Wie der Staat die Rentner schröpft

Finanzen

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Die Rentner sind solidarischer als die Politik immer vorgibt. Der Staat kassiert bei ihnen kräftig ab. Jeder zehnte Euro aus der Einkommensteuer stammt von den Rentnern, insgesamt sind es 33 Milliarden Euro von 4,4 Millionen Rentnern.

Der FDP-Abgeordneten Frank Schäffler hat mal beim Finanzminister Olaf Scholz nachgefragt, wie viel denn die Rentner an Steuern an den Staat zahlen. Die Auskunft erstaunt: Es sind laut „Bild“ immerhin 33 Milliarden Euro pro Jahr bezogen auf die Einkommensteuer.

Staat bedient sich bei Rentnern

Was Wunder, steigt doch der steuerpflichtige Anteil der Rente kontinuierlich. 2019 müssen Rentner bereits 78 Prozent ihrer Rente versteuern.

78 Prozent steuerpflichtig

Grenzen je nach VersicherungBruttolohn 2016  (Euro)Bruttolohn 2017  (Euro)
MonatJahrMonatJahr
Kranken- und Pflegeversicherung
Beitragsbemessungsgrenze4 237,5050 8504 35052 200
Versicherungspflichtgrenze 14 687,5056 2504 80057 600
Renten- und Arbeitslosenversicherung
BeitragsbemessungsgrenzeWest:  6 200West:  74 400West:  6 350West:  76 200
Ost:    5 400Ost:    64 800Ost:    5 700Ost:    68 400

Gleichzeitig steigt der Grundfreibetrag, sprich das steuerfreie Existenzminimum nicht in gleicher Weise. Der Grundfreibetrag liegt 2019 bei 9168 Euro, das sind monatlich 764 Euro und entspricht kaum dem Existenzminimum, zumindest nicht in einer Großstadt wie München, Frankfurt oder Hamburg. Das heißt umgekehrt, der Staat besteuert auch noch einen Teil des Existenzminimums.

Das Perfide daran, je höher die Rente steigt, desto weniger bleibt prozentual steuerfrei. Selbst wer zu Beginn seiner Rente unter dem Existenzminimum lag, wird künftig wegen dieser kalten Progression Steuern zahlen. 2018 waren das immerhin rund 180 000 Rentner mehr, 2019 werden es voraussichtlich weitere 50 000 Rentner sein.

Doppelbesteuerung und -verbeitragung

Seit 2005 werden die Renten schrittweise immer stärker selbst besteuert, parallel dazu werden die Berufstätigen entlastet. Leider rechnet sich der Staat die Be- und Entlastung schön, so dass es zur Doppelbesteuerung kommt. Darüber hinaus werden viele Rentner mit einer Betriebsrente doppelt verbeitragt, denn sie zahlen in der Rente den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil plus Zusatz- und Pflegebeitrag an die Krankenkasse, obwohl sie teilweise während ihrer Beschäftigung bereits Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben.

560 000 auf Grundsicherung angewiesen

Und wie sieht es insgesamt mit der finanziellen Situation der Rentner aus? Die Durchschnittsrente liegt im Westen bei 834 Euro, im Osten bei 1042 Euro. Das heißt, vermutlich mehr als die Hälfte der Rentner sind steuerpflichtig. Bei 17 Prozent der Rentner ist es so wenig, dass sie Grundsicherung oder Wohngeld beantragen müssen. Dem Statistischen Bundesamt zufolge waren das 2018 immerhin 560 000 Rentner. Wahrscheinlich ist die Zahl weit höher, denn Anspruch auf Grundsicherung haben sicher mehr, aber viele schämen sich, zum Amt zu gehen.

