Werbung
Wer fleißig für das Alter spart, erwartet eine Belohnung – keine Bestrafung. Doch für viele Metaller kommt mit dem Rentenbeginn das böse Erwachen. Der Grund: Die volle Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Ja, richtig gelesen: Metaller müssen, wenn sie in Rente gehen, die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen, sprich, den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil. Das macht die betriebliche Altersvorsorge (bAV) über die Metallrente oft unrentabel.
Die Metallrente-Falle
Die Rechnung ist simpel, aber schmerzhaft. Nach vielen Klagen bei Sozialgerichten und massiven Protesten hat der Gesetzgeber zwar 2000 einen Freibetrag eingeführt, der nur für die Krankenversicherung gilt, nicht für die Pflegeversicherung. Dank des GKV-Freibetrags bleiben zwar 197,75 Euro der monatlichen Betriebsrente beitragsfrei für die Krankenversicherung. Doch jeder Cent darüber hinaus wird mit dem vollen Beitragssatz belastet – man zahlt also sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil.
Die 55-Euro-Regel: Warum „mehr“ oft „weniger“ ist
In der Pflegeversicherung gibt es gar keinen Freibetrag, sondern nur eine Freigrenze. Wer diese überschreitet, zahlt ab dem ersten Euro den vollen Satz (bis zu 4,2 % für Kinderlose bzw. 3,6 % für Eltern). Wer über 35 Jahre hinweg mehr als rund 55 Euro monatlich aus eigener Tasche einzahlt, läuft Gefahr, im Alter genau in diese Beitragsfalle zu tappen.
Die versteckten Kosten der Entgeltumwandlung
Was die Werbung der Metallrente oft verschweigt:
1. Weniger gesetzliche Rente: Da das Bruttogehalt durch die Umwandlung sinkt, schrumpft auch der spätere Anspruch aus der gesetzlichen Rentenkasse. Wer beispielsweise 30 Jahre lang monatlich 100 Euro in die Metallrente investiert, verzichtet im Alter auf spürbare Euro-Beträge seiner gesetzlichen Rente.
2. Kapitalauszahlung als Falle: Wer sich die Summe auf einmal auszahlen lässt, wird fiktiv auf 120 Monate verbeitragt. Bei 100.000 Euro Kapitalstock fließen so über zehn Jahre hinweg schnell mehr als 16.000 Euro direkt an die Krankenkasse und Pflegeversicherung.
3. Nachgelagerte Besteuerung: Die Auszahlungen unterliegen zusätzlich der vollen Einkommensteuer.
Enttäuschung über das BRSG II
Die Hoffnung auf eine spürbare Entlastung durch die Politik wurde enttäuscht. Auch das Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) bringt keine echte Korrektur der GKV-Beitragslast für Betriebsrentner. Die Chance, die bAV durch eine umfassende Befreiung von den Sozialabgaben in der Auszahlungsphase wieder attraktiv zu machen, wurde erneut vertan.
Nur mit hohem Arbeitgeber-Zuschuss sinnvoll
Eine Metallrente rechnet sich heute meist nur noch, wenn der Arbeitgeber deutlich mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Prozent zuschießt. Experten raten: Erst ab einem Arbeitgeberanteil von mindestens 50 Prozent wird das Modell wirklich rentabel.
Die weiteren Haken:
Hohe Abgabenlast: Der allgemeine Krankenversicherungsbeitrag liegt bei 14,6 Prozent plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Zusammen mit der Pflegeversicherung summieren sich die Sozialabgaben auf die Betriebsrente auf über 21 Prozent.
Inflation frisst Erträge: Die Inflation nagt kontinuierlich an der Kaufkraft der festen Rentenzahlungen.
Mäßige Renditen: Verglichen mit breit gestreuten, kostengünstigen Wertpapiersparplänen (z. B. auf den MSCI World) hinken die Erträge klassischer Vorsorgefonds oft hinterher – bei voller Abgabenlast im Alter.
Fazit & Empfehlung
Schön blöd also, wer ohne nennenswerten Arbeitgeberzuschuss mehr als 55 Euro monatlich in die Metallrente einzahlt. Wer bereits eingezahlt hat, kann den Vertrag meist nicht selbst kündigen (da der Arbeitgeber Vertragspartner ist), ihn aber beitragsfrei stellen lassen und künftige Ersparnisse eigenverantwortlich anlegen.
Jetzt den Newsletter abonnieren
Mit unserem Newsletter auf dem Laufenden bleiben
Einfach jetzt kostenlos abonnieren
Werbung



10 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Hallo Helmut, alles richtig dargestellt.
Vor allem der Rentenverlust durch die Entgeltumwandlung fällt meistens unter den Tisch. Bei 200 € Einzahlung über 35 Jahre in die Betriebsrente muß man mit ca. 78 € geringeren gesetzlichen Rente auskommen. Und das lebenslänglich! Ergibt einen zusätzlichen Verlust von 78€ * 12 Mt. * 17 Jahre (bezugsdauer Rente) = 15.900 € (Die Rentensteigerungen während der Bezugsdauer kommen noch oben drauf)
Damit ist das Minusgeschäft natülich noch viel krasser ersichtlich. Daran denken aber die wenigsten.
