Frührentner dürfen unbegrenzt hinzuverdienen

FinanzenLeben

Werbung

Wer früher in Rente geht und nebenbei noch hinzuverdient, braucht keine Angst zu haben, dass die Rente gekürzt wird. Seit 1. Januar 2023 gibt es keine  Hinzuverdienstgrenze mehr bei vorgezogenen Altersrenten. Aber lohnt sich das auch?

Vor Corona war es meist keine gute Idee, als Frührentner allzu viel hinzuzuverdienen. Die Hinzuverdienstgrenze war bei 6.300 Euro gedeckelt. Wer mehr hinzuverdiente, musste Rentenabschläge in Kauf nehmen. Wer vor dem Regelrentenalter in Rente ging, durfte bis 2021 pro Jahr nur 6.300 (525 monatlich) Euro unbeschadet hinzuverdienen. Mit Corona hat sich das geändert: 2022 galt eine Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro (3.838,33 monatlich) – und ab 1. Januar 2023 ist diese Hinzuverdienstgrenze ganz entfallen.

Frührentner dürfen unbegrenzt hinzuverdienen

„Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt ersatzlos. Mit der Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten wird die volle Flexibilität für den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand geschaffen“, erklärt das Bundesarbeitsministerium zu einem vom Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf.

Rentner können ab 2023 grenzenlos dazuverdienen

Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten sind am 31.12.2022 um 24.00 Uhr Geschichte. Quelle: rentenbescheid24.de

Hinzuverdienstgrenze entfällt

Hintergedanke für die Änderung war, dass durch diese großzügige Hinzuverdienstgrenze sich vielleicht der eine oder andere Frührentner aus dem Pflege- und Gesundheitsbereich animiert fühlt, wieder in seinen früheren Beruf zurückzukehren, um so den Notstand auf den Stationen oder im Pflegeheim zu lindern. Da die Folgen der Corona-Pandemie noch längst nicht behoben sind, vor allem, was die Personalnot im Gesundheits- und Pflegebereich betrifft, war zu erwarten, dass die Regelung auch 2023 weiter gilt. Offiziell liest sich das auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales so: „Wer bei vorgezogener Altersrente in dieser Zeit seine Arbeitskraft weiterhin zur Verfügung stellen möchte, soll daran nicht durch mögliche Nachteile gehindert werden. Deshalb soll die Hinzuverdienstgrenze auch für das Jahr 2022 auf 46.060 Euro angehoben werden.“ Jetzt gibt es überhaupt keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Die Erhöhung von 6.300 auf 46.060 Euro – und jetzt der komplette Wegfall – ist schon erstaunlich. Wenn es dem Staat in den Kram passt, kann er ganz schnell Gesetze ändern.

Lohnt sich Hinzuverdienen?

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat es einmal durchgerechnet. Das Ergebnis dürfte für Rentnerinnen und Rentner ziemlich enttäuschend sein, denn Finanzamt und Sozialversicherung kassieren arbeitende Frührentner kräftig ab. Hier die Beispielrechnung des IW:

„Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze liegt die Belastung des Arbeitseinkommens mit Sozialabgaben und Steuern bereits bei einer Rente von 15.000 Euro im Jahr und einem Hinzuverdienst von 25.000 Euro bei 38,4 Prozent. Ohne Renteneinkommen würde die Belastung des Arbeitseinkommens nur bei 26,6 Prozent liegen. Entsprechend steigt bei höherem Renteneinkommen die Belastung über 40 Prozent. In der Kombination mit hohem Renteneinkommen und einem Hinzuverdienst von 100.000 Euro liegen dessen durchschnittliche Abgaben bei 46 Prozent. Obwohl für das Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen die Sozialabgaben nicht mehr steigen, wird der Solidaritätszuschlag fällig, der die Gesamtbelastung weiter erhöht. Bei Betrachtung des Nettoeinkommenseffekts sind die Arbeitsanreize demnach nicht besonders hoch, wenn die Entscheidung für einen vorzeitigen Rentenbezug grundsätzlich eine hohe Präferenz für Freizeit ausdrückt. Die hohe Abgabenlast senkt den Anreiz weiterzuarbeiten, auch wenn die Rente abschlagfrei bezogen werden kann.“

