Wann müssen Rentner Steuern zahlen?

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Rentner müssen sich selbst um die Steuer kümmern

Jeder Rentner muss sich übrigens, anders als bei Angestellten, um die Versteuerung seiner Einkünfte selbst kümmern. Das heißt, sie müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben und die errechnete Steuer dann bezahlen.

So ganz vertraut der Fiskus seinen Kunden allerdings nicht. Deswegen hat er eine Meldepflicht für Rentenzahlungen eingeführt. Alle Rententräger müssen laut Anweisung des Bundeszentralamts für Steuern (Az. St II 3-S 2257c-5/08) seit Anfang Oktober 2009 die Finanzämter über die ausgezahlten Renten informieren – auch rückwirkend. Übrigens, wer zusätzlich zur gesetzlichen Rente weitere Einkünfte hat, kommt schnell über den Steuerfreibetrag.

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat einen „Alterseinkünfterechner“ ins Netz gestellt, mit dem Rentner ihre Einkommensteuer ermitteln können und sich so einen Eindruck von ihrer steuerlichen Situation verschaffen. Der Rechner berücksichtigt persönlichen Freibeträge bei Renten und Pensionen sowie den Abzug von Pauschbeträgen und Aufwendungen.

Steuersoftware für Rentner

Steuer zahlende Rentner sind gut beraten, sich eine entsprechende Steuersoftware zu kaufen. Denn, die richtige Wahl der Steuersoftware erleichtert das Ausfüllen der Steuerformulare und sichert zudem, dass Rentner nicht zu viel Steuern zahlen. Der Kauf dürfte sich in der Regel auszahlen. Einige Anbieter haben eigene Rentner-Versionen aufgelegt. Darunter ist beispielsweise die „SteuerSparErklärung für Rentner 2019“ (29,95 Euro), „Taxman für Rentner 2020“ (34,02 Euro) und „tax 2020“ (12,95 Euro).

Pi-mal-Daumen-Kalkulation

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) will Rentnern in punkto Steuerberechnung unter die Arme greifen und hat online zwei Tabellen veröffentlicht, die zeigen, mit welcher ungefähren maximalen Jahresbruttorente sie je nach Rentenbeginn in 2019 oder in 2020 steuerfrei bleibt, sofern sie neben der Rente keine sonstigen steuerpflichtigen Einkünfte hat. Neben den möglichen Pauschalen für Werbungskosten und Sonderausgaben sowie den sich Vorsorgeaufwendungen für die Sozialversicherung sind dabei keine weiteren steuermindernden Einkünfte.

Jahresbruttorente – Rentenbeginn
Rentenbeginn für Steuerjahr 2019 für Steuerjahr 2020
2005 (oder früher) 17.578 € 17.555 €
2006 17.132 € 17.140 €
2007 16.764 € 16.795 €
2008 16.541 € 16.583 €
2009 16.255 € 16.314 €
2010 15.871 € 15.951 €
2011 15.585 € 15.681 €
2012 15.384 € 15.488 €
2013 15.176 € 15.293 €
2014 14.935 € 15.062 €
2015 14.788 € 14.923 €
2016 14.648 € 14.789 €
2017 14.416 € 14.568 €
2018 14.177 € 14.339 €
2019 13.758 € 14.114 €
2020 13.708 €

Wer beispielsweise 2005 in Rente ging, darf laut dieser Tabelle 2019 eine Jahresbruttorente von 17.578 Euro haben, ohne dass dafür in 2020 eine Einkommensteuer anfällt. Wer erst 2019 in Rente ging, muss schon ab einer Rente von 13 758 Euro Steuern zahlen.

Übrigens, Abgabefrist für die Einkommensteuer-Erklärung für das Steuerjahr 2019 war der 31. Juli 2020.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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