So kommen Rentner an 300 Euro Energiegeld

FinanzenSoziales

Werbung

Wie Selbstständige an das Energiegeld kommen

Berufstätige bekommen ab dem 1. September die sogenannte Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro. Wie ist das aber bei Selbstständigen? Einige Rentner haben vielleicht Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Wie kommen die an die Energiepreispauschale? Es lohnt sich, auf die Homepage des Bundesfinanzministerium zu klicken, denn dort ist beschrieben, welche Vorgaben erfüllt sein müssen, um den Energiebonus zu erhalten und wie das mit der Auszahlung ist. Wer selbstständig oder Einkünfte aus § 13 (Land- und Forstwirtschaft) und § 15 (Gewerbebetrieb) bezieht, zieht die Energiepreispauschale von seiner Einkommensteuer-Vorauszahlungen ab.

Abzug bei der Vorauszahlung

Es wird, so das Bundesfinanzministerium, nur die Einkommensteuer-Vorauszahlung für das 3. Quartal 2022, also die Zahlung für den 10. September 2022 herabgesetzt. Also, den Steuerbescheid anschauen und von der Vorauszahlung am 10. September 2022 dann 300 Euro abziehen. Was in den meisten Fällen schon passiert ist. Das Bundesfinanzministerium schreibt:

Sind für den 10. September 2022 Einkommensteuer-Vorauszahlungen festgesetzt worden, dann ist diese Festsetzung um die EPP zu mindern. Betragen die für den 10. September 2022 festgesetzten Vorauszahlungen weniger als 300 Euro, so mindert die EPP die Einkommensteuer-Vorauszahlung auf 0 Euro. Den übersteigenden Betrag erhalten die Anspruchsberechtigten nach Abgabe einer Einkommensteuererklärung dann automatisch von ihrem Finanzamt.

FAQs Energiepreispauschale (EPP)

Es lohnt sich, die „FAQs“, sprich häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten des Bundesministerium der Finanzen zu lesen. Darin werden Fragen beantwortet beispielsweise zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht.

Geänderter Vorauszahlungsbescheid

Das heißt, es müsste ein geändert Vorauszahlungsbescheid noch vor dem 10. September 2022 vom Finanzamt kommen, in dem die Energiepreispauschale berücksichtigt ist.

Die Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für den 10. September 2022 hat durch Allgemeinverfügung nach § 118 Satz 2 Abgabenordnung oder durch geänderten Vorauszahlungsbescheid zu erfolgen.

Aber, die obersten Finanzbehörden der Länder entscheiden über das Vorgehen jeweils in eigener Zuständigkeit. Die FAQs des Finanzsministers beantworten leider nicht alle Fragen. Das kann bedeuten:

Herabsetzung durch Vorauszahlungsbescheid:

Es wird ein entsprechend geänderter Vorauszahlungsbescheid für den 10. September 2022 verschickt. Ab dem 10. Dezember 2022 sind regelmäßig die bisher festgesetzten Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu entrichten.

Herabsetzung durch Allgemeinverfügung:

Sachlich zuständig für den Erlass der Allgemeinverfügung ist jeweils die oberste Landesfinanzbehörde. Die Allgemeinverfügung ist im Bundessteuerblatt und auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen zu veröffentlichen. Sie gilt am Tag nach der Herausgabe des Bundessteuerblattes, in dem sie veröffentlicht wird, als bekannt gegeben.

Das bedeutet:

Gibt die oberste Finanzbehörde eines Landes eine Allgemeinverfügung heraus, wird – soweit die Allgemeinverfügung reicht – von Amts wegen kein geänderter Vorauszahlungsbescheid verschickt. Die Herabsetzung der Vorauszahlungen erfolgt verwaltungsintern. Wurden bereits für den 10. September 2022 auf der Grundlage des „alten“ Vorauszahlungsbescheides Zahlungen an das Finanzamt geleistet, wird der überzahlte Betrag automatisch auf das Konto zurückerstattet, soweit keine weiteren Steuerrückstände bestehen.

Du kannst den Artikel teilen:

Werbung

Das könnte dich auch interessieren

8 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Conny Ignor
    5. Mai 2022 04:34

    Ich bekomme Erwerbsminderungsrente bekomme 1o80 Euro Rente u zum Leben abzüglich aller Kosten habe ich 500 € im Monat. Aber es langt bei weiten nicht. Ich kann wegen meiner Rückenerkrankung nicht lange stehen u sitzen. Ich war trotzdem gezwungen einen minishop aufzunehmen um über den Monat zukommen. Bekomme ich auch den Energiebonus?

    Antworten
  • Happel Klaudia
    31. Mai 2022 10:07

    Ich bin in Altersteilzeit!
    Bekomme ich auch den Energiebonus
    Von 300,-E???

    Antworten
  • Axel Felber
    19. Juli 2022 13:03

    Ich bin Renter und unterliegen aber zusätzlich der Kleinunternehmerregelung, habe ich dadurch ein Recht auf die Energiepauschale ?

    Antworten
    • Helmut Achatz
      19. Juli 2022 14:07

      Ja, ich mache es auch so. Die Bundesregierung plant, die Energiepreispauschale mit der Einkommensteuervorauszahlung für das dritte Quartal 2022 abzurechnen – also im September. Die nächste Vorrausszahlung ist am 10. September. Ich werde meine um die 300 Euro kürzer, wenn bis dahin keine Regelung kommt.

      Antworten
  • […] kommt das Geld automatisch mit der Rentenzahlung? Was ist aber, wenn Rentnerinnen und Rentner die Energiepreispauschale, wie das Energiegeld offiziell heißt, schon bekommen haben, weil sie einen Nebenjob haben? Was ist mit Rentnern, die […]

    Antworten
  • […] einkommensteuerpflichtige Bürger gibt es eine Energiepauschale oder auch Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Allerdings wird die Energiepauschale steuerpflichtig. Die 300 Euro bekommen nur […]

    Antworten
  • […] mit ihrer Lohnabrechnung bekommen, die Rentner gingen bislang leer aus. Nein, nicht alle, denn wer sich hat anstellen lassen, wenn auch nur kurzfristig, bekam das Energiegeld auch als Rentner. Wer neben der Rente selbstständig tätig war, der hat es auch bekommen – über eine gekürzte […]

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

null

Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

Newsletter

Erhalte regelmäßig News, Tipps und Infos rund um’s Thema Rente und Co. Du erhältst 14-tägig einen Newsletter.

Weitere Inhalte

Rentenplaner für Dummies

Werbung

Menü