Besonders krass hat es einen Karl-Heinz M. getroffen, der 50 Jahr auf dem Bau gearbeitet hat und jetzt in Rente ist. Als er bei einem Bauprojekt mithalf und gut verdiente, rupfte ihn der Staat so richtig, wie „Bild“ berichtete: Seine Arbeit auf dem Bau zählt als Zweitjob, die Rente ist der Erstjob; deswegen habe er auf sein Bruttogehalt von 53.000 Euro rund 35 Prozent Steuern zahlen müssen – immerhin 19.000. „Ich möchte nicht jammern, aber klar ist: Dafür mache ich mir nicht mehr den Rücken krumm! Wer als Rentner arbeitet, ist der Dumme“, sagte der Rentner der Tageszeitung.

Auch Krankenkasse will ihren Anteil

Wer im Ruhestand arbeitet und ein Einkommen aus selbständiger Arbeit erzielt, muss unter bestimmten Voraussetzungen Abgaben für die Krankenkasse abführen. Allerdings handhabt das jeder Dienstleister anders, und die Höhe des Hinzuverdienstes ist ebenfalls ausschlaggebend. Wer krankenversicherungspflichtig ist, zahlt auch immer in die Pflegeversicherung ein.

Das gilt so für gesetzlich Krankenversicherte, für die privat versicherten Rentnerinnen und Rentner ändert sich bei einer Selbständigkeit nichts. Hinsichtlich der Sozialabgaben werden allerdings alle berufstätigen Rentner und Rentnerinnen genauso behandelt wie Beschäftigte. Die Regelungen zur Sozialversicherungspflicht gelten also wie zuvor. Die Rentenversicherungspflicht wiederum ist etwas komplizierter gehandhabt, hier muss der Einzelfall (angestellt, selbständig, künstlerisch tätig, Frührente oder regulärer Renteneintritt) geprüft werden.

Rente beziehen und weiterarbeiten

Viele könnten vorgezogen in Altersrente gehen, schieben die Entscheidung aber hinaus. Muss nicht sein, denn Arbeit und Rente lässt sich miteinander vereinbaren. „Sie können von einem Tag auf den anderen zusätzlich zum Arbeitseinkommen Rente beantragen; niemand muss dafür den Arbeitgeber um Erlaubnis fragen“, schreibt „Ihre Vorsorge“. Arbeit und Rente lassen sich künftig dank der entfallenen Hinzuverdienstgrenze problemlos miteinander vereinbaren.

Buchempfehlung

Rentenplaner für Dummies

„Rentenplaner für Dummies“ von Helmut Achatz

Kurz vor der Rente – und nun? Das Buch „Rentenplaner für Dummies“ hilft allen künftigen und seienden Rentner, sich in punkto Finanzen zurechtzufinden. Das klingt einfacher als es ist, ist aber kein Hexenwerk. Mit Ende 50, Anfang 60 fragen sich viele, ob Ihre Rente reicht und was auf Sie zukommt. Wer mit der Rente auskommen will, hat als Vorruheständler noch die Chance, an der Schraube zu drehen. Aber auch Rentner können noch etwas deichseln, um mit ihrer Rente besser über die Runde zu kommen.

 

 

 

 

 

 

Bild: iStock | dragana991

Du kannst den Artikel teilen:

Werbung

Das könnte dich auch interessieren

3 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

null

Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

Newsletter

Erhalte regelmäßig News, Tipps und Infos rund um’s Thema Rente und Co. Du erhältst 14-tägig einen Newsletter.

Weitere Inhalte

Rentenplaner für Dummies

Werbung

Menü