Mehr Rente ab Juli heißt auch mehr Steuern

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Die Rentenerhöhung zum 1. Juli hat zwei Seiten – Rentner bekommen zwar mehr Geld, damit rutschen immer mehr in die Steuerpflicht. Ab Mitte 2016 müssen weitere 160 000 Rentner Einkommensteuer zahlen. Damit erhöht sich die Zahl der Rentner, die Geld an den Fiskus abdrücken müssen auf insgesamt etwa 4,4 Millionen. Das ist jeder fünfte der rund 20 Millionen Rentner. So viel geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervor, das Zeitungen der Funke Mediengruppe vorliegt.

Das dürfte für viele Rentner ein Wermutstropfen sein und ihnen die Rentenerhöhung etwas vergällen. Der Staat gibt und nimmt – er dürfte durch die Rentenerhöhung im kommenden Jahr rund 720 Millionen Euro mehr an Steuern einnehmen.

Grund für die Besteuerung: Viele Renten liegen durch die Rentenerhöhungen über dem Grundfreibetrag. 8625 Euro, das ist der Grundfreibetrag, der 2016 für Ledige gilt, bei Verheirateten sind es 17304 Euro. Heruntergebrochen auf den Monat bedeutet das: 721 Euro oder 1442 Euro.

Wie viel seiner gesetzlichen Rente jeder tatsächlich versteuern muss, hängt davon ab, wann er in Rente gegangen ist:

  • Wer2016 in Rente gegangen ist, muss 72 Prozent seiner Rente versteuern;
  • ab 2040 muss er dann 100 Prozent versteuern

Das heißt umgekehrt, dass Neu-Rentner 2016 noch 28 Prozent der Rente nicht versteuern müssen. Das ist der Rentenfreibetrag, der auch in den Jahren nach dem Renteneintritt unverändert bleibt.

Noch was – Finanzamt und Rentenversicherung sind natürlich in engem Kontakt und tauschen Daten miteinander aus. Insofern weiß natürlich das Finanzamt, was jeder Rentner bekommt und wird Rentner entsprechend auffordern, eine Steuererklärung abzugeben. Den Kopf in den Sand stecken, hilft nicht weiter. Wer steuerpflichtig ist, sollte alles daran setzen, alle Möglichkeiten nutzen, um sein „Einkommen“ für das Finanzamt zu reduzieren. Wer nicht reagiert, muss damit rechnen, dass das Finanzamt sein Einkommen schätzt – und das dürfte eher zum Nachteil des Steuerpflichtigen ausfallen. Die Rentner können allerdings bei der Steuererklärung Werbungskosten und Sonderausgaben geltend machen, um das Einkommen zu drücken. Davon in einem künftigen Beitrag.

Das Thema war Dienstag, den 26. April Schlagzeile in der „tz“

Ärger um die Renten-Steuer

Ärger um die Renten-Steuer

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7 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Hallo,

    erwähnen sollte man natürlich, dass zum Grundfreibetrag noch der „NICHT STEUERPFLICHTIGE RENTENANTEIL“ (persönlicher Rentenfreibetrag), der seit 2005 mit 50% jeder individuellen Rente, ALS SUMME in € FESTGESCHRIEBEN wurde.

    Ab 2006 ABER wurde/wird dieser Freibetrag von Jahr zu Jahr für Neurentner um 2% geringer … bis auf 0 NULL im Jahre 2040 ! (somit 100% versteuert)

    Gruß

    Antworten
  • Ich wäre froh, wenn ich soviel Rente bekäme, dass ich davon auch noch einen Teil versteuern müsste. Das Gegenteil ist der Fall. Ich muss die Rente per Grundsicherung aufstocken, mit dem „Erfolg“ dass die angekündigte Rentenerhöhung mit der Grundsicherung wieder verrechnet wird. Aber da bin ich nicht allein. Den 512.000 Rentner in ähnlicher Lage wird es genau so gehen. Ob die das schon wissen? Diese Tatsache wird von den Verantwortlichen fleissig unter den Teppich gekehrt. Das wird sich bei den nächsten Wahlen rächen.

