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Die Zurich Deutscher Herold kürzte einem Rentner seine Riester-Rente. Der wehrte sich und klagte beim Landgericht Köln, das befand die Kürzung als unzulässig. Die Zurich gibt aber nicht klein bei und ging in Berufung. Wie die Zurich machen es aber auch andere Versicherungen. Wie können sich Riester-Rentner wehren?
Im Februar 2023 hat das Landgericht Köln ein richtungsweisendes Urteil erlassen und dem Riester-Sparer Stefan Kolb recht gegeben, der sich gegen die Kürzung seiner Riester-Rente durch die Zurich Deutscher Herold wehrte. Der Versicherer senkte einfach den Rentenfaktor beim Riester-Vertrag, wodurch Kolbs spätere Rente geringer ausfällt. Das Landgericht Köln (Az.: 26 O 12/22) sah das als unzulässig an und kippte per Urteil die Kürzung.
Zurich geht in Berufung
Die Zurich Deutscher Herold ist in Berufung gegangen, wie „Cash“ berichtet. Zurich halte es wegen der Bedeutung der Thematik ebenfalls für wichtig, dass eine ober- oder höchstrichterliche Entscheidung dazu getroffen und so die Rechtslage geklärt werde. Deshalb habe der Versicherer sich entschieden, in Berufung zu gehen. „Wir haben die schriftliche Urteilsbegründung analysiert und entschieden, das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln der nächsthöheren Instanz zur Entscheidung vorzulegen“, so das Unternehmen.
Nach Auffassung des Verbraucherportal „Finanzwende“ habe das Urteil Signalwirkung – sowohl für die Anbieter als auch für hunderttausende Versicherungsnehmer. Denn bei dem Streit gehe es, so „Cash“ auch um die Grundsatzfrage, ob Versicherer eine ursprünglich vereinbarte Rente nachträglich kürzen dürfen, zum Beispiel aufgrund niedriger Zinsen am Kapitalmarkt.
In einem anderen Fall nämlich hat das Landgericht (LG) Stuttgart am 10. Juli 2023 allerdings anders entschieden, sprich gegen den Kläger, die Verbraucherzentrale Baden-Württember, die sich gegen die Kürzung der Riester-Rente durch die Allianz wehrte. Der Richter der 53. Zivilkammer am Landgericht Stuttgart entschied, dass eine Klausel der Allianz Lebensversicherungs-AG aus dem Jahr 2006 zur Anpassung des sogenannten Rentenfaktors in Verträgen über eine Riesterrente wirksam ist (53 O 214/22). Der in Anspruch genommene Versicherer habe in seinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die teilweise in im Jahr 2006 abgeschlossene Riesterrenten-Verträge einbezogen worden seien, die Möglichkeit vorgesehen, den sogenannten Rentenfaktor unter bestimmten Voraussetzungen abzusenken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger, in dem Fall die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg muss allerdings die Kosten tragen.
Urteil mit Signalwirkung?
Das Verbraucherportal „Finanzwende“ hatte die Klage eines Kölner Angestellten gegen die einseitige Kürzung seiner Riester-Rente unterstützt. Vor dem Landgericht Köln bekam der Angestellte Recht: Das Gericht erklärte die Kürzung für unwirksam. Ob das Kölner Urteil die Position der Versicherter, deren Rentenansprüche ebenfalls einseitig gekürzt wurden, stärkt, ist fraglich. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Was sollen Kunden unternehmen, dene es ähnlich geht wie Stefan Kolb? Britta Langenberg von „Finanzwende“ rät, die Verträge prüfen und sich professionelle Hilfe suchen. Es kommt eben auf die Formulierungen im Versicherungsvertrag an. Wenn der Vertrag eine Klausel enthält, die es dem Versicherungsunternehmen erlaubt, „aufgrund von Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, die Lebenserwartung der Versicherten sich so stark erhöht oder die Rendite der Kapitalanlagen (siehe § 25 Abs. 1 e Satz 4) nicht nur vorübergehend so stark sinken sollte, dass die in Satz 1 genannten Rechnungsgrundlagen voraussichtlich nicht mehr ausreichen, um unsere Rentenzahlungen auf Dauer zu sichern, sind wir berechtigt, die monatliche Rente für je 10.000 € Policenwert so weit herabzusetzen, dass wir die Rentenzahlung bis zu Ihrem Tode garantieren können. Zu diesem Zweck können wir für die Berechnung des Rentenfaktors als Rechnungsgrundlagen
– bei einer unerwartet starken Erhöhung der Lebenserwartung: die Sterbetafel
– bei einer nachhaltigen Senkung der Rendite der Kapitalanlagen: den Rechnungszins anwenden, die nach Maßgabe der aktuell gültigen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen und der offiziellen Stellungnahmen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) als gebotene Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der Deckungsrückstellung für neu abzuschließende Rentenversicherungen gelten.“
Kürzung um ein Viertel
Per Brief gegen Kürzung reagieren
Was Wunder, dass angesichts derartig eklatanter Benachteiligungen von Riester-Sparern das Neugeschäft mit Riester-Renten 2022 um 60 Prozent eingebrochen ist. Die Zahl der neu abgeschlossenen Riester-Vertrag ist 2022 um sage-und-schreibe 60 Prozent zurückgegangen – von rund 311.000 auf 125.000. Selbst der Bestand an Riester-Renten ist um rund 200.000 Verträge geschrumpft. Nach Schätzung der Finanzaufsicht (BaFin) wird ein Fünftel bis ein Viertel der Riester-Verträge wird nicht mehr bedient, das heißt, die Leute lassen ihre Verträge ruhen.
