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Einigen Politikern ist die Rente mit 63 ein Dorn im Auge. Sie wollen die Rente mit 63 am liebsten abschaffen. Das ist nicht das erste Mal, denn schon im November 2017 war ein Aus im Gespräch.
Die Diskussion um die Abschafftung der „Rente mit 63“ gibt es nun schon seit Jahren. Der Freiburger Ökonom Bernd Raffelhüschen bohrt schon seit Jahren und plädiert regelmäßig dafür, die Rente mit 63 abzuschaffen, wie im „Versicherungsbote“ berichtete. Rentenanwärter sollten sich schon mal darauf einstellen, dass dieses Gesetz über kurz oder lang geändert wird. Dann ist es vorbei mit „Rente ab 63“. Jüngst ist auch Finanzminister Christian Lindner in die Diskussion eingestiegen. „Warum setzen wir nicht Anreize, damit Menschen länger arbeiten wollen – statt die Rente mit 63 zu finanzieren?“, fragte der FDP-Chef. Die Rente mit 63 sei eine „Stilllegungsprämie für qualifizierte Beschäftigte“, wird er vom „Spiegel“ zitiert.
Statt über eine Erwerbstätigenrente nachzudenken, wollen Politiker und vermeintliche Experten wie Raffelhüschen & Co, die gesetzliche Rente verschlechtern. Die Österreicher haben die Erwerbstätigenrente schon vor vielen Jahren eingeführt und fahren ganz gut damit: In Österreich ist das Rentenniveau von allen deutlich höher als in Deutschland.
Rente mit 63 beliebt
Die Realität sieht jedoch ganz anders aus: Die Rente mit 63 ist überaus beliebt – und sie wird immer beliebter, wie „Bild“ schreibt: „2021 wurden 254 337 neue Anträge auf die abschlagsfreie Rente nach 45 Arbeitsjahren bewilligt. Das sind laut „Bild“ zwar 2,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Aber, seit 2015 – dem ersten kompletten Jahr nach der Einführung der Rente mit 63 im Juli 2014 – haben insgesamt schon 1,74 Millionen Versicherte davon Gebrauch gemacht. Das sind 340.000 mehr, als von der Bundesregierung ursprünglich kalkuliert.
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Was heißt „Rente mit 63“?
Worum geht es? Als die Regelaltersgrenze zum 1. Januar 2012 stufenweise angehoben wurde, hat sich die SPD damals gedacht, sie müsste den hart arbeitenden Beschäftigten ein Bonbon als Ausgleich bieten – und führte für diese Klientel, sprich die besonders langjährig Versicherte, eine neue Altersrente ein: die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren. Festgezurrt wurde das im Sozialgesetzbuch VI (SGB) §236b.
Seit wann gilt das Gesetz?
Seit dem 1. Juli 2014 können besonders langjährig Versicherte schon ab 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Allerdings gilt das nur für eben diese Gruppe, wenn sie vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich diese Marke stufenweise auf 65 Jahre. Wer 1953 geboren ist, kann erst mit 63 plus zwei Monate gehen, der 1954 Geborene erst mit 63 plus vier Monate …
Und für wen gilt die „Rente mit 63“? Für Akademiker schon mal nicht oder nur in absoluten Ausnahmefällen, denn sie kommen nicht auf 45 Beitragsjahre, weil das Studium – in der Regel mindestens acht Semester oder vier Jahre – nicht mitgezählt wird.
Dazu zählen der Deutschen Rentenversicherung zufolge:
- Zeiten mit den Pflichtbeiträgen aus der Beschäftigung
- bei geringfügiger, nicht versicherungspflichtiger Beschäftigung (anteilige Berücksichtigung)
- Pflichtbeiträge aus selbstständiger Tätigkeit
- Zeiten mit freiwilligen Beiträgen, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung (auch selbstständig) gezahlt wurden
- Zeiten der Wehr- und Zivildienstpflicht
- Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen
- Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes
- Zeiten, in denen Arbeits- und Teilarbeitslosengeld, Leistungen bei Krankheit oder Übergangsgeld bezogen wurden
- Zeiten des Bezugs von Leistungen bei beruflicher Weiterbildung
- Zeiten des Bezugs von Insolvenzgeld und Konkursausfallgeld
Was zählt nicht dazu?
- Schulzeiten, das gilt vor allem für Fachhoch- und Hochschule
- Zeiten der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld II)
„Rente mit 63“ mit Abschlägen
Wer keine 45 Beitragsjahren zusammen bringt, kann auch mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn er mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen. Allerdings muss ein solcher langjährig Versicherter Abschläge in Kauf nehmen.
Wer davor in Rente gehen möchte, muss eigentlich hohe Abschläge in Kauf nehmen, wie „T-Online“ schreibt. Doch die Rente mit 63 stelle dabei eine Ausnahme dar. Haben Arbeitnehmer mindestens 45 Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt, fallen die Abschläge weg. Daher rührt auch der offizielle Name der Rente mit 63: „Rente für langjährige Versicherte“. Mehr zur Rente mit 63 und wie Sie sie beantragen erfahren Sie hier.
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15 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
[…] – und vermutlich auch Bestandsrentner – werden ihren Gürtel enger schnallen müssen. Das Renteneintrittsalter wird aller über kurz oder lang von 67 auf 69 angehoben. Politiker und ihre Experten loten bereits die Lage […]
Wenn alle Beamten in die Rentenkasse einzahlen und die Vermögenssteuer wieder eingeführt wird dann können wir sogar das Rentenalter wieder auf 60 Jahre senken.Die Rentenaltererhöhung bekommen wir auch noch von denjenigen vorgekaut die nie einen Finger krumm gemacht haben oder praktisch in den Wohlstand hinein geboren sind.Aber was soll auch von einer Politik zu erwarten sein die nur von Juristen und Gelehrten gemacht wird und der einfache Mann dort keine Chance hat.Armes Reiches Deutschland.
