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Was hat es mit der Grundrente auf sich? Wer profitiert davon? Wie hoch ist der durchschnittliche Zuschlag? Antworten auf viele Fragen.
„Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss im Alter mehr haben als jemand, der nie gearbeitet hat“, sagte Hubertus Heil, der Bundesminister für Arbeit und Soziales Ende Dezember 2018. Das soll die Grundrente garantieren – eine Rente, die die Lebensleistung würdige und die zehn Prozent über der Grundsicherung im Alter liege. Das gilt für alle, die mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Klingt doch toll – oder? Wer einmal genau nachhakt, dürfte ins Staunen kommen.
Bedürftigkeitsprüfung fällt weg
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil setzte durch, dass es künftig keine Bedürftigkeitsprüfung mehr gibt, stattdessen sollen Rentner mit zu wenigen Rentenpunkten automatisch hochgewertet werden. Entscheidend ist, dass der Geringrentner 33 Beitragsjahre hat, wer nur auf 32 kommt, hat Pech gehabt. Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht haben, können den Grundrentenzuschlag erhalten. Zwischen 33 und 35 Jahren wird er zunächst in der Höhe gestaffelt ausgezahlt. Erst ab 35 Jahren Grundrentenzeiten wird der Zuschlag in voller Höhe gezahlt. Die Rentenversicherung soll bei jedem prüfen, ob er mindestens auf 0,8 Rentenpunkten kommt, wenn nicht, wird er automatisch hochgestuft auf diese 0,8 Punkte hochgestuft.
Ist die Grundrente gerecht?
Wer 32 Jahre eingezahlt hat und wegen Erwerbsminderung vorzeitig in Rente gehen muss, steht sich schlechter, als jemand, der nur Teilzeit gearbeitet hat, dafür aber 33 Jahre lang. Ungerecht ist das auch gegenüber diejenigen, die durch eigene Arbeit eine kleine, aber auskömmliche Rente erarbeitet haben, denn sie werden mit anderen gleichgestellt. Gerecht sieht anders aus.
Weg mit Bismarks Regeln
Hier werden Fürsorgeprinzip und Äquivalenzprinzip (Leistungsprinzip) miteinander vermengt. Die Höhe der Rente, so sieht es das Äquivalenzprinzip vor, richtet sich nicht mehr nur nach dem eingezahlten Beitrag. Dabei gibt es die Grundsicherung, die Niedrigrentner helfen soll, einigermaßen über die Runden zu kommen. Allerdings müssen sie belegen, dass sie bedürftig sind. Heil will das bedingungslose Grundeinkommen durch die Hintertür einfügen.
Umsetzung hat gedauert
Vom Inkrafttreten bis zur tatsächlichen Umsetzung hat es gedauert: Das „Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen
(Grundrentengesetz)“ wurde schon im Sommer 2020 eingeführt, letztlich umgesetzt wurde es erst im Januar 2023. Die Einführung der sogenannten Grundrente sei bis auf wenige Einzelfälle – zum Beispiel, weil eine Rente ins Ausland gezahlt wird – abgeschlossen, meldet „Ihre Vorsorge“.
Wer profitiert davon?
Bei rund 26 Millionen Renten sei geprüft worden, ob ein Grundrentenzuschlag zu zahlen ist; bislang profitierten rund 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner von einem Grundrentenzuschlag, so „Ihre Vorsorge“. Die monatliche Rente erhöht sich dank Grundrente um durchschnittlich 86 Euro. Anspruch hat, wessen eigenes Einkommen sowie das des Ehegatten unter 1317 Euro liegt (Ehepaare unter 2055 Euro). „Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet“, informiert die Deutsche Rentenversicherung. Bei Einkommen über 1.686 Euro (Paare: 2.424 Euro) werde der über diesem Betrag liegende Teil in voller Höhe angerechnet.“ 86 Euro im Monat seien angesichts der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten viel zu wenig, so der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke der „Rheinischen Post“ gegenüber. „Sie hilft also nicht wirklich gegen die wachsende Altersarmut.; sie muss deshalb grundlegend reformiert werden – am besten gleich im Zuge des Rentenpakets II“, forderte Werneke.
Erfahrungen in der Praxis
Wie sehen die Erfahrungen in der Praxis nach Einführung der Grundrente aus? Das Portal „Ihre Vorsorge“ hat in Hamburg ein Resümee gezogen: Die Grundrente kommt in der Hansestadt vor allem Rentnerinnen zugute. Unter den 11.700 Altersrentenbeziehern, die Ende 2022 in der Hansestadt einen Grundrentenzuschlag erhielten, waren 9200 Frauen, wie die Deutsche Rentenversicherung Nord am Freitag mitteilte. „Das sind knapp 80 Prozent. Die durchschnittliche Höhe des Zuschlags lag bei 95,25 Euro“, so die Deutsche Rentenversicherung Nord. Im Schnitt seien die Altersrenten bei Frauen um 8,4 Prozent und bei Männern um 9,3 gestiegen.
Einführung Anfang 2021
Die Grundrente war Anfang 2021 für Menschen eingeführt worden, die mindestens 33 Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt, aber unterdurchschnittlich verdient haben. Es handelt sich um einen Zuschlag, der bundesweit den Angaben zufolge im Schnitt bei 86 Euro liegt. In ganz Deutschland profitieren rund 1,1 der etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner davon.
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Ist ein Antrag zu stellen?
Nein, denn die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch. Sie greift dazu zum 1. Januar eines Jahres auf das bereits im Herbst von den Finanzbehörden gemeldete Einkommen des vorletzten Kalenderjahres zurückgegriffen.
