Pflegekasse pleite: Sollen Private jetzt zahlen?

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8-Milliarden-Loch in der Pflege: Während Beiträge steigen, fordert die SPD Solidarzahlungen von PKV-Versicherten. Was das für Ruheständler bedeutet.

Die gesetzliche Pflegekasse steuert ungebremst auf einen finanziellen Kollaps zu: Für das Jahr 2026 klafft eine gewaltige Finanzlücke von rund acht Milliarden Euro. Für Millionen gesetzlich Versicherte droht damit die nächste Hiobsbotschaft in Form von steigenden Beiträgen oder noch höheren Eigenanteilen im Pflegeheim. In Berlin entbrennt deshalb ein grundlegender Verteilungskampf, bei dem eine Gruppe ins Visier gerät: die rund neun Millionen privatversicherten Pflegebedürftigen. Die SPD will laut „Bild“ die auf Eis gelegte Pflegereform von CDU-Gesundheitsminister Carsten Linnemann stoppen.

Eigentlich hätte das Pflegeneuordnungsgesetz am 30. September 2026 im Kabinett beschlossen werden sollen.

Zwei Welten mit exakt demselben Anspruch

In Deutschland gilt das Prinzip „Pflege folgt Kranken“ – wer privat krankenversichert ist, schließt automatisch eine private Pflegepflichtversicherung (PPV) ab. Obwohl beide Systeme auf den Cent genau dieselben gesetzlichen Leistungen nach dem SGB XI erbringen und die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 5 nach identischen Regeln erfolgt, könnten die wirtschaftlichen Fundamente kaum unterschiedlicher sein.

Umlageverfahren bei der gesetzlichen

Die gesetzliche soziale Pflegeversicherung (SPV) sichert 75 Millionen Menschen ab. Sie funktioniert nach dem Umlageverfahren, bei dem die heutigen Beitragszahler direkt für die heutigen Pflegefälle aufkommen. Durch den demografischen Wandel lag die Pflegequote in der SPV im Jahr 2024 bereits bei 8,1 Prozent. Die Beiträge werden prozentual vom Einkommen erhoben und reichen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 5.812,50 Euro im Jahr 2026.

Kapitaldeckungsverfahren bei der privaten

Die private Pflegepflichtversicherung hingegen baut auf dem Kapitaldeckungsverfahren auf. Ihre Beiträge werden am Kapitalmarkt angelegt, um über 40 Milliarden Euro an Alterungsrückstellungen für die eigenen Versicherten aufzubauen. Weil in der PPV vor allem Besserverdiener, Beamte und Selbstständige versichert sind, liegt die Pflegequote hier bei lediglich 4,5 Prozent. Der private Beitrag wird einkommensunabhängig nach Eintrittsalter und Gesundheit berechnet, ist jedoch nach oben hin gesetzlich geschützt: Gemäß § 110 SGB XI darf der PPV-Beitrag niemals den Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflege überschreiten.

Politischer Schlagabtausch um die Solidarität

Angesichts dieser Schieflage fordert die SPD-Spitze um Fraktionschef Matthias Miersch und Generalsekretär Tim Klüssendorf einen finanziellen Ausgleich zwischen den Systemen. Aus ihrer Sicht ist die Pflege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es sei nicht vermittelbar, dass das gesetzliche System die Hauptlast der alternden Gesellschaft allein stemmt, während sich das private System mit dem risikoärmeren Kundenstamm schadlos hält. Verbraucherschützer wie Ramona Pop gehen sogar noch einen Schritt weiter und verlangen den Übergang in eine einheitliche Pflege-Bürgerversicherung.

Auf vehementen Widerstand stoßen diese Pläne bei der CDU/CSU und dem PKV-Verband. Sie führen vor allem zwei zentrale Argumente gegen einen Finanztransfer an:

  • Unzulässiger Eingriff in Eigentumsrechte: Über das Kapitaldeckungsverfahren haben die Privatversicherten mittlerweile über 40 Milliarden Euro an Alterungsrückstellungen gezielt für ihre eigene Vorsorge angespart. Ein Abfluss dieser Gelder in das Umlagesystem der SPV wird vom PKV-Verband als verfassungswidrige Enteignung und Zweckentfremdung eingestuft.
  • Keine nachhaltige Lösung: Die PKV betont, dass ein rein finanzieller Ausgleich das grundlegende Strukturproblem der gesetzlichen Kasse – das Umlagesystem im demografischen Wandel – keineswegs löst. Stattdessen würde kurzfristig Geld umverteilt, während man das Vertrauen der Bürger in die private Eigenvorsorge nachhaltig zerstört.

Was steht für Beitragszahler auf dem Spiel?

Diese politischen Debatten haben direkte Auswirkungen auf Ihren Geldbeutel im Ruhestand:

  • Als privat Versicherte: Ein erzwungener Finanzausgleich würde das private System belasten. Die Kosten könnten steigen und die bisherige Beitragsdeckelung ins Wackeln geraten. In der normalen privaten Krankenversicherung gibt es diesen Schutzdeckel ohnehin nicht – er greift nur, wenn jemand im Ernstfall in den regulierten Basistarif wechselt.

Fazit:

Die Pflegeversicherung ist seit jeher als Teilkasko konzipiert. Die aktuelle Krise zeigt schonungslos, dass das gesetzliche Umlagesystem die demografische Welle kaum mehr allein tragen kann, während das private System seine Rücklagen verteidigt. Der Ausgang dieses Reformstreits wird maßgeblich bestimmen, wie viel Geld Rentnerinnen und Rentnern im Alter zum Leben bleibt.

Bild: KI-generiert mit Nightcafé

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Helmut Achatz

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