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2023 zahlen Millionen gesetzlich Krankenversicherte einen höheren Beitrag. Wer um wie viel erhöht. Und wie sich die Krankenkasse wechseln lässt.
2023 ändert sich Zusatzbeitrag bei vielen Krankenkassen. Wer angestellt ist, merkt es spätestens bei der nächsten Gehaltsabrechnung. Betriebsrentner dürfen sich allerdings von den Krankenkassen in punkto Neuberechnung ihrer Beiträge keine allzu große Hilfe erwarten. Ja, die Krankenkassen müssen ihre Kunden nicht einmal darüber informieren, dass der Zusatzbeitrag steigt – und erhöhen stillschweigend die monatlichen Abzüge und verraten ihren Kunden auch nicht, dass sie einen höheren Freibetrag haben.
Erhöhungen verschweigen
Denn, Gesundheitsminister Karl Lauterbach veranlasste, dass die Krankenkassen die Versicherten nicht informieren müssen, wenn sich der Zusatzbeitrag erhöht, um, so seine Begründung, Porto und Verwaltungsaufwand einzusparen. Das heißt, jeder muss sich selbst schlau machen und ausrechnen, wie viel Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge er 2023 zahlt. Das gleiche gilt für den Freibetrag, um den Betriebsrentner ihre Krankenkassenbeiträge reduzieren können. Der GKV-Betriebsrentenfreibetrag liegt bis Ende 2022 bei 164,50 Euro und erhöht sich um 1. Januar 2023 auf 169,75 Euro. Insofern sollte jeder Betriebsrentner seinen Beitrag selbst ausrechnen. Das ist auch nötig, denn der Freibetrag greift ab 1. Januar 2023. Die erste Überweisung des Krankenkassenbeitrags sollte spätestens bis Anfang Februar geändert werden, denn Mitte Februar ist der Krankenkassenbeitrag für Januar 2023 fällig. Bis dahin sollten auch die Krankenkassen den geänderten Krankenkassenbeitrag berücksichtigt haben. Also unbedingt den Krankenkassenbeitrag kontrollieren.
Krankenkasse erhöht Zusatzbeitrag
Jetzt die schlechte Nachricht: Die Krankenkassen erhöhen 2023 ihren Zusatzbeitrag von durchschnittlich um 0,3 Prozentpunkte auf dann 1,6 Prozent. Diese Erhöhung geht auf Karl Lauterbach und sein GKV-Stabilisierungsgesetz zurück. Zwar zwingt niemand eine Krankenkassen 1,6 Prozent Zusatzbeitrag zu verlangen, aber viele werden das neue Gesetz als willkommene Gelegenheit nutzen, die Beiträge anzuheben. Der Zusatzbeitrag ist der Teil des gesamten Beitragssatzes, den jede Kasse individuell festlegen kann. Er kommt zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent dazu, der bei allen Kassen gleich ist. Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag voll ausschöpft, zahlen Versicherte künftig 16,2 (14,6 + 1,6) Prozent Krankenkassenbeitrag.
Wer den Zusatzbeitrag erhöht
2022 lag der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,3 Prozent, 2023 steigt er auf 1,6 Prozent. Welche Kasse um wie viel erhöht.
Krankenkasse | Zusatzbeitrag | Erhöhung |
---|---|---|
AOK Bayern | 1.58% | 0,28 %-Punkte |
AOK Baden-Württemberg | 1.60% | 0,3 %-Punkte |
AOK Hessen | 1.60% | 0,1 %-Punkte |
AOK Nordost | 1.90% | 0,2 %-Punkte |
AOK Niedersachsen | 1.50% | 0,2 %-Punkte |
AOK Nordwest | 1.89% | 0,19 %-Punkte |
AOK Plus | 1.50% | 0,3 %-Punkte |
AOK Rheinland/Hamburg | 1.80% | 0,2 %-Punkte |
AOK Rheinland-Pfalz | 1.80% | 0,5 %-Punkte |
AOK Sachsen-Anhalt | 1% | 0,2 %-Punkte |
Audi BKK | 1.25% | 0,15 %-Punkte |
Bahn-BKK | 1.70% | 0,5 %-Punkte |
Bertelsmann BKK | 1.40% | 0,4 %-Punkte |
