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Renten, Steuern, Versicherungen, Gebühren, Fristen – 2019 ändert sich wieder einiges, das auch Rentner und Vorruheständler betrifft. Was genau ändert sich 2019 alles?
Änderungen 2019
Erwerbsminderungsrente
Wer wegen einer Krankheit oder Behinderung früher in Rente gehen muss, ist arm dran – daran wird sich 2019 nur marginal etwas ändern. Die Politik hat nur halbherzig und auch nur für „Neu-Rentner“ ab 2019 etwas verbessert. Die Erwerbsminderungsrente steigt ab 1. Januar 2019 auf einen Schlag für Neurentner. Das Rentenpaket sieht vor, dass die sogenannten Zurechnungszeit für neue Erwerbsminderungsrentner ab dem 1. Januar 2019 auf einen Schlag um drei Jahre und fünf Monate steigt. Neu-Erwerbsminderungsrentner werden rentenrechtlich so behandelt, als wenn sie bis zum Rentenregelalter, sprich bis 65 Jahre plus acht Monate gearbeitet hätten. Für Alt-Rentner bleibt alles beim Alten.
Altersgrenze für Rente ab 63
Ab 2019 steigt die Altersgrenze bei der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 63 – auf 63 Jahre plus acht Monate. Das trifft Versicherte des Geburtsjahrgangs 1956. Wer 1957 geboren ist, bekommt die „abschlagsfreie Altersrente ab 63“ erst ab 63 plus zehn Monate – und so erhöht sich das Eintrittsalter um je zwei weitere Monate. Voraussetzung für die abschlagsfreie Altersrente mit 63 sind allerdings 45 Versicherungsjahre. Akademiker brauchen gar nicht rechnen, weil sie sowieso nicht auf 45 Beitragsjahre kommen, schließlich wird das Studium nicht angerechnet.
Altergrenzen der abschlagsfreien Rente
[amazon asin=B00885SDH6&template=iframe image] | Private Altersvorsorge muss sein, so das Mantra der Politik. Doch schützen die Versicherungen wirklich vor Altersarmut? Holger Balodis und Dagmar Hühne decken auf, dass Riester, Rürup und Co. für mehr als 80 Prozent der Beitragszahler ein Verlustgeschäft ist – und womöglich der erste Schritt in die Altersarmut. Die großen Profiteure sind Versicherungen und der Staat. Ein Buch, das alle künftigen Rentner dieses Landes interessieren muss. |
Regel-Altersgrenze steigt
65 war mal – ab 2019 steigt die Regelaltersgrenze, die ausschlaggebend ist für die abschlagsfreie Regelaltersrente, auf 65 Jahre plus acht Monate. Das trifft Versicherte, die 1954 geboren wurden und 2019 Jahr 65 Jahre werden. 1954 Geborene müssen bis 65 Jahre plus acht Monaten arbeiten, 1955 Geborene bis 65 Jahre plus neun Monate … Wer jünger ist, muss noch ein paar Monate länger arbeiten – bis 2031 die reguläre Altersgrenze bei 67 Jahre angekommen ist.
2018 höhere Renten
Aller Voraussicht nach wird die Rente am 1. Juli 2019 steigen – und zwar für Rentner im Westen um 3,18 Prozent und im Osten um 3,91 Prozent, so geht es aus dem Entwurf des Rentenschätzerkreises 2018 hervor. Nach den Vorausberechnungen des Rentenversicherungsberichts steigen die Renten bis zum Jahr 2031 um insgesamt 36 Prozent an. Das entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,2 Prozent pro Jahr.
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