Caritas-Rentner sehen im Alter alt aus

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Dutzende Pensionskassen kommen wegen der Nullzinspolitik der EZB in Schieflage. Leidtragende sind deutsche Betriebsrentner, deren Altersvorsorge gefährdet ist. Besonders hart trifft es Caritas-Rentner.

Es zeichnete sich schon im Dezember 2018 ab, dass die Pensionskasse der Caritas massive finanzielle Probleme hat, die Versprechungen ihren Mitgliedern gegenüber einzuhalten. Dann kam es für die Caritas-Rentner knüppeldick. Die Finanzaufsicht Bafin verbot der Pensionskasse der Caritas das Neugeschäft, weil der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG), so die Rechtsform, die Solvabilitätskapitalanforderung nicht länger erfüllt und sich weigerte, sein Geschäft nachhaltig zu sanieren. Die Pensionskasse schaffte es nicht mal, ihren Geschäftsbericht für 2017 zu veröffentlichen – ein schlechtes Zeichen. Es war wohl damals schon klar, dass sie auf Dauer ihren Verpflichtungen den Betriebsrentnern gegenüber nicht mehr nachkommen kann. Die Caritas selbst schreibt am 20. März 2019 immer noch von „Bangen um Rentenzahlung der Pensionskasse“, dabei war bereits klar, dass die Caritas-Rentner deutlich weniger bekommen werden. Die Caritas Pensionskasse räumt Leistungskürzungen ein die den bilanziellen Fehlbetrag ausgleichen. „Denn die finanzielle Schieflage und der damit verbundene Verbrauch der Eigenmittel hat zur Folge, dass die Pensionskasse weitergehende Maßnahmen zur Absicherung der Leistungen einführen muss“, steht auf der Homepage.

Nun hat die Bafin endgültig den Stecker für die Kölner Pensionskasse und das Schwesterunternehmen Caritas Versicherungsverein gezogen, wie „Spiegel“ schreibt. Die Renten sollen zwar weiter gezahlt werden, aber jeder kann sich ausrechnen, dass die beiden Pensionskassen die Leistungen aller Voraussicht nach weiter kürzen. „Die Pensionskasse der Caritas und die Kölner Pensionskasse dürfen keine neuen Verträge mehr annehmen und bestehende Pensionszusagen nicht erhöhen; sie werden abgewickelt“, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“. Die Bafin hat die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts widerrufen.

Die BaFin hat gemäß § 304 Absatz 1 Nr. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts der Pensionskasse der Caritas VVaG mit Bescheid vom 24. Oktober 2018 widerrufen. Das Unternehmen konnte die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen und hat einen Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung vorgelegt, der aus Sicht der BaFin unzureichend war. Der Bescheid ist mit Ablauf des 31. Dezember 2020 bestandskräftig geworden. Der Betrieb des Versicherungsgeschäfts ohne die erforderliche Erlaubnis stellt eine Straftat dar. Gemäß § 304 Absatz 5 VAG darf die Pensionskasse der Caritas VVaG keine neuen Versicherungsverträge abschließen und bestehende Versicherungsverträge weder verlängern noch erhöhen.

Caritas-Rentner sind die Dummen

Daniel Deckers von der „Frankfurter Allgemeinen“ hat das Debakel detailliert beschrieben. „In der Vergangenheit hatte die Pensionskasse der Caritas die lang anhaltende Niedrigzinsphase und die steigenden Lebenserwartungen in ihren Berechnungen zu wenig berücksichtigt“, Deckers verweist auf eine Pressemitteilung der Pensionskasse. „Zudem hatte sie Fehler in der Tarifkalkulation gemacht, die zu hohe Leistungsversprechen zum Ergebnis hatten“, so Deckers weiter.

