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Kommt die Union an die Regierung, gehen die Deutschen später in Rente. 67 reicht der Union als Regeleintrittalter offensichtlich nicht, sie will ein höheres. Das soll auch so im Regierungsprogramm stehen – und schnell umgesetzt werden.
„Es wird auch im Regierungsprogramm – wie im Grundsatzprogramm – stehen müssen, dass wir die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung anpassen“, dafür plädiert die Vorsitzende der CDU-Mittelstandsvereinigung MIT, Gitta Connemann, in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Auch die Möglichkeit, dass langjährig Versicherte zwei Jahre früher in Rente gehen können, müsse wegfallen, schreibt die „Welt“. Das heißt, die „langjährig Versicherten“ können, so sich die CDU durchsetzt, nicht mehr mit 63 Jahren und Abschlägen in Rente gehen, sondern sollen mindestens bis 67 arbeiten oder gar noch länger. Das ist nichts anderes als eine verkappte Rentenkürzung, denn viele werden das nicht schaffen. Und viele Wähler, gerade der Boomer-Generation, dürfte die CDU deswegen abstrafen.
So lange müssen die Deutschen arbeiten
Der Jahrgang 1958 kann im Jahr 2024 erst mit 66 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen, so er denn keine 45 Rentenjahre vorweisen kann; Jahrgang 1959 muss 2025 sogar bis 66 Jahre plus zwei Monate in der Arbeit ausharren.
Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
---|---|
1947 | 65 |
1955 | 65 + 9 |
1956 | 65 + 10 |
1957 | 65 + 11 |
1958 | 66 |
1959 | 66 + 2 |
1960 | 66 + 4 |
1961 | 66 + 6 |
1962 | 66 + 8 |
1963 | 66 + 10 |
1964 | 67 |
Aktienrente für CDU tabu
Damit nicht genug, für Connemann ist auch gegen das von der FDP vorgeschlagene staatlich geförderte Altersvorsorgedepot. Eine Deutschlandrente auf Aktienbasis nach dem Vorbild des milliardenschweren norwegischen Staatsfonds lehne die MIT-Vorsitzende ab, so der „Welt“. „Die Norweger legen seit Jahrzehnten riesige überschüssige Erlöse aus Bodenschätzen an“, sagte Connemann der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. „Wir können das nicht einfach in ein paar Jahren nachholen, um die Renten der Babyboomer zu bezahlen. Das ist unrealistisch.“ Es komme ihrer Meinung nach darauf an, die kapitalgedeckte Altersvorsorge zu stärken. Wozu ihrer Meinung nach die betriebliche Altersvorsorge und die Riester-Rente gehörten.
„Rente mit 63“ gibt es schon längst nicht mehr
Der Jahrgang 1958 kann erst mit 64 ohne Abschläge in Rente gehen. Das gilt aber nur für besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Rentenjahren.
Geburtsjahr | Altersgrenze |
---|---|
1953 | 63 Jahre plus 2 Monate |
1954 | 63 Jahre plus 4 Monate |
1955 | 63 Jahre plus 6 Monate |
1956 | 63 Jahre plus 8 Monate |
1957 | 63 Jahre plus 10 Monate |
1958 | 64 Jahre |
1959 | 64 Jahre plus 2 Monate |
1960 | 64 Jahre plus 4 Monate |
1961 | 64 Jahre plus 6 Monate |
1962 | 64 Jahre plus 8 Monate |
1963 | 64 Jahre plus 10 Monate |
ab 1964 | 65 Jahre |
Von Österreich lernen
Statt immer wieder das Gleiche zu fordern, ist es höchste Zeit, sich mit der Altersvorsorge insgesamt zu beschäftigen und endlich eine grundlegende Rentenreform anzumahnen, in deren Rahmen auch das Zweiklassensystem abgeschafft wird, so wie es in Österreich schon Ende 2004 passiert ist. Davon ist aber bei Gitta Connemann nichts zu hören. Sie bezieht die „Zumutungen“ nur auf die gesetzlich Rentenversicherten. „Mir ist wichtig, dass wir das Gemeinwohl vor Individualinteressen stellen“, so ihr Mantra. „Ich verstehe jeden, der sich mehr Leistungen für sich selbst wünscht; trotzdem werden wir das als Gesellschaft nicht leisten können“, wobei sie Beamte und Selbstständige ausschließt. Sie will weder von Österreich, noch von Norwegen und Schweden lernen.
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Bild von Karolina Grabowska auf Pixabay
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3 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Diese CDU-Tante, die Juristin ist und ansonsten keinerlei Beziehung zu echten mittelständischen Unternehmen hat (ich konnte im Netz keine entdecken), soll gefälligst fordern, das die Milliarden, die für unsere Hängematten-Neubürger aus aller Welt verpulvert werden, gestrichen werden und diese endlich in den Arbeitsmarkt kommen oder wieder zurückgeführt werden. Dann als nächstes ist der Staat zu verkleinern. Es gibt endlos Beauftragte, Sonderkommissionen für alles Mögliche an Gedöns usw. usf. Die müssen ersatzlos weg und vor allem darf der Bund nicht immerzu neue Stellen schaffen. Ein endlose Vermehrung, die schon Anfang der 70er mit der SPD-Regierung unter Brandt begann. Aber das ist wahrscheinlich zuviel verlangt. Da müßte man ja konzeptionell denken können. Statt dessen wird sich wie üblich auf diejenigen gestürzt, die Jahrzehnte immer schön brav ihre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Der Staat hat kein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem. Der Bund bedient sich weiterhin bei den Beiträgen der Rentenversicherung, wie diese selbst in einer Pressemitteilung im Juli schreibt und das geht, wie wir wissen, seit 1957 so.
Was ist MIT?
„….die innerparteiliche Interessenvertretung der Unternehmer, Selbständigen und Freiberufler“ (Anm.: der CDU)
Unternehmer der Nachkriegszeit kann man nicht mehr mit Unternehmern von heutzutage vergleichen.
Auch hier ging, wie in der Politik, im Laufe der Jahrzehnte Moral und Anstand verloren.
Das erkennt man an wiederholten Forderungen nach längeren Arbeitszeiten von verschiedenen Wirtschaftsverbänden, vor allem aber an einem ganz bestimmten Ereignis:
Als 2004 die Direktversicherten von CDU/CSU, SPD und Grünen enteignet wurden, war einer der Beschlüsse, dass auf die Auszahlsumme der Lebensversicherung nicht nur die eigenen Sozialbeiträge, sondern auch die der Arbeitgeber zu zahlen sind.
Unternehmer mit Anstand hätten das nicht mitgetragen.
Offensichtlich geht’s der CDU immer noch zu gut, dass sie derartige Vorschläge ins Spiel bringt.