Deswegen hält der Bund der Steuerzahler (BdSt) „eine Nachjustierung der Rentenbesteuerung für erforderlich“. Aktuell diskutiere die Politik jedoch nur darüber, dass und wie die Bruttorenten steigen. Unterm Strich sei für die Senioren jedoch entscheidend, was nach Abzug von Kranken-, Pflegeversicherung und Steuern zum Leben bleibe. „Wenn von einer höheren Bruttorente ein Großteil gar nicht bei den Senioren im Geldbeutel ankommt, sondern über Steuern und Sozialabgaben wieder einkassiert wird, macht das wenig Sinn“, kritisiert der BdSt. In der öffentlichen Rentendebatte komme das Thema Steuern bisher jedoch oft zu kurz. Auch die jetzige Regierungskoalition wolle das Thema nicht anpacken, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im April hervorgeht. Das sei schade, denn gute Rentenpolitik setze eine gute Steuerpolitik voraus! „Wir werden uns daher weiter für Nachbesserungen einsetzen und für einen höheren steuerfreien Rentenanteil werben“, proklamiert der BdSt.

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9 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Edgar Krieger
    23. April 2019 13:03
    Antworten
  • Die deutsche Rente ist ärmlich. Man kann auch sagen erbärmlich. Gemessen am Einkommen in Deutschland werden die Rentner bestraft daß sie es gewagt haben so alt zu werden um überhaupt eine Rente zu bekommen. Immer wieder höre ich von Niederländern und Österreichern und auch Schweizern daß meine Rente kaum höher als €1000.00 sein kann weil ich aus Deutschland komme. Es ist inzwischen allgemein bekannt daß die deutsche Politik etwas gegen Rentner hat. Wahrscheinlich liegt es daran daß Politiker mit Rentnern nichts am Hut haben. Rentner scheinen inzwischen eine verhaßte clique zu sein. Man fragt sich warum ist man so alt geworden um dann bestraft zu werden? Da geht es unseren deutschen Politikern doch viel besser. Nach 16 Jahren im Bundestag und bei Erreichung des 56. Lebensjahrs wird das Altersruhegeld für politische Pensionäre bezahlt. €5481.00 pro Monat sind eine nicht zu verachtende Summe von der lediglich noch die Steuern abgezogen werden. Bei den Beamten ist das ähnlich. Selbst der A5 Beamte des einfachen Dienstes bekommt mindestens €600.00 mehr als der Durchschnittsrentner. Dieser A5 Pensionär muß Steuern bezahlen, aber selbst nach der Steuer verbleiben Ihm noch mindstens €450.00 mehr als dem Durchschnittsrentner. Das scheint nicht viel zu sein, aber A5 ist eine der untersten Besoldungsgruppen im öffentlichen Dienst. Beim Lehrer mit A13 und beim Richter mit A15 ist das Leben im Ruhestand noch viel angenehmer. Beide haben auf Kosten des Steuerzahlers studiert und werden im Ruhestand noch einmal für ihr Studium belohnt. Beim Rentner sieht das ganz anders aus. Seine Studienjahre werden nicht berücksichtigt. Deshalb bekommen auch viele Akademiker die keine Beamte wurde nur eine Rente von €1000.00. Diese Summe ist einfach lächerlich für Niederländer, Österreicher oder Schweizer, aber gelebte Realität in Deutschland. Da ist eine Rentenreform mehr als überfällig, aber mit einer Koalition aus CDU und SPD absolut unmöglich. Diese Leute sind nur bemüht daß es den Pensionären und Politikern im Ruhestand gut geht, aber die Rentner sollen blechen so lange sie leben. Die Politik behandelt uns Rentner wie die unterste Kaste im Staate. Man sollte es nicht glauben aber auch Deutschland hat ein Kastensystem. Daher begrüße ich immer wieder wenn die Bildzeitung sich dieses Themas Rente und Rentenbesteuerung annimmt. Da würde wahrscheinlich engstirniger Beamter argumentieren warum sind Sie nicht Beamter geworden? Die Gegenfrage ist gibt es ein Land in der Welt wo alle Leute Beamte sind und mindestens 71% ihres früheren Gehalts als Pension bekommen?

