Braucht Deutschland eine Plus-Rente?

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Grund-Rente, Deutschland-Rente, Mindest-Rente, Flexi-Rente, Plus-Rente – schon erstaunlich, wie phantasievoll Politiker sind, wenn es darum geht ihrer Flickschusterei am System einen Namen zu geben. Der Renten-Wirrwarr wird eher noch größer als transparenter.

Dieses Mal ist es nicht die SPD, die eine neue Rente vorschlägt, sondern die CDU. Karl-Josef Laumann, Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels, kam auf die Idee mit dem Zuschlag von 25 Prozent auf die Grundsicherung im Alter für arme Rentnern. „Wir müssen die Rente leistungsgerechter machen“, sagte er der „Rheinischen Post“. Mit sinkendem Rentenniveau und steigenden Mietpreisen werde in Zukunft die Zahl der Menschen wachsen, deren Rente unterhalb der Grundsicherung liege. Es dürfe nicht sein, dass diese Menschen nur noch eine Grundrente als Einheitsrente bekommen. Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) wolle, dass jemand, der in die gesetzliche Rente eingezahlt habe, am Ende mehr habe als jemand, der nicht eingezahlt habe. Deswegen die Plus-Rente.

Plus-Rente hat ebenfalls ihre Tücken

Damit das Ganze aber nicht zu einfach wird, soll die Plus-Rente an gewisse Bedingungen geknüpft werden. Bei der Plus-Rente müssen sich natürlich die Rentner bei der Grundsicherung finanziell nackt ausziehen. Wer nur ein bisschen verwertbares Vermögen hat, muss das erst aufbrauchen. Damit nicht genug, Laumann will parallel dazu, allen eine private Vorsorge aufs Auge drücken, „damit auch Menschen mit geringen Einkommen diese nutzen“, sagt er der „Rheinischen Post“. Dumm nur, dass von der betrieblichen Altersvorsorge auch noch die doppelten Krankenkassenbeiträge abgezogen werden, was einschließlich Zusatz- und Pflegebeitrag mehr als 18 Prozent ausmacht, sich Altersvorsorge somit nicht lohnt.

Wer jetzt noch nicht irritiert genug ist, wird es spätestens jetzt: Wer mehr einbezahlt habe, bekomme also auch höhere Zuschläge. Wie? Ist nicht so bereits die gesetzliche Rente gestrickt. Die Rentenformel sieht vor, dass, wer mehr einzahlt, auch eine höhere Rente bekommt.

Rentenpolitik nach Gießkannenprinzip

Aber vielleicht wollte sich Laumann einfach nur wieder ins Gespräch bringen, denn Unionsfraktionsvize Carsten Linnemann bietet ihm sofort Paroli. Die Zeitungen der Funke-Mediengruppe schreiben, „wir haben eine Einigung im Koalitionsvertrag dazu getroffen, die sich ausschließlich an diejenigen richtet, die mindestens 35 Jahre in die Rente eingezahlt haben und trotzdem in der Grundsicherung sind“. Von Rentenpolitik nach dem Gießkannenprinzip halte er nichts. Linnemann ist übrigens einer der wenigen, die sich für die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten einsetzen, im Gegensatz zu den meisten anderen Unionspolitikern. Die Union drückt sich davor, dieses Unrecht von 2003, das sie ebenfalls, zusammen mit Rot-Grün, beschlossen hat, abzuschaffen.

Wie soll Plus-Rente funktionieren?

Und wie soll Laumanns Vorschlag funktionieren? Börsennews hat es durchgerechnet: Heute gelte, wer ein Gesamteinkommen von weniger als rund 850 Euro im Monat bekommt, sollte prüfen, ob er Anspruch auf Grundsicherung hat. Betrage das Gesamteinkommen etwa aus Renten beispielsweise 700 Euro, dann könne der Betroffene mit rund 150 Euro Grundsicherung rechnen. Die Höhe der Grundsicherung sei dabei allerdings abhängig vom Preisniveau des Wohnorts; Aufwendungen für die Unterkunft seien enthalten.

Und jetzt kommt Börsennews zu Laumanns Vorschlag: Bei seinem Vorschlag eines 25-Prozent-Aufschlags soll es zum Beispiel so laufen –  wenn jemand 700 Euro Rente bekommt, erhält er 150 Euro Grundsicherung. Es kommen 175 Euro „Plus-Rente“ dazu, das ergibt also 1025 Euro Gesamteinkommen pro Monat. Bei 400 Euro Rente beträgt die Grundsicherung ohne weitere Einkommen etwa 450 Euro. Die „Plus-Rente“ würde 100 Euro betragen, das heißt, es fließen im Monat unterm Strich 950 Euro.

