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2023 ändert sich so einiges. Das 49-Euro-Ticket soll kommen, der Grundfreibetrag steigt und im Juli gibt es wieder mehr Rente. Ein Überblick über die Änderungen ab 2023.
Rentenerhöhung
2023 wird es wieder eine Rentenerhöhung geben, West-Rentner werden voraussichtlich 3,5 Prozent mehr bekommen, Ost-Rentner dürfen mit einer Erhöhung von 4,2 Prozent rechnen. Letzte Klarheit über die Höhe gibt es im Frühjahr.
Doppelbesteuerung von Renten
„Beiträge zur Rentenversicherung sollen bereits ab 2023 vollständig steuerlich absetzbar sein, wie Bundesfinanzminister Christian Lindner angekündigt hat.“ Ziel der Bundesregierung sei es, insbesondere auch für zukünftige Rentenjahrgänge eine „doppelte Besteuerung“ von Renten aus der Basisversorgung zu vermeiden. Ab 2023 sollen Steuerzahler Rentenversicherungsbeiträge voll als Sonderausgaben geltend machen können. Mit diesem Schritt soll eine Doppelbesteuerung von Renten in Zeiten des Ruhestands vermieden werden.
Betriebsrentenfreibetrag
Betriebsrentner zahlen für ihre Betriebsrente die vollen Krankenkassenbeiträge – allerdings erst ab einem Freibetrag von bislang 164,50 Euro. Der Freibetrag erhöht sich 2023 auf 169,75 Euro. Übrigens, der Freibetrag gilt auch nur für die Krankenversicherung, nicht aber für die Pflegeversicherung. Der Freibetrag ist für Ost und West einheitlich bei 169,75 Euro.
Krankenkassenbeiträge
Der Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung steigt um 0,3 Prozentpunkte auf künftig 1,6 Prozent. Das heißt, der Krankenkassenbeitrag erhöht sich somit insgesamt auf 16,2 Prozent. Jede Krankenkassen berechnet ihren eigenen Zusatzbeitrag, so dass Versicherte durchaus weniger zahlen können, wenn sie bei einer günstigen Kasse versichert sind. 2023 kann sich ein Wechsel lohnen.
Wohngeld
Wohngeld gibt es auch für Rentner. Wer nicht genug Rente bekommt, hat Anspruch darauf. Der Antrag ist bei der Wohngeldbehörde zu stellen. Ab 2023 gibt es deutlich mehr. Das Wohngeld soll um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden – auf dann durchschnittlich 370 Euro, so das Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Steuerlicher Grundfreibetrag
Ab 2023 sind mehr steuerfrei, denn der steuerliche Grundfreibetrag, sprich das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, erhöht sich um 561 Euro auf 10.908 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der im Moment ab einem zu versteuernden Einkommen von 58 597 Euro greift, ist im kommenden Jahr ab 62 810 Euro fällig.
Höherer Steueranteil für Neurentner
Ab 2023 erhöht sich der steuerpflichtige Rentenanteil für Neurentner von 82 auf 83 Prozent, das heißt im Umkehrschluss, dass nur noch 17 Prozent der Bruttojahresrente steuerfrei bleiben. Bei Bestandsrenten bleibt der einmal festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen. Das gilt indes nicht für Rentenerhöhungen, die voll besteuert werden.
Strom- und Gaspreisbremsen
Bereits im Dezember übernimmt der Bund für Gas- und Fernwärmekunden die fälligen Abschlagszahlungen, um den Bürgerinnen und Bürgern sofort zu helfen. Ab März 2023 soll die sogenannte Strom- und Gaspreisbremse greifen: Gasverbraucher sollen für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs nur einen Bruttopreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde zahlen, beim Strom sind es 40 Cent je Kilowattstunde, so das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Vergünstigungen sollen nach dem Start rückwirkend auch für Januar und Februar greifen.
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[…] und Rentner zahlen tatsächlich Steuern, 14,3 Millionen bekommen so wenig Rente, dass sie unter die Steuerpflicht fallen – und die lag 2022 bei 9.408 Euro (784 Euro monatlich) und seit 1. Januar 2022 bei 10.347 […]
[…] den sogenannten GKV-Betriebsrentenfreibetrag (GKV steht für gesetzliche Krankenversicherung) von zurzeit 169,75 Euro – dafür muss der Betriebsrentner keine Krankenversicherung zahlen, für alles darüber hinaus […]
[…] und Rentner zahlen tatsächlich Steuern, der Rest bekommt so wenig Rente, dass er unter die Steuerpflicht fällt – und die lag 2022 bei 10.347 Euro (862,25 Euro monatlich). Zum 1. Januar 2023 erhöhte […]