    Antworten
  • an einen der Journalisten-Nachplapperer:
    An Herrn Andreas Herholz,
    [email protected]

    zu Ihrem Artikel und Kommentar – „Rentenbesteuerung“
    vom 24. April 2019

    Sehr geehrter Herr Herholz,

    vielen Dank für Ihren Artikel und Kommentar zur zunehmenden Besteuerung der Renten. Sicher wissen Sie auch die näheren Hintergründe.

    . . . AWD-Mitarbeiterzeitung: „Die Silvesternacht ist vorbei, willkommen in 2005! (…) Ab Januar 2005 tritt das neue Alterseinkünftegesetz in Kraft. So Traurig es eigentlich ist, dass die größte Kürzung der gesetzlichen Rentenversicherung statt findet, wir haben hervorragende Arbeitsbedingungen. (…) Das ist eine Riesenchance, denn im Schnitt werden den Menschen 1000 Euro Rente fehlen.“ Der AWD-Chef frohlockte: „Wie heißt es so schön, des einen Leid, ist des anderen Freud.“ („Macht Geld Politik“ – STERN vom 13.11.14)
    Wie praktisch, dass sich zuvor ein Staatsanwalt fand, der sich im Vergleich zu den Renten mit der Besteuerung seines Ruhegehalts, ungerecht behandelt fühlte.
    Eine genauere Aufschlüsselung wie das Alterseinkünftegesetz zustande kam, siehe hier: http://www.altersarmut-per-gesetz.de
    Sehr richtig fordern Sie die Erhöhung der Freibeträge.

    Die Ausgaben der Rentenversicherung sind nicht gleich Rentenausgaben, worauf die Beitragszahler Ansprüche haben. Ist das absichtliche Irreführung?

    Zu den sogenannten Bundeszuschüssen:
    Seit 1957 bis heute haben alle Bundesregierungen jährlich mit den bereits versteuerten Beiträgen der Pflichtversicherten für gesamtgesellschaftliche Verpflichtungen einen Schattenhaushalt finanziert. Die aus Steuermitteln bezeichneten Bundeszuschüsse sind keine Zuschüsse, sondern lediglich Teilerstattungen [§213 SGB VI]. Erstattungsfehl bis heute: Rund 800 Mrd. Euro!
    Der Staat bedient sich, nicht umgekehrt!
    Zum Nachrechnen:
    https://adg-ev.de/index.php/publikationen/publikationen-altersvorsorge/1387-versicherungsfremde-leistungen-2015
    Noch im Jahr 2005 bezifferte die Bundestagsdrucksache 16/55 die Höhe der ungedeckten versicherungsfremden Leistungen in der Rentenversicherung für das Jahr 2003, je nach Definition, auf 6 bzw. 19 Mrd. Euro.[1] Und im Jahr 2010 meinte der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund H. Rische mit Blick auf den Bundeszuschuss: „Werden solche Ausgaben – wie in der gemeinsamen Abschätzung von BMGS[2] und VDR aus dem Jahre 2004 – unter der Rubrik „nicht beitragsgedeckte Leistungen“ zusammengefasst, so finanzieren die Bundeszuschüsse gegenwärtig zwar einen großen Teil davon, aber nicht deren vollen Umfang. So lautet auch das Ergebnis einer jüngsten Aktualisierung der damaligen Abschätzung.“[3] Im Jahr 2012 veröffentlichte die Deutsche Rentenversicherung eine Studie zum Thema. Danach betrugen die versicherungsfremden Leistungen im Jahr 2009 nach der Abgrenzung solcher Leistungen aus früheren Jahren 47,3 Mrd. Euro. Unter Einrechnung der Transferleistungen lag der Betrag sogar bei 70,7 Mrd. Euro. Die Bundeszuschüsse machten nur 57,3 Mrd. Euro aus.[4] Nach diesen Zahlen blieben die Beitragszahler auf 13,4 Mrd. Euro sitzen.
    [1] BT-Drucksache 16/65, S. 376.
    [2] BMGS ist die Abkürzung für das damals noch existierende Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung.
    [3] H. Rische, Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 24. Juni 2010 in Frankfurt am Main, S. 9-10.
    [4] Deutsche Rentenversicherung Heft 1, März/April 2012, S. 3.
    Der Wirtschaftsweise Prof. Peter Bofinger hat Mitte 2011 in einem Interview u. a. die versicherungsfremden Leistungen angesprochen:[1] Ein zentrales Problem sei es, dass die sozialen Sicherungssysteme zur verdeckten Besteuerung verwendet würden.
    Nach den Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund betrugen die versicherungsfremden Leistungen im Jahr 2009 nach der ursprünglichen Definition des VDR 47,3 Mrd. Euro. Unter Hinzunahme der Transferleistungen erhöht sich dieser Betrag sogar auf 61,6 Mrd. Euro.[2]. Haben die denn alle nach unwissenschaftlichen Methoden gearbeitet? 1] VDI-Nachrichten im Internet am 2.8.2011 unter
    vdi-nachrichten. com / artikel/ Die-Loehne-muessen-wieder-steigen/19726/1.
    [2] Deutsche Rentenversicherung, Heft 1, März/April 2012, S. 3.
    Im Übrigen muss es gewollt sein, dass immer mehr Menschen kein Geld ausgeben können, weder Mieten, noch sonst etwas bezahlen können. Wem nützt es??