Der Verein stimmte die Mitglieder auf Einbußen ein, aber nicht auf das Ausmaß, dass sie heute erwartet. Die Träger des Vereins wollen oder können nicht nachschießen, ganz abgesehen davon, dass die Satzung der Pensionskasse keine Nachschusspflicht vorsieht. Dazu kommt, dass die VVaG keinem Sicherungsfonds angehört, der für den Ausfall einspringen könnte. Die Folge: „beispiellose Einschnitte für die Rentenbezieher“, wie es Deckers formuliert. „Nach der Neubewertung der Aktiv- und der Passivseite und der Verrechnung mit Eigenkapital klaffte eine Lücke von etwa 126 Millionen Euro“, zitierte die Frankfurter Allgemeine den Olaf Keese, den neuen Chef der Caritas-Pensionskasse. Für die Versicherten, in ihrer Mehrzahl aktuelle oder ehemalige Mitarbeiter vieler kleinerer Einrichtungen im Raum der Caritas, aber auch Ordensangehörige, seien die Auswirkungen erheblich. Die Gesamtdeckungsrückstellung sei um etwa 20 Prozent gekürzt worden, was bei den Rentenzusagen und den laufenden Rentenzahlungen zu Senkungen von bis zu 25 Prozent und mehr führen dürfte.

Kürzung um bis zu 25 Prozent

Die Caritas-Rentner haben im Laufe des vergangenen Sommers eine traurige Mitteilung ihres Vereins bekommen, in der er ihnen erklärt, warum sie künftig 20 bis 25 Prozent weniger Rente bekommen. Für die Mehrzahl der Versicherten werde wohl um eine Zusatzrente in einer kleineren dreistelligen, oft auch nur zweistelligen Größenordnung gehen. „Aber für viele unserer Versicherten sind 50 oder 60 Euro weniger im Monat ein spürbarer Einschnitt“, so Keese.

Die Pensionskasse der Caritas und ihr Schwesterunternehmen Kölner Pensionskasse haben laut „Domradio“ insgesamt rund 55 000 Versicherten. Wie das „Versicherungsjournal“ schreibt, belief sich der Versichertenbestand der Kölner Pensionskasse 2017 auf 31 449 (2016: 30 589) Versicherte. Die Beitragseinnahmen betrugen 22,05 (23,52) Millionen; an Versicherungsleistungen wurden 7,16 (6,83) Millionen Euro) ausgezahlt. Die Kapitalanlagen von 344,75 (317,69) Millionen Euro brachten einen Nettoertrag von 8,52 Millionen Euro, dies entsprach einer Nettoverzinsung von 2,57 Prozent. Bei der Caritas beliefen sich dem „Versicherungsjournal“ zufolge die Zahl der Versicherten auf 25 000 (24.880) und die Beitragseinnahmen auf 9,13 (8,98) Millionen Euro. Die Pensionskasse zahlte 32,08 (32,6) Millionen Euro Leistungen aus; die Kapitalanlagen von 475,15 (518,26) Millionen Euro ergaben einen Nettoverlust von 17,82 Millionen Euro, dies entspricht einer Nettoverzinsung von minus 3,71 Prozent.

Die Pensionskasse der Caritas ist bei weitem kein Einzelfall. Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin habe, so Deckers, derzeit immer noch rund 35 Pensionskassen im Visier – von 136 Pensionskasse, die Probleme haben, aber es werden sicher mehr werden, denn die Nullzinsphase ist ja längst nicht zu Ende.

Probleme wegen Negativzins

Ursache ist die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) unter ihrer Chefin Christine Lagarde. Da den Pensionskassen bei der Anlage die Hände gebunden sind, haben sie ihr Vermögen von rund 164 Milliarden Euro weitgehend in Anleihen gesteckt – nur bringen die immer weniger. Die gutverzinsten Alt-Anleihen laufen langsam aus und für neue gibt’s keinen Zins mehr. Ausbaden müssen es die Betriebsrentner.

Caritas gibt Andere gute Ratschläge

Die Caritas gibt anderen gute Ratschläge, dabei schafft sie es selbst nicht, das Geld ihrer eigenen Beschäftigten verlässlich anzulegen.