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4 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Der CDU Hinterbankler Laumann wollte sich mal wieder ins Gespraech bringen. Natuerlich gibt es mehr wie eine Moglichkeit auch die Niedrigverdiener beim Rentensystem zu beruecksichtigen. Das beste System haben wahrscheinlich die Niederlande. Wenn das dortige Rentensystem in Deutschland uebernommen wuerde brauchte man keine neue Verwaltungsmonster aufzubauen. Ausserdem koennte man durch den Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze zusaetzliches Geld einnehmen mit dem man die Rentenaufstockung der Niedrigverdiener finanzieren koennte.MOeglichkeiten gibt es viele, aber der politische Wille scheint zu fehlen. Im Uebrigen sollten allen kar sein dass ein Pressegespraech des CDU Politikers Laumann mit der Rheinischen Post rein gar nichts aendert. Er muesste schon einen Gesetzentwurf im Bundestag einbringen und diesen zur Abstimmung bringen bevor sich etwas aendern kann. Kein Rentenempfaenger kann sich auf Laumann oder Linnemann verlassen. Beide geniessen die Altersversorgung der Politik und bei diesen Leuten sind Renten nur Almosen. Aendern wird sich daran erst etwas wenn die Bevoelkerung, so wie es in der Schweiz der Fall ist, durch einen Volksentscheid das Rentenproblem loest. Von den Politikern kann hier nichts erwartet werden denn sie sind ja nicht von der Rentenmisere betroffen. Sie haben diese lediglich verursacht.

    Antworten
  • Herbert Wendland
    23. November 2018 14:40

    Ich sehe das nicht so kritisch. Klar, jede Partei muß jetzt ihren Senf zur Rente beisteuern.
    Eines ist jedoch sicher : in 10 Jahren sieht unsere Arbeitswelt , hervorgerufen durch die fortschreitende Digitalisierung und die Alterung der Gesellschaft anders aus. Deshalb ist es zwingend notwendig, sich darüber Gedanken zu machen. Nur sollten diese natürlich ausgereift und gedacht sein.
    Wundert ihr euch bei dem Personal?

    Antworten
  • Bernd Borkowski
    24. November 2018 10:16

    Es gibt eine Lösung, die Erwerbstätigenversicherung, in die ALLE einzahlen auch Politiker, Beamte, Richter, Selbstständige. Wir hätten eine völlig andere Rentenpolitik, wenn alle Einkommen einzuzahlen hätten. . . . Das Totschlagargument der Gegner: Wenn alle einzahlen dann haben ja auch alle Ansprüche – ja klar haben alle die einzahlen auch Ansprüche, aber wo ist das Problem? Dann würden sich auch endlich alle an gesamtgesellschaftlichen Aufgaben beteiligen, was jetzt zu einem Großteil nur die gesetzl. Rentenversicherten müssen! Solange unser Zweiklassensystem nicht schnellst möglich in eine gesetzl. Rentenversicherung umgewandelt wird, die alle Einkommen zur Finanzierung heranzieht, ist weiterer Unfrieden programmiert. Demografische und sonstige Entwicklungen gehen offensichtlich an Beamten, anders berufsständisch Versicherten, Selbständige und Politiker vorbei. In Deutschland dagegen sind Beamte, Politiker und Selbständige von den Verpflichtungen des Generationenvertrages ausgenommen. Diese Berufsgruppen überlassen sogar die Altersversorgung ihrer eigenen Eltern den Pflichtversicherten der Rentenversicherung – wenn die Eltern nicht selbst Beamte oder Selbständige waren. Das gleiche gilt sinngemäß für Landwirte und die Versicherten der sogenannten berufsständischen Versorgungswerke, etwa Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und Seelotsen. Der Gesetzgeber ist zugleich der Empfänger von Pensionen. Über Rentenfragen entscheiden nur Personen, die davon in keiner Weise betroffen sind. Das Grundgesetz hat mit dem Art. 33 Absatz 5, in sich selbst von Anfang an ungleiche Behandlung der Bürger installiert, indem es Bürger allein deshalb besser stellt, ab dem Moment wo sie Beamte sind. Das Beamtentum ist nach „hergebrachten“ Grundsätzen zu regeln. Welchen „hergebrachten“ Grundsätzen? Die aus der Zeit von 1933 bis 45? oder aus dem Ständestaat des 19. Jahrhunderts? Das BVerfG in einem Urteil v. 27.09.2005 2 BvR 1387/02; Hergebrachte Grundsätze des Beamtentums im Sinne des Art.33 Abs.5 GG und verweist hier in den Abs. 96/97 (von 148) auf den § 10 des preußischen Pensionsgesetzes vom 27.3.1872 – Das BVerfG hat zur Beamtenbesoldung befunden, dass fiskale Engen die Alimentationspflicht NICHT beeinträchtigen dürfen, besonders nicht die Angemessenheit!
    . . . Damit ist Art 3. alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, ad absurdum geführt und die dadurch entstandenen Ungleichbehandlungen systemimmanent. Ein derartiges Zweiklassenrecht kann niemals dauerhaft friedlich bleiben. Es bedarf einer Erwerbstätigenversicherung, die alle Einkommen erfasst, ohne private Saugnäpfe dazwischen ohne Beitragsbemessungsgrenze, Auszahlungen nach unten wie oben gedeckelt. Wäre der Riester-Rürupbetrug, die Teilprivatisierung der gRV und die vielen anderen Rentenkürzungen durchgesetzt worden, wenn alle Einkommen gleichermaßen von rentenpolitischen Entscheidungen betroffen wären? Ein wirkliches Solidarsystem erfordert die Einbindung aller Bürger in allen drei Lebensphasen. Denn alle Bürger profitieren in jungen Jahren von dieser Solidarität (Schule, Ausbildung) ebenso wie im Alter (Rente, Pension), aber diejenigen, die im Alter am meisten von dieser Solidarität profitieren, klinken sich während ihres Berufslebens kraft eigener Entscheidungsbefugnis aus dem Solidarsystem aus.

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Helmut Achatz

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