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9 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Im Alter müssen ALLE Menschen ANSTÄNDIG versorgt werden! Dafür müssten eigentlich ALLE ihren Beitrag leisten.
Aber Deutschland hat das erbärmlichste Altersversorgungssystem aller europäischen Industrieländer! Das ist eine Schande für das reichste Land Europas.
Auch die OECD bescheinigt der deutschen Sozialpolitik ein „Totalversagen“. Bei den Renten genauso, wie bei bei der Grundversorgung mit „Hartz-IV“.
Weil es in der unteren Mittelschicht populär ist, denen nichts zu gönnen, denen man nachsagt, dass sie nichts geleistet hätten. Diese „Geisteshaltung“ wird von denen gepflegt, die sich selbst total aus der Finanzierung des Sozialstaates heraushalten.
Wir sollen gar nicht auf die Idee kommen, das notwendige Geld dort zu suchen, wo es im Überfluß vorhanden ist. Wir sollen uns stattdessen gegenseitig argwöhnisch auf die Finger schauen, ob nicht jemand einen Euro mehr bekommt, als ihm nach unserer (?) Vorstellung zusteht.
So funktioniert die Unterdrückung völlig ohne Zwang von Oben. Ein wirksames Instrument dafür ist das „goldene Kalb“ namens: „Äquivalenzprinzip“!
In unseren Nachbarländern aller Himmelsrichtungen ist es auch für die besser verdienenden Menschen überhaupt kein Problem, Beiträge nach der eigenen Leistungsfähigkeit zu zahlen, damit davon auch diejenigen versorgt werden können, die es im Arbeitsleben nicht so weit gebracht haben. Die zahlen eine Mindestrente – höher, als die hier diskutierte Grundrente – und wesentlich höhere Renten für Alle. Sie machn es vor: Es GEHT! – Wenn man es WILL!
In Deutschland herrschten dagegen Sozialkonkurrenz und Sozialneid! Das Ergebnis ist ein sinkendes Rentenniveau für Alle. Wer sich keine „Zusatzbeträge“ zu den „geförderten“ Versicherungen leisten kann (die am Ende auch denen nicht viel bringen, die solche Versicherungen haben), der muss diesen Unsinn mit seinen Steuern mit-finanzieren. Er selbst bleibt am Ende auf einem armutsnahen Versorgungsniveau sitzen (und zahlt dafür KV-Beiträge und demnächst sogar noch Steuern. Wer weniger als das Durchschnittsentgelt von derzeit 3.300 € verdient, wird am Ende UNTERHALB der propagierten 48% landen und weniger als 1.000 € Rente bekommen – Wenn wir die Politik nicht in Richtung einer Erwerbstätigenversicherung umsteuern können.
Wir leisten uns ein 3-Klassen-System, in das nur diejenigen ihren vollständigen Beitrag leisten müssen, die am Ende am Wenigsten herausbekommen: Die Beitragszahler mit Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze!
Besser Verdienenden Pflichtversicherten wird der Beitrag oberhalb der BBG erlassen. Noch besser Verdienende sind ganz raus aus dem Solidarsystem. Politiker, Beamte und auch Richter (die über die Bedingungen und die Höhe der Ansprüche der Beiragszahler entscheiden) lassen sich von Steuergeldern meist üppiger versorgen, als sie es denen zugestehen, die diese staatliche Alimentation aufbringen müssen.
Solange nicht ALLE in die gesetzliche Rente einahlen, solange müssen ausgerechnet die Geringverdiener mit dem höchsten Anteil für die Solidarleistungen der Rentenversicherung aufkommen.
SO MUSS es nicht weitergehen – und SO DARF es nicht weitergehen!
Wir brauchen eine ANSTÄNDIGE Altersversorgung für ALLE – die von ALLEN zu gleichen Anteilen Ihrer Einkommen finanziert wird!
Hier mitmachen und der Solidarität eine Stimme geben: https://campact.org/solidarische-renten
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Wolfgang Domeier
27721 Ritterhude
Weder noch. Beispiele nehmen an der Schweiz und Österreich.
Die Gesellschaftsrente muß her, und den unverschuldet in Not gekommenen muß geholfen werden. Dabei liegt die Betonung auf „ unverschuldet“.
Die Zeiten , in denen wir uns auf Kosten der nachfolgenden Generationen verschuldeten, sollten endgültig vorbei sein. Gießkanne ade – schwäbische Hausfrau.
Es gibt sogar noch mehr positive Beispiele: Norwegen und die Niederlande
[…] Grundrente in voller Höhe bekommt, wer als Rentner monatliche höchstens ein Einkommen von 1250 Euro als […]
Brutto oder Netto?
[…] funktioniert das? Dumm nur, dass das in den meisten Fällen wohl nicht reichen wird. Die Grundrente wird bei vielen unter der Grundsicherung bleiben – und dann müssen sie wieder zum Amt. Finanzmathematiker und Rentenexperte Werner Siepe […]
[…] hoch fällt die Grundrente aus? Das BMAS geht von einem durchschnittlich Grundrentenzuschlag in Höhe von monatlich 75 Euro aus. Allerdings liegt der Grundrente eine komplizierte und individuelle Berechnung zugrunde. Aber, […]
Solange es Leute gibt, die sich erfolgreich der Solidargemeinschaft entziehen können, muss die Grundrente zwingend als versicherungsfremde Leistung aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden
[…] des Sachverständigenrats, plant nichts Geringeres als eine Rentenrevolution und will das bisherige Äquivalenzprinzip über den Haufen werfen, das am 1. Januar 1957 eingeführt wurde und auf das sich bislang alle […]