Immer mehr Menschen haben im Alter Probleme ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Ihre Rente reicht nicht aus, um die anfallenden Kosten zu decken. Deshalb leben sie äußerst bescheiden, sparen an der Heizung und an Lebensmitteln. Diesen Personen haben Anspruch auf eine an ihrem Bedarf orientierte Grundsicherung im Alter.

 

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14 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Erwin Tischler
    20. Mai 2019 12:09

    Die „Caritas-Rentner“ und andere sollen sich an Herrn Draghi wenden, der mit seiner „0-Zins-Politik“ schuld an der Misere ist. Entweder, er läßt mal wieder ein bischen Geld drucken und gibt es den Pensionskassen – oder die Nationalstaaten müssen es aus ihren Milliarden-Haushaltsüberschüssen ausgleichen, denn schließlich haben sie Milliarden an Zinsen auf ihre Staatsverschuldungen gespart – zu Lasten der Rentner und Sparer in der EU. Es ist an der Zeit, eine europäische Rentnerpartei zu gründen, damit endlich mal wieder Ordnung in die Systeme einkehrt!

    Antworten
    • Dirk Feldhinkel
      21. Mai 2019 10:59

      Hallo Erwin Tischler,

      Sie werfen in der Tat eine interessante Frage auf: Würde der Staat insolvente Pensionskassen retten? In der Finanzkrise 2008 war man in der Frage der Rettung zugunsten der Banken sehr großzügig. Bis heute bekommen sie praktisch von keinem europäischen Politiker eine konkrete Antwort darauf, wie die „systemrelevante Gefahr“ der Bankenkrise inhaltlich zu genau beschreiben ist. Man hob besonders hervor, dass die private Altersversorgung durch Versicherungen und Pensionskassen in Gefahr wäre. Die Konsequenz daraus müsste tatsächlich die direkte Hilfe sein.

      Der Staat hätte nach meiner Meinung tatsächlich eine besondere Verantwortung, weil seine Schutzgesetze und Überwachungen nicht ausreichen. Die Pensionskassen, die im Kern Versicherungen sind, dürften durch Sicherungsmaßnahmen im Deckungskapital nicht insolvent werden. Soweit die Theorie, die Fakten sind andere. Anders als bei Versorgungsdurchführungen wie Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen, müssen hier keine Beiträge in den Pensionssicherungsverein gezahlt werden. Demzufolge ergibt sich daraus auch kein Schutz. Die Politik will dieses gefährliche Konzept weiter ausbauen. Was denken Sie, wer dabei immer gewinnt?

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  • Wieder ein Beispiel vom Versagen des sogenannten „Drei Säulen Prinzips“. Wann kapieren es die Politker endlich dass ein radikales umdenken notwenig ist. Ich sage nur Österreich. Alle, ausnahmslos alle müssen in die Rentenkasse einzahlen. Die Politker müssen endlich die Lobbypolitik für die Banken und Versicherungen aufgeben.

    Antworten
    • Dirk Feldhinkel
      21. Mai 2019 10:28

      Hallo Norbert,

      ich teile Ihre Meinung seit Jahren aus fachlichen Gründen. Sie sehen heute die Ergebnisse dieser Gründe. Wie so oft, war ich meiner Zeit weit voraus und das kommt im Mainstream nicht immer gut an. Meine Meinungen versuche ich jedoch an Tatsachen zu orientieren und nicht an einem Mainstream.
      Wie es nach meiner Meinung dazu gekommen ist, dies habe ich in meinem Artikel „Neuer Sozialismus gegen die Fehler des Kapitalismus“ beschrieben. https://vorunruhestand.de/2019/05/neuer-sozialismus-gegen-fehler-des-kapitalismus/
      Neben den hohen Risiken, durch die Politik selbst verursacht, entstehen weitere Ungerechtigkeiten. Es ist ein Zufall, ob sie in einer „guten“ EBAV landen oder einer „schlechten“. Sie können die gleiche Leistung erbringen und sehr viel schlechter abschneiden. So sollte kein Rentensystem aufgebaut sein.

