Aus für Rente mit 63?

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Die CDU will etwas abschaffen, was es gar nicht mehr gibt: die Rente mit 63. Wer heute abschlagsfrei in Rente gehen will, muss mindestens 64 Jahre alt sein. Und dennoch fordert sie das Aus der ungekürzten Rente. Die Diskussion geht nun schon seit vielen Jahren. 

Das Scheingefecht um das Aus der Rente mit 63 will nicht enden. Schon wieder hat sie der CDU-Fraktionsvize Jens Spahn neu belebt und in der „Bild am Sonntag“ ein „sofortiges Ende der ‚Rente mit 63′“ gefordert. Dabei gibt es die „Rente mit 63“ gar nicht mehr. Bei vielen spukt immer noch die „Rente mit 63“ in den Köpfen herum – und sie meinen, sie könnten mit 63 ohne Abschläge in Rente. Das gilt aber schon lange nicht mehr. Die letzten, die wirklich abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen konnten, gehörten dem Geburtsjahrgang 1952 an – und die sind schon längst in Rente.

Wer 2023 die 45 Versicherungsjahre vorweisen kann, darf als 1959 Geborener mit 64 Jahren plus zwei Monate ohne Abschlag in Rente gehen; wer 1964 geboren ist, muss damit bis zu seinem 65. Lebensjahr warten. Selbst wer 45 Versicherungsjahre beisammen hat, darf erst mit 64 in Rente gehen oder mit 64 plus X. Offensichtlich hat sich das bis Jens Spahn noch nicht herumgesprochen, wie anders ließe sich sonst sein Vorstoß erklären.

Jens Spahn will nun (schon wieder) die „Rente mit 63“ abschaffen und „durch eine bessere Erwerbsminderungsrente ersetzen“ („Bild am Sonntag“). Bei SPD, Grünen und Linken sei die Forderung umgehend auf Widerspruch gestoßen: ein eingeübtes Ritual.

„Rente mit 63“

GeburtsjahrAltersgrenze
195363 Jahre plus 2 Monate
195463 Jahre plus 4 Monate
195563 Jahre plus 6 Monate
195663 Jahre plus 8 Monate
195763 Jahre plus 10 Monate
195864 Jahre
195964 Jahre plus 2 Monate
196064 Jahre plus 4 Monate
196164 Jahre plus 6 Monate
196264 Jahre plus 8 Monate
196364 Jahre plus 10 Monate
ab 196465 Jahre

Das Ärgerliche daran ist, dass diese Scheindebatte den Blick auf das wirkliche Problem verstellt: Wir haben in Deutschland in punkto Altersvorsorge ein Zwei-Klassen-System – hier Rente, dort Pension. Statt über eine Erwerbstätigenrente nachzudenken, wollen vermeintliche Experten wie Jens Spahn & Co, die gesetzliche Rente verschlechtern. Wenn es nach Jens Spahn ginge, sollten die Deutschen künftig länger als bisher arbeiten und erst später in Rente gehen dürfen – nicht bis 70, aber vielleicht bis 68 oder 69.

Rente mit 63 beliebt

Die Realität sieht jedoch ganz anders aus: Die Rente mit 63 ist überaus beliebt – und ist beliebt, wie „Bild am Sonntag“ schreibt: „Im Jahr 2022 machten über 200 000 Beschäftigte von der Ruhestands-Regelung Gebrauch“. Genau waren es 262 434 Menschen, die eine Rente für besonders langjährig Versicherte beantragten.

