Wie lange Rentner auf ihre Steuerbescheide warten

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Drei Wochen oder drei Monate – so lange müssen Rentner auf ihren Steuerbescheid warten, wenn sie wegen der seit 2005 geltenden Rentenbesteuerung eine Steuererklärung abgeben müssen.

Wer 2025 in Rente geht, muss bereits 83,5 Prozent seiner Rente versteuern, nur noch 16,5 Prozent sind steuerfrei. 2026 sind es nur noch 16 Prozent. Ab 2058 werden Renten komplett versteuert. Wer also beispielsweise 2025 in Rente geht und 2026 eine jährliche Rente von 24.000 Euro bekommt, muss für 20.040 Euro Steuern zahlen – und für jede künftige Rentenerhöhung sogar 100 Prozent. In der Folge rutschen immer mehr Rentner in die Steuerpflicht.

Rentenfreibetrag 2005 bis 2058

RentenbeginnSteuerpflichtiger Anteil in ProzentRentenfreibetrag in Prozent
20055050
20157030
20167228
20177426
20187624
20197822
20208020
20218119
20228218
202382,517,5
20248317
202583,516,5
20268416
202784,515,5
20288515
202985,514,5
20308614
203186,513,5
20328713
203387,512,5
20348812
203588,511,5
20368911
203789,510,5
20389010
203990,59,5
2040919
20581000

Der steuerpflichtige Teil der Rente ab 2023 wächst nur noch in Halbprozentschritten dank des Wachstumschancengesetzes.

Jedes Jahr nimmt der steuerpflichtige Anteil der Rente zu und der steuerfrei ab. Die Folge: Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner wächst, die eine Steuererklärung abgeben müssen. Das Problem verschärft sich noch, wenn die geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge in Rente gehen. Für die Finanzämter kommen auch angesichts des Paragrafendschungels nicht mehr mit der Bearbeitung nach. Die Digitalisierung der Finanzämter hat die Situation etwas verbessert. So brauchen deutsche Finanzämter im Schnitt nicht mehr 57 Tage, sondern nur noch 51 Tage, das heißt, sie sind sechs Tage schneller geworden, so das Onlinesteuerportal Lohnsteuer-Kompakt.de. Allerdings gibt es einige Finanzämter, die den Schnitt im negativen Sinn heben – und dazu gehören Lohnsteuer-Kompakt zufolge die Finanzämter in Frankfurt und Wiesbaden. In Wiesbaden Steuerzahler 113 Tage auf ihren Steuerbescheid, in Frankfurt am Main V-Höchst 112 Tage.

Schnelle und langsame Finanzämter

Es gibt aber auch „schnelle“ Finanzämter. In Bensheim (Außenstelle Fürth) bekommen Steuerzahler ihren Steuerbescheid schon nach 23,8 Tagen, in Offenburg (Außenstelle Achern) nach 30 Tagen, sprich, binnen eines Monats; in Solingen und Kaufbeuren geht es ähnlich schnell. „Auf dem letzten Platz landet in 2024 das Finanzamt Wiesbaden; hier wartet man über drei Monate (113,3 Tage) auf den Steuerbescheid“, so Lohnsteuer-Kompakt. Das stelle zugleich die zweitlängste Bearbeitungszeit dar, „die wir in sämtlichen Auswertungen der vergangenen Jahre ermitteln konnten“.  Wer wissen will, wie sein Finanzamt 2024 abgeschnitten hat, schaut sich die Übersicht von Lohnsteuer-Kompakt an.

Die schnellsten Finanzämter 2024

Dauer Steuerbescheid

Die schnellsten Finanzämter in puncto Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen Quelle. Lohnsteuer-kompakt.de 

(Per Klick auf das Bild öffnet sich die gesamte Tabelle) 

Die Analyse basiert nach eigenen Angaben von Lohnnsteuer-kompakt auf über einer Million anonymisierten Steuererklärungen, die über Lohnsteuer-kompakt.de erstellt wurden. Insgesamt wurden die Bearbeitungszeiten von 502 Finanzämtern ausgewertet, die mindestens 50 Steuererklärungen bearbeitet haben. Mehr Details zu den Studienergebnissen finden im Blog von Lohnsteuer-kompakt.

Rentenerhöhung zu 100 % besteuert

Das Finanzamt gewährt Rentner zwar einen Rentenfreibetrag, offiziell „Anpassungsbetrag als steuerfreier Teil der Rente“, doch der wird in Euro ausgewiesen und bleibt für das ganze Leben fix. Jede Rentenerhöhung wird dagegen zu hundert Prozent versteuert. Das sei vielen Rentner nicht klar, so das Internetportal „Lohnsteuerkompakt“. Wenn jede Rentenerhöhung komplett versteuert werde, führe das dazu, dass nach jeder Rentenerhöhung mehr Rentnerinnen und Rentner steuerpflichtig werden, so „Steuertipps.de“. Da hilft es auch wenig, wenn der Staat den Grundfreibetrag erhöht, durch den Mechanismus, den Rentenfreibetrag in Euro auszuweisen und nicht in Prozent, steigt automatisch der gesamte prozentuale Besteuerungsanteil der Rente.

Der Rentenfreibetrag gilt nicht für Rentenerhöhungen – die sind zu hundert Prozent steuerpflichtig. Damit sinkt prozentual gesehen im Lauf der Jahre – sollte es Rentenerhöhungen geben – der Rentenfreibetrag, weil der nominal gleich bleibt, sich aber auf eine höhere Rente bezieht. Somit profitiert das Finanzamt bei jeder Rentenerhöhung. Im Steuerbescheid liest sich das dann so: „Dem steuerpflichtigen Teil der Rente wurde die Rentenerhöhung hinzugerechnet. Regelmäßige Anpassungen des Jahresbetrags der Rente führen nicht zu einer Neuberechnung des steuerfreien Teils der Rente“.

Selbst nachrechnen

Wer es nicht glaubt, kann es auch selbst nachrechnen, so er denn schon einige Jahre in Rente ist. Das lässt sich anhand des letzten Steuerbescheids berechnen:

➖➕✖️➗ Einfach den „Jahresbetrag der Rente“ ins Verhältnis zum „Anpassungsbetrag ab steuerfreier Teil der Rente“ setzen. Das ergibt eine Prozentzahl. Wer schon länger in Rente ist, dürfte staunen, um wie viel niedriger sein prozentualer Rentenfreibetrag heute ist.

► Mein Beispiel: Ich bin 2017 in Rente gegangen mit einem prozentualen Rentenfreibetrag von 26 Prozent, 2023 – nach vier Rentenerhöhungen – liegt der prozentuale Rentenfreibetrag nur noch bei 24 Prozent. Der nominale Rentenfreibetrag ist seit 2017 gleichgeblieben, aber eben nicht der prozentuale.

Bitte beachten Sie:
Auch wenn Sie zu Rentenbeginn noch keine Steuern zahlen, kann sich dies im Laufe des weiteren Rentenbezugs ändern. (Deutsche Rentenversicherung)

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Helmut Achatz

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