      Antworten
  • Bin auch betroffen. Erhalte eine kleine Rente der KZVK (Kirchliche Zusatzversorgungskasse), natürlich mit 18% Krankenkassenabzügen – und nun evtl. Rentenkürzung. Hajo, immer drauf.
    Wäre eigentlich dafür, dass die Kirche einspringt. Die sitzen auf Billionen. Aber das Geld wird natürlich benötigt, wenn mal wieder ein durchgeknallter Kardinal sein Anwesen modernisieren will….

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    • Die KZVK hat offensichtlich nichts mit den hier im Beitrag genannten ZVK’n zu tun.
      Auch haben diese, wenn auch in Köln ansässig, andere Anschriften und ein anderes Management als die KZVK.
      Gleichwohl versichern verschiedene Arbeitgeber aus dem riesengroßen Reich der CARITAS ihre Mitarbeiter bei der KZVK.

      Antworten
    • Dirk Feldhinkel
      21. Mai 2019 10:11

      Hallo Fiu Tare,

      in Ihrem Beispiel kommt es darauf an, aus welchen Gründen diese Versorgung schlecht ist. Waren die Beiträge zu gering oder sind die erwirtschafteten Ergebnisse wie im obigen Beispiel die Ursache. Hierzu können Sie sich durch zugelassene neutrale Honorarberater helfen lassen. Ich gebe deshalb diese Info allgemein als meine Meinung.

      Der interessante Punkt in Ihrem Fall ist, welche Form der Leistungszusage Sie haben. In den meisten Fällen der Pensionskassen ist es die Beitragszusage mit Mindestleistung. Daraus resultieren wiederum unter den gesetzlichen Bedingungen die unverfallbaren Anwartschaften. Wenn diese Leistung nicht erfüllt wird, dann ist Ihre Idee, dass der Arbeitgeber einspringen müsste nicht abwegig.

      Einige weitere Frage interessieren mich: Wurden Sie mit den Erleichterungen der Sozialabzüge beworben? Wurden sie über den Doppelbeitrag bei Vertragsabschluss informiert? Wann war ihr Vertragsabschluss?

      Ich hoffe diese Fragen sind nicht zu vertraulich und verstehe es, wenn sie darauf nicht antworten wollen. Sie können sich auch mal an mich privat wenden. http://[email protected] Das Thema sollte nach meiner Meinung politisch etwas grundsätzlicher angegangen werden.

      Antworten
  • EZB hin, Pensionskassen her … eigentlich trifft das ganze Dilemma rein juristisch gesehen nur einen: den jeweiligen ARBEITGEBER, denn da ist das Betriebsrentengesetz sehr deutlich – Zitat: „Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann unmittelbar über den Arbeitgeber oder über einen der in § 1b Abs. 2 bis 4 genannten Versorgungsträger erfolgen. Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt …“ Weiterlesen
    Und wenn Arbeitgeber schon einstehen müssen, dann doch bitte nur für ihr eigenes Versäumnis und nicht das von Dritten. Lasst das Geld im Haus, denn Betriebsrente ist Firmensache(de)

    Antworten
    • Dirk Feldhinkel
      21. Mai 2019 09:50

      Hallo Marc Schmitt,

      Sie haben den Nagel auf den Kopf getroffen. Die Arbeitgeberhaftung ist ein ernsthaftes Thema für den Mittelstand. Der Arbeitsgeber ist sehr schnell in der Haftung, wenn der Arbeitnehmer falsch beraten wurde oder Leistungen nicht erfüllt werden. Der Durchgriff auf das Versorgungsinstitut ist dann sinnlos, wenn es insolvent ist. Das gesamte Konzept der betrieblichen Altersversorgung gehört auf den Prüfstand. Damit meine ich besonders die sogenannte Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber wird zum privatisierten Rentenverwalter und steht am Ende für politische Fehler und die der Finanzmarktteilnehmer gerade. Das ist nicht seine Aufgabe. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist hierbei ein hilfloses Feigenblatt.

