„Rente mit 63“ mit höheren Hürden?

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Die Politik ringt um die „Rente mit 63“. Im Gespräch sind längere Beitragszeiten, Einschränkungen bei Härtefällen sowie Kürzungspläne bei Erziehungszeiten.

Aus für die „Rente mit 63“? Nach BILD-Informationen ringen CDU/CSU und SPD nicht mehr über das Ob, sondern über das Wie. Der Kern der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren soll bleiben. Aber die Hürden werden deutlich höher. Jetzt zeichnet sich hinter den Kulissen ein Kompromiss ab – allerdings einer, der für viele Arbeitnehmer spürbare Einschnitte bedeuten könnte.

Diese drei Modelle liegen auf dem Tisch:

1. Die 46- oder 47-Jahre-Regel

Statt 45 sollen künftig 46 oder sogar 47 Beitragsjahre nötig sein, um ohne Abschläge früher zu gehen. Die Frührente wäre damit faktisch entwertet.

2. Rente mit 63 nur noch für Härtefälle

CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann bringt es auf den Punkt: „Härtefälle ja, Regelfälle nein.“ Heißt: Dachdecker ja, Büroangestellter nein. Das „Ob“ zählt dann weniger als das „Wie“. Für Millionen besonders langjährig Versicherte wäre das das Aus der „Rente mit 63“.

3. Angriff auf die Erziehungszeiten

Bisher werden Zeiten ab der Geburt des ersten Kindes bis zum 10. Geburtstag des letzten Kindes als Erziehungszeit angerechnet – entscheidend, um auf die 45 Jahre zu kommen. Genau diese Zeiten stehen jetzt ebenfalls zur Kürzung im Raum. Vor allem Frauen, die wegen der Kinder Teilzeit gearbeitet haben, würden so aus der Rente mit 63 herausfallen.

47 statt 45 Jahre arbeiten?

Im Zentrum der Debatte steht die Anhebung der erforderlichen Beitragsjahre. Wer bislang nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand gehen konnte, muss sich womöglich umstellen: Diskutiert wird eine Erhöhung auf 46 oder sogar 47 Beitragsjahre. Das würde bedeuten, dass Beschäftigte bis zu zwei Jahre länger arbeiten müssten, um den vollen Rentenanspruch zu behalten.

Beispielrechnung:

  • Wer mit 18 angefangen hat zu arbeiten, könnte bei 46 Beitragsjahren mit 64 abschlagsfrei in Rente gehen. Nach der bisherigen Regelung kann er aber erst ab 65 in Rente gehen.
  • Wer mit 18 angefangen hat zu arbeiten, könnte bei 47 Beitragsjahren mit 65 in Rente gehen. 45 Beitragsjahre reichen nicht mehr.

Für die Jahrgänge ab 1964 ändert sich bei der Altershürde nichts; sie müssten jedoch mehr Beitragsjahre als bisher vorweisen.

Erst mit 64 in Rente

Alle, die über die „Rente mit 63“ reden, sollten wissen, dass es die „Rente mit 63“ nicht mehr gibt: Wer heute 45 Anrechnungsjahre vorweisen kann, muss bis 64 – Jahrgang 1964 sogar bis 65 – warten, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können.

GeburtsjahrAltersgrenze
195363 Jahre plus 2 Monate
195463 Jahre plus 4 Monate
195563 Jahre plus 6 Monate
195663 Jahre plus 8 Monate
195763 Jahre plus 10 Monate
195864 Jahre
195964 Jahre plus 2 Monate
196064 Jahre plus 4 Monate
196164 Jahre plus 6 Monate
196264 Jahre plus 8 Monate
196364 Jahre plus 10 Monate
ab 196465 Jahre

Privileg nur noch für Härtefälle?

Eine weitere Option ist die Einschränkung der Regelung auf bestimmte Berufsgruppen. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren könnte künftig nur noch jenen vorbehalten sein, die nachweislich körperlich schwer arbeiten – etwa Handwerkern oder Pflegekräften. Büroangestellte würden leer ausgehen.

Während die SPD die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren als ein Grundprinzip der Leistungsgerechtigkeit verteidigt, dringt die Union auf eine strikte Neuregelung. Der Tenor aus den Verhandlungen: Ausnahme statt Regel.

Fokus auf Erziehungszeiten

Rückendeckung bekommen die Reformbefürworter von der Rentenkommission. Deren Chefin Constanze Janda betonte jüngst die Milliardenkosten der aktuellen Regelung und bezeichnete die Reform der Frührente als zentralen Baustein für die Finanzierbarkeit der Rentenkasse.

Als wäre das nicht genug, steht noch ein weiteres Thema im Raum: Auch bei den Kindererziehungszeiten wird über Kürzungen nachgedacht. Bislang werden diese bis zum zehnten Geburtstag des jüngsten Kindes angerechnet – auch hier könnte der Rotstift angesetzt werden.

Fazit für angehende Ruheständler:

Der Kompromiss ist kein Erhalt, sondern ein Umbau mit Verfallsdatum. Wer heute 58, 59, 60 ist und fest mit der abschlagsfreien Rente plant, muss jetzt zwei Dinge prüfen:

1. Kontenklärung JETZT:

Wie viele Beitragsjahre haben Sie wirklich? Zählen Erziehungs- und Pflegezeiten, Arbeitslosigkeit, Ausbildung korrekt? Jeder fehlende Monat kann künftig ein Jahr mehr Arbeit bedeuten.

2. Plan B rechnen:

Was kostet Sie ein Jahr mehr mit 46 Beitragsjahren? Und was, wenn Sie als „Regelfall“ gar nicht mehr dazugehören? Ein Abschlag von 0,3% pro Monat bleibt immer noch günstiger als zwei Jahre unfreiwillig dranzuhängen.

Die Botschaft aus Berlin ist klar: Die abschlagsfreie Frührente für alle nach 45 Jahren hat politisch keine Mehrheit mehr. Ob 46 Jahre, 47 Jahre oder nur noch für Härtefälle – es läuft auf dasselbe hinaus: Sie sollen länger arbeiten.

Wer noch in den nächsten zwei bis drei Jahren gehen kann, sollte seinen Antrag nicht auf die lange Bank schieben.

Seit wann gilt das Gesetz?

Seit dem 1. Juli 2014 können besonders langjährig Versicherte schon ab 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Allerdings gilt das nur für eben diese Gruppe, wenn sie vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich diese Marke stufenweise auf 65 Jahre. Wer 1953 geboren ist, kann erst mit 63 plus zwei Monate gehen, der 1954 Geborene erst mit 63 plus vier Monate … Jahrgang 1964 kann sogar erst mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

 

Versprechen

Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform „zügig“ anzugehen. Die Zeit läuft.

Zeit seit Abgabe des Versprechens

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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