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Wie Rentner von Steuerentlastungen des Finanzministers profitieren. Vor allem die Erhöhung des Grundfreibetrags ist für viele eine Erleichterung – zig Tausende zahlen bald keine Einkommensteuer mehr.
Bundesfinanzminister Christian Lindner will die Steuerzahler ab kommendem Jahr mit dem geplanten Inflationsausgleichsgesetz entlasten – in Form höherer Grundfreibeträge, eines höheren Kindergeldes und einer Verschiebung der Eckwerte des Steuertarifs. Der letzte Punkt soll den Effekt der kalten Progression ausgleichen. Kalte Progression ist eine Art schleichende Steuererhöhung, wenn Gehaltserhöhungen durch die Inflation aufgefressen werden, aber dennoch zu einer höheren Besteuerung führen., so dass höhere Steuern an, obwohl die Kaufkraft real gar nicht steigt.
75.000 Rentner von Steuererklärung befreit
Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass die Erhöhung des Grundfreibetrags auch rund 75.000 Rentnerinnen und Rentnern zugutekommt, die dann keine Steuererklärung mehr abgeben müssen. Nur diejenigen, deren Bezüge über dem erhöhten Grundfreibetrag von 10.347 Euro lägen, würden dann noch besteuert. Mit dem geplanten Gesetz „sollen inflationsbedingte steuerliche Mehrbelastungen ausgeglichen werden, indem die Steuerlast an die Inflation angepasst wird“.
192 Euro durchschnittliche Entlastung
Von den Verbesserungen profitieren nach Schätzung des Bundesfinanzministeriums rund 48 Millionen Steuerzahler. Bewusst ausgenommen davon seien besonders hohe Einkommen, für die der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent greift.
Steuerzahler mit einem zu versteuernden Einkommen von 20.000 Euro beispielsweise werden um 115 Euro entlastet, bei 30.000 sind es 172 Euro Entlastung (182 im Splittinverfahren), bei 40.000 Euro dann 250 (230) Euro, bei 50.000 schließlich 352 (282) Euro und bei 60.000 Euro 471 (344) Euro. Ab 70.000 ist die Entlastung bei 471 Euro gedeckelt.
Durchschnittlich läge die Entlastung bei 192 Euro, so die „Welt“. Laut Lindner geht es um eine Steuersenkung in Höhe von mehr als zehn Milliarden Euro.
Um wie viel die Steuerzahler entlastet werden
(in Euro)
versteuerndes Einkommen | Entlastung Einzel | Entlastung Splitting |
---|---|---|
10000 | 0 | 0 |
20000 | 115 | 0 |
30000 | 172 | 182 |
40000 | 250 | 230 |
50000 | 352 | 282 |
60000 | 471 | 344 |
70000 | 479 | 416 |
80000 | 479 | 500 |
90000 | 479 | 598 |
100000 | 479 | 704 |
110000 | 479 | 822 |
120000 | 479 | 942 |
130000 | 479 | 958 |
140000 | 479 | 958 |
150000 | 479 | 958 |
160000 | 479 | 958 |
170000 | 479 | 958 |
180000 | 479 | 958 |
190000 | 479 | 958 |
200000 | 479 | 958 |
300000 | 479 | 958 |
500000 | 479 | 958 |
Das Inflationsausgleichgesetz muss allerdings noch den Bundestag passieren und in Kraft treten. Der Grundfreibetrag ist bereits Anfang dieses Jahres erhöht worden und erhöht sich weiter.
Grundfreibetrag
Jahr | Grundfreibetrag | Zuwachs | Inflation |
---|---|---|---|
2014 | 8354 | 1.4 | 0,9 |
2015 | 8472 | 2.1 | 0,3 |
2016 | 8652 | 1.9 | 0,5 |
2017 | 8820 | 2.0 | 1,8 |
2018 | 9000 | 1.9 | 2,0 |
2019 | 9168 | 2.6 | 1,4 |
2020 | 9408 | 2.6 | 0,5 |
2021 | 9744 | 3.6 | 3,1 |
2022 | 10.347 | 6.2 | 7.9 |
2023 | 10.908 | 5,4 | 5,9 |
2024 | 11.784 | 8,0 | - |
Der Grundfreibetrag ist das eine, das tatsächlich zu versteuernde Einkommen das andere, denn Rentner können Sozialabgaben und einiges andere absetzen.
Ab wann Rentner Steuern zahlen
Da Rentner ihre Krankenversicherung und einen Werbungskostenpauschbetrag absetzen können, müssen sie für 2021 tatsächlich erst ab einer Brutto-Jahresrente von mehr als 14.979 Euro tatsächlich Steuern zahlen, für 2022 sind es 14.768 Euro. Der Altersfreibetrag gilt für das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgende Kalenderjahr. Wer aber zusätzlich zur gesetzlichen Rente andere Einkünfte hat, kommt schnell an diese Grenze. Er kann jedoch einiges steuermindernd ansetzen, weswegen es sich lohnt, Belege zu sammeln, um so seine Steuerlast zu mindern.
