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Verarschung der Krankenversicherten
„Wir werden die Parität bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung wieder herstellen. Ab 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet. Der bisherige Zusatzbeitrag wird paritätisch finanziert“, so steht es im Koalitionsvertrag. Klingt toll, ist aber auch nur Augenwischerei. Denn, der Zusatzbeitrag wird nicht abgeschafft, sondern auch weiterhin von den Versicherten gezahlt, wenn auch nur zur Hälfte. Bei einem Rentner macht das nur ein paar Euro aus.
Ein Beispiel:
Heute
Ein Rentner mit einer (guten) Brutto-Monatsrente von 2069,74 Euro zahlt
Brutto-Rente 2069,74 Euro
Beitrag zur Krankenversicherung 151,09 Euro
Zusatzbeitrag 20,70 Euro
2019
Brutto-Rente 2069,74 Euro
Beitrag zur Krankenversicherung 151,09 Euro
½ Zusatzbeitrag 10,35 Euro
Ersparnis pro Jahr 124,20 Euro
Ein Eck-Rentner mit einer Brutto-Monatsrente von 1418 Euro zahlt
Brutto-Rente 1418,00 Euro
Beitrag zur Krankenversicherung 103,51 Euro
Zusatzbeitrag 14,80 Euro
2019
Brutto-Rente 1418,00 Euro
Beitrag zur Krankenversicherung 103,51 Euro
½ Zusatzbeitrag 7,40 Euro
Ersparnis pro Jahr 88,80 Euro
Das soll der große Wurf sein? Nur wer deutlich mehr verdient, wird stärker entlastet. Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresgehalt von 36 000 Euro spart laut „Welt“ 180 Euro an Krankenkassenbeiträgen, die dann der Arbeitgeber übernehmen muss. Bei Rentnern ist es dann die Deutsche Rentenversicherung.
Verarschung der Direktversicherten
„Zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge senken wir die Beiträge für Betriebsrenten um die Hälfte auf den Arbeitnehmeranteil“, der von der SPD eingebrachte Vorschlag stand allerdings in der Endfassung des Koalitionsvertrags nicht mehr drin. Die Union hat den Satz gestrichen und damit Millionen von Betriebsrentner und Direktversicherungsgeschädigten vor den Kopf gestoßen. Sie zahlen auch in Zukunft doppelte Beiträge – in der Anspar- und der Auszahlphase. Sie zahlen auch in Zukunft den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil plus Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung an die Krankenkassen, insgesamt mehr als 18 Prozent. Wer es nicht glauben will, vergleiche die beiden Versionen vom 5. und 7. Februar. So geht Politik. Die Krankenkassen-Lobbyisten der Union, die im Gesundheitsausschuss sitzen, haben sich erneut durchgesetzt.
Hier die beiden Entwürfe vom 5. und 7. Februar 2018
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12 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Fortschreibung der Koalitionsvereinbarungen
Wir sorgen dafür, dass die Renten auf dem niedrigen Stand bleiben und nicht mehr auf den alten Stand von 53% zurückkehren
Wir entnehmen der Rentenkasse Milliarden, in dem wir die Mütterrente aus der Rentenkasse zahlen und nicht aus Steuergeldern
Wir halten die Rentenkasse klein, in dem wir aus der Rentenkasse mehr an versicherungsfreien Leistungen entnehmen, als wir an Zuschuss zurückzahlen
Wir behaupten dann, daß die Rentenkasse nicht mehr ausreicht und die Renten gekürzt werden müssen
Wir halten die Betriebsrentner kurz, in dem wir Ihnen den vollen Krankenkassenbeiträgen abverlangen.
Wir schröpfen, die, die unserem Rat gefolgt sind und Direktversicherungenabgeschlossen haben, in dem wir sie doppelt und dreifach Krankenkassenbeiträge zahlen lassen
Sagte der Politiker zum Pfarrer:
Ihr haltet sie dumm,
Wir halten sie arm.
WANN ENDLICH WACHEN DIE BETROFFENEN AUF UND JAGEN DIE SOZIALKASSENPLUENDERER WIE SPAHN, SCHOLZ ETC IN IHRE GUT VERSORGTE POLITIKERWUESTE?
? ⚂
Da können wir lange warten, das deutsche Volk ist so obrigkeitshörig. Wir haben es alle in der Hand -Bankenrun-!!!!
So und nicht anders ist das. Ich bin seit einem halben Jahr Rentner und habe mein halbes Leben lang privat/betrieblich vorgesorgt. Das Ende vom Lied ist, dass ich jetzt mehr(!) Krankenkassenbeiträge bezahle als in meinem Arbeitsleben. Obwohl mein Einkommen im Beruf 3x so hoch war. Ich bin nur noch wütend und enttäuscht.
Ich kann das voll nachvollziehen – mir geht es genau so.
Alles, aber auch alles geht zu Lasten des Volkes. Sorgt man privat vor. wird man dafür seit 2004 bestraft, indem Steuern auf den auszuzahlenden Betrag fällig werden. Auch wenn nur der halbe Ertragsanteil hierfür anfällt. Der Beamte hat damals geklagt, dass der Arbeitnehmer die Rente nicht versteuern muss, er aber sehr wohl. Vergessen hat der Beamte leider zu erwähnen, dass er selber nie Beiträge von seinen „Bezügen“ in die Rentenkasse eingezahlt hat. Auch dies ging wieder zu unseren Lasten. Wer Hat dieses Gesetz entschieden? Die obersten Richter? Und was sind Richter? Beamte.
Die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Ich kann hierzu nur sagen: PFUI
Ja, ist leider so. Das Grundübel: Beamte entscheiden über Rentner. Das kann nicht funktionieren.
[…] dieser Artikel 4 (am besten selbst nachlesen) macht die betriebliche Altersvorsorge uninteressant. Artikel 4 im Koalitionsvertrag ist kontraproduktiv und sabotiert die betriebliche Altersvorsorge. In Artikel 4 des […]
[…] des Gesundheitsausschusses Sabine Dittmar (SPD) räumt ein, dass die Union es abgelehnt habe, das Thema im Koalitionsvertrag aufzunehmen. „Aber ich glaube, die Union kann das Thema nicht komplett wegdrücken.“ Ihre Partei sei […]
[…] jetzt sind es nur zweieinhalb für die vor 1992 geborenen Kinder. Dagegen war vor allem die SPD. Im Koalitionsvertrag wurde der Vorschlag eingedampft auf die Mütter, die drei und mehr Kinder vor 1992 geboren haben. […]
[…] Olaf Scholz (SPD) hält den Betriebsrentnern entgegen, es sei kein Geld da außerdem stünde es nicht im Koalitionsvertrag. Die Entlastung hat die Union aus dem Vertrag kurz vor Abschluss streichen […]
[…] drei Rentenpunkten zugestehen, jetzt sind es nur zweieinhalb. Dagegen war vor allem die SPD. Im Koalitionsvertrag wurde der Vorschlag eingedampft auf die Mütter, die drei und mehr Kinder vor 1992 geboren haben. […]