Steuererklärung für Rentner wird komplizierter

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Der Fiskus hat sich wieder etwas einfallen lassen, um die Besteuerung von Renten zu verkomplizieren. Heute gibt es drei Anlagen statt einer. Was das bedeutet für die Steuererklärung bedeutet.

Für die Steuererklärung 2022 gibt es für Rentner nicht mehr nur eine, sondern bis zu drei Anlagen, klärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) auf. Diese drei Anlagen heißen: R-AUS, R-AV und b-AV.

Etwa ab Mitte Januar verschickt die Deutsche Rentenversicherung die Rentenbezugsmitteilungen für das Vorjahr. Somit können die Rentner erst dann ihre Steuererklärung vorbereiten. Die Mitteilung weist den Rentenbetrag, den Rentenanpassungsbetrag, die Krankenkassen- und Pflegebeiträge aus.

Keine Steuererklärung für Minirenten

So viel vorweg – wer mit Rente und sonstigen Einkünften unter dem Grundfreibetrag von 10.347 Euro – das sind 862,25 Euro monatlich – bleibt, zahlt keine Steuern. Aber selbst, wer nur etwas höhere Einkünfte hat, zahlt vermutlich keine Steuer. Denn, mit Werbungskosten und Sonderausgaben lässt sich das zu versteuernde Einkommen senken. Viele dürften aber darüber liegen, weil sie beispielsweise eine Betriebsrente bekommen oder weil sie andere Einkünfte haben. Für sie gilt die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Das heißt noch nicht, dass sie auch Steuern zahlen, denn sie können so einiges absetzen. Übrigens, 2022 lag der Grundfreibetrag bei 9.984 Euro für den Einzelnen beziehungsweise 19.968 Euro für Verheiratete, die Regierung hat den Grundfreibetrag jedoch rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 363 Euro auf 10.347 (Verheiratete: 20.694) Euro erhöht.

Die Rentenversicherung informiert das zuständige Finanzamt automatisch. Für Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Sie müssen seit diesem Jahr die Werte nicht mehr zwingend in die Vordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand“ eintragen. Über ihre Rentenbezugsmitteilung wissen sie, was dem Finanzamt gemeldet wurde.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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