Riester ist ein Minus-Geschäft
Es gibt auch immer weniger Versicherer, die überhaupt noch eine Riester-Rente anbieten, weil sie sich auch für sie nicht mehr lohnt. Riester ist ein Minus-Geschäft – für Versicherer und Versicherte. Die „Zeit“ spricht vom „Riester-Flop“. Der jährliche Brief vom Riester-Anbieter sei für Millionen von Menschen in Deutschland die Erinnerung daran, „dass sich private Altersvorsorge trotz staatlicher Förderung nicht richtig lohnt“.
Selbst der gesetzgeberische Trick, die Riester-Rente von Sozialabgaben zu befreien, hat nicht geholfen. Zum Hintergrund: Seit dem Eintritt des Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 1. Januar 2019 werden sogenannte Riester-Renten aus betrieblichen Versorgungen in der Rentenbezugsphase nicht mehr für Beiträge an die Krankenkasse herangezogen. Diese Maßnahme wird offensichtlich von den meisten als gerecht empfunden, denn die Beiträge für Sozialabgaben wurden bereits bei der Ansparung erhoben.
Riester – ein Auslaufmodell
Die Zahl der Riester-Verträge fällt bereits seit 2017 kontinuierlich. Waren es 2017 noch 16,6 Millionen, sind es Ende 2022 weniger als 16 Millionen, sprich rund 600.000 weniger Riester-Sparer. Damit nicht genug, ein Fünftel bis ein Viertel der Verträge wird nicht mehr bespart oder ist ruhend gestellt. Selbst der Wohn-Riester zieht nicht. Vor allem Riester-Versicherungsverträge werden gemieden, ähnliches gilt für Banksparpläne. Ein Anbieter nach dem anderen hat seinen von Riester-Sarplänen eingestellten. Das sagt bereits alles über die Riester-Rente aus, die jetzt 20 Jahre alt wird.
Entwicklung der Zahl der Riester-Verträge
Aber selbst die Zahl von 15.942.000 Riesterverträgen sind laut „Versicherungsbote“ nur bedingt aussagekräftig. Denn bei den ausgewiesenen Riester-Verträgen handele es sich um den Bestand. Dabei weiß jeder, dass viele Riester-Verträge schon lange nicht mehr bespart werden und jede fünfte Riester-Rente ruhend gestellt ist, das wären also weit mehr als drei Millionen Verträge. Die Bestandszahl dürfte, so der „Versicherungsbote“ auch deshalb nur bedingt stichhaltig sein, weil eben nur Verträge in der Ansparphase gezählt werden; inzwischen sind jedoch viele Policen in der Rentenphase.
Riester schmälert gesetzliche Rente
Was die Anbieter von Riester-Verträgen geflissentlich verschweigen: Jeder, der riestert, mindert damit seinen Anspruch auf die gesetzliche Rente. Das erzählen Riester-Sparern nur Verbraucherverbände oder kritische Zeitungen und Zeitschriften wie „Finanztip“. „Riester-Verträge lohnen sich vor allem, weil der Staat die Vorsorgepläne bezuschusst. Die Förderung besteht aus Zulagen und Steuervorteilen.“
Bild: picture alliance / Gilbert Novy / KURIER / picturedesk.com | Gilbert Novy
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