln. Früher mussten sie vor einer Kündigung mindestens 18 Monate bei einem Anbieter bleiben, nun ist […]
[…] können ihre gesetzliche Krankenkasse ab 2021 leichter wechseln. Früher mussten sie vor einer Kündigung mindestens 18 Monate bei einem Anbieter bleiben, nun ist […]
[…] für die erneute Beitragserhöhung sind die gewaltigen Kostensteigerungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die sie letztlich […]