Wie Apotheker und Ärzte Patienten hinters Licht führen

Gesundheit

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Wer krank wird, sollte lateinisch können. Wenn nicht, machen ihm Ärzte und Apotheker ein X für ein U vor, führen uninformierte Patienten hinters Licht und in die Abgründe der Verschreibungspraxis. Wenn auf dem Rezept das Kästchen „aut idem“ (oder das Gleiche) angekreuzt ist, bekommt er eben nicht das Gleiche oder etwas Ähnliches, sondern wirklich genau das, was auf dem Rezept draufsteht, ansonsten schiebt ihm die Apothekerin oder der Apotheker ein anderes Medikament über den Tresen.

Uninformierte Patienten Apotheker und Ärzte setzen die Logik in der Praxis außer Kraft: Beim Ankreuzen dieses Kästchens „aut idem“ bekommen Patienten eben nicht das Gleiche, sondern genau das, was auf dem Rezeptformular draufsteht, also beispielsweise DiltaHexal 90mg Retardabl. Weil das aber jeder Patient verstehen würde, haben Ärzte und Apotheker das Kästchen schon gleich mal lateinisch beschriftet und dann noch die Logik umgekehrt. Schließlich bedeutet auch das Ankreuzen des Kästchens „Gebührenpflichtig“, dass der Patient Gebühren bezahlen muss – und nicht umgekehrt. Das heißt, Ärzte und Apotheker widersprechen sich bereits auf diesem Formular selbst. Das ist nichts anderes als Verbrauchertäuschung.

aut idem ins Gegenteil verkehrt

Die Bedeutung von „aut idem“ wurde ins Gegenteil verkehrt. Wenn ein Arzt heute „aut idem“ ankreuzt, muss der Apotheker das aufgeschriebene Medikament abgeben – und wenn es nicht angekreuzt ist, gibt’s nur „das Gleiche“.

Ok, dass Apotheker und Ärzte nichts von Logik halten, ist das eine, dass Apotheker und Ärzte ihre Patienten aber für dumm verkaufen, ist das andere. Warum informieren Apotheker ihre Kunden nicht, dass sie ihnen etwas anderes liefern als auf der Bestellung draufsteht, so wie das im normalen Umgang zwischen Lieferant und Kunden üblich ist. Schon mal was von den Prinzipien eines ehrbaren Kaufmanns gehört? Den Hausbesitzer möchte ich sehen, der sich mit einem Fenster ohne Sprossen zufriedengibt, wenn er ein Sprossenfenster bestellt hat. Aber in der Apotheke ist das mittlerweile normal, dass Patienten ein ähnliches Medikament bekommen, das aber nicht dasselbe ist, wie auf dem Rezept vermerkt. Vielen, ich hoffe nicht allen Apothekern, ist diese Abweichung nicht einmal ein informierender Satz wert.

Von wegen Kundenorientierung

Kundenorientierung sieht anders aus, anders als beispielsweise in Olching in der Bären-Apotheke. Was ist da in der Bären-Apotheke passiert? Statt DiltaHexal 90 mg schob die Apothekerin der Kundin Diltiazem AL 90 retard über die Theke. Das Üble daran, die beiden Packungen sehen sich zum Verwechseln ähnlich – und sie heißen ja auch ähnlich.

Ist das nun ein Einzelfall? Nein, das passiert deutschlandweit sicher millionenfach – jeden Tag. Michael Wenzel hat sein Erlebnis mit „aut idem“ treffend Mitte Februar 2017 in der „Westerwälder Zeitung“ erzählt: So viel vorweg, er hat beim Arzt auf „aut idem“ bestanden, da er ein anderes Medikament möglicherweise nicht vertrage. Ein Arzt, so viel zur Erklärung, erlaubt dem Apotheker demnach durch das Ankreuzen der beiden Wörter auf einem Rezept, ein anderes als das namentlich verordnete, aber wirkstoffgleiches Arzneimittel abzugeben. Aber zurück zu Wenzels Erzählung: „Kein Problem, heißt es, und Minuten später marschiere ich mit dem Rezept zur nächsten Apotheke. Kurzes Gespräch, dann ab nach Hause. Dort angekommen, bemerke ich, dass ich ausgerechnet das Mittelchen erhalten habe, das ich nun einmal überhaupt nicht haben möchte. Nichts mit ‚aut idem‘. Also, neues Rezept anfordern, es abholen, wieder zur Apotheke, zuvor erhaltenes Medikament umtauschen und die verträgliche Arznei in Empfang nehmen. So hätte es eigentlich laufen müssen. Denkste, denn als ich mit dem neuen Rezept vor der Apothekerin stehe, meint diese nunmehr fest, dass das kleine ‚aut idem‘-Kreuzchen falsch angebracht sei. Also wieder zum Arzt, dann zur Apotheke und anschließend zur Arbeit …“

Warum Ersatzmedikamente?

Die Krankenkassen wollen sparen und gestehen ihren Mitgliedern oft nur Medikamente zu, die den gleichen Wirkstoff enthalten aber billiger sind. Gleicher Wirkstoff heißt nicht, dass das Ersatzmedikament auch gleich verträglich ist, denn außer dem Wirkstoff enthalten Medikament ja auch andere Bestandteile. Hat nun der Arzt das „aut idem“-Feld nicht angekreuzt, muss die Apotheke eines der drei günstigsten Arzneimittel mit gleicher Stärke und Zusammensetzung des Wirkstoffs verkaufen.