Jahr des Rentenbeginn | Höchste Jahresbrutto-Rente 2020, die steuerfrei bleibt in Euro | Monatsbrutto 2. Halbjahr in Euro | Besteuerungsanteil in % | Rentenfreibetrag in Euro* |
---|---|---|---|---|
2005 | 17555 | 1493 | 50 | 6191 |
2006 | 17140 | 1458 | 52 | 5819 |
2007 | 16795 | 1428 | 54 | 5509 |
2008 | 16583 | 1410 | 56 | 5320 |
2009 | 16314 | 1387 | 58 | 5079 |
2010 | 15951 | 1357 | 60 | 4753 |
2011 | 15681 | 1334 | 62 | 4511 |
2012 | 15488 | 1317 | 64 | 4338 |
2013 | 15293 | 1301 | 66 | 4163 |
2014 | 15062 | 1291 | 68 | 3956 |
2015 | 14923 | 1269 | 70 | 3831 |
2016 | 14789 | 1258 | 72 | 3711 |
2017 | 14568 | 1239 | 74 | 3513 |
2018 | 14339 | 1170 | 76 | 3308 |
2019 | 14114 | 1200 | 78 | 3106 |
2020 | 13708 | 1166 | 80 | 2742 |
2021 | 13990 | 81 | 2658 | |
2022 | 82 | |||
2023 | 82,5 | |||
2024 | 83 | |||
2025 | 83,5 | |||
2026 | 84 | |||
2027 | 84,5 | |||
2028 | 85 | |||
2029 | 85,5 | |||
2030 | 86 | |||
*im Jahr, das auf den Rentenbeginn folgt |
Was darf abgezogen werden?
Übersteigt die Rente 2021 plus Zuverdienst durch Nebentätigkeiten 9.744 Euro (Grundfreibetrag), sind auch Rentner dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. In dieser Erklärung machen sie viele Angaben genauso wie steuerpflichtige Arbeitnehmer. Allerdings gibt es da einiges, was speziell auf Rentner gemünzt ist – und ihnen zugutekommt. Wer das weiß und nutzt, kann bei der Steuererklärung einiges sparen.
Sonderausgaben
Absetzen können Rentner die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – und zwar als Sonderausgaben. Ferner gelten als Sonderausgaben ein Versorgungsausgleich, Unterhaltsleistungen, die Kirchensteuer, Parteibeiträge und Spenden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Werden haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen, so können die Kosten dafür zu 20 Prozent abgesetzt werden. Darunter fallen nicht nur die Kosten für eine Putzhilfe oder ambulante Pflege, sondern auch der Hausnotruf. Ähnlich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen lassen sich auch Handwerkerrechnungen in der Rente von der Steuer absetzen.
Außergewöhnliche Belastungen
Alle Ausgaben, die unter die außergewöhnlichen Belastungen fallen, sollten für die Steuererklärung addiert werden. Dies sind beispielsweise die Kosten für eine Brille, ein Hörgerät, den Zahnersatz oder den Rollator. Auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente auf Rezept, Zuzahlungen bei der Physiotherapie, Honorare für Heilpraktiker oder vom Arzt verordnete medizinische Behandlungen, die die Krankenkasse nicht übernommen hat, können in der Steuererklärung angegeben werden. Wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungen müssen zuvor vom Amtsarzt attestiert werden.
Werbungskosten
Jedem steuerpflichtigen Rentner wird vom Finanzamt automatisch eine Pauschale von 102 Euro angerechnet. Oft liegen aber höhere Werbungskosten, beispielsweise aufgrund einer gebührenpflichtigen Renten- oder Steuerberatung, Mitgliedschaft bei einem Lohnsteuerhilfeverein, Kontoführungsgebühren, Gewerkschafts- oder Verbandsbeiträgen vor. Auch Rechtsberatungs- oder Prozesskosten, bei denen es um die Rente geht, sind anzuführen. Wird einem Nebenjob, der kein Minijob ist, nachgegangen, so kommen die Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Fortbildungskosten dazu.
Buchempfehlung
Kurz vor der Rente – und nun? Das Buch „Rentenplaner für Dummies“ hilft allen künftigen und seienden Rentner, sich in punkto Finanzen zurechtzufinden. Das klingt einfacher als es ist, ist aber kein Hexenwerk. Mit Ende 50, Anfang 60 fragen sich viele, ob Ihre Rente reicht und was auf Sie zukommt. Wer mit der Rente auskommen will, hat als Vorruheständler noch die Chance, an der Schraube zu drehen. Aber auch Rentner können noch etwas deichseln, um mit ihrer Rente besser über die Runde zu kommen.
Wer Steuern zahlen muss, sollte seine Steuererklärung von sich aus fristgerecht abgeben und darauf achten, dass er möglichst viel absetzen kann. Damit das Finanzamt die Abzüge anerkennt, müssen aber das ganze Jahr über Belege gesammelt werden. Denn nur nachweisliche Ausgaben werden steuerlich berücksichtigt. Wer jedoch unter dem steuerfreien Existenzminimum lebt, kann sich von der Abgabepflicht zur Steuererklärung befreien lassen und ist damit ein für alle Mal den Papierkram los.
Altersfreibetrag
Allen, die über 65 Jahre alt sind, steht der Altersentlastungsbetrag zu. Er senkt zusätzlich das zu versteuernde Einkommen von Rentnern. Der Altersfreibetrag gilt für Rentner, die nebenbei noch Geld verdienen, entweder als Selbstständige oder abhängig beschäftigt. Wer im Jahr 2019 also 65 Jahre alt wurde, dem steht ein Altersentlastungsbetrag von 17,6 Prozent der Einkünfte zu, höchstens aber 836 Euro; für 2021 sind es dann 15,2 Prozent der Einkünfte, höchstens 722 Euro.
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3 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
[…] es eine Nullrunde) dürften einige in die Steuerpflicht gerutscht sein. Aber Rente ist nicht gleich Grundfreibetrag. Denn es darf einiges abgezogen werden, so dass das zu versteuernde Einkommen damit niedrig […]
[…] haushaltsnahe Dienstleistungen, […]
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