Pflegebeitrag auf vier Prozent erhöht

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Der Gesundheitsminister hat den Pflegebeitrag für Kinderlose auf vier Prozent, für Versicherte mit Kindern auf 3,4 Prozent erhöht– und das bereits zum 1. Juli 2023. Allerdings hat der Gesetzesentwurf seine Tücken für Rentner mit Kindern.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat sich durchsetzt: Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steigen am 1. Juli 2023 auf mehr als 20 Prozent. Denn laut Gesetzesentwurf wird der Pflegebeitrag für Kinderlose auf vier Prozent erhöht und den für Versicherte mit Kinder auf 3,4 Prozent: 4 + 14,6 + 1,6 = 20,2 Prozent – so viel müssen gesetzlich Krankenversicherte Kinderlose künftig zahlen. Für Versicherte mit einem Kind sieht die Rechnung dann so aus: 3,4 + 14,6 + 1,6 = 19,6 Prozent. Wer indes mehr als zwei Kinder hat, soll eine Ermäßigung von 0,25 Punkte pro Kinder bekommen. Die Rechnung könnte dann so aussehen:

Mitglieder ohne Kinder = 4,00% (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3%)
Mitglieder mit 1 Kind = 3,40% (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7%)
Mitglieder mit 2 Kindern = 3,15% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45%)
Mitglieder mit 3 Kindern = 2,90% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2%)
Mitglieder mit 4 Kindern = 2,65% (Arbeitnehmer-Anteil 0,95%)
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern = 2,40% (Arbeitnehmer-Anteil 0,7%)

Quelle: haufe

Der Haken

Und jetzt kommt der Haken: Der Abschlag gilt ab zwei Kindern nur in der Erziehungsphase, sprich maximal bis zum 25. Lebensjahr. Der Abschlag beträgt 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind. Nach der jeweiligen Erziehungsphase entfällt der Abschlag wieder. Sprich, für Rentnerinnen und Rentner gilt dann nur noch, ob sie mindestens ein Kind oder kein Kind haben, ob es mehrere sind, spielt in der Rentenphase für die Pflegeversicherung keine Rolle mehr. Auch wer als Rentner vier Kinder hat, muss dennoch 3,4 Prozent Pflegeversicherungsbeitrag zahlen.

Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte bereits im Februar angekündigt, die Beiträge zur Pflegeversicherung ab dem 1. Juli 2023 anzuheben. Konkret sieht das nun wie folgt aus:

  • Für gesetzlich Versicherte ab 23 Jahren und ohne Kinder erhöht sich der Beitrag inklusive des Zuschlags für Kinderlose von bisher 3,4 Prozent auf 4 Prozent und für Versicherte mit einem Kind von bisher 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent.
  • Wer mehr als ein Kind nachweisen kann, wird künftig vom zweiten bis zum fünften Kind um jeweils 0,25 Prozent Beitrag pro Kind entlastet.
  • Hat ein Versicherter also fünf oder mehr Kinder, so zahlt er künftig nur noch 2,4 Prozent Beitrag.

Was das konkret bedeutet, hat das Verbraucherportal finanztip.de für zwei Fälle durchgerechnet:

  • Ein kinderloser Ruheständler, der 1800 Euro Rente bezieht, muss darum ab dem 1. Juli einen monatlichen Beitrag von 72 statt bislang 61,20 Euro leisten. Das sind 10,80 Euro mehr.
  • Bei gleicher Rentenhöhe muss ein Rentner mit Kindern über 25 Jahren nur 6,30 Euro pro Monat mehr zahlen. Sein Beitrag steigt von 54,90 Euro auf 61,20 Euro an.

Pflegebeitrag wird erhöht

Dieser Vorstoß Lauterbachs kommt nicht von ungefähr: Schon im April 2022 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Pflegeversicherung ungerecht ist, denn Familien mit vielen Kinder zahlen kaum weniger als Kinderlose. Das widerspricht dem Gleichheitsgebot in punkto Belastungsgleichheit. Eltern müssten, so fordert das oberste Gericht, endlich stärker entlastet werden.

Lauterbachs Entwurf des Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetzes (PUEG) sieht neben der Beitragserhöhung auch Leistungserhöhungen vor, so soll das Pflegegeld, das pflegende Angehörige erhalten, ab Anfang 2024 um fünf Prozent erhöht werden. Auch die Leistungen für ambulante Pflege will Lauterbach,  um fünf Prozent anheben.

Die Pflegeversicherung ist in Deutschland Pflicht. Wer nicht gesetzlich krankenversichert ist, muss eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Rentnerinnen und Rentner zahlen dabei den vollen Beitrag, bei Beschäftigten teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag, außer in Sachsen, wo wegen des nicht abgeschafften Feiertags, Arbeitnehmer 2,2025 und Arbeitgeber 1,025 Prozent in die Pflegeversicherung zahlen.

Familien mit vielen Kindern benachteiligt

Bei der Unterscheidung zwischen Pflegeversicherungszahlern mit und ohne Kinder wird nicht nach der Zahl der Kinder gefragt, sondern generell entschieden: Kinderlose zahlen 0,35 Prozent mehr als Beitragszahler mit Kindern, egal wie viele sie haben.

