Energiegeld für Rentner ist ausbezahlt

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Alle Rentner haben noch vor Weihnachten 300 Euro Energiegeld bekommen. Das Energiegeld ist von der Rentenkassen überwiesen worden. Neurentner müssen noch bis Januar 2023 warten.

Es hat lange gedauert, bis sich die Regierung dazu durchgerungen hat, auch Rentner das Energiegeld, sprich die Energiepreispauschale (EPP), zu zahlen. Arbeitnehmer haben das Energiegeld schon lange mit ihrer Lohnabrechnung bekommen, die Rentner gingen bislang leer aus. Rentner mussten bis  Dezember warten. Aber jetzt ist das Energiegeld ausbezahlt.

300 Euro Energiegeld

Die annähernd 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland haben die Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Die Zahlung sei angewiesen, so die Deutsche Rentenversicherung, auf dem Konto gutgeschrieben, auf das auch die regelmäßigen Rentenzahlungen erfolgen. Die Energiepreispauschale geht an 19,7 Millionen Personen, die am 1. Dezember 2022 eine laufende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen haben und in Deutschland leben. Falls die Auszahlung nicht möglich gewesen sei, erfolge die Überweisung automatisch Anfang Januar 2023.

Falls trotz eines Anspruchs die Pauschale nicht eingegangen ist, kann man laut Rentenversicherung ab 9. Januar bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen.

Muss das Energiegeld beantragt werden?

Die Deutsche Rentenversicherung oder das Versorgungsamt überweist die Einmalzahlung automatisch. Ebenfalls wichtig zu wissen ist ist laut „Berliner Morgenpost“, dass Arbeitnehmer und Rentner normalerweise nicht aktiv werden müssen – die Einmalzahlung kommt automatisch mit Gehalt oder Rente. Die Info sei deshalb wichtig, da derzeit Betrüger mit einer perfiden Masche über die Energiepauschale zuschlagen.

Müssen die 300 Euro versteuert werden?

Ja, denn auch darauf zahlen Rentner Steuern. Aber wer unter dem Grundfreibetrag von 10.347 (Verheiratete: 20.694) Euro liegt, zahlt keine Steuern. Aber,  da Rentner ihre Krankenversicherung und einen Werbungskostenpauschbetrag absetzen können, müssen sie für 2022 tatsächlich erst ab einer Brutto-Jahresrente von mehr als 14.768 Euro Steuern zahlen. Wer zusätzlich zur gesetzlichen Rente andere Einkünfte hat, kommt allerdings schnell an diese Grenze. Er kann jedoch einiges steuermindernd ansetzen, weswegen es sich gerade 2022 lohnt, Belege zu sammeln, um so seine Steuerlast zu mindern. Also unbedingt alle Belege sammeln und steuermindernd ansetzen.

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Helmut Achatz

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