      Antworten
  • Die Konsequenz kann doch nur sein, für mich jedenfalls, niemals das Geld anderen anvertrauen. SELBER DENKEN, SELBER HANDELN. In Sachwerte ( Wald, Immobilien, Gold …) investieren .

    Antworten
    • Dirk Feldhinkel
      21. Mai 2019 14:16

      Hallo!

      Nach meiner Meinung ist dieser Hinweis richtig und nicht richtig zugleich. Sachwerte können natürlich eine unverschämte Rendite erzeugen. Jedoch immer häufiger nur, wenn Sie entsprechend hohes Kapital einsetzen können, wie ich in meinem Beitrag „Neuer Sozialismus gegen Fehler des Kapitalismus?“ beschrieben habe. https://vorunruhestand.de/2019/05/neuer-sozialismus-gegen-fehler-des-kapitalismus/

      Ich habe Erfahrung in der Anlageberatung und weiß nur zu gut, dass auch Sachwerte gefährliche Risiken haben können. Für die Anlageform Wald scheint oft eine zu hohe Rendite versprochen zu sein, wie Medien berichteten. Der Klimawandel bedroht zudem auch Wälder. Windkraftunternehmen sind als Anlageform trotz hoher staatlicher Förderungen zusammengebrochen. Geschlossene Medien-, Schiffs oder Immobilienfonds sind oft Selbstbedienungsläden für die Initiatoren und Dienstleister. Auch hier blenden steuerliche Abschreibungen. Offene Immobilienfonds machten Verluste und sperrten die Auszahlungen, weil die Marktlage schlecht war. Gold wird häufig in einer Phase der Mitläufer gekauft, in der eigentlich verkauft bzw. Portfolio reduziert werden sollte. Selbst Besitzer von Eigenheimen und Mietshäuser im weiteren Umland von Frankfurt erlebten die Halbierung des Wertes nach Einbruch einer Marktblase. Die neue Anlageklasse Infrastruktur trägt politische Risiken in sich. Phönix Kapitaldienst in Frankfurt versenkte über ein Schneeballsystem 750 Millionen Euro mit vermeintlich „sicheren Derivaten“. Man sollte sich schon sehr gut auskennen und über genügend Kapital verfügen.

      Hier wird das Argument gegenüber normalen Arbeitnehmern unfair, erst recht, wenn sie mit dem bescheidenem Einkommen der wichtigen sozialen Berufen in diese Versorgungssysteme „hinein manipuliert“ werden. Die vermeintlichen Förderungen, durch den Erlass der Sozialbeiträge, versprechen einen staatlich gesicherten Renditevorsprung gegenüber privater Möglichkeiten. Nach einer schwachen Rendite verbrennt das angelegte Geld durch die Kosten der Finanzkonzerne oder eines schlechten Managements. Der nachträglich volle Beitrag für die Krankenkasse, zuzüglich der vollen Einkommensbesteuerung, nimmt diesen Menschen noch einmal von dem wenigen Geld ab. Das ist kein faires Konzept.

      Antworten
    • Helmut Achatz
      22. Mai 2019 06:16

      Ja, so ist es. Altersvorsorge ist nicht delegierbar. Mein Blog soll dazu ermuntern.

      Antworten
  • […]   Betroffen sind insgesamt 55 000 Rentner und Anwärter     https://vorunruhestand.de/2019/05/caritas-rentner-bekommen-weniger-geld-im-alter/   Bei der mit der Caritas-Kasse eng verbundenen Kölner Pensionskasse mit 3000 Mitgliedern […]

    Antworten
  • […] schnell eine Betriebsrente schrumpfen kann, haben ehemalige Beschäftigte der Caritas zu spüren bekommen. Ihre Altersvorsorge schrumpfte zusammen, weil ihre Rente um 20 bis 25 Prozent […]

    Antworten

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