Was sich 2023 ändert

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2023 ändert sich so einiges. Das 49-Euro-Ticket soll kommen, der Grundfreibetrag steigt und im Juli gibt es wieder mehr Rente. Ein Überblick über die Änderungen ab 2023.

Rentenerhöhung

2023 wird es wieder eine  Rentenerhöhung geben, West-Rentner werden voraussichtlich 3,5 Prozent mehr bekommen, Ost-Rentner dürfen mit einer Erhöhung von 4,2 Prozent rechnen. Letzte Klarheit über die Höhe gibt es im Frühjahr.

Doppelbesteuerung von Renten

„Beiträge zur Rentenversicherung sollen bereits ab 2023 vollständig steuerlich absetzbar sein, wie Bundesfinanzminister Christian Lindner angekündigt hat.“ Ziel der Bundesregierung sei es, insbesondere auch für zukünftige Rentenjahrgänge eine „doppelte Besteuerung“ von Renten aus der Basisversorgung zu vermeiden. Ab 2023 sollen Steuerzahler Rentenversicherungsbeiträge voll als Sonderausgaben geltend machen können. Mit diesem Schritt soll eine Doppelbesteuerung von Renten in Zeiten des Ruhestands vermieden werden.

Betriebsrentenfreibetrag

Betriebsrentner zahlen für ihre Betriebsrente die vollen Krankenkassenbeiträge – allerdings erst ab einem Freibetrag von bislang 164,50 Euro. Der Freibetrag erhöht sich 2023 auf 169,75 Euro. Übrigens, der Freibetrag gilt auch nur für die Krankenversicherung, nicht aber für die Pflegeversicherung. Der Freibetrag ist für Ost und West einheitlich bei 169,75 Euro.

Krankenkassenbeiträge

Der Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung steigt um 0,3 Prozentpunkte auf künftig 1,6 Prozent. Das heißt, der Krankenkassenbeitrag erhöht sich somit insgesamt auf 16,2 Prozent. Jede Krankenkassen berechnet ihren eigenen Zusatzbeitrag, so dass Versicherte durchaus weniger zahlen können, wenn sie bei einer günstigen Kasse versichert sind. 2023 kann sich ein Wechsel lohnen.

Wohngeld

Wohngeld gibt es auch für Rentner. Wer nicht genug Rente bekommt, hat Anspruch darauf. Der Antrag ist bei der Wohngeldbehörde zu stellen. Ab 2023 gibt es deutlich mehr. Das Wohngeld soll um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden – auf dann durchschnittlich 370 Euro, so das Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Steuerlicher Grundfreibetrag

Ab 2023 ist mehr steuerfrei, denn der steuerliche Grundfreibetrag, sprich das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, erhöht sich um 561 Euro auf 10.908 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der im Moment ab einem zu versteuernden Einkommen von 58 597 Euro greift, ist im kommenden Jahr ab 62 810 Euro fällig.

Höherer Steueranteil für Neurentner

Ab 2023 erhöht sich der steuerpflichtige Rentenanteil für Neurentner von 82 auf 83 Prozent, das heißt im Umkehrschluss, dass nur noch 17 Prozent der Bruttojahresrente steuerfrei bleiben. Bei Bestandsrenten bleibt der einmal festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen. Das gilt indes nicht für Rentenerhöhungen, die voll besteuert werden.

Strom- und Gaspreisbremsen

Bereits im Dezember übernimmt der Bund für Gas- und Fernwärmekunden die fälligen Abschlagszahlungen, um den Bürgerinnen und Bürgern sofort zu helfen. Ab März 2023 soll die sogenannte Strom- und Gaspreisbremse greifen: Gasverbraucher sollen für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs nur einen Bruttopreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde zahlen, beim Strom sind es 40 Cent je Kilowattstunde, so das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Vergünstigungen sollen nach dem Start rückwirkend auch für Januar und Februar greifen.

Als Nachfolger für das 9-Euro-Ticket soll es 2023 ein 49-Euro-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr geben, mit dem jeder für 49 Euro im Monat deutschlandweit unterwegs sein kann. Laut Fahrgastverband Pro Bahn soll es „Deutschlandticket“ heißen. Der Starttermin für den Nachfolger des 9-Euro-Tickets ist noch unklar. Aus dem 1. Januar wird wohl nichts, es könnte also März oder April werden, wobei 1. April 2023 als Starttermin eher wahrscheinlich ist.

Bürgergeld statt Hartz IV

Hartz IV (Arbeitslosengeld II) soll durch das „Bürgergeld“ abgelöst werden. Die Bezüge in der Grundsicherung steigen um mehr als 50 Euro, Alleinstehende erhalten künftig 502 Euro, so das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Wesentliche Teile der Reform treten zum 1. Juli in Kraft. Die Jobcenter sollen sich stärker um Arbeitslose kümmern können. Inhalt der Reform sind auch höhere Zuverdienstgrenzen und ein höheres Schonvermögen (bis zu 40.000 Euro). Das Bürgergeld-Gesetz kommt in zwei Schritten umgesetzt: zum 1. Januar und zum 1. Juli 2023.