Big direkt gesund | 1.45% | 0,15 %-Punkte |
BKK24 | 1.79% | 0,3 %-Punkte |
BKK Akzo Nobel Bayern | 1.55% | 0,25 %-Punkte |
BKK Firmus | 0.90% | 0,06 %-Punkte |
BKK Diakonie | 1.60% | 0,2 %-Punkte |
BKK Dürkoppadler | 1.29% | 0,41 %-Punkte |
BKK Faber-Castell & Partner | 1.35% | 0,7 %-Punkte |
BKK Freudenberg | 1.50% | 0,2 %-Punkte |
BKK Melitta Hmr | 1.40% | 0,2 %-Punkte |
BKK Scheufelen | 1.40% | 0,3 %-Punkte |
BKK Pfalz | 1.55% | 0,15 %-Punkte |
BKK Pfaff | 0.80% | 0,4 %-Punkte |
BKK Provita | 1.49% | 0,19 %-Punkte |
BKK Public | 1.69% | 0,3 %-Punkte |
BKK VBU | 1.80% | 0,2 %-Punkte |
BKK Verbundplus | 1.35% | 0,25 %-Punkte |
BKK Wirtschaft & Finanzen | 1.69% | 0,3 %-Punkte |
Bosch BKK | 1.50% | 0,3 %-Punkte |
Continentale BKK | 1.40% | 0,15 %-Punkte |
DAK | 1.70% | 0,2 %-Punkte |
Energie-BKK | 1.59% | 0,21 %-Punkte |
Heimat Krankenkasse | 1.30% | 0,2 %-Punkte |
HKK | 0.98% | 0,29 %-Punkte |
IKK Brandenburg und Berlin | 1.77% | 0,28 %-Punkte |
IKK Classic | 1.60% | 0,3 %-Punkte |
IKK die Innovationskasse | 1.60% | 0,3 %-Punkte |
IKK Südwest | 1.65% | 0,15 %-Punkte |
Mhplus BKK | 1.58% | 0,3 %-Punkte |
Mobil Krankenkasse | 1.49% | 0,2 %-Punkte |
Pronova BKK | 1.70% | 0,2 %-Punkte |
R+V BKK | 1.40% | 0,2 %-Punkte |
Salus BKK | 1.59% | 0,14 %-Punkte |
SBK | 1.50% | 0,2 %-Punkte |
Securvita BKK | 1.60% | 0,1 %-Punkte |
Tui BKK | 1.50% | 0,15 %-Punkte |
Vivida BKK | 1.40% | 0,1 %-Punkte |
Quelle: Finanztip, check24, Eigene Recherche (Stand: 28. Dezember 2022)
Krankenkassenbeitrag berechnen
Zum Krankenkassenbeitrag kommt dann noch der Pflegebeitrag von 3,05 Prozent, Kinderlose zahlen einen Aufschlag von 0,35 Prozent, somit insgesamt 3,4 Prozent Pflegebeitrag. Anders als für Krankenversicherungsbeiträge gilt der Freibetrag für den Pflegebeitrag nicht, das heißt, er wird ohne Abzug von der (fiktiven) Betriebsrente abgezogen.
Wie viel zahlt ein Betriebsrentner, der am Ende seines Berufslebens von seiner Versicherung 100.000 Euro ausbezahlt bekam? Die 100.000 Euro Auszahlung werden als fiktive Betriebsrente auf zehn Jahre oder 120 Monate umgelegt, was eine fiktive Monatsrente von 833,33 Euro ergibt.
Beispiel:
Direktversicherung
Beträge in Euro
Auszahlung | 100000,00 |
fiktive Rente | 833,33 |
Freibetrag | 169,75 |
verbeitragte Rente | 663,58 |
Krankenkassenbeitrag % | 16,2 |
Krankenkassenbeitrag € | 107,50 |
Pflegebeitrag % | 3,05 |
Pflegebeitrag % (Kinderlos) | 3,40 |
Pflegebeitrg € | 25,42 |
Pflegebeitrg € (Kinderlos) | 28,33 |
KV + PV gesamt | 132,92 |
KV + PV (Kinderlos) gesamt | 135,83 |
Die Mechanik des Freibetrags:
- Zuerst greift (wie bisher) die Freigrenze. Die Freigrenze umfasst neben Versorgungsbezügen beispielsweise auch Arbeitseinkommen, also Gewinne aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit, z.B. aus Photovoltaik oder Nebenerwerbslandwirtschaft.
- Wird die Freigrenze überschritten und entfällt daher, greift nur für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge i.S.d. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag, der genauso hoch ist, wie die bisherige Freigrenze (1/20 der monatliche Bezugsgröße nach § 18 SGB IV = 169,75 EUR für 2023). Der Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf monatliche beitragspflichtigen Betriebsrentenleistungen (bei Kapitalleistungen: 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag für maximal zehn Jahre).