    Antworten
    • Helmut Achatz
      26. April 2016 12:45

      Danke für den Kommentar. Das ist ein generelles Problem über das viel zu wenig gesprochen wird – die Aufrechnung von Leistungen. Davon sind Hunderttausende betroffen. So langsam wachen die Deutschen auch auf, deswegen will Angela Merkel Rente ja auch aus dem Wahlkampf heraushalten. Es ist an uns, uns einzumischen und genauer hinzuschauen.

      Antworten
  • Wem haben wir die Besteuerung mit dem 2005 beschlossenen Alterseinkünftegesetz zu verdanken, im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der gRV:
    http://www.nachdenkseiten.de/wp-print.php?p=30551
    Auch Renten mussten schon immer besteuert werden bei einer bestimmten Höhe. Nur was hat sich warum geändert?
    Der Beschwerdeführer war ein Leitender Oberstaatsanwalt der jahrelang beim Finanzgericht Münster Einsprüche eingelegt hatte. Das Finanzgericht Münster ist zuständig für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster. In seinem denkwürdigen Urteil (Frechheit: steuerrechtsimmanente Betrachtungsweise, RZ 176) schreibt das BVerfG falsch ab und ignoriert den Inhalt von zwei gerichtseigenen Quellen. Es werden Rentenhöhen zugrunde gelegt, die es nicht gibt und nicht geben kann, ebenso Ruhestandsgehälter so gering, die es auch nicht gibt. Das stört das BVerfG nicht. Es gibt Quellen an, zitiert aber die Texte falsch. So zitiert das Gericht angeblich aus einer Bundestagsdrucksache. Nur, da steht drin, dass es solch hohe Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gibt. Die vom BVerfG angegeben Pensionen sind auch teilweise falsch und die zu versteuernden Zusatzeinkommen ebenso.
    Das hat aber wohl niemanden gestört. Auch nicht die Sachverständigenkommission. Aber das alles ist hier genau aufgeschlüsselt,
    http://altersarmut-per-gesetz.de/
    nur ist die Mühe, das alles nachzurecherchieren offensichtlich so groß, dass niemand das betrügerische Zustandekommen des Alterseinkünftegesetz hinterfragt.

    Zitat aus dem (Maschmeyer-) Artikel zum Buch „Macht Geld Politik“ im STERN vom 13.11.14:
    . . . „Im Jahr 2005 lief die Steuerbefreiung für neu abgeschlossene Lebensversicherungen aus.
    Das dämpfte das Geschäft des AWD. Mit der Vermittlung der Policen hatte der Finanzbetrieb immer gut Kasse gemacht. Doch mit dem 1. Januar 2005 trat auch das neue Alterseinkünftegesetz in Kraft. Dahinter verbarg sich nichts anderes als die von Maschmeyer ersehnte „Reform der Reform“. Der AWD-Chef konnte höchst zufrieden auf das neue Gesetz schauen. . . . .
    „Und der Boss stimmte seine Leute ein, etwa in einem Editorial für die AWD-Mitarbeiterzeitung: „Die Silvesternacht ist vorbei, willkommen in 2005! (…)
    Ab Januar 2005 tritt das neue Alterseinkünftegesetz http://altersarmut-per-gesetz.de/ in Kraft. So Traurig es eigentlich ist, dass die größte Kürzung der gesetzlichen Rentenversicherung stattfindet, wir haben hervorragende Arbeitsbedingungen. (…) Das ist eine Riesenchance, denn im Schnitt werden den Menschen 1000 Euro Rente fehlen.“ Der AWD-Chef frohlockte: „Wie heißt es so schön, des einen Leid, ist des anderen Freud.“

    Antworten
  • Antworten
  • […] NextMehr Rente ab Juli heißt auch mehr Steuern […]

    Antworten

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Helmut Achatz

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