Medizin wird nur langsam digital

Gesundheit

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Vom digitalen Überweisungsschein und Rezept auf Papier sind wir noch ein ganzes Stück entfernt, aber langsam bewegt sich etwas in punkto Digitalisierung – wie das Gesundheitswesen langsam digital wird.

Corona hat uns gezeigt, was online alles möglich ist – Homeoffice ist für viele Beschäftigte längst selbstverständlich, ähnlich sieht es beim Homeschooling und Online-Shopping aus. Das Gesundheitswesen hat indes noch Probleme mit der Digitalisierung. Bei der  elektronische Patientenakte (ePA) beispielsweise gibt es drei Monate vor dem Start laut „Tagesspiegel“ immer noch viele Baustellen, wie eine Umfrage der AOK Nordost ergab. Dabei wird schon seit Jahren an der ePA herumgedoktert.

Elektronische Gesundheitskarte

Was soll die elektronische Gesundheitskarte eGK können? Zu den freiwilligen Anwendungen könnten laut HKK zählen:

Elektronisches Rezept (eRezept)

Rezepte könnte es zukünftig nicht mehr auf Papier geben. Sie werden stattdessen durch den Arzt verschlüsselt abgespeichert. In der Apotheke wird das Rezept dann mit Hilfe der eGK entschlüsselt und abgerufen. Der Patient bekommt das Medikament und der Apotheker leitet die Verordnung elektronisch zur Abrechnung an die Krankenkasse weiter. Zukünftig werden so mehrere hundert Millionen Rezeptformulare pro Jahr eingespart. Wann diese Anwendung eingeführt wird, ist bisher noch nicht bekannt.

Notfalldaten

Mit der Hinterlegung Ihrer persönlichen Notfalldaten kann Sie der im Notfall behandelnde Arzt noch gezielter und sicherer versorgen. Denn diese Funktion ermöglicht ihm sofort einen Überblick über bestehende Diagnosen, bereits aufgetretene Notfallsituationen, Operationen, Allergien und Unverträglichkeiten sowie über Ihre Medikamente. Im Notfalldatensatz könnten beispielhaft gespeichert werden:

  • Informationen zum Versicherten (vgl. Versichertenstammdaten)
  • Name und Telefonnummer der zu benachrichtigenden Person
  • Name und Telefonnummer des behandelnden Arztes
  • Datum der letzten Aktualisierung der Notfalldaten
  • Notfallrelevante Medikationsdaten des Versicherten
  • Notfallrelevante Daten des Versicherten zu Diagnosen, Operationen und Therapien
  • Daten zu Allergien und Unverträglichkeiten des Versicherten
  • Sonstige Hinweise zum Versicherten
  • Erklärung zur Organspende

Elektronischer Arztbrief

Der elektronische Arztbrief (eArztbrief) dokumentiert wichtige medizinische Informationen und fördert den besseren Informationsfluss zwischen Ihren behandelnden Ärzten und Krankenhäusern.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Mit der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) können Informationen zu Ihrem Krankheitsverlauf dokumentiert werden. Eine ePA umfasst beispielsweise Laborbefunde, Röntgen- und Sonografiebilder. Auch hier liegt der Vorteil darin, dass Ihre behandelnden Ärzte schneller informiert sind und unverzüglich miteinander kommunizieren können.

Angebunden ist die ePA laut Techniker Krankenkasse an „die Telematik-Infrastruktur, ein bundesweites Netzwerk für sicheren Datentransfer, auf das sonst nur zugelassene Ärzte und Krankenhäuser zugreifen können“. Der Nutzer habe es selbst in der Hand, welche Ärzte und Kliniken über ihre an die Telematik-Infrastruktur angebundene elektronische Patientenakte zugreifen dürfen. Der Patient erteilt „dem ausgewählten Therapeuten Zugriffsrechte, die sich zeitlich von einem Tag bis 18 Monate befristen“ lassen. Innerhalb dieses Zeitraums könne der Therapeut jederzeit über sein Praxisverwaltungssystem auf die Akte des jeweiligen Patienten zugreifen und nach Absprache mit ihm Dokumente in die Akte übertragen. „2021 kann der Therapeut alle Dokumente einsehen, die im Arztbereich der elektronischen Patientenakte liegen; ab 2022 können die Nutzer der Akte das dokumentenspezifisch festlegen.“ Die Nutzung dieses Angebotes sei freiwillig und für TK-Versicherte kostenfrei. Wer das nicht will, könne den Service jederzeit beenden und alle Daten löschen lassen. Bis Mitte 2021 müssen alle Arztpraxen Gesundheitsdaten in die ePA eintragen können, so die Vorgabe. Das heißt aber auch, bis dahin müssten alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte an das digitale Netz angeschlossen sein.

Daten zur Prüfung der Arzneimittel-Therapiesicherheit

Auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) könnten alle Medikamente, die der Versicherte einnimmt, dokumentiert werden. Vorteile für den Versicherten: Viele Komplikationen treten aufgrund von Neben- und Wechselwirkungen von Arzneimitteln auf. Das liegt oft an mangelnden Informationen über die Medikamente, die der Versicherte einnimmt, etwa die Verträglichkeit der Wirkstoffe, die richtige Dosierung, das Vorliegen von Allergien oder anderen Erkrankungen. Ist die Einnahme eines Mittels auf der eGK dokumentiert, kann der Arzt dies berücksichtigen, wenn er (weitere) Medikamente verschreibt oder Ihnen diese gleich mitgibt.

Medizin wird digital

Noch hapert es bei eGK und ePA. Sieht es dann andernorts besser aus mit der Digitalisierung? Einiges ist angestoßen, vieles noch in den Kinderschuhen. Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ stellt in seiner Ausgabe 04/2021 die wichtigsten Neuerung vor – und zeigt, wann und wie sie sich nutzen lassen.

Online-Sprechstunde oder Videotherapie

Noch vor einem Jahr war es kaum vorstellbar, Patienten über eine Video-Sprechstunde zu behandeln. Doch heute findet die Online-Beratung viel Zuspruch: Laut Digitalverband Bitkom stehen mit 40 Prozent zwei von fünf Internetnutzern ab 65 Jahren eine Sprechstunde oder Krankengymnastik am Bildschirm offen gegenüber. Für die Therapie können Patienten wahlweise Smartphone, Tablet oder Computer mit Kamera nutzen. Die Technik ist auch für Ältere leicht zu bedienen. „Erst dachte ich: Nee, das kann ich nicht!“, berichtet Inge Berger, 80, aus Dessau über ihre digitale Ergotherapie. „Aber meine Ergotherapeutin hat mir mit der Technik geholfen. Ich finde es gut, dass ich mir bei schlechtem Wetter den Weg in die Praxis spare.“

Rezepte einlösen leicht gemacht

Viele Vorteile versprechen sich Ärzte und Patienten auch von ePA. Unterlagen wie Arztbrief und Röntgenbilder legt der Arzt ab kommenden Juli digital in einer elektronischen Patientenakte ab. Der Patient kann die Dokumente auf seinem Smartphone ansehen und verwalten sowie bestimmen, inwieweit Ärzte, Kliniken und Apotheken die Informationen nutzen können. Ähnlich einfach wird es, ein Rezept in der Apotheke einzulösen. Über einen grafischen Code lässt sich das verschriebene Medikament direkt an die Apotheke funken, die Bescheid gibt, ob die Arznei vorrätig ist – und falls nicht, wann sie da ist.

Quelle: Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“

Bild: Wort & Bild Verlag | Fotograf: Wort & Bild Verlag

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Helmut Achatz

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