Was gesetzlich krankenversicherte Rentner zahlen müssen
Art des Einkommens | Was pflichtversicherte Rentner zahlen | Was freiwillig versicherte Rentner zahlen |
---|---|---|
gesetzliche Rente | 7,3 Prozent der Brutto-Rente plus Zusatzbeitrag | 14,6 Prozent der Brutto-Rente plus Zusatzbeitrag. Den Zuschuss der Rentenversicherung muss er beantragen |
Versorgungsbezüge - dazu gehören laut SGB auch Direktversicherungen, betriebliche Riester-Renten, Pensionen, Leistungen aus einem berufsständischem Versorgungswerk | Seit dem 1.1.2004 (Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes) ist für die Bemessung der Beiträge aus den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung der volle, allgemeine Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse maßgebend. Das galt bis zum 31.12.2017 auch für Riester-Renten bis zu monatlich 148,75 Euro. Seit dem Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) wird die doppelte Verbeitragung aufgehoben. Seit dem sind betriebliche Riester-Renten in der Auszahlungsphase nicht mehr zu verbeitragen, sofern Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Zur Berechnung: Wird dieser Versorgungsbezug in einer Summe ausgezahlt, berechnet die Krankenkassen den Beitrag auf 120 Monate um. | 14,6 Prozent der Rente plus Zusatzbeitrag. Den Zuschuss der Rentenversicherung muss er beantragen. Einmalzahlungen werden auf 120 Monate umgelegt. Entsprechend wirken sich auch Erhöhungen oder Senkungen des Beitrags oder Zusatzbeitrags aus |
private Riester-Rente | keine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung | 14,0 Prozent der Rente plus Zusatzbeitrag. |
Rürup-Rente | keine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung | 14,0 Prozent der Rente plus Zusatzbeitrag. |
Private Rente | keine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung | 14,0 Prozent der Rente plus Zusatzbeitrag. |
Private Rente Einmalauszahlung | keine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung | 14,0 Prozent der Rente plus Zusatzbeitrag. Den Zuschuss der Rentenversicherung muss er beantragen. Einmalzahlungen werden auf 120 Monate umgelegt. Entsprechend wirken sich auch Erhöhungen oder Senkungen des Beitrags oder Zusatzbeitrags aus. |
Rente aus gesetzlicher Unfallversicherung | keine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung | 14,0 Prozent der Rente plus Zusatzbeitrag |
Arbeitsentgelt aus angestellter Beschäftigung | Bei Verdienst bis 450 Euro im Monat oder 5400 Euro im Jahr keine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung; bei Verdienst über 450 Euro greift die Sozialversicherungspflicht und der Rentner zahlt Kranken- und Pflegeversicherung | Bei Verdienst bis 450 Euro im Monat oder 5400 Euro im Jahr keine Beiträge zu Krankenversicherung, allerdings zur Pflegeversicherung; bei Verdienst über 450 Euro greift die Sozialversicherungspflicht und der Rentner zahlt Kranken- und Pflegeversicherung |
Einkommen aus nebenberuflicher Tätigkeit | keine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung. Achtung! Nimmt der zeitliche Aufwand für die selbstständige Tätigkeit nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich in Anspruch, ist anzunehmen, dass die selbstständige Tätigkeit nicht hauptberuflich, sondern nebenberuflich ausgeübt wird. Dies gilt nicht, wenn das Arbeitseinkommen 75 Prozent der monatlichen Bezugsgröße (2018: 2283,75 Euro) übersteigt und deshalb anzunehmen ist, dass es die Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts darstellt. In Einzelfällen, bei besonderen sozialen Härten, kann ein geringerer Werte angesetzt werden, der liegt dann bei 1522,50 Euro | 14,0 Prozent des Einkommens plus Zusatzbeitrag |
Einkünfte aus Kapitalvermögen | keine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung | 14,0 Prozent des Einkommens plus Zusatzbeitrag |
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft | keine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung | 14,0 Prozent des Einkommens plus Zusatzbeitrag |
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | keine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung | 14,0 Prozent des Einkommens plus Zusatzbeitrag |
Bei Pflichtversicherten in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent. Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rentner bekommen eine Zuschuss von 7,3 Prozent, müssen den Gesamtbeitrag aber selbst abführen. Viele Einkünfte bleiben bei Pflichtversicherten beitragsfrei, anders bei freiwillig gesetzlich krankenversicherten Rentner. Bei freiwillig versicherten Rentnern wird der ermäßigte Beitragssatz von 14 Prozent nur auf die „sonstigen“ Einkünfte angewendet. Dazu kommt aber immer der Zusatzbeitrag, der ab 2023 im Schnitt bei 1,6 Prozent liegt. Ferner zahlen die Rentner noch den Pflegebeitrag in Höhe von 3,05 Prozent (Rentner mit Kindern) oder 3,4 Prozent (kinderlose Rentner). Quellen: GKV, Finanztip, Finanztest, VdK, Krankenkassen direkt
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Kurz vor der Rente – und nun? Das Buch „Rentenplaner für Dummies“ hilft allen künftigen und seienden Rentner, sich in punkto Finanzen zurechtzufinden. Das klingt einfacher als es ist, ist aber kein Hexenwerk. Mit Ende 50, Anfang 60 fragen sich viele, ob Ihre Rente reicht und was auf Sie zukommt. Wer mit der Rente auskommen will, hat als Vorruheständler noch die Chance, an der Schraube zu drehen. Aber auch Rentner können noch etwas deichseln, um mit ihrer Rente besser über die Runde zu kommen.
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[…] als 900 Euro Netto-Rente übrig. Die Abzüge werden in Zukunft eher steigen als fallen: Anfang 2023 haben die Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht; Anfang Juli 2023 wurde dann noch der Pflegebeitrag von 3,05 auf 3,4 Prozent (Rentner mit Kindern) […]