Folgende Regelsätze sieht die Grundsicherung vor:

  • Alleinstehende Person: 502 Euro
  • Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften: 451 Euro
  • Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren: 420 Euro
  • Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren: 348 Euro
  • Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahre: 318 Euro

Kindergeld

Das Kindergeld wird zum 1. Januar auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind angehoben – das ist ein Plus für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind von 25 Euro im Monat.

Klimaabgabe

Ab 2023 sollen sich Vermieter stärker an der Klimaabgabe fürs Heizen beteiligen. Was daraus hinaus läuft: Je schlechter die Energiebilanz eines Hauses, desto höher ist der Kostenanteil des Vermieters. Bislang ist es so, dass die Mieter die Abgabe zahlen.

Grundsteuererklärung

Eigentümer von Häusern oder Wohnungen müssen ihre Grundsteuererklärung bis Ende Januar abgeben. Die Frist war ursprünglich Ende Oktober 2022, wurde aber dann verlängert, weil die Anträge bislang nur schleppend eingingen.

Midi-Jobs

Die Verdienstgrenze bei sogenannten Midi-Jobs steigt. Sie war bereits zum 1. Oktober 2022 von 1.300 auf 1.600 gestiegen und steigt jetzt weiter auf 2.000 Euro. Vorteil für Arbeitnehmer:  Sie zahlen geringere Sozialversicherungsbeiträge.

Die sogenannte Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt jetzt ganz. Bisher war es so, dass Frührentner mit Abzügen bei ihrer Rente rechnen mussten, wenn sie zu viel hinzuverdienten. Die Hinzuverdienstgrenze war bereits für die Jahre 2020 bis 2022 auf 46.000 Euro im Jahr erhöht worden, nun fällt sie ganz weg. Erleichterungen gibt es auch für Bezieher der Erwerbsminderungsrente. Betroffene sollen ab 2023 bis zu 17.272,50 Euro (volle Erwerbsminderung) oder 34.545 Euro (teilweise Erwerbsminderung) pro Jahr zu ihrer Rente hinzuverdienen dürfen, ohne dass das ihre Rente mindert.

Pfändungsfreigrenze

Wer überschuldet ist und Gläubiger bedienen muss, darf 2023 etwas aufatmen, denn die Pfändungsgrenze steigt zum 1. Juli 2023. Der gesetzlich gesicherter Betrag, den Gläubiger nicht einfordern dürfen. Erhöht – um wie viel ist noch offen. Die derzeitige  Pfändungsfreigrenze liegt bei 1.330,16 Euro.

Digitale Rentenübersicht

Ab Mitte 2023 sollen die Bürgerinnen und Bürger auf eine digitale Rentenübersicht zugreifen können, um sich so einen Überblick über ihre Altersvorsorge zu verschaffen. Ab diesem Zeitpunkt sollen die Rentenversicherten, Rentnerinnen und Rentner zumindest die neue digitale Plattform nutzen können, um bereits bestehende digitale Serviceleistungen der Rentenkassen abzurufen. Das Portal soll diese Digitalangebote bündeln. Sie sollen digitale Anträge stellen können, ein digitales Postfach und eine Feedback-Funktion bekommen. Erst 2024 soll die ursprünglich geplante Online-Übersicht allgemein angeboten werden.

Förderung von E-Autos

Der Staat fördert E-Autos weniger ab 2023: So bekommen Käufer von Plug-in-Hybridfahrzeugen ab 2023 keine Förderung mehr. Ferner sinken die Prämien für reine Stromfahrzeuge. Zum 1. September wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.

Hydraulischer Abgleich

Die Heizung zu optimieren, wird zu obersten Bürgerpflicht. Wer ein sogenanntes Nichtwohngebäude oder in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten besitzt, muss einen verpflichtenden hydraulischen Abgleich von Gaszentralheizungssystemen für bestimmte Wohn- und Nichtwohngebäude bis spätestens 30. September 2023 durchführen. Wer ein Einfamilienhaus besitzt, hat noch bis 24. September 2024 Zeit.

Erbschafts- und Schenkungssteuern

2023 erhöhen sich aller Voraussicht nach die Erbschafts- und Schenkungssteuern. Künftig soll der Wert von Immobilien neu bestimmt und für die Besteuerungsgrundlage herangezogen werden. Es wird vor allem Erben treffen in den Ballungsgebieten, da sich dort der Wert von Immobilien deutlich erhöht hat.

Führerschein

Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist, musste seinen grauen oder rosa Führerschein bereits bis zum 19. Januar 2022 in einen EU-Führerschein in Scheckkartengröße umtauschen. Die Jahrgänge 1959 bis 1964 haben noch bis zum 19. Januar 2023 Zeit für den Umtausch. Den vor 1953 Geborenen wird eine Frist bis 2033 eingeräumt. Für Führerscheine, die nach 1999 ausgestellt wurden, ist die Umtauschfrist bis 2026 verlängert worden.

 

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Helmut Achatz

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