Werbung
Die Rente mit 63 ist die Rente mit 64 – mit 63 kann nur in Rente gehen, wer Abschläge in Kauf nimmt. Besonders langjährig Versicherte können aktuell erst mit 64 + 8 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Alles andere sind Fake-News.
Die geltende Rechtslage erlaubt es besonders langjährig Versicherten mit 45 Beitragsjahren erst mit 64 Jahren und 8 Monaten ohne Abschläge in Rente zu gehen. Das gilt für den Jahrgang 1962. Jahrgang 1963 kann erst mit 64 Jahren und 10 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen – und Jahrgang 1964 erst mit 65 Jahren. Das will die Politik mit der geplanten Rentenreform abschaffen. Aber eine Änderung der bestehenden Regeln gilt erst, wenn ein entsprechendes Gesetz beschlossen und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Erst mit 64 in Rente
Alle, die über die „Rente mit 63“ reden, sollten wissen, dass es die „Rente mit 63“ nicht mehr gibt: Wer heute 45 Anrechnungsjahre vorweisen kann, muss bis 64 warten, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können.
| Geburtsjahr | Altersgrenze |
|---|---|
| 1953 | 63 Jahre plus 2 Monate |
| 1954 | 63 Jahre plus 4 Monate |
| 1955 | 63 Jahre plus 6 Monate |
| 1956 | 63 Jahre plus 8 Monate |
| 1957 | 63 Jahre plus 10 Monate |
| 1958 | 64 Jahre |
| 1959 | 64 Jahre plus 2 Monate |
| 1960 | 64 Jahre plus 4 Monate |
| 1961 | 64 Jahre plus 6 Monate |
| 1962 | 64 Jahre plus 8 Monate |
| 1963 | 64 Jahre plus 10 Monate |
| ab 1964 | 65 Jahre |
Rente mit 63 ist passé
Die abschlagsfreie Rente gibt’s schon lange nicht mehr mit 63. Jahrgang 1958 kann erst mit 64 Jahren in Rente gehen, Jahrgang 1964 sogar erst mit 65 Jahren. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Zusammenhänge grafisch aufgearbeitet (siehe Grafik).
Rente mit 63 – Wann wer mit 63 Jahren in Rente gehen kann. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Was heißt „Rente mit 63“?
Worum geht es? Als die Regelaltersgrenze zum 1. Januar 2012 stufenweise angehoben wurde, hat sich die SPD damals gedacht, sie müsste den hart arbeitenden Beschäftigten ein Bonbon als Ausgleich bieten – und führte für diese Klientel, sprich die besonders langjährig Versicherten, eine neue Altersrente ein: die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren. Festgezurrt wurde das im Sozialgesetzbuch VI (SGB) § 236b. Das Video von „DerWesten“ bringt es auf den Punkt.
Die Rente mit 63 ist längst passé Bild: DerWesten
Seit wann gilt das Gesetz?
Seit dem 1. Juli 2014 können besonders langjährig Versicherte schon ab 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Allerdings gilt das nur für eben diese Gruppe, wenn sie vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich diese Marke stufenweise auf 65 Jahre. Wer 1953 geboren ist, kann erst mit 63 plus zwei Monate gehen, der 1954 Geborene erst mit 63 plus vier Monate …
Rentenexperte erbost über Kretschmann
Rentenberater und Rechtsanwalt Peter Knöppel ist sauer auf den Politiker Kretschmann. Quelle: rentenbescheid24
Und für wen gilt die „Rente mit 63“? Für Akademiker schon mal nicht oder nur in absoluten Ausnahmefällen, denn sie kommen nicht auf 45 Beitragsjahre, weil das Studium – in der Regel mindestens acht Semester oder vier Jahre – nicht mitgezählt wird.
Dazu zählen der Deutschen Rentenversicherung zufolge:
- Zeiten mit den Pflichtbeiträgen aus der Beschäftigung
- bei geringfügiger, nicht versicherungspflichtiger Beschäftigung (anteilige Berücksichtigung)
- Pflichtbeiträge aus selbstständiger Tätigkeit
- Zeiten mit freiwilligen Beiträgen, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung (auch selbstständig) gezahlt wurden
- Zeiten der Wehr- und Zivildienstpflicht
- Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen
- Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes
- Zeiten, in denen Arbeits- und Teilarbeitslosengeld, Leistungen bei Krankheit oder Übergangsgeld bezogen wurden
- Zeiten des Bezugs von Leistungen bei beruflicher Weiterbildung
- Zeiten des Bezugs von Insolvenzgeld und Konkursausfallgeld
Was zählt nicht dazu?
- Schulzeiten, das gilt vor allem für Fachhoch- und Hochschule
- Zeiten der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld II)
„Rente mit 63“ mit Abschlägen
Wer keine 45 Beitragsjahre hat, kann auch mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn er mindestens 35 Beitragsjahre vorweist. Allerdings muss ein solcher langjährig Versicherter Abschläge in Kauf nehmen.
Werbung



3 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
„Jedes Jahr kostet das den Staat einen zweistelligen Milliardenbetrag…“ – das sagt also Winfried Kretschmann zur „Rente mit 63“.
Seit wann verursacht jemand Zuschüsse, der 45 Jahre oder länger in die Rentenversicherung eingezahlt hat?
Wie wäre es einmal mit der Wahrheit, Herr Kretschmann?
Alles digitalisieren und Beamtenpack und Pensionen abschaffen.
Mein Schwiegervater ist mit 48 in Pension ist jetzt 78. War Postbeamter. Wurde pensioniert wegen Privatisierung. Bezieht seit dreissig Jahren Pension.
Sagt da niemand was dagegen?
Die Deutschen sind halt blöd was dies betrifft.
Die Anzeichen von Alzheimer sind bei ihm deutlich zu erkennen. Er sollte endlich von der politischen Bühne abtreten. Aber als Pensionär in seiner Einstufung kann man eben leicht Wasser predigen und Wein saufen.