Das sahen viele als ungerecht an und haben vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt – und Recht bekommen. Familien mit vielen Kindern leisten „generativ“ mehr für die umlagefinanzierte Pflegeversicherung als solche mit weniger Kindern oder nur mit einem Kind – und natürlich deutlich mehr als Beitragszahler ohne Kinder. (Aktenzeichen: 1 BvL 3/18, 1 BvR 717/16 u.a.)

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Entwicklung der Pflegeversicherungsbeiträge

pflegebeitrag entwicklung

Seit 2022 zahlen Kinderlose 0,35 Prozent mehr in die Pflegekasse Quelle: sozialpolitik-aktuell.de

 

 

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10 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Seit wann ist die Tatsache, ein Kind erzogen zu haben, die Garantie, von diesem auch gepflegt zu werden? Ich finde, es sollte auch eine Rolle spielen, ob man seine Eltern gepflegt hat. Ich habe beide Eltern bis zu deren Tod gepflegt, während ich in Vollzeit weitergearbeitet habe. Das hat mich meine Gesundheit und Kraft gekostet. Heute werde ich mit einem allein zu zahlenden Beitrag von 4% bestraft, weil ich es nicht zu allem anderen noch geschafft habe, ein Kind zu haben.

    Antworten
  • Helmut Achatz
    1. Mai 2023 05:59

    Nein, diese Garantie gibt es nicht.

    Antworten
  • […] dann mehr ein in die Kranken- und Pflegeversicherung. Übrigens, ab 1. Juli 2023 erhöht sich der Pflegeversicherungsbeitrag. Betriebsrentnerinnen und -rentner zahlen dann 3,4 Prozent, egal, wie viele Kinder sie haben. […]

    Antworten
  • […] Wermutstropfen: Der Freibetrag gilt nur für den Krankenkassenbeitrag, nicht aber für den Pflegebeitrag – und der steigt zum 1. Juli 2023 von 3,05 auf 3,4 Prozent für Rentner mit Kindern und von 3,4 auf 4,0 Prozent. Damit erhöhen sich […]

    Antworten
  • […] übersteige. Und wie es aussieht, steigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Ab 1. Juli 2023 zahlen Kinderlose 4,0 Prozent und Versicherte mit Kindern 3,4 Prozent Pflegeversiche…. Und es ist absehbar, dass auch die Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen […]

    Antworten
  • […] Euro voll zahlen, denn da greift der Freibetrag nicht. Und schon ab 1. Juli 2023 erhöht sich der Pflegeversicherungsbeitrag sogar: Betriebsrentnerinnen und -rentner mit Kindern zahlen dann 3,4 Prozent (bisher 3,05), egal, […]

    Antworten
  • […] Die Kosten im Gesundheitssystem schießen ins Kraut. Nach den jüngsten Beitragserhöhungen droht bereits die nächste. Bei den Krankenkasse klafft ein Milliardenloch, das dieses Mal wieder durch höhere Beiträge gestopft werden soll. Somit drohen für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen erneut steigende Beiträge. Da Gesundheitsminister Karl Lauterbach Leistungskürzungen ausschließt und der Bund nicht noch mehr Geld zuschießen will, bleibt den Krankenkassen nur, die Beiträge zu erhöhen. […]

    Antworten
  • […] Kein Wunder, dass die Deutschen im internationalen Vergleich immer weiter zurückfallen in punkto Nettoeinkommen. Die vermeintlich reichen Deutschen rangieren laut BdSt nur noch auf Platz zwölf der Nettoeinkommen. Leider ist keine Trendwende in Sicht, denn wenn der Staat bei einer Sozialversicherungsart kürzt, erhöht er die Abgaben bei einer anderen. Bestes Beispiel ist die Pflegeversicherung, die sich zum 1. Juli 2023 auf 4,0 Prozent (Single) erhöht. […]

    Antworten
  • […] Der Bund der Steuerzahler hat für den „Münchner Merkur“ ebenfalls ausgerechnet, wie viel 2023 von der Jahresrente 2023  noch einkommensteuerfrei bleibt,  je nach Renteneintrittsjahr und Region. Die Finanzmathematiker gegen von einem Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicher von 1,6 Prozent sowie einem alleinstehenden Rentner ohne sonstige Einkünfte oder steuerliche Besonderheiten aus. Am 1. Juli 2023 hat sich übrigens der Pflegeversicherungsbeitrag von 3,05 auf 3,4 Prozent (Rentnerinnen und Rentner mit Kindern) und von 3…. […]

    Antworten
  • […] Gesetzlich krankenversicherte Rentner müssen von ihrer gesetzlichen Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten, insgesamt mehr als elf Prozent der Bruttorente. Sie werden direkt von der Rente abgezogen. Das macht bei 1000 Euro Rente ein Minus von 113 Euro oder mehr sogar, ja nach Krankenkasse. Das heißt, unterm Strich bleiben einem Rentner von 1000 Euro weniger als 900 Euro Netto-Rente übrig. Die Abzüge werden in Zukunft eher steigen als fallen: Anfang 2023 haben die Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht; Anfang Juli 2023 wurde dann noch der Pflegebeitrag von 3,05 auf 3,4 Prozent (Rentner mit Kindern) oder von 3,4 auf 4,0 Prozent (Kinderlos…. […]

    Antworten

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Helmut Achatz

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