Finde es unmöglich, denn wer 45 Jahre gearbeitet hat, soll such dafür seine Rente bekommen und zwar ohne Abschlag, in Itslien können die Frauen schon mit 56 Jahren in Rente gehen
Ich bin jetzt 63 habe 45 Jahre gearbeitet und die lezten 2Jahre sind mir sehr schwergefallen.Aber in 6Monaten gehe ich in Rente, dann habe ich es geschafft.Die Politiker sollten wirklich mal vernünftig nachdenken und die Beamten zur Kasse bitten.
Allmählich habe ich von diesen Politikern, die sich ihre Diäten erhöhen wie es ihnen Gerade in den Kragen passt und uns das Geld nur so aus der Tasche ziehen die Schnauze voll. Erst ziehen sie uns Steuern ab , das es nur so kracht und jetzt gehen sie auch noch an unser Altersgeld.
Wer hat den die ganzen Jahre für all das Verschleudern von Steuergeldern bezahlt.
Bestimmt nich unsere sogenanten Volkvertreter. Da kann Ich nur noch müde lächeln. Finger weg von Unserer Rente .
Mehr soziale Gerechtigkeit.
Es müssen alle in die Kassen zahlen, nicht immer nur die kleinen!!!
Der Artikel enthält 2 zumindest tlw. falsche Aussagen. Die 2-Monatsschritte gelten erst ab dem Geburtsjahrgang 1957. Dass Akademiker nicht unter diese Regelung fallen, trifft nicht ausnahmslos zu.
Ich habe einen Fachschulabschluss in der DDR gemacht, der später als Dipl-Ing FH anerkannt wurde. Das Studium über 6 Semester schloss sich an eine 2-jährige Berufsausbildung mit Facharbeiterabschluss an, während der ich Sozialbeiträge für die Rente entrichtet habe. Später habe ich 3 Kinder bekommen, für die sogenannte Anrechnungszeiten angerechnet werden. Damit kann auch ich den vorzeitigen Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte n Anspruch nehmen. Das wurde durch den Abgleich meines Rentenkontos bestätigt.
Vielen Dank für die Antwort. Ihr Fall ist natürlich sehr speziell, Sie sind in punkto „Akademiker“ die ganz große Ausnahme. Dazu kommen noch die Zurechnungszeiten für die Kinder. Ich nehme an, in 99,9 Prozent der Fälle haben Akademiker keine Chance, als besonders langjährig Versicherte die „Rente mit 63“ in Anspruch zu nehmen. Ich freue mich für Sie, dass es bei Ihnen geklappt hat.
Pichel . Schneider . Weidmann . Ihr habt ja so recht. Was können wir tun um nicht weiter verarscht zu werden. In meinem Umfeld sind schon einige zwischen 50 und 60 abgetreten. Von wegen wir werden jetzt alle älter. Mich macht es stinksauer das nur das Lebensalter zählt. Wieviel Lebenszeit man für die Arbeit aufwendet fällt nicht ins Gewicht. Mit 17 . Lehre . einsteigen oder mit 30 . Akademiker . Auch wie anstrengend oder gefährlich der Job war . Völlig wurscht. Rentenkürzung droht uns Normalos weil die Regierenden weder über den Tellerrand noch zu den Nachbarn schauen und die Rentenproblematik genauso wie den Klimawandel einfach bequem ignoriert haben. Nur noch zum Heulen.
Das Lebensalter hat nichts mit der Leistungsfähigkeit zu tun. Ab 60 nimmt die Leistungsfähigkeit in den vor körperlich oder Pflegeberufen sehr schnell ab. Es gibt aber keine Möglichkeit, einen „Schonplatz “ in Vollzeit zu erhalten. Entweder ich schaffe 100% oder bin raus. Außerdem sind ältere Arbeitnehmer zu teuer für die Unternehmer.
Das Renteneintrittsalter ist mit 65 Jahren realistisch und sollte auf keinen Fall erhöht werden. Wer mit 63 in Rente geht macht das in der Regel, weil er seine Grenze der Leistungsfähigkeit erreicht hat und sollte nicht auch noch bestraft werden mit Anzügen. Es muss eine andere Regelung für die Rente geben ohne Gleichmacherei. Der Beruf muss in Zukunft das Renteneintrittsalter bestimmen.
Ich kann nicht mehr, bin jetzt 65 Jahre und habe nach 2,5 Jahre wieder nach zwei Hüfte O. P. s‘ angefangen zu arbeiten auf einer Demenz Station, da mein Mann jetzt schwer erkrankt ist an Krebs bleibt mir nichts’anderes übrig!? was kann ich tun😫😔
Das tut mir leid
Guten Morgen. Ich bin letztes Jahr nach fast 45 Arbeitsjahren mit 63 in Rente gegangen. 3 Kinder habe ich weitgehendste alleine großgezogen, die jetzt alle fleißig arbeiten und in die Rentenkasse einzahlen.Kann jedem nur empfehlen, frühestmöglich in Rente zu gehen, solange es mit 63 noch geht.Ich genieße mein Rentnerdasein bei voller Gesundheit.
Das freut mich. Ich hab’s genauso gemacht 😉
[…] in Höhe von fünf Prozent gerechnet (2022: 4,5 Prozent). Der Freiburger Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen schätzt in „Bild“, dass die „Rentner 2024 ein Plus von mindestens 5,5 bis sechs […]
[…] bei der Rente vor. „Prinzipiell sind Einsparungen bei den Renten möglich; zum Beispiel die Rente ab 63 oder die Mütterrente könnte man zur Disposition stellen – und bei der Anpassung von […]