    Antworten
  • […] deutsche Finanzminister Olaf Scholz lacht sich ins Fäustchen. Nicht von ungefähr sieht ihn die Öffentlichkeit meist gut aufgelegt. […]

    Antworten
  • Kurt Lindinger
    30. April 2019 09:45

    Seit mittlerweile 15 Jahren besteht nun schon der „Beitragserhebungsbetrug“ für privat finanzierte Kapitallebensversicherungen, die unter dem Deckmantel des GMG (Agenda 2010), ohne gesetzliche Grundlage, ohne Vertrauensschutz, rückwirkend in die betriebliche Altersversorgung einbezogen und dadurch unberechtigt verbeitragt wurden.
    Obwohl,
    • im BFH Urteil VI R 164/86 festgestellt wurde, dass Direktversicherungen, bei denen von vorneherein die Zahlung einer Kapitalabfindung vereinbart wurde, zu keiner Zeit das typische Rentenwagnis bestanden hat, sich eine solche Versicherung einem Sparvorgang annähert als einer Lebensversicherung!
    • das Bundessozialgericht mit Urteil B 12 KR 10/02 vom 14.07.2004 in den Rn. 32, 35 eindeutig festgestellt hat, dass „Prämien die aus Gehaltsbestandsteilen“ finanziert werden, nicht der betrieblichen Altersversorgung zuzuordnen sind, weil es an der erforderlichen „Zusätzlichkeit“ fehlt!
    • das BVerfG im Beschluss 1 BvR 1660/08, Rn. 14, bestätigt im BSG Urteil B12KR 28/12 R, Rn. 29 wiederholt, dass ein formal einfaches Kriterium vorliegt, wenn die vom Arbeitnehmer eingezahlten Beiträge von der Versorgungszusage des Arbeitgebers umfasst waren, eine Abschichtung betrieblicher, von privater Altersvorsorge erlaubt!
    Trotzdem wurden hinter dem Rücken der Versicherten von den Versicherungen, ein Versorgungs-bezug einer betrieblichen Altersversorgung an die Krankenkasse gemeldet und dann ein Fünftel der Versicherungsleistung durch Beiträge abgezockt!
    Die Machenschaften die Im Umfeld der Gesetzeseinführung von den Lobbyisten betrieben wurden sind hinlänglich bekannt und von den Politikern gegenseitig die Verantwortung zugeschoben.
    • So haben die Spitzenverbände der Krankenkassen bei ihrer Beratung am 09./10. 09. 2003 eine gemeinsame Vorgehensweise mit den Zahlstellen (Versicherungen) festgelegt.
    Dieses Vorgehen wurde dann mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) abgesprochen, was das Schreiben vom 27.10.2003 des VdAK/AEK an den GDV mit Hinweis auf den TOP 5 der gemeinsamen Besprechung, bestätigt.
    • Franz Knieps, der im Gesetzestext involviert war, sagte, dass Olav Scholz die Idee für die Verbeitragung hatte.
    • Karl Lauterbach sprach bei der 55. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 11.10.2018 dies wiederum H. Seehofer zu.
    • Die AfD stellte in der gleichen Sitzung fest, dass der Gesetzestext des § 229 SGB V, „herrlich formuliert, umständlich verwässert ist, es versteht kein Mensch“.
    • Carl Ludwig Thiele, FDP, hat am 11.03.2004 in der 97.Sitzung im DBT zum Ablehnungs-antrag gegen das GMG der FDP, eine Rede gehalten, in dem er den Gesetzesablauf und die Konsequenzen daraus für die Zukunft aufgezeigt hat, dem ist bis heute nichts hinzuzufügen.
    • Wer gegen die Verbeitragung Widerspruch einlegte brauchte viel Zeit, Kraft und Geduld um gegen das Unrecht ohne Erfolg anzukämpfen. Ab 2006 wurde vor den Sozialgerichten willkürlich nach „Richterrecht“ geurteilt. Diese Urteile wurden dann höchstrichterlich vom eigentlich nicht zuständigen ersten Senat des BVerfG bestätigt.
    Verfassungsbeschwerden wurden vom gleichen Senat ohne Begründung nicht angenommen.
    Man hat keine Chance gegen das gemeinsame Vorgehen der Lobbyisten anzukämpfen.