Folgen der Rabattverträge

Was steckt dahinter? Krankenkassen vereinbaren mit Pharmakonzernen Preisnachlässe auf Arzneimittel. Angenommen, der Arzt verschreibt jetzt genau das Medikament, für das die Krankenkasse einen Rabatt ausgehandelt hat, dann bekommt der Patient das Medikament auch. Falls dieser Fall – und das meist so – nicht eintritt, bekommt der Kunde vom Apotheker ein anderes Medikament mit gleichem Wirkstoff – und das ist dann ein Medikament von einem Pharmahersteller, für das die Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen hat. Weil aber jede Krankenkasse andere Rabatte mit unterschiedlichen Pharmaherstellern aushandelt, bekommt Patient A, der bei Krankenkasse B Mitglied ist ein anderes Medikament als Patient B, der bei Krankenkasse B Mitglied ist. Und damit das Ganze auch nicht zu einfach ist, gilt ein einmal gewährter Rabatt ja nicht für alle Ewigkeit. Das heißt, sollte die Krankenkasse einen günstigeren Lieferanten finden mit höheren Rabatten, dann wird sich ihren bestehenden Vertrag aufkündigen und wechseln. Für den Patienten bedeutet das, dass er statt dem bisher verordneten und gut wirkenden Mittel ein anderes „aut-idem“-Produkt bekommt.

Verbraucher zahlen die Zeche

Wer also will, dass er ein bestimmtes Medikament bekommt, muss darauf achten, dass das „aut-idem“-Kästchen angekreuzt ist. Pech, wenn sich der Arzt weigert. Viele Ärzte gehen dazu über, einen Wirkstoff aufzuschreiben und nicht den Handelsnamen, um Problemen aus dem Weg zu gehen. Übrigens, es gibt noch die Möglichkeit, dass der Patient die Mehrkosten selbst trägt. Aber, um mal wieder kompliziert zu machen: Der Kunde zahlt in der Apotheke nicht den Aufpreis, sondern den kompletten Preis des Medikaments. Von der Krankenkasse bekommt er einen Teil des Preises zurück – so viel, wie eben das rabattierte Medikament gekostet hätte. In der Regel zahlt der Versicherte dann noch eine Art Verwaltungskosten.

 Wie lese ich mein Rezept? Ein Erklärvideo


Ein ziemlicher Irrsinn, um pro Medikament einige Cent zu sparen. Die Techniker Krankenkasse ist da indes anderer Ansicht, durch diese Praxis spare sie „bei gleicher Versorgungsqualität im Jahr über 250 Millionen Euro“.

 

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7 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Lieber Herr Achatz, manchmal muss man doch ein bisschen tief in die Kiste greifen, um Leute zum Lesen zu bringen. Ob der Griff immer glücklich ist, weiß ich nicht. Ihre Artikel sind fast immer sehr durchdacht. Dieser hier geht jedenfalls ziemlich daneben. Ja, der Mediziner und Apotheker haben ihre Aufklärungspflicht. Das entmündigt aber den Patienten nicht, selbst kritisch zu hinterfragen, was sie da „einwerfen“ sollen. Es liegt doch im ureigenen Interesse eines Menschen, zu verstehen, was mit ihm geschieht. Ist ihm das wurscht, ist er doch auch zum großen Anteil selbst schuld. Fragen kostet nichts, hilft aber bei der so wichtigen Selbststeuerung, auch gesund werden zu wollen. „Ich selbst“ muss auch aktiv an dem Genesungsprozess beteiligt sein, somit den Ärzten und Apothekern auch solange ein Loch in den Bauch fragen, bis ich im klaren bin, dass mir mit der gebotenen Therapie auch geholfen wird. Ich bin schließlich kein Schaf, das zur Schlachtbank geführt wird. Ergo: Nicht immer blind auf den Gegner eindreschen,wenn ich bitten darf.

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  • Wenn Sie Ahnung hätten, dann würden Sie wissen, dass in der lateinischen Sprache die Wortstellung keine Rolle spielt

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  • Also, ganz ehrlich finde ich diesen Artikel wesentlich verwirrender als die Machenschaften der Ärzte (die da auch keinen Einfluss drauf haben, und die das selbst nervt), der Krankenkassen, der Pharmafirmen und der Apotheken zusammen. Die Verträge machen die Kassen mit Big Pharma. Leidtragende sind bei allem, was die so treiben, immer die Patienten. Die Ärzte und Apotheken sind nur ausführende Organe.
    Ihren Artikel zu diesem Thema muss Ottonormalverbraucher mindestens 2x lesen um zu verstehen was Sie eigentlich sagen möchten.
    Geht das Ganze auch in Einfach?
    Ich habe ihn verstanden, aber ich schätze mehr als die Hälfte der Leser bricht spätestens nach der Hälfte ab, weil der Artikel so wirr zu lesen ist.
    Dies soll kein persönlicher Angriff sein, sondern lediglich produktive Kritik.
    Ich habe keine Ahnung ob man Artikel hier auch überarbeiten kann. Patient A und Patient B würden (solange beide gesetzlich versichert) bei Krankenkasse B dasselbe Medikament, bzw. eines der drei günstigsten von der Kasse ausgehandelten bekommen.

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  • […] seine Apothekerin oder seinen Apotheker nach dem E-Rezept fragt, bekommt nur ein müdes Lächeln – „das kann dauern“, so die Antwort. […]

    Antworten
  • […] seine Apothekerin oder seinen Apotheker nach dem E-Rezept fragte, bekam nur ein müdes Lächeln – „das kann dauern“, so die Antwort. […]

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Helmut Achatz

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