Was sich 2023 ändert

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49-Euro-Ticket

Als Nachfolger für das 9-Euro-Ticket soll es 2023 ein 49-Euro-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr geben, mit dem jeder für 49 Euro im Monat deutschlandweit unterwegs sein kann. Laut Fahrgastverband Pro Bahn soll es „Deutschlandticket“ heißen. Der Starttermin für den Nachfolger des 9-Euro-Tickets ist noch unklar. Aus dem 1. Januar wird wohl nichts, es könnte also März oder April werden, wobei 1. April 2023 als Starttermin eher wahrscheinlich ist.

Bürgergeld statt Hartz IV

Hartz IV (Arbeitslosengeld II) soll durch das „Bürgergeld“ abgelöst werden. Die Bezüge in der Grundsicherung steigen um mehr als 50 Euro, Alleinstehende erhalten künftig 502 Euro, so das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Wesentliche Teile der Reform treten zum 1. Juli in Kraft. Die Jobcenter sollen sich stärker um Arbeitslose kümmern können. Inhalt der Reform sind auch höhere Zuverdienstgrenzen und ein höheres Schonvermögen (bis zu 40.000 Euro). Das Bürgergeld-Gesetz kommt in zwei Schritten umgesetzt: zum 1. Januar und zum 1. Juli 2023.

Folgende Regelsätze sieht die Grundsicherung vor:

  • Alleinstehende Person: 502 Euro
  • Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften: 451 Euro
  • Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren: 420 Euro
  • Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren: 348 Euro
  • Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahre: 318 Euro

Kindergeld

Das Kindergeld wird zum 1. Januar auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind angehoben – das ist ein Plus für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind von 25 Euro im Monat.

Klimaabgabe

Ab 2023 sollen sich Vermieter stärker an der Klimaabgabe fürs Heizen beteiligen. Was daraus hinaus läuft: Je schlechter die Energiebilanz eines Hauses, desto höher ist der Kostenanteil des Vermieters. Bislang ist es so, dass die Mieter die Abgabe zahlen.

Grundsteuererklärung

Eigentümer von Häusern oder Wohnungen müssen ihre Grundsteuererklärung bis Ende Januar abgeben. Die Frist war ursprünglich Ende Oktober 2022, wurde aber dann verlängert, weil die Anträge bislang nur schleppend eingingen.

Midi-Jobs

Die Verdienstgrenze bei sogenannten Midi-Jobs steigt. Sie war bereits zum 1. Oktober 2022 von 1.300 auf 1.600 gestiegen und steigt jetzt weiter auf 2.000 Euro. Vorteil für Arbeitnehmer:  Sie zahlen geringere Sozialversicherungsbeiträge.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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