    Fr. Büdenbender hat in einem FS-Beitrag, über Sie als Frau neben dem Bundespräsidenten, als Sie an Ihrem früheren Richtertisch des Verwaltungsgerichtes Berlin saß, gesagt:
    „Mit dem Anlegen der Robe tritt die Person des Richters in den Hintergrund, denn es wird nach Recht und Gesetz geurteilt und nicht nach der Nase des Richters!“
    Richter des BSG und BVerfG, müssen eine lange Nase gehabt haben!
    Durch die letzten Wahlergebnisse aufgeschreckt sind viele Parteien, Verbände und Politiker der Meinung, dass dieses Unrecht beseitigt werden muss.
    Obwohl die Krankenkassen einen Überschuss von ca. 30 Mrd. € angesammelt haben, der im Wesentlichen aus den unberechtigten Beiträgen stammt, hat man kein Geld für eine Rück-abwicklung. Oder liegt es daran, dass der eigentliche Urheber der jetzige Finanzminister ist?
    BK-in Merkl hat den Eintrag zur Beseitigung des Unrechts aus dem Koalitionsvertrag entfernen lassen und hat mit einem Wisch den Vorschlag von Jens Spahn, der auch einen falschen Ansatz hatte, vom Tisch gewischt.
    Um eine Rückabwicklung der ungesetzlich verbeitragten Altverträge, die vor 2002 abgeschlossen wurden, sind maximal 8 – 11 Mrd. € erforderlich!

    Antworten
  • […] Rente beitragspflichtig. Das heißt, von der erreichten Rente brutto und dem Zuschlag auf diese Bruttorente ist noch der Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen, der von der […]

    Antworten
  • […] Bevölkerung steigen werden. Ferner muss der künftige Rentner seine Rente voll versteuern. Der Grundfreibetrag dürfte künftig so niedrig ausfallen, dass selbst Niedrigrenten noch zu versteuern […]

    Antworten
  • […] Rente beitragspflichtig. Das heißt, von der erreichten Rente brutto und dem Zuschlag auf diese Bruttorente ist noch der Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen, der von der […]

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  • […] feststellt: „16 Jahre lang haben sich Familien durch alle Instanzen geklagt, um eine Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen zu erreichen; das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass ihre Forderung teilweise […]

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