Hallo Norbert,
vielen Dank für den detaillierten Hinweis. Ja, leider vergessen das viele.
Hallo Helmut!
Jetzt, wo ich noch mal drauf schaue sehe ich, dass die geplante Änderung keine Freigrenze, sondern ein Freibetrag sein soll. So wie ich es verstehe, werden dadurch die 19.110 Euro aus deinem Fall immer abgezogen. Dadurch fällt diese Belastung etwas geringer aus. Dennoch stimmt es im Grunde. Wer ein hohes Deckungsvermögen angesammelt hat, der hat eine immer noch eine hohe Belastung. Kleinere Betriebsrenten haben hier etwas bessere Aussichten. Doch das Ganze ist ein Selbstbetrug, weil bei erwarteter fallender Konjunktur auch noch zusätzlich Reserven abgebaut werden. Reserven sind bekanntlich endlich. Dadurch werden vermutlich in naher Zukunft die Beitragsätze für alle deutlich höher werden. Inklusive die der Rentner.
Die Entgeltumwandlung ist, wie der Kommentar von Norbert zeigt, ein staatlich organisiertes Selbstbetrugskonzept. Wie eine zu klein geratene Bettdecke: Egal an welcher Ecke man zieht, etwas anderes wird bloßgelegt. Die werbenden Argumente der Metallrente scheinen äußerlich sehr plausibel zu sein, doch dahinter stehen perfide Manipulationen. Damit es keiner merkt, versteckt man sich hinter einem Monster der fachlichen Kompliziertheit. Mit einem Abstand von oben betrachtet, sieht das Ganze Konzept der Entgeltumwandlung jedoch völlig anders aus.
Mit fünf politisch verbreiteten Mythen werden die arbeitenden Bürger manipuliert und am Ende für dumm verkauft. Das eigene verdiente Geld versickert in ein für Arbeitnehmer undurchsichtiges Nebensystem und scheint bereits heute wie ein Eiswürfel in der Sonne zu schmelzen. Wer es genauer wissen will, der kann sich diese Analyse ohne verwirrendes „Fachgesimpel“ mit dem Link unten anschauen.
Die fünf Mythen der betrieblichen Altersversorgung
https://www.dirk-feldhinkel.de/problemfall-betriebliche-altersversorgung/fünf-mythen-der-bav/
[…] müssen Privat- und Betriebsrenten zusätzlich versteuert werden, wie beispielsweise bei der Metallrente. Denn Rentnerinnen und Rentner müssen ihre Betriebsrente außerdem versteuern. Genau wie die […]
[…] Sparkassen und Versicherungen hereingefallen – und fallen immer noch herein, wie das Beispiel Metallrente […]
Es ist ja noch schlimmer, da ich über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung liege, habe ich durch die Beiträge zur Metallrente keinerlei Einsparung bei der Krankenkasse. D.h. auch ohne Metallrente müsste ich auf mein Einkommen nicht mehr Krankenkassenbeiträge zahlen. Während der Ansparphase spare ich hier also gar nichts ein, danach muss ich aber das doppelte bezahlen.
Man sollte die Inflation nicht vollkommen außer Acht lassen. Wer mit 30 die MetallRente abschließt zahlt vielleicht 35 Jahre ein. Während dieser Zeit wird es jährlich mindestens eine Inflation von 2% bis 3% jährlich geben. Da die Freibeträge sich an der Bezugsgröße der GKV / PKV / RKV orientiert (Durchschnittsentgelt) wird dieser Betrag entsprechend der Inflation angepasst werden!
102%^35 ≈ 199,98%
103%^35 ≈ 281,38%
Der Betrag wird also wohl 2 bis 2,8 oder sogar 3-fache betragen!!!
Daher verdoppelt / verdreifacht sich der maximal anzusparende Betrag.
Guten Tag , mit Interesse habe ich Ihren Bericht Vorsicht vor der metallrente gelesen , und bin erschrocken, ich zahle jeden Monat in diese Rente ein , soll ich lieber meinen AG sagen das ich den Vertrag kündigen möchte ?
Ich hätte einen Rückkaufswert von ca 20000 Euro das Geld könnte ich dann ja auch woanders anlegen . Ich bin ja auch erst 50.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Barking
Ich muss noch bis Mai 2027 den vollen Beitrag an die Krankenkasse zahlen, was mich jeden Monat wieder wurmt.
Hallo Herr Barking,
Sie können den Vertrag nicht kündigen, das kann nur Ihr Arbeitgeber, denn Vertragspartner sind Ihr Arbeitgeber und die Metallrente, Sie sind nur Berechtigter. Sie können Ihren Vertrag aber ruhend stellen – und Ihre Einzahlung selbst anlegen, beispielsweise per Wertpapiersparplan auf einen ETF, beispielsweise auf den MSCI World. Sie zahlen dann zwar im Alter auch Kapitalertragssteuer, aber keine Sozialabgaben. Vielleicht können Sie Ihren Arbeitgeber überreden, Ihnen dafür einen Teil zuzuschießen. Reden Sie einfach mal mit Ihrem Arbeitgeber und verdeutlichen ihm, dass Sie ja in der Auszahlphase die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen.