Was sich 2023 ändert

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Hinzuverdienstgrenze

Die sogenannte Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt jetzt ganz. Bisher war es so, dass Frührentner mit Abzügen bei ihrer Rente rechnen mussten, wenn sie zu viel hinzuverdienten. Die Hinzuverdienstgrenze war bereits für die Jahre 2020 bis 2022 auf 46.000 Euro im Jahr erhöht worden, nun fällt sie ganz weg. Erleichterungen gibt es auch für Bezieher der Erwerbsminderungsrente. Betroffene sollen ab 2023 bis zu 17.272,50 Euro (volle Erwerbsminderung) oder 34.545 Euro (teilweise Erwerbsminderung) pro Jahr zu ihrer Rente hinzuverdienen dürfen, ohne dass das ihre Rente mindert.

Pfändungsfreigrenze

Wer überschuldet ist und Gläubiger bedienen muss, darf 2023 etwas aufatmen, denn die Pfändungsgrenze steigt zum 1. Juli 2023. Der gesetzlich gesicherter Betrag, den Gläubiger nicht einfordern dürfen. Erhöht – um wie viel ist noch offen. Die derzeitige  Pfändungsfreigrenze liegt bei 1.330,16 Euro.

Digitale Rentenübersicht

Ab Mitte 2023 sollen die Bürgerinnen und Bürger auf eine digitale Rentenübersicht zugreifen können, um sich so einen Überblick über ihre Altersvorsorge zu verschaffen. Ab diesem Zeitpunkt sollen die Rentenversicherten, Rentnerinnen und Rentner zumindest die neue digitale Plattform nutzen können, um bereits bestehend digitale Serviceleistungen der Rentenkassen abzurufen. Das Portal soll diese Digitalangebote bündeln. Sie sollen digital Anträge stellen können, ein digitales Postfach bekommen plus Feedback-Funktion bekommen. Erst am 2024 soll die ursprünglich geplante Online-Übersicht allgemein angeboten werden.

Förderung von E-Autos

Der Staat fördert E-Autos weniger ab 2023: So bekommen Käufer von Plug-in-Hybridfahrzeugen ab 2023 keine Förderung mehr. Ferner sinken die Prämien für reine Stromfahrzeuge. Zum 1. September wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.

Hydraulischer Abgleich

Die Heizung zu optimieren, wird zu obersten Bürgerpflicht. Wer ein sogenanntes Nichtwohngebäude oder in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten besitzt, muss einen verpflichtenden hydraulischen Abgleich von Gaszentralheizungssystemen für bestimmte Wohn- und Nichtwohngebäude bis spätestens 30. September 2023 durchführen. Wer ein Einfamilienhaus besitzt, hat noch bis 24. September 2024 Zeit.

Erbschafts- und Schenkungssteuern

2023 erhöhen sich aller Voraussicht nach die Erbschafts- und Schenkungssteuern. Künftig soll der Wert von Immobilien neu bestimmt und für die Besteuerungsgrundlage herangezogen werden. Es wird vor allem Erben treffen in den Ballungsgebieten, da sich dort der Wert von Immobilien deutlich erhöht hat.

Führerschein

Wer zwischen 1953 bis 1958 geboren ist, musste seinen grauen oder rosa Führerscheine bereits bis zum 19. Januar 2022 in einen EU-Führerschein in Scheckkartengröße umtauschen. Die Jahrgänge 1959 bis 1964 haben noch bis zum 19. Januar 2023 Zeit für den Umtausch. Den vor 1953 Geboren wird eine First bis 2033 eingeräumt. Für Führerscheine, die nach 1999 ausgestellt wurden, ist die Umtauschfrist bis 2026 verlängert worden.

 

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Helmut Achatz

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