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Vorstoß aus der CDU: Wird jetzt an der "Rente mit 63" gerüttelt? https://t.co/YxZ8JtDRg2

— ZDFheute (@ZDFheute) May 30, 2023

Abschaffung gleich Kürzung

Da das Durchschnittsalter, in dem die meisten Menschen in Rente gehen, bei etwa 64 Jahren liegt, käme eine Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte einer Rentenkürzung gleich, wie es Grünen-Arbeitsmarktexperte Frank Bsirske in der „Bild am Sonntag“ verdeutlicht: „Die Abschaffung der ‚Rente mit 63‘ hätte zur Folge, dass Millionen Menschen mit Abschlägen und gekürzten Renten in den Ruhestand gehen.“ Denn, „viele Berufsgruppen wie Pflege- und Kita-Beschäftigte können schlicht nicht bis 67 arbeiten“. Der Clou dieser Diskussion: Die „Rente mit 63“ haben CDU/CSU gemeinsam mit der SPD beschlossen. Die Linken kritisieren Spahns Vorstoß: „Für Jens Spahn und die CDU sind Renten offenbar Almosen, die man nach Belieben kürzen kann, dabei haben sich die Beschäftigten ihre Renten hart erarbeitet.“ Was Spahn hier fordere, sei eine Rentenkürzung durch die Hintertür. Wer später als 1964 geboren ist, kann sowieso erst ab 67 in Rente gehen. Wenn, so die Linken, Spahn zu mehr Gerechtigkeit bei der Rente beitragen wolle, könne er sich der Forderungen der Linken anschließen, dass auch Abgeordnete in die gesetzliche Rente einzahlen müssen.

Was heißt „Rente mit 63“?

Worum geht es? Als die Regelaltersgrenze zum 1. Januar 2012 stufenweise angehoben wurde, hat sich die SPD damals gedacht, sie müsste den hart arbeitenden Beschäftigten ein Bonbon als Ausgleich bieten – und führte zusammen mit CDU/CSU für diese Klientel, sprich die besonders langjährig Versicherte, eine neue Altersrente ein: die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren. Festgezurrt wurde das im Sozialgesetzbuch VI (SGB) §236b.

Seit wann gilt das Gesetz?

Seit dem 1. Juli 2014 können besonders langjährig Versicherte schon ab 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Allerdings gilt das nur für eben diese Gruppe, wenn sie vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich diese Marke stufenweise auf 65 Jahre. Wer 1953 geboren ist, kann erst mit 63 plus zwei Monate gehen, der 1954 Geborene erst mit 63 plus vier Monate …

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Und für wen gilt die „Rente mit 63“? Für Akademiker schon mal nicht oder nur in absoluten Ausnahmefällen, denn sie kommen nicht auf 45 Beitragsjahre, weil das Studium – in der Regel mindestens acht Semester oder vier Jahre – nicht mitgezählt wird.

Was zu den Beitragsjahren zählt

Dazu zählen der Deutschen Rentenversicherung zufolge:

  • Zeiten mit den Pflichtbeiträgen aus der Beschäftigung
  • bei geringfügiger, nicht versicherungspflichtiger Beschäftigung (anteilige Berücksichtigung)
  • Pflichtbeiträge aus selbstständiger Tätigkeit
  • Zeiten mit freiwilligen Beiträgen, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung (auch selbstständig) gezahlt wurden
  • Zeiten der Wehr- und Zivildienstpflicht
  • Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen
  • Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes
  • Zeiten, in denen Arbeits- und Teilarbeitslosengeld, Leistungen bei Krankheit oder Übergangsgeld bezogen wurden
  • Zeiten des Bezugs von Leistungen bei beruflicher Weiterbildung
  • Zeiten des Bezugs von Insolvenzgeld und Konkursausfallgeld

Was zählt nicht dazu?

  • Schulzeiten, das gilt vor allem für Fachhoch- und Hochschule
  • Zeiten der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld II)

„Rente mit 63“ mit Abschlägen

Wer keine 45 Beitragsjahren zusammen bringt, kann auch mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn er mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen. Allerdings muss ein solcher langjährig Versicherter Abschläge in Kauf nehmen. Mehr zur Rente mit 63 und wie Sie sie beantragen erfahren Sie hier.

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1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort

  • Eugen Dinkel
    29. Mai 2023 09:13

    Die Lebensarbeitszeit beträgt in der EU im Durchschnitt 36 Jahre.
    Und hierzulande erklärt man Menschen, die 45 Jahre gearbeitet haben, zu schwarzen Schafen, die schuld am Fachkräftemangel sind.
    Erbärmliche deutsche Politiker!

    